Entlastung zur Jahresrechnung 2017 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: 06. Gemeinderatssitzung, 19.05.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 06. Gemeinderatssitzung | 19.05.2022 | ö | beschließend | 6.3 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses bittet um Entlastung zur Jahresrechnung 2017.
Beschluss
Bürgermeister Aßmus nimmt gem. Art. 49 GO nicht an Beratung und Beschlussfassung teil.
Die Mitglieder des Gemeinderats erteilt die Entlastung des 1. Bürgermeisters Robert Aßmus und der Verwaltung mit den unter 5.2 festgestellten Ergebnissen der Jahresrechnung 2016 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.07.2022 08:40 Uhr