Datum: 25.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:55 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.04.2023
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 06. Gemeinderatssitzung | 25.05.2023 | ö | beschließend | 1 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
2. Bauanträge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 06. Gemeinderatssitzung | 25.05.2023 | ö | 2 |
2.1. ATC Germany Holdings GmbH - Errichtung eines Funkmasts in Stahlgitterausführung mit einer Höhe von 40,40 m zum Betrieb von Sprach- und Datendiensten (Mobilfunk) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 162/0 der Gemarkung Griesstätt
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 06. Gemeinderatssitzung | 25.05.2023 | ö | beschließend | 2.1 |
Sachverhalt
Diskussionsverlauf
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
2.2. Einbau einer Hackschnitzelheizung mit Bunker und Hackschnitzellager in das bestehende Fahrsilo auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4402 der Gemarkung Griesstätt, Laiming 4
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 06. Gemeinderatssitzung | 25.05.2023 | ö | beschließend | 2.2 |
Sachverhalt
3. Antrag auf Vorbescheid
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 06. Gemeinderatssitzung | 25.05.2023 | ö | beschließend | 3 |
3.1. Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Jungviehstalles auf dem Grundstück Fl.-Nr. 424 der Gemarkung Holzhausen, Weng 6
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 06. Gemeinderatssitzung | 25.05.2023 | ö | beschließend | 3.1 |
Sachverhalt
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist n. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
4. Vollzug der BauGB
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 06. Gemeinderatssitzung | 25.05.2023 | ö | beschließend | 4 |
4.1. Gemeinde Eiselfing - Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Gammersham § 35 Abs. 6 BauGB, Beteiligung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 06. Gemeinderatssitzung | 25.05.2023 | ö | beschließend | 4.1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
4.2. Gemeinde Eiselfing - Änderung des Bebauungsplans „Weiherfeld“ mit Deckblatt Nr. 1, Beteiligung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 06. Gemeinderatssitzung | 25.05.2023 | ö | beschließend | 4.2 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
5. Weitere Aufgabenübertragung an ZV KD Oberland; Überwachung ruhender Verkehr
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 06. Gemeinderatssitzung | 25.05.2023 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
Als „Bereich“ ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs im gesamten Gemeindegebiet definiert (anderer Bereich wäre z. B. fließender Verkehr). Der Kettenhamer Weiher kann einbezogen und ergänzend zur Eigenüberwachung zu den festgelegten Terminen kontrolliert werden. Die Überwachung erfolgt teils auch am Wochenende. Jeweils am 15. des Monats wird der Überwachungseinsatz für den Folgemonat geplant.
Die Gemeinde Griesstätt nimmt bereits folgende Dienstleistungen in Anspruch:
Die Verwaltung empfiehlt mit der Mindestabnahme für einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren zu starten und die Entwicklung zu beobachten. Bei Bedarf können die Überwachungsstunden erhöht werden. Gekündigt werden kann der Bereich halbjährlich.
Die Kosten für Mitglieder berechnen sich wie folgt:
Überwachungsstunde 30,00 €/Stunde
= Mindestabnahme 5 Stunden/Monat 150,00 €/Monat
Sachbearbeitung 4,00 €/Fall
Kosten bei Abschluss einer Zweckvereinbarung
Überwachungsstunde 40,00 €/Stunde
= Mindestabnahme 5 Stunden/Monat 200,00 €/Monat
Sachbearbeitung 6,00 €/Fall
Verwarngelder werden zu 100 % an die Gemeinde weitergeleitet, die anfallenden Kosten (Überwachung und Sachbearbeitung) in Rechnung gestellt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
6. Beratung ggf. Beschlussfassung über Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates - Bestellung eines Senioren- und Inklusionsbeauftragten
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 06. Gemeinderatssitzung | 25.05.2023 | ö | beschließend | 6 |
Sachverhalt
7. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 27.04.2023
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 06. Gemeinderatssitzung | 25.05.2023 | ö | beschließend | 7 |
Sachverhalt
Das Ingenieurbüro Ledermann wurde mit der Durchführung eines Markterkundungsverfahrens und dem Stellen eines Förderantrag im Anschluss beauftragt
Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt beauftragte die Verwaltung jeweils das günstigste und wirtschaftlichste Angebot zur Erstellung des Quartierkonzeptes für Griesstätt Süd und Griesstätt Nord zum Angebotspreis von je 38.000 € anzunehmen und den Auftrag zu vergeben.