Feststellung der Jahresrechnung 2016 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: 06. Gemeinderatssitzung, 19.05.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 06. Gemeinderatssitzung | 19.05.2022 | ö | beschließend | 5.2 |
Sachverhalt
Beschluss
Bürgermeister Aßmus nimmt gem. Art. 49 GO nicht an Beratung und Abstimmung teil.
Die Mitglieder des Gemeinderats stellt gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung 2016 fest. Soweit über- oder außerplanmäßige Ausgaben geleistet werden mussten, wurden diese vom Gemeinderat genehmigt. Die Deckung war durch Ausgabenminderungen bei anderen Haushaltsstellen sowie durch außerplanmäßige Einnahmen gewährleistet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.07.2022 08:40 Uhr