Datum: 27.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:53 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:53 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.03.2023
2 Antrag auf Vorbescheid - Erweiterung eines Wohnhauses im Außenbereich auf dem Grundstück Fl.-Nr. 475/1 der Gemarkung Griesstätt, Bergham 6
3 Vollzug der BauGB
3.1 9. Änderung des FlNPl der Gemeinde Rott a. Inn, im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen BebPlans Nr. 32 "Solarfeld Zainach", Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
3.2 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32, "Solarfeld Zainach", Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4 Übertragung ruhender Verkehr an ZV KD Oberland
5 Schöffenwahl - Beschlussfassung über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste
6 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 30.03.2023
Bekanntmachung - Zusatztext nach Unterschrift
Angeschlagen am: 21.04.2023 Abgenommen am: 28.04.2023 Hdz.:

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 27.04.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die Sitzung wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 30.03.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid - Erweiterung eines Wohnhauses im Außenbereich auf dem Grundstück Fl.-Nr. 475/1 der Gemarkung Griesstätt, Bergham 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 27.04.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte durch einen Vorbescheid wissen, ob die Erweiterung eines Wohnhauses im Außenbereich um eine Wohneinheit möglich ist.
Das Vorhaben ist gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB teilprivilegiert.

Auszug aus dem Protokoll der GR-Sitzung vom 13.09.2017, TOP 13 b):
Der Gemeinderat erteilte dem Antrag auf Vorbescheid gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB mit 14 : 0 Stimmen sein gemeindliches Einvernehmen.
Das anfallende Oberflächenwasser muss auf dem Baugrundstück versickern, sofern der Boden versickerungsfähig ist.

Stellungnahme Planer zur BA-Sitzung vom 06.02.2023:
Den „Nachforderungen“ oder Wünschen zur Ergänzung, können wir in der Leistungsphase 2 nicht nachkommen.
Es macht keinen Sinn einen Grundriss mit XXX m² Wohnfläche einzureichen, und die Gemeinde und Landratsamt stimmen dieser Wohnungsgröße nicht zu! Dann hat der Bauherr Geld für Leistungsphase 3 ausgegeben und erreicht nichts damit.

Für das Landratsamt wäre vorstellbar, für die erste Wohneinheit max. 160 m², zweite Wohneinheit max. 70 m².

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen zum Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen gem. § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB, sofern die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Vollzug der BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 27.04.2023 ö beschließend 3
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3.1. 9. Änderung des FlNPl der Gemeinde Rott a. Inn, im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen BebPlans Nr. 32 "Solarfeld Zainach", Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 27.04.2023 ö beschließend 3.1

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass keine Einwände oder Bedenken gegen die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rott a. Inn bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.2. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32, "Solarfeld Zainach", Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 27.04.2023 ö beschließend 3.2

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass keine Einwände oder Bedenken gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32, "Solarfeld Zainach" der Gemeinde Rott a. Inn bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Übertragung ruhender Verkehr an ZV KD Oberland

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 27.04.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Zweckverband ‚Kommunale Dienste Oberland‘ mit Sitz in Bad Tölz bietet in seinem Einzugsbereich Städten und Gemeinden folgende Dienstleistungen an: 

• Kommunale Verkehrssicherheit (= Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs) 
• Vollstreckung von Verwaltungsakten (= Beitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen) 
• Durchführung von Vergabeverfahren als zentrale Beschaffungsstelle, gem. § 120 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (= Unterstützung der Kommunen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge) 
• Überwachungs- und Kontrollaufgaben bei der Erhebung von Kurbeiträgen (= Unterstützung der Kommunen bei der Kurbeitragskontrolle) 

Das ‚verbindende Element‘ für sämtliche Mitgliedsgemeinden ist dabei die Verkehrssicherheit. 
Die Gemeinde Griesstätt hat bereits die „Überwachung des fließenden Verkehrs“ und die „Vollstreckung von Verwaltungsakten“ auf den Zweckverband übertragen. 
Künftig soll ebenfalls die „Überwachung des ruhenden Verkehrs“ auf den Zweckverband übertragen werden. 
Die Mindestabnahme an Überwachungsstunden pro Monat und Bereich beträgt fünf Überwachungsstunden; die tatsächlichen Überwachungsstunden werden gesondert festgelegt. 

Diskussionsverlauf

Grundsätzlich besteht im Gremium Zustimmung und wird teils als „Erziehungsmaßnahme“ befürwortet. Keine Einigkeit besteht, ob ein Vertrag mit festgelegten Überwachungsstunden, oder die Inanspruchnahme auf Anforderung gewählt werden soll. Es wird vorgeschlagen die Beschlussfassung auf die nächste Sitzung zu vertragen. Dazu soll durch die Verwaltung die Definition der „Bereiche“ und damit der voraussichtlich anfallenden Kosten vorgelegt werden.

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5. Schöffenwahl - Beschlussfassung über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 27.04.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind zwei Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zu benennen. Es hat sich lediglich Herr Robert Wehner aus der Rainthalstraße 16 beworben. 

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen der Aufnahme des Bewerbers Herr Robert Wehner, Rainthalstraße 16, 83556 Griesstätt in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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6. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 30.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 27.04.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Es sind keine Beschlüsse bekannt zu geben, für die Geheimhaltung weggefallen ist.

Datenstand vom 31.05.2023 08:54 Uhr