Datum: 25.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:55 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.04.2023
2 Bauanträge
2.1 ATC Germany Holdings GmbH - Errichtung eines Funkmasts in Stahlgitterausführung mit einer Höhe von 40,40 m zum Betrieb von Sprach- und Datendiensten (Mobilfunk) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 162/0 der Gemarkung Griesstätt
2.2 Einbau einer Hackschnitzelheizung mit Bunker und Hackschnitzellager in das bestehende Fahrsilo auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4402 der Gemarkung Griesstätt, Laiming 4
3 Antrag auf Vorbescheid
3.1 Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Jungviehstalles auf dem Grundstück Fl.-Nr. 424 der Gemarkung Holzhausen, Weng 6
4 Vollzug der BauGB
4.1 Gemeinde Eiselfing - Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Gammersham § 35 Abs. 6 BauGB, Beteiligung
4.2 Gemeinde Eiselfing - Änderung des Bebauungsplans „Weiherfeld“ mit Deckblatt Nr. 1, Beteiligung
5 Weitere Aufgabenübertragung an ZV KD Oberland; Überwachung ruhender Verkehr
6 Beratung ggf. Beschlussfassung über Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates - Bestellung eines Senioren- und Inklusionsbeauftragten
7 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 27.04.2023
Bekanntmachung - Zusatztext nach Unterschrift
Angeschlagen am: 19.05.2023 Abgenommen am: 26.05.2023 Hdz.:

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 25.05.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die Sitzung wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 27.04.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 25.05.2023 ö 2
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2.1. ATC Germany Holdings GmbH - Errichtung eines Funkmasts in Stahlgitterausführung mit einer Höhe von 40,40 m zum Betrieb von Sprach- und Datendiensten (Mobilfunk) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 162/0 der Gemarkung Griesstätt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 25.05.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte einen Funkmast in Stahlgitterausführung mit einer Höhe von 40,40 m errichten.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist n. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert. Die Erschließung ist gesichert.

Diskussionsverlauf

Da gerade im Bereich Holzhausen das Mobilfunknetz sehr schlecht ist und immer mehr Menschen auf ein funktionierendes Mobilfunknetz angewiesen sind wird aus dem Gremium teils für die Errichtung argumentiert. 

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Funkmasts in Stahlgitterausführung auf Fl.-Nr. 162/0 der Gemarkung Griesstätt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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2.2. Einbau einer Hackschnitzelheizung mit Bunker und Hackschnitzellager in das bestehende Fahrsilo auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4402 der Gemarkung Griesstätt, Laiming 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 25.05.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Antrag wurde kurz vor der Sitzung zurückgezogen, eine Beratung entfällt somit.

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3. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 25.05.2023 ö beschließend 3
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3.1. Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Jungviehstalles auf dem Grundstück Fl.-Nr. 424 der Gemarkung Holzhausen, Weng 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 25.05.2023 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte durch den Vorbescheid wissen, ob die Errichtung eines Jungviehstall (ca. 32 m x 14 m) möglich ist.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist n. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Vollzug der BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 25.05.2023 ö beschließend 4
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4.1. Gemeinde Eiselfing - Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Gammersham § 35 Abs. 6 BauGB, Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 25.05.2023 ö beschließend 4.1

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände oder Bedenken zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Gammersham. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4.2. Gemeinde Eiselfing - Änderung des Bebauungsplans „Weiherfeld“ mit Deckblatt Nr. 1, Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 25.05.2023 ö beschließend 4.2

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Bedenken oder Einwände zur Änderung des Bebauungsplans „Weiherfeld“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Weitere Aufgabenübertragung an ZV KD Oberland; Überwachung ruhender Verkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 25.05.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung am 27.04.2023 diskutiert, die Beschlussfassung jedoch zurückgestellt und um Ergänzung der Informationen gebeten.

Als „Bereich“ ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs im gesamten Gemeindegebiet definiert (anderer Bereich wäre z. B. fließender Verkehr). Der Kettenhamer Weiher kann einbezogen und ergänzend zur Eigenüberwachung zu den festgelegten Terminen kontrolliert werden. Die Überwachung erfolgt teils auch am Wochenende. Jeweils am 15. des Monats wird der Überwachungseinsatz für den Folgemonat geplant. 

Die Gemeinde Griesstätt nimmt bereits folgende Dienstleistungen in Anspruch:

  • Seit 2015 die Überwachung des fließenden Verkehrs, 
  • Seit 2020 die Vollstreckung von Verwaltungsakten
  • Seit 2023 die Zentrale Beschaffungsstelle

Künftig soll ebenfalls die „Überwachung des ruhenden Verkehrs“ im Rahmen einer Aufgabenerweiterung auf den Zweckverband übertragen werden. Die Mindestabnahme an Überwachungsstunden pro Monat beträgt hier fünf Überwachungsstunden; die tatsächlichen Überwachungsstunden werden gesondert festgelegt. 

Der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland hat bereits vorsorglich in seiner Sitzung vom 21.03.2023 die Übertragung (vorbehaltlich des ausstehenden Beschlusses der Gemeinde Griesstätt) beschlossen. Leider konnte in den vergangenen Gemeinderatssitzungen kein positiver Beschluss für die „Überwachung des ruhenden Verkehrs“ seitens des Gremiums herbeigeführt werden. Eine Aufgabenerweiterung im Rahmen einer Satzungsänderung beim ZV KD Oberland kann daher erst zur Herbstsitzung im November 2023 erfolgen, da es lediglich zwei Verbandsversammlungen im Jahr gibt. 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass man diese Zeit mittels einer abzuschließenden Zweckvereinbarung überbrückt. Seitens des ZV KD Oberland kann diese durch den Verbandsvorsitzenden geschlossen werden und es könnte die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgen. Nachrichtlich: Die Zweckvereinbarung kann maximal auf zwei Jahre abgeschlossen werden 

Die Verwaltung empfiehlt mit der Mindestabnahme für einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren zu starten und die Entwicklung zu beobachten. Bei Bedarf können die Überwachungsstunden erhöht werden. Gekündigt werden kann der Bereich halbjährlich. 

Die Kosten für Mitglieder berechnen sich wie folgt: 
Überwachungsstunde        30,00 €/Stunde
= Mindestabnahme 5 Stunden/Monat        150,00 €/Monat
Sachbearbeitung        4,00 €/Fall

Kosten bei Abschluss einer Zweckvereinbarung
Überwachungsstunde        40,00 €/Stunde
= Mindestabnahme 5 Stunden/Monat        200,00 €/Monat
Sachbearbeitung        6,00 €/Fall

Verwarngelder werden zu 100 % an die Gemeinde weitergeleitet, die anfallenden Kosten (Überwachung und Sachbearbeitung) in Rechnung gestellt. 

Beschluss

Die Gemeinde Griesstätt überträgt dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland zusätzlich die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Die Mindestabnahme an Überwachungsstunden pro Monat beträgt fünf Überwachungsstunden; die tatsächlichen Überwachungsstunden werden gesondert festgelegt. Der Abschluss der Zweckvereinbarung soll als Übergangslösung bis zur Aufgabenerweiterung im November 2023 dienen. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Zweckvereinbarung zu schließen und den Antrag auf Aufgabenerweiterung in der Zweckverbandsversammlung im November 2023 einzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Beratung ggf. Beschlussfassung über Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates - Bestellung eines Senioren- und Inklusionsbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 25.05.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der TOP wird auf die nächste Sitzung vertagt. Seit Sitzungsladung hat sich Verschiedenes ergeben, das jedoch vorab mit den Seniorenbeauftragten Waldvogel besprochen werden muss. 

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7. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 27.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 25.05.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Sitzung am 27.04.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
  • Breitbandausbau „Graue Flecken“ – Beschlussfassung zum Start des Markterkundungsverfahrens
    Das Ingenieurbüro Ledermann wurde mit der Durchführung eines Markterkundungsverfahrens und dem Stellen eines Förderantrag im Anschluss beauftragt 

  • Vergabe der Erstellung eines Quartierkonzepts
    Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt beauftragte die Verwaltung jeweils das günstigste und wirtschaftlichste Angebot zur Erstellung des Quartierkonzeptes für Griesstätt Süd und Griesstätt Nord zum Angebotspreis von je 38.000 € anzunehmen und den Auftrag zu vergeben. 

Datenstand vom 03.07.2023 13:12 Uhr