Datum: 29.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:37 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.05.2023
2 Bauanträge
2.1 Antrag auf isolierte Befreiung - Bau/Aufstellen eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 555/39 der Gemarkung Griesstätt, Wendelsteinring 10
3 Antrag auf Vorbescheid
3.1 Antrag auf Vorbescheid - Nutzungsänderung der bestehenden Nutzfläche für Schafhaltung im Erd- und Obergeschoss in Wohnräume als zweite Wohneinheit; Anbau einer dritten Wohneinheit als barrierefreie Seniorenwohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 752 der Gemarkung Griesstätt, Berg 6
3.2 Antrag auf Vorbescheid - Einbau einer Hackschnitzelheizung mit Bunker und Hackschnitzellager in das bestehende Fahrsilo auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4402 der Gemarkung Griesstätt, Laiming 4
4 Vollzug der BauGB
4.1 Gemeinde Eiselfing: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet für Photovoltaik-Freiflächenanlage Perfall“ – Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
4.2 Gemeinde Eiselfing: Aufstellung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Dirnecker Straße“ gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB, Behördenbeteiligung
4.3 Beratung über Einstellung des Verfahrens auf Bebauungsplanänderung "Eckerwiese"
5 Satzungsrecht
5.1 Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Kindergarten-Benutzungssatzung ab 01.09.2023
5.2 Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Kindergarten-Gebührensatzung ab 01.09.2023
5.3 Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Gebührensatzung zur Mittagsbetreuung ab 01.09.2023
6 Beratung ggf. Beschlussfassung über Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates - Bestellung eines Senioren- und Inklusionsbeauftragten
7 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 25.05.2023
Bekanntmachung - Zusatztext nach Unterschrift
Angeschlagen am: Abgenommen am: Hdz.:

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 29.06.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die Sitzung wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 25.05.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Aßmus enthält sich der Abstimmung, er war zur Sitzung nicht anwesend

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 29.06.2023 ö 2
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2.1. Antrag auf isolierte Befreiung - Bau/Aufstellen eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 555/39 der Gemarkung Griesstätt, Wendelsteinring 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 29.06.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück ein Gartenhaus (3,00 m x 3,00 m x 2,40 m; FH ca. 3,00 m) aufstellen.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Bebauungspläne „Griesstätt Süd-Ost und Griesstätt Süd-Ost - 1. Änderung“.
Im Bebauungsplan Griesstätt Süd-Ost wurde unter Ziffer 6.8 ein Grenzabstand von 3 m festgelegt.
Da das geplante Gartenhaus diesen Grenzabstand nicht einhält (nur 1 m Grenzabstand) ist eine isolierte Befreiung von Ziffer 6.8 des Bebauungsplanes „Griesstätt Süd-Ost“ erforderlich.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen einer isolierten Befreiung des Bebauungsplans Griesstätt Süd-Ost, Ziffer 6.8 zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 29.06.2023 ö beschließend 3
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3.1. Antrag auf Vorbescheid - Nutzungsänderung der bestehenden Nutzfläche für Schafhaltung im Erd- und Obergeschoss in Wohnräume als zweite Wohneinheit; Anbau einer dritten Wohneinheit als barrierefreie Seniorenwohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 752 der Gemarkung Griesstätt, Berg 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 29.06.2023 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte durch einen Vorbescheid wissen, ob die Nutzungsänderung der bestehenden Nutzfläche für Schafhaltung im Erd- und Obergeschoss in Wohnräume als zweite Wohneinheit und der Anbau einer dritten Wohneinheit als barrierefreie Seniorenwohnung (10 m x 15 m) möglich ist.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich.

Die Nutzungsänderung der bestehenden Nutzfläche für Schafhaltung ist n. § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB Teilprivilegiert.

Bei dem Anbau einer barrierefreien Seniorenwohnung (10 m x 15 m) handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben n. § 35 Abs. 2 BauGB (Bei § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB ist nur die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen Teilprivilegiert).

Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gemäß §§ 35 Abs. 4 Nr. 1 und 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.2. Antrag auf Vorbescheid - Einbau einer Hackschnitzelheizung mit Bunker und Hackschnitzellager in das bestehende Fahrsilo auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4402 der Gemarkung Griesstätt, Laiming 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 29.06.2023 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte durch den Vorbescheid wissen, ob eine Hackschnitzelheizung mit Bunker und Hackschnitzellager in das bestehende Fahrsilo eingebaut werden darf. Das Vorhaben ist gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB teilprivilegiert.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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4. Vollzug der BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 29.06.2023 ö beschließend 4
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4.1. Gemeinde Eiselfing: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet für Photovoltaik-Freiflächenanlage Perfall“ – Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 29.06.2023 ö beschließend 4.1

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Bedenken oder Einwände gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet für Photovoltaik-Freiflächenanlage Perfall“ der Gemeinde Eiselfing. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.2. Gemeinde Eiselfing: Aufstellung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Dirnecker Straße“ gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB, Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 29.06.2023 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung der Gemeinde Eiselfing konnte leider nicht im Bauausschuss vorbesprochen werden, da die Gemeinde Griesstätt erst am 21.06.2023 per E-Mail beteiligt wurde.
Da die Frist für die Beteiligung bis 26.07.2023 läuft (siehe Anlage Bekanntmachung) und die Gemeinderatssitzung im Juli erst am 27.07.2023 stattfindet sollte die die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung der Gemeinde Eiselfing in der Gemeinderatssitzung im Juni besprochen werden.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände oder Bedenken gegen die Aufstellung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Dirnecker Straße“ der Gemeinde Eiselfing. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.3. Beratung über Einstellung des Verfahrens auf Bebauungsplanänderung "Eckerwiese"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 29.06.2023 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Nach Rücksprache von der Verwaltung mit dem Architekturbüro Baumann & Freunde wird empfohlen, die Bebauungsplanänderung (aus unten genannten Gründen) nicht weiter fortzuführen.

Stellungnahme Baumann & Freunde zur geplanten Bebauungsplanänderung für Herr Stephan:
Eine BPlan-Änderung für nur eine Parzelle in einem Baugebiet mit insgesamt über 40 Baugrundstücken kann nicht plausibel begründet werden und entspräche einer unzulässigen sog. "Gefälligkeitsplanung".

Im Ursprungsbebauungsplan aus dem Jahr 1999 ist u.a. festgesetzt, dass pro Wohneinheit mind. ein überdachter und ein offener Stellplatz zu errichten sind. Das würde bedeuten, dass diese zwei Stellplätze für eine 3. Wohneinheit zusätzlich zu errichten wären. Die Bauräume bzw. die Garagenbauräume im rechtswirksamen BPlan lassen dies auf den allermeisten Parzellen nicht zu.

Eine zeichnerische Änderung mit entsprechend großen Bauräumen für das gesamte Baugebiet "Eckerwiese" würde einen erheblichen Aufwand bedeuten, da die Planzeichnung nicht digital vorliegt und anhand aktueller digitaler Flurdaten neu erstellt werden müsste. Dabei wären die tatsächlichen Gegebenheiten mit zu berücksichtigen, die zwischenzeitlich entstanden sind bzw. umgesetzt wurden (Gebäude, Pflanzungen, Erschließungsflächen etc.). Dies könnte ebenfalls zu Abstimmungsproblemen führen, die weitere detaillierte Regelungen erfordern würden.

Außerdem ist schwerlich vorstellbar, dass weitere Grundstückseigentümer in diesem Baugebiet sich an den Planungskosten beteiligen würden, weil sie aus verschiedenen Gründen nicht unmittelbar in den Genuss des erweiterten Baurechtes durch eine zulässige 3. Wohneinheit kommen würden bzw. dies auch nicht anstreben. Die Planungskosten wären demnach für einen einzelnen Grundeigner (z. B. Parzelle 17) nicht darstellbar.

Wir halten aus den genannten Gründen eine Änderung des BPlanes zur Ermöglichung von nur einer weiteren Wohneinheit nicht für angemessen.


Diskussionsverlauf Bauausschuss v. 12.06.2023:
1. Bürgermeister Aßmus informierte den Bauausschuss, dass Frau Baumann der Gemeinde von der Weiterführung des Verfahrens abgeraten hat (Stellungnahme im Sachverhalt).

Der Bauausschuss beauftragte die Verwaltung zu prüfen, ob bei einer Kostenübernahme von Herr Stephan für das gesamte Plangebiet die Tatbestände einer Gefälligkeitsplanung erfüllt sind.

Unter den Begriff der Gefälligkeitsplanung fällt auch, wenn die Bauleitplanung lediglich dazu dient eine Fehlentwicklung im Interesse der Grundstückseigentümer nachträglich zu „legalisieren“ oder zu ermöglichen, ohne dass zugleich städtebauliche Gründe für eine solche Änderung sprechen.
Ein städtebauliches Erfordernis gem. § 1 Abs. 3 BauGB liegt nicht vor.
Eine Bebauungsplanänderung wäre somit unzulässig.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen der Einstellung des Verfahrens auf Bebauungsplanänderung „Eckerwiese“ zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Satzungsrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 29.06.2023 ö 5
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5.1. Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Kindergarten-Benutzungssatzung ab 01.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 29.06.2023 ö 5.1

Sachverhalt

Der Entwurf der Kindergarten-Benutzungssatzung wurde mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Änderungen sind wie folgt gekennzeichnet: 
  • Grün markiertes: sind in erster Linie redaktionelle Änderungen.
  • Blau markiertes: hier wird bei der Priorisierung die Reihenfolge von 3. und 4. getauscht.
  • Rot markiertes: wird komplett gestrichen.

Das Freitagnachmittagsangebot (Krippe und Kindergartenbereich bis 14.00 Uhr) wurde in der Gemeinderatssitzung am 15.12.2022 aufgrund der personellen Situation abgelehnt. Zwischenzeitlich hat sich die personelle Situation in Kindergarten und Kinderkrippe deutlich entspannt. 
Nach Einschätzung der Leitung kann eine Ausweitung der Betreuung am Freitag bis 14.00 Uhr dauerhaft angeboten und gewährleistet werden und auch die Nachfrage ist nach Aussage der Leitung gestiegen. 

Diskussionsverlauf v. 15.12.2022:
Gemeinderätin von Sommoggy gibt zu bedenken, dass die bisherige Testphase von Oktober bis Dezember in eine Krankheitswelle fiel und damit nicht sehr aussagekräftig sei. 
Andere Stimmen aus dem Gremium werfen ein, dass nicht jeder Wunsch der Eltern erfüllt und die Kosten für einen erhöhten Bedarf von wenigen auf die Mehrheit abgewälzt werden können. Zudem wird zu bedenken gegeben, dass die zusätzliche Belastung für das Personal verstärkt Krankheitsausfälle und Kündigungen befürchten lässt.

Beschluss v. 15.12.2022:
Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt beschließt die Benutzungssatzung um das Freitagsnachmittagsangebot zu erweitern und eine Betreuung bis 14:30 Uhr, sowie die Mittagsverpflegung anzubieten.
Abstimmungsergebnis                 Dafür: 1                 Dagegen: 11

Diskussionsverlauf

Anfängliche Zweifel seitens des Gremiums werden in der Diskussion widerlegt. 

Beschluss 1

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen einer Aufhebung des Beschlusses vom 15.12.2022, TOP 5 zu. Die Kindergarten-Benutzungssatzung vom 15.12.2023 ist somit nichtig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen der Kindergarten-Benutzungssatzung in der Ausfertigung vom 29.06.2023, gültig ab 01.09.2023 zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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5.2. Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Kindergarten-Gebührensatzung ab 01.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 29.06.2023 ö 5.2

Sachverhalt

Der Entwurf der Kindergarten-Gebührensatzung wurde mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Änderungen sind wie folgt gekennzeichnet: 
  • Grün markiertes: redaktionelle Änderungen.
  • Rot markiertes: wird gestrichen.
  • Gelb markiertes: neue Inhalte u. a. die Gebühren für SVE und DFK Kinder, sowie das Mittagessen am Freitag (wird nur dann eingeführt wenn die Öffnungszeiten freitags bis 14:00 Uhr erweitert werden). Außerdem müssen die Mittagsessengebühren erhöht werden.

Die Privatmolkerei Bauer teilte per E-Mail eine Preisanpassung der Mittagsverpflegung zum 01. September 2023 mit. Damit deckt der ursprünglich vorgesehene Betrag von 13,00 € im Monat (1 Mittagessen pro Woche) die anfallenden Kosten nicht mehr. 
Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühr für die Mittagsverpflegung im Kindergartenjahr 2023/2024 monatlich auf 14,00 € (1 Mittagessen pro Woche) und im Kindergartenjahr 2024/2025 auf 15,00 € (1 Mittagessen pro Woche) anzuheben, um die steigenden Kosten zu decken. 

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen der Kindergarten-Gebührensatzung in der Fassung vom 29.06.2023 mit Gültigkeit ab 01.09.2023 zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5.3. Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Gebührensatzung zur Mittagsbetreuung ab 01.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 29.06.2023 ö 5.3

Sachverhalt

Der Entwurf der Gebührensatzung zur Mittagsbetreuung wurde mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Vorgesehene Änderungen sind wir folgt gekennzeichnet: 
  • Grün markiertes: ebenfalls redaktionelle Änderungen.
  • Rot markiertes: wird komplett gestrichen.
  • Gelb markiertes: Anpassungen von Betreuungs- und Mittagsessengebühren.

Die Verwaltung schlägt vor, die Betreuungsgebühren analog zum Kindergarten um 15 % anzuheben. 
Die Privatmolkerei Bauer kündigte per E-Mail eine Preisanpassung bei den gelieferten Mittagessen ab September 2023 an. Somit betragen die Kosten vom 01.09.2023 bis 31.08.2024 monatlich 21,00 € (1 Mittagessen pro Woche), ab 01.09.2024 22,50 € (1 Mittagessen pro Woche). 
Bisher wurden die steigenden Kosten nicht in der Pauschale berücksichtigt, was zu einer erheblichen Deckungslücke führte. 

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen der Gebührensatzung zur Mittagsbetreuung in der Fassung vom 29.06.2023, gültig ab 01.09.2023 zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Beratung ggf. Beschlussfassung über Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates - Bestellung eines Senioren- und Inklusionsbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 29.06.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bürgermeister Aßmus erklärt, dass er es für wichtig hält seitens des Gemeinderats einen Referenten für die Belange von Senioren und Inklusion zu stellen, der als Bindeglied zwischen Gemeinderat und den ehrenamtlichen Beauftragten für Senioren und Menschen mit Behinderung fungiert. 
Er begrüßt den Seniorenbeauftragten der Gemeinde Griesstätt Herrn Thomas Waldvogel, der in wenigen Sätzen seinen Tätigkeitsbereich die die Aufgaben des Referenten im Gemeinderat beschreibt. 

Gemeinderat Jakob Ametsbichler erklärte in Gesprächen im Vorfeld zur Sitzung seine Bereitschaft dieses Amt zu übernehmen und auch in Abwesenheit einer Wahl zuzustimmen. 

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats ernennen Gemeinderat Jakob Ametsbichler zu Referenten für Belange von Senioren und Inklusion. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 25.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 29.06.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Es sind keine Beschlüsse bekanntzugeben, für die die Geheimhaltung weggefallen ist. 

Datenstand vom 28.07.2023 09:29 Uhr