Datum: 22.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle in der Grundschule
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:16 Uhr bis 21:17 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.03.2022 und vom 21.07.2022
2 Vollzug der BauGB
2.1 Einbeziehungssatzung Holzhausen Flurstück Nr. 7-2 Gemarkung Holzhausen Abwägung und Satzungsbeschluss
2.2 15. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für den Raum Wasserburg a. Inn - Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
2.3 Antrag auf Bebauungsplanänderung "Eckerwiese"
3 Bauanträge
3.1 Antrag auf Befreiung der Stellplatzsatzung
3.2 Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 555/29 der Gemarkung Griesstätt, Wendelsteinring 21
4 Antrag auf Vorbescheid
4.1 Antrag auf Vorbescheid - Überdachung der Einfahrt und Erweiterung des Lagers auf dem Grundstück Fl.-Nr. 157/7 der Gemarkung Griesstätt, Innthalstraße 10
5 Widmungen; Erweiterung der Erschließungsanlage "Am Leitenfeld" im Gewerbegebiet Klosterfeld (Fl.Nr. 781, Gemarkung Griesstätt)
6 Satzungsrecht
6.1 Beratung und Beschluss über die Anpassung der Haushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen
6.2 Hundesteuersatzung Änderung
7 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 14.07.2022
Bekanntmachung - Zusatztext nach Unterschrift
Angeschlagen am: Abgenommen am: Hdz.:

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.03.2022 und vom 21.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 22.09.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die Sitzung wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beschluss 1

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 10.03.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderatsmitglieder Jürgen Gartner und Martin Hofmeister enthielten sich der Abstimmung, da Sie in der Sitzung nicht anwesend waren.

Beschluss 2

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 21.04.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderatsmitglieder Christian Graf und Martin Hofmeister enthielten sich der Abstimmung, da Sie in der Sitzung nicht anwesend waren.

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2. Vollzug der BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 22.09.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

 

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2.1. Einbeziehungssatzung Holzhausen Flurstück Nr. 7-2 Gemarkung Holzhausen Abwägung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 22.09.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

 

Diskussionsverlauf

Behandlung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Billigungs- und Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Anhörung berührter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 13 und 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.07. bis 09.08.2022 durchgeführt worden ist.
  1. Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit: 
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

  1. Stellungnahmen aus der Anhörung der Anhörung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Es sind 13 Stellungnahmen eingegangen.

Keine Einwände wurden vorgebracht von:
  • Regierung von Oberbayern (E-Mail vom 28.06.2022)
  • LRA RO Abt. Hoch- und Tiefbau (Schr. vom 08.07.2022)
  • Bayer. Bauernverband (E-Mail vom 06.07.2022)
  • Gemeinde Schechen (Schr. vom 30.06.2022)
  • AELF Rosenheim (Schr. vom 03.08.2022)
  • VG Rott (E-Mail vom 12.07.2022)
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (E-Mail vom 29.06.2022)
  • LRA RO Bauleitplanung (E-Mail vom 28.07.2022)
  • Gemeinde Eiselfing

Folgende Hinweise und Einwände wurden vorgebracht:

Beschluss 1

„Es wird darauf hingewiesen, dass der Bestand und die Sicherheit der Anlagen des Bayernwerks nicht beeinträchtigt werden dürfen.“ Es folgen hierzu nähere Ausführungen.

Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Nach allgemeinen Hinweisen zum Hochwasserschutz wird konkret gefordert, folgende Festsetzungen in den Satzungstext aufzunehmen:

Die Rohfußbodenoberkante des Erdgeschosses geplanter Gebäude muss mindestens 25 cm über der höchsten Geländeoberkante unmittelbar am Bauvorhaben liegen. Das Gebäude ist bis zu dieser Kote wasserdicht zu errichten (Keller wasserdicht und soweit erforderlich auftriebssicher, dies gilt für alle Kelleröffnungen, Lichtschächte, Zugänge, Installationsdurchführungen etc.). Sollten Lichtgräben für höherwertige Nutzung der Keller zugelassen werden, sind diese ebenfalls so zu konstruieren, dass weder Grundwasser noch Oberflächenwasser zutreten kann.“

Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die genannte Festsetzung wird in den Satzungstext aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Es wird darauf hingewiesen, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde unterliegen.

Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

„§ 18 BNatschG sieht für die Bauleitplanung und für Verfahren zu Innenbereichssatzungen nach § 34 BauGB die Anwendung der Vorschriften des BauGB vor, wenn aufgrund dieser Verfahren Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind. Nach § 1a Abs. 3 Satz 1 BauGB ist die Eingriffsregelung in ihren Elementen Vermeidung und Ausgleich im Bauleitplanverfahren in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.
Der Eingriff und ökologische Ausgleich sind im Fall mangelnder konkreter Planung anhand des Maßes der baulichen Nutzung in der näheren Umgebung bzw. anhand der eingezeichneten Baukörper zu berechnen und festzusetzen. Die Gemeinde wird gebeten, die jetzt erforderliche Eingriffs- und Ausgleichsflächenberechnung mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Die baurechtlichen Verfahren zu Satzungen nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB sehen keine anderen Abläufe vor. Keine Verlagerung in die Baugenehmigung möglich.“

Beschluss: Der Vorgabe wird gefolgt. Die Ausgleichsflächenberechnung und Planung wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und wird in den Satzungstext aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 5

Billigungs- und Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat billigt den Satzungsentwurf vom 22.09.2022 und beschließt diesen mit den o.g. Änderungen als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.2. 15. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für den Raum Wasserburg a. Inn - Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 22.09.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Areal eines ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens soll einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Die zentrale Lage an der Wasserburger Straße bietet sich an, um dem zunehmenden Bedarf an Wohnraum im Nahbereich von Wasserburg a. Inn entgegenzukommen und auch den Anforderungen des demographischen Wandels gerecht zu werden.
Mit der Neuausweisung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung zusätzlicher Wohngebäude geschaffen werden

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass keine Einwände/Bedenken gegen die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Raum Wasserburg am Inn der Gemeinde Eiselfing bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.3. Antrag auf Bebauungsplanänderung "Eckerwiese"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 22.09.2022 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt die Änderung des Bebauungsplanes „Eckerwiese“ für sein Grundstück Fl.-Nr. 576/67 der Gemarkung Griesstätt (Hans-Brunner-Str. 30) um den Einbau einer 3. Wohneinheit zu ermöglichen.

Diskussionsverlauf Bauausschuss:
1. Bürgermeister Aßmus informierte den Bauausschuss, dass der Eigentümer des Grundstücks Fl.-Nr. 576/67 der Gemarkung Griesstätt (Hans-Brunner-Str. 30) einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans für sein Grundstück beantragt hat, um den Einbau einer 3. Wohneinheit zu ermöglichen.

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Aßmus informierte den Gemeinderat, dass der Eigentümer des Grundstücks Fl.-Nr. 576/67 der Gemarkung Griesstätt (Hans-Brunner-Str. 30) einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans für sein Grundstück beantragt hat, um den Einbau einer 3. Wohneinheit zu ermöglichen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss die Änderung des Bebauungsplans „Eckerwiese“ für das Grundstück Fl.-Nr. 576/67 (Hans-Brunner-Str. 30). 
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu übernehmen.
Für die Änderung des Bebauungsplanes „Eckerwiese“ soll das Architekturbüro Hans Baumann & Freunde, Falkenberg 24, 85665 Moosach (bei Grafing) beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 22.09.2022 ö 3

Sachverhalt

 

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3.1. Antrag auf Befreiung der Stellplatzsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 22.09.2022 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Durch seinen Bauantrag zum Neubau eines Betriebsgebäudes mit einem Sozialraum, Büroräumen und einer Hackschnitzelheizung in Kreuth 11 hat das Landratsamt die Stellplätze für das Grundstück (Wohnungen und Betrieb) gem. unserer Satzung berechnet. 
Nach dieser Berechnung müsste er 54 Stellplätze für den Gewerbebetrieb und 4 Stellplätze für die Wohnungen herstellen.
Da es für den Gewerbebetrieb sehr viele Stellplätze sind, beantragt er eine Befreiung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde Griesstätt und würde für die Wohnung 6 (statt 4) und für den Gewerbebetrieb 10 (statt 54) Stellplätze erstellen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss eine Befreiung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Griesstätt zu erteilen.
Statt der benötigten 58 Stellplätze (54 Gewerbe und 4 für die Wohnungen) wird eine Befreiung auf 24 zu erstellende Stellplätze erteilt. (6 für die Wohnungen und 18 für das Gewerbe).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.2. Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 555/29 der Gemarkung Griesstätt, Wendelsteinring 21

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 22.09.2022 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Die Antragsteller möchten an der südlichen Grundstücksgrenze (0,5m von der Grundstücksgrenze entfernt) einen Carport (7,00 m x 3,40 m) errichten. 
Beim Carport soll die Südseite mit normalen Holzbrettern zugemacht werden.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Bebauungspläne „Griesstätt Süd-Ost“ und „Griesstätt Süd-Ost - 1. Änderung“.
Im Bebauungsplan der 1. Änderung wurde in Ziffer 4 Flächen für Garagen und Carports festgelegt.
Da der Carport nicht in einer dieser Flächen errichtet werden soll ist eine isolierte Befreiung von Ziffer 4 des Bebauungsplanes „Griesstätt Süd-Ost - 1. Änderung“ erforderlich.
Die Grenzbebauung beträgt durch den Carport an der Ostseite mit dem beantragten Carport 14,5 m.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen einer isolierten Befreiung des Bauvorhabens zu Ziffer 4 der Bebauungspläne „Griesstätt Süd-Ost“ und „Griesstätt Süd-Ost - 1. Änderung“ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 22.09.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

 

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4.1. Antrag auf Vorbescheid - Überdachung der Einfahrt und Erweiterung des Lagers auf dem Grundstück Fl.-Nr. 157/7 der Gemarkung Griesstätt, Innthalstraße 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 22.09.2022 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Der Antragsteller (Herr Michael Maier) möchte sein Lager erweitern (5,50 m x 3,85 m) und diese Erweiterung in die Überdachung der Einfahrt integrieren (6,71 x 5,5 m; Gesamte Überdachung (10,56 x 5,50m)).
Das Vorhaben entspricht nicht dem Bebauungsplan, da es die festgelegte Baugrenze im Bebauungsplan überschreitet.
Deshalb wird neben dem gemeindlichen Einvernehmen noch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Griesstätt Süd West bzgl. der Baugrenze benötigt.

Das Vorhaben wurde 2009 im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Az. BF-2009-180/Griesstätt; Bautenverzeichnis 38/2009) mit 2 ausgewiesenen Stellplätzen in den Garagen behandelt (Auszug aus dem Bauplan siehe Anlage). 
Durch die Erweiterung des Lagers geht somit kein im Bauplan ausgewiesener Stellplatz verloren. Außerdem befindet sich rechts neben der Garage ein weiterer Stellplatz.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheid und erteilt eine Befreiung vom Bebauungsplan „Griesstätt Südwest“ bezgl. Ziffer 4.1 (Baugrenze).
Beim Bauantrag soll nochmal die Grundflächenzahl von der Verwaltung geprüft werden und ob die Grundstücksteilung Auswirkungen auf das Grundstück hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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5. Widmungen; Erweiterung der Erschließungsanlage "Am Leitenfeld" im Gewerbegebiet Klosterfeld (Fl.Nr. 781, Gemarkung Griesstätt)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 22.09.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

In den Jahren 2010/2011 fand mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Klosterfeld“ die erste Erweiterung des Gewerbegebietes nach Norden statt. Dabei wurde das Gewerbegebiet in nördlicher Richtung um Gewerbeparzellen erweitert und eine Erschließungsanlage mit Wendehammer (Straße, Wasser, Kanal) gebaut.
Dieser neu geschaffene Straßenabschnitt mit der Fl.-Nr. 781 der Gemarkung Griesstätt ist als Bestandteil der Straße „Am Leitenfeld“ zur Ortsstraße zu widmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die erste ostwestliche Erweiterung der Straße „Am Leitenfeld“ mit der Fl.-Nr. 781 der Gemarkung Griesstätt gem. beiliegendem Lageplan mit Wirkung vom 01.10.2022 zur Ortsstraße zu widmen.
Das Blatt Nr. 55 für Gemeindestraßen ist zu ergänzen und zu berichtigen. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Satzungsrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 22.09.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

 

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6.1. Beratung und Beschluss über die Anpassung der Haushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 22.09.2022 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Gemäß Art. 71 GO dürfen Kredite nur für Investitionen, Investitionsmaßnahmen und zur Umschulung aufgenommen werden. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde überlegt, das Altdarlehens wegen der benötigten Kreditaufnahme umzuschulden. Deshalb wurde eine Kreditaufnahme mit 1.000.000 € veranschlagt und in der Haushaltssatzung festgesetzt. Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht ist die am 19.05.2022 vom Gemeinderat Griesstätt beschlossene Haushaltssatzung so nicht genehmigungsfähig. 

Begründung:
Für den umzuschuldenden Betrag wurde bei der damaligen Kreditaufnahme (2008) bereits eine Kreditermächtigung von der Rechtsaufsicht erteilt. Deshalb muss die Umschuldung separat im Haushaltsplan erscheinen.
Für die zu genehmigende Neuverschuldung ist die dargestellte Kreditaufnahme in der Haushaltssatzung die Umschuldung vermindert darzustellen (750.000€ anstatt 1.000.000€). 

Zur Klärung des Sachverhalts fand auch eine Besprechung mit Frau Wiedergrün und Herrn Dombek von der Rechtsaufsicht statt.

Bei der Anpassung des Haushaltsplans und wurden ein paar überholte Ansätze im Vermögenshaushalt festgestellt. Diese wurden in diesem Zusammenhang auch gleich mit aktualisiert.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die angepasste Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit ihren Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt den angepassten Finanzplan und das angepasste Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 nach den Anlagen zum angepassten Haushaltsplan 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6.2. Hundesteuersatzung Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 22.09.2022 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Als Ergebnis der kürzlich durchgeführten überörtlichen Kassenprüfung wurde uns mitgeteilt, dass die aktuelle Hundesteuersatzung rechtlich nicht auf dem neuesten Stand ist. Eine Neufassung gemäß Mustersatzung des BayStmdI vom 28.07.2020, wie nun geschehen, wurde empfohlen.
Gleichzeitig wurde empfohlen, die Steuersätze nach nunmehr 9 Jahren moderat anzuheben.

Diskussionsverlauf im Finanzausschuss:
Einigkeit im Finanzausschuss herrscht über den Vorschlag die Hundesteuersätze deutlich zu erhöhen. Es fallen immer höhere Kosten für die Hundetoiletten und das reinigen öffentlicher Einrichtungen an. Zudem ist in einer landwirtschaftlich geprägten Gemeinde notwendig die Landwirte dahingehend zu unterstützen, dass ihre Felder und das Tierfutter nicht mit Hundekot verunreinigt werden.

Kampfhunde sind derzeit in der Gemeinde Griesstätt keine gemeldet. Dies soll möglichst auch verhindert werden. Aus diesem Grund soll der Steuersatz das zehnfache des Steuersatzes für den ersten Hund betragen.

Die Steuersätze sollen wie folgt festgelegt werden:
  • Für den ersten Hund:        95,00 €
  • Für den zweiten Hund:        150,00 €
  • Für Kampfhunde:        950,00 €

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Aßmus erläuterte kurz warum die Hundesteuersatzung neu erlassen wird und welche Änderungen vorgenommen worden sind.

Beschluss

Die Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung neu erlassen. Die Hundesteuersätze sollen auf 95,00 € für den ersten Hund und 150,00 € für jeden weiteren Hund festgelegt werden. Kampfhunde sollen mit 950,00 € besteuert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 14.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 22.09.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

a) Genehmigung von Rechnungen
  • Verlegung von Lehrrohren in Höhe von 24.699,25 €
  • Verlegung von Lehrrohren in Höhe von 14.943,53 €
  • Genehmigung von Nachtragsangeboten für den Breitbandausbau in Höhe von 12.281,55 €
  • Genehmigung von Nachtragsangeboten für den Breitbandausbau in Höhe von 12.070,81 €
  • Genehmigung von Nachtragsangeboten für den Breitbandausbau in Höhe von 44.634,25 €

Datenstand vom 21.10.2022 10:37 Uhr