Datum: 26.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle in der Grundschule
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.12.2022
2 Bauanträge
2.1 Antrag auf isolierte Befreiung - Neubau eines Poolhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 781/14 der Gemarkung Griesstätt, Am Leitenfeld 10
2.2 Antrag auf isolierte Befreiung - "Pflanzung" einer Thuje auf dem Grundstück Fl.-Nr. 576/51 der Gemarkung Griesstätt, Hans-Brunner-Str. 7
2.3 Telefónica Germany GmbH & Co. OHG - Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für die Modernisierung einer Sende- und Empfangsstation für Mobilfunk auf dem Grundstück Fl.-Nr. 78/0 der Gemarkung Griesstätt, Innstraße 15
2.4 Antrag auf Vorbescheid - Aufstockung und Ausbau des Zweifamilienhauses in ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 739/2 der Gemarkung Griesstätt, Wasserburger Str. 25, 27
2.5 Abbruch eines Stadels (Anbau) und Wiederaufbau als Wohnnutzung mit 3 WE, Standgiebel, Balkone und Gaube auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1072 der Gemarkung Griesstätt, Kettenham 4
2.6 Erweiterung des bestehenden Rinderstalles um eine Berge- und Maschinenhalle auf dem Grundstück Flur Nr. 30 der Gemarkung Holzhausen, Holzhausen 21
3 Vollzug des BauGB
3.1 Außenbereichssatzung Wörlham: Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange - Abwägung, Billigungs- und Satzungsbeschluss
3.2 Gemeinde Vogtareuth: 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Weikering), Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
3.3 Gemeinde Vogtareuth: Bebauungsplan Nr.32a "Weikering Südwest II", Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4 Satzungsrecht
4.1 Beschlussfassung über Anpassung der Kindergarten-Benutzungssatzung zum 01.09.2023
4.2 Beratung und Beschlussfassung über Anpassung der Kindergarten-Gebührensatzung zum 01.09.2023
5 Bestellung des 3. Bürgermeisters Jürgen Gartner zum Eheschließungsbeamten
6 Information und ggf. Beschlussfassung Zuschussantrag Johanniter-Zentrum Oberbayern
7 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 15.12.2022
Bekanntmachung - Zusatztext nach Unterschrift
Angeschlagen am: 20.01.2023 Abgenommen am: 27.01.2023 Hdz.:

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die Sitzung wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 15.12.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Strahlhuber enthält sich der Stimme, er war zur Sitzung nicht anwesend.

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö 2
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2.1. Antrag auf isolierte Befreiung - Neubau eines Poolhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 781/14 der Gemarkung Griesstätt, Am Leitenfeld 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte an der südwestlichen Grundstücksgrenze ein Poolhaus (5,60 m x 4,50 m) errichten. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Bebauungspläne „Gewerbegebiet Klosterfeld“ und „Gewerbegebiet Klosterfeld - 1. Änderung“.
Im Bebauungsplan „Gewerbegebiet Klosterfeld“ wurde unter Ziffer 10.2 festgelegt, dass zwischen den Bauparzellen ein Gehölzstreifen von je 3 m beiderseits der gemeinsamen Grenze anzulegen ist.
Dieser wird hier mit einer Fläche von 13,5 m2 überbaut. Der Antragsteller versicherte schriftlich, dass er die Begrünung auf dem Grundstück nach der Bebauungsplanänderung und mit dem Bau auf dem Grundstück Fl.-Nr. 782/9 der Gemarkung Griesstätt nachholt. Die Unterlagen sind als Anlage beigefügt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen einer isolierten Befreiung der Festsetzungen von Ziffer 10.2 des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Klosterfeld“ für die Errichtung eines Poolhauses zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.2. Antrag auf isolierte Befreiung - "Pflanzung" einer Thuje auf dem Grundstück Fl.-Nr. 576/51 der Gemarkung Griesstätt, Hans-Brunner-Str. 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Die Antragsteller möchte nachträglich eine isolierte Befreiung für die vor 12 Jahren gepflanzte Thuje. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Eckerwiese“.
Die Bepflanzung ist im Bebauungsplan unter Ziffer 8 i. V. m. dem Hinweis 7.4 geregelt. Es sind im gesamten Geltungsbereich Thuja in allen Arten und Chamaecyparis in allen Arten nicht zulässig.
Eine Befreiung von Ziffer 8 i. V. m. Hinweis Ziffer 7.4 ist erforderlich, da die Anpflanzung nicht den Bestimmungen des Bebauungsplans entspricht. Außerdem wurde die Thuje zum Teil auf Gemeindegrund gepflanzt.
Die betroffene Nachbarin hat die Zustimmung nicht erteilt. Die Stellungnahme der Grundstücksnachbarin wurde mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beschluss 1

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen von Ziffer 8 des Bebauungsplanes „Eckerwiese“ für die Pflanzung einer Thuje zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 8

Beschluss 2

Die Mitglieder des Gemeinderats empfehlen die Entfernung der Thuje durch Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs, da die Pflanzung teils auf gemeindlichen Grund steht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.3. Telefónica Germany GmbH & Co. OHG - Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für die Modernisierung einer Sende- und Empfangsstation für Mobilfunk auf dem Grundstück Fl.-Nr. 78/0 der Gemarkung Griesstätt, Innstraße 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Antragsteller benötigt zum Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis eine Stellungnahme der Gemeinde. Diese wird dann mit dem Antrag an die Untere Denkmalschutzbehörde weitergeleitet.
Die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG betreibt am o. g. Standort bereits eine Sende- und Empfangsstation für Mobilfunk. Aufgrund der technischen Entwicklung ist eine Modernisierung der bestehenden Sende- und Empfangsstation unvermeidlich und auch in Bezug auf denkmalschutzrechtliche Belange und aus städtebaulicher Sicht die am wenigsten wahrnehmbare Option, da ein zusätzlicher Standort vermieden wird und dieser unter Dach verbaut ist.

Der Umbau ist in den Plänen farblich in GELB (Demontage) und TÜRKIS (Neubau) dargestellt.
Die bestehende Anlage der DFMG (rot) (Deutsche Funkturm GmbH ist ein Teil der Deutschen Telekom Gruppe) wird nicht durch die Baumaßnahme berührt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände gegen die Modernisierung der Sende- und Empfangsstation auf Fl-Nr. 78/0 und erteilen das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.4. Antrag auf Vorbescheid - Aufstockung und Ausbau des Zweifamilienhauses in ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 739/2 der Gemarkung Griesstätt, Wasserburger Str. 25, 27

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Gemäß Art. 49 GO ist Gemeinderat Pauker wegen persönlicher Beteiligung (Verwandtschaftsverhältnis) von Beratung und Beschlussfassung auszuschließen. 

Der Antragsteller möchte mit einem Vorbescheid wissen, ob es möglich wäre, ein Zweifamilienhaus in ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten auszubauen.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Griesstätt (§ 34 Abs. 1 BauGB). Die Firsthöhe würde sich auf 9,747 m (von 3,540 m bzw. 8,74 m zum Bestandsgebäude) und die Wandhöhe auf 8,10 m (von 2,53 m bzw. 6,50 m Bestandsgebäude) erhöhen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt gem. § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.5. Abbruch eines Stadels (Anbau) und Wiederaufbau als Wohnnutzung mit 3 WE, Standgiebel, Balkone und Gaube auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1072 der Gemarkung Griesstätt, Kettenham 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö beschließend 2.5
Nicht sichtbar
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Die Antragsteller möchten den vorhandenen Stadel abbrechen und mit drei Wohneinheiten, Balkonen und Gaube wiederaufbauen.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kettenham (§ 34 Abs. 1 BauGB). Die Erschließung ist gesichert, das Niederschlagswasser wird über Rigolen versickert.

Im Eingabeplan sind 9 Stellplätze dargestellt (erforderlich lt. Stellplatzsatzung sind 8 Stellplätze). Die Unterschriebene Abstandsflächenübernahme der Grundstückseigentümer von Fl.-Nr. 1072/1, Gemarkung Griesstätt liegt vor. Ein Nachbar hat wg. der Stellplatzsatzung den Bauantrag nicht unterschrieben.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen gem. § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

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2.6. Erweiterung des bestehenden Rinderstalles um eine Berge- und Maschinenhalle auf dem Grundstück Flur Nr. 30 der Gemarkung Holzhausen, Holzhausen 21

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö beschließend 2.6

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte den bestehenden Rinderstall um eine Berge- und Maschinenhalle (Größe Erweiterung: 22,76 m x 20,04 m; Größe überdachte Durchfahrt: 7,24 m 20,04 m) erweitern.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist n. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. Die Erschließung ist gesichert, das Regenwasser wird über einen freien Auslauf in die Wiese versickert.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Vollzug des BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö 3
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3.1. Außenbereichssatzung Wörlham: Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange - Abwägung, Billigungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Anhörung berührter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 13 und 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15.11.2022 bis 29.12.2022 durchgeführt worden ist. 

  1. Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit: 
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

  1. Stellungnahmen aus der Anhörung der Anhörung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Es sind 19 Stellungnahmen eingegangen.

Keine Einwände wurden vorgebracht von:
  • Regierung von Oberbayern – Fachberater für Brand- u. Katastrophenschutz (E-Mail vom 06.12.2022)
  • LRA RO Untere Naturschutzbehörde (E-Mail vom 30.11.2022)
  • Feuerwehr Griesstätt (Georg Weiderer) (E-Mail vom 22.11.2022)
  • LRA RO Brandschutzdienststelle (Schr. vom 22.11.2022)
  • LRA RO Abt. Hoch- und Tiefbau (Schr. vom 17.11.2022)
  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern (Schr. vom 21.11.2022)
  • Regierung von Oberbayern -höhere Landesplanungsbehörde (Schr. vom 15.11.2022)
  • Gemeinde Schechen (Schr. vom 16.11.2022)
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (Schr. vom 17.11.2022)
  • VG Rott a. Inn (Schr. vom 17.11.2022)
  • Bayerischer Bauernverband (Schr. vom 29.11.2022)
  • Gemeinde Eiselfing (Schr. vom 17.11.2022)
  • Amt für Landwirtschaft und Forsten (Schr. vom 12.12.2022)
  • Telekom (Schr. vom 20.12.2022)
  • Staatl. Bauamt Rosenheim (Schr. vom 15.11.2022)

Folgende Hinweise und Einwände wurden vorgebracht:

Beschluss 1

Bayernwerk Netz (Schreiben vom 21.11.2022):
„Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.“ Es folgen hierzu nähere Ausführungen.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Wasserwirtschaftsamt Rosenheim (Schr. vom 09.12.2022): 
Es werden ausführliche Hinweise zum Hochwasserschutz angeführt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Landratsamt Rosenheim Sachgebiet Bauleitplanung:
Bauplanungsrechtlich wurden keine grundsätzlichen Bedenken/Anmerkungen geäußert. Es wurden einige redaktionelle Änderungen vorgeschlagen:
„Unter § 3 (1) sollte zur Klarstellung evtl. noch ergänzt werden, z.B.: gilt nicht für Bestandsgebäude oder außer Bestandsgebäude.
§ 3 (3) stellt auf neue Gebäude und damit auch auf die kleinen Handwerksbetriebe ab. Diese sollen aber laut Begründung räumlich nicht eingeschränkt werden. Begründung und § 3 sind hier noch aufeinander abzustimmen.
§ 4 ist ein Hinweis auf eine gesetzliche Anforderung des Naturschutzrechts und keine Regelung einer Außenbereichssatzung.“

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden in die Planung aufgenommen (§ 3) bzw. aus der Planung rausgenommen (§ 4 wird gestrichen)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 4

Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (Schr. vom 05.12.2022):
Es wird ausführlich dargelegt, dass im Planungsbereich Bodendenkmäler zu vermuten sind und darauf hingewiesen, dass in einem solchen Bereich Bodeneingriffe aller Art gemäß Art. 7 Abs. 1 DschG einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bedürfen, die in einem eigenständigen Verfahren bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis wird – nach Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde – in die Planung aufgenommen (siehe D Hinweise Nr. 2).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der Gemeinderat billigt den Satzungsentwurf vom 10.01.2023 und beschließt diesen mit den o.g. Änderungen als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.2. Gemeinde Vogtareuth: 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Weikering), Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö beschließend 3.2

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände gegen die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.3. Gemeinde Vogtareuth: Bebauungsplan Nr.32a "Weikering Südwest II", Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö beschließend 3.3

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände gegen den Bebauungsplan Nr. 32 a „Weikering Südweg II“ der Gemeinde Vogtareuth. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Satzungsrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö beschließend 4
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4.1. Beschlussfassung über Anpassung der Kindergarten-Benutzungssatzung zum 01.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Die Benutzungssatzung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen wurde 2022 neu beschlossen. Die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Rosenheim hat einige Änderungen empfohlen. 
Im Zuge der Gebührenanpassung soll nun auch die Benutzungssatzung mit redaktionellen Änderungen angepasst werden.
Mit den Sitzungsunterlagen wurde die Benutzungssatzung zur Verfügung gestellt. Änderungen wurden farblich markiert. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt beschließt die Benutzungssatzung für die Kindertagesstätten gemäß dem Entwurf vom 19.01.2023. Die neue Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4.2. Beratung und Beschlussfassung über Anpassung der Kindergarten-Gebührensatzung zum 01.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Die Gebührensatzung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen wurde 2022 neu beschlossen. Es wurden 2022 nur redaktionelle Änderungen durchgeführt. Auf Antrag eines Gemeinderatsmitglieds sind nun die Gebühren überrechnet und im Finanzausschuss diskutiert worden 
Der Entwurf der Gebührensatzung wurde mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Änderungen wurden farblich markiert.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt beschließt die Benutzungssatzung für die Kindertagesstätten gemäß dem Entwurf vom 19.01.2023. Die neue Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Bestellung des 3. Bürgermeisters Jürgen Gartner zum Eheschließungsbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Gemäß Art. 49 GO ist Gemeinderat Gartner als persönlich Betroffener von Beratung und Beschlussfassung auszuschließen. 

Bürgermeister Aßmus beantragte im Dezember die Bestellung des 3. Bürgermeisters Jürgen Gartner zum Eheschließungsbeamten. 
Herr Gartner wird nach Zustimmung des Gemeinderats die Schulung zum Eheschließungsbeamten absolvieren und ist nach Erhalt des Zertifikats berechtigt Trauungen in der Gemeinde Griesstätt zu vollziehen. 

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen der Bestellung des dritten Bürgermeisters Jürgen Gartner zum Eheschließungsbeamten zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Information und ggf. Beschlussfassung Zuschussantrag Johanniter-Zentrum Oberbayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Johanniter-Unfall-Hilfe bittet mit Schreiben vom 30.11.2022 um Unterstützung zur Finanzierung des neuen Johanniter-Zentrum Oberbayern Süd-Ost in Wasserburg. Der Bau des Zentrums ist ab Frühjahr 2023 geplant und wird mit etwa 3,2 Mio. Euro Eigenanteil veranschlagt. 

Im Antrag sind weder Geldbeträge noch ein Zuwendungszeitraum angeführt. 

Diskussionsverlauf

Seitens der Gemeinderatsmitglieder wird der Vorschlag zu Spendenaktionen aufgegriffen und vorgeschlagen die Ortsvereine dahingehend anzufragen. Weiter wird empfohlen abzuwarten, ob in der nächsten Bürgermeisterdienstbesprechung die Anfrage beraten und eine Empfehlung zur Höhe des Zuschusses ausgesprochen wird. 

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7. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 15.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Datenstand vom 24.02.2023 08:10 Uhr