Datum: 27.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:47 Uhr bis 21:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.06.2023
2 Bauanträge
2.1 Nutzungsänderung vom Nebengebäude zum Wohnhaus mit 1 Wohneinheit; Neubau eines Balkons auf dem Grundstück Fl.-Nr. 8/2 der Gemarkung Kolbing, Kolbing 5 e
2.2 Nutzungsänderung eines kulturlandschaftsprägenden Hofes: Einbau von 7 WE + 1 WE im Gästehaus; Nutzungsänderung im EG von "Oldtimergarage" in "Wohnmobile Werkstatt und Pflege" auf dem Grundstück Fl.-Nr. 422 der Gemarkung Griesstätt, Weng 2
2.3 Antrag auf versetzen einer Straßenlaterne in der Schulstraße 2
3 Vollzug des BauGB
3.1 Gemeinde Rott a. Inn: 10. Änderung des FlNPl der Gemeinde Rott a. Inn, im Zusammenhang mit der Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des BebPlans Nr. 32 "ALPMA"
3.2 Gemeinde Rott a. Inn: Bebauungsplan Nr. 23, ALPMA, 1. Änderung und Erweiterung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4 Festlegung Erfrischungsgeld Landtags- und Bezirkstagswahl 2023
5 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 29.06.2023
Bekanntmachung - Zusatztext nach Unterschrift
Angeschlagen am: 21.07.2023 Abgenommen am: 28.07.2023 Hdz.:

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 27.07.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die Sitzung wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 29.06.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderäte Gartner, Ametsbichler, Fuchs und Liedl enthalten sich der Abstimmung - sie waren zur Sitzung nicht anwesend

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 27.07.2023 ö 2
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2.1. Nutzungsänderung vom Nebengebäude zum Wohnhaus mit 1 Wohneinheit; Neubau eines Balkons auf dem Grundstück Fl.-Nr. 8/2 der Gemarkung Kolbing, Kolbing 5 e

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 27.07.2023 ö beschließend 2.1
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte das Nebengebäude zu einer Wohneinheit umnutzen und einen Balkon neu bauen.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kolbing (§ 34 Abs. 1 BauGB). Die erforderlichen 2 Stellplätze sind im Eingabeplan dargestellt.
Das Niederschlagswasser wird in Regentonnen aufgefangen und gedrosselt in den gemeindlichen Kanal eingeleitet.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt ist eine Nutzungsänderung möglich, wenn die Abstandsflächen eingehalten werden.

Diskussionsverlauf

Das Gremium schließt sich der Empfehlung des Bauausschusses vollumfänglich an.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 34 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12

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2.2. Nutzungsänderung eines kulturlandschaftsprägenden Hofes: Einbau von 7 WE + 1 WE im Gästehaus; Nutzungsänderung im EG von "Oldtimergarage" in "Wohnmobile Werkstatt und Pflege" auf dem Grundstück Fl.-Nr. 422 der Gemarkung Griesstätt, Weng 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 27.07.2023 ö beschließend 2.2
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 17.08.2023 ö beschließend 1.1

Sachverhalt

Dieser Bauantrag wurde nicht im Bauausschuss behandelt und muss in der Gemeinderatssitzung im Juli behandelt werden, da dieser am 17. Juli bei der Gemeinde eingegangen ist und im September vor der Gemeinderatssitzung die Genehmigungsfiktion eintreten würde.

Der Antragsteller beantragt eine Nutzungsänderung mit dem Einbau von 6 zusätzlichen Wohnungen (7 Wohnungen mit seiner bestehenden) und der Änderung der Oldtimergarage in eine Werkstatt und Pflege für Wohnmobile. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, die Erschließung ist gesichert.
Das Vorhaben ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt gem. § 35 Abs. 4 Nr. 4 BauGB (ohne Wohnungsbeschränkung, da der Gesetzgeber dies hier nicht vorsieht) teilprivilegiert.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat bewertet das Vorhaben sehr kritisch in Bezug auf die Auswirkungen für den landwirtschaftlichen Betrieb in der näheren Umgebung, dem Gesamtumfang des Projekts, dem Einbau einer Werkstatt und der Einstufung als „kulturlandschaftsprägend“. 
Es wird gebeten die Abstimmung auf die nächste Sitzung zu vertagen. 

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2.3. Antrag auf versetzen einer Straßenlaterne in der Schulstraße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 27.07.2023 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Gem. Art. 49 GO enthält sich Gemeinderat Kaiser als Antragsteller der Beschlussfassung. 

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen der Versetzung der Straßenlaterne in der Schulstraße 2 zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Vollzug des BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 27.07.2023 ö beschließend 3
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3.1. Gemeinde Rott a. Inn: 10. Änderung des FlNPl der Gemeinde Rott a. Inn, im Zusammenhang mit der Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des BebPlans Nr. 32 "ALPMA"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 27.07.2023 ö beschließend 3.1

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände oder Bedenken gegen die 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rott im Zusammenhand mit der Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 32 „Alpma“ der Gemeinde Rott am Inn. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.2. Gemeinde Rott a. Inn: Bebauungsplan Nr. 23, ALPMA, 1. Änderung und Erweiterung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 27.07.2023 ö beschließend 3.2

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände oder Bedenken gegen 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 32 „ALPMA“ der Gemeinde Rott am Inn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Festlegung Erfrischungsgeld Landtags- und Bezirkstagswahl 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 27.07.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Entschädigung der Wahlhelfer (Erfrischungsgeld) ist unter der Haushaltsstelle 0520.4000 ein Ansatz von 1.500 € festgelegt.
Der Durchschnitt der Entschädigung für die Wahlhelfer von 11 Gemeinden und Städten, die die Höhe des Erfrischungsgeldes öffentlich gemacht haben, beträgt 60,15 €. Bei der letzten Landtagswahl wurde vom damaligen Gemeinderat das Erfrischungsgeld auf 30,00 € festgelegt. Ab einer Zahlung von mehr als 25,00 € Entschädigung für die 59 Wahlhelfer wird die Haushaltsstelle 0520.4000 überschritten. 
Bei einer Zahlung des Durchschnitts von 60,00 € wird diese um 2.040 € überschritten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt bei der Landtags- und Bezirkstagswahl 2023 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € zu bezahlen. Die daraus resultierende Haushaltsüberschreitung ist hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 29.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 27.07.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Folgende Beschlüsse wurden in nichtöffentlicher Sitzung am 29.06.2023 gefasst: 

  • Straßensanierung Viehhausen - Holzhausen; weiteres Vorgehen

Datenstand vom 05.10.2023 10:39 Uhr