Isolierte Befreiung - Bau einer Laube bzw. Freisitzes auf der Westseite des Grundstücks auf dem Grundstück Fl.-Nr. 555/13 der Gemarkung Griesstätt, Hochriesstraße 23


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Gemeinderatssitzung, 27.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 27.03.2025 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück ein Gartenhaus (5,00 m x 4,00 m) aufstellen. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Griesstätt Süd-Ost“.
Im Bebauungsplan Griesstätt Süd-Ost wurde unter Ziffer 6.8 ein Grenzabstand von 3 m festgelegt.
Da das geplante Gartenhaus diesen Grenzabstand nicht einhält ist eine isolierte Befreiung von Ziffer 6.8 des Bebauungsplanes „Griesstätt Süd-Ost“ erforderlich.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Griesstätt Süd-Ost“, Ziffer 6.8 zur Errichtung einer Laube/eines Freisitzes zu. 
Hinweis:
Sollte bei dieser Maßnahme Aushub anfallen, darf dieser nicht auf Gemeindegrund gelagert werden!

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2025 10:04 Uhr