Datum: 26.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.09.2023
2 Bauanträge
2.1 Errichtung einer Gaube mit Balkon auf dem Grundstück Fl.-Nr. 22 der Gemarkung Holzhausen, Holzhausen 22
2.2 Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung: Erhöhung des Kniestockes und energetische Sanierung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 476/2 der Gemarkung Kolbing, Bergham 4
2.3 Antrag auf Isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 555/47, Wendelsteinring 38
3 Antrag auf Vorbescheid
3.1 Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides Neubau eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 193/1 der Gemarkung Holzhausen in 83556 Griesstätt, Holzhausen 18
4 Vollzug der BauGB
4.1 Gemeinde Eiselfing: Aufstellung des Bebauungsplans „Bachmehring Südost“. Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4.2 Beratung und Beschluss über die Aufstellung eines Kriterienkataloges für Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Gemeinde Griesstätt
5 Baugebiet Radlersberg; Information Regenablauf auf dem Grundstück Fl.-Nr. 702/27 (Grünfläche Radlersberg)
Bekanntmachung - Zusatztext nach Unterschrift
Angeschlagen am: 20.10.2023 Abgenommen am: 27.10.2023 Hdz.:

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 26.10.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die Sitzung wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 28.09.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderäte Gartner und Braunen enthalten sich der Abstimmung, sie waren zur Sitzung nicht anwesend.

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 26.10.2023 ö 2

Sachverhalt

 

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2.1. Errichtung einer Gaube mit Balkon auf dem Grundstück Fl.-Nr. 22 der Gemarkung Holzhausen, Holzhausen 22

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 26.10.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte eine Dachgaube mit Balkon neben die bestehende Dachgaube errichten.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Holzhausen (§ 34 Abs. 1 BauGB).
Auszug aus § 34 Abs. 1 BauGB:
(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt gem. § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Rudolf Liedl nahm gem. Art. 49 GO nicht an Beratung und Abstimmung teil.

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2.2. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung: Erhöhung des Kniestockes und energetische Sanierung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 476/2 der Gemarkung Kolbing, Bergham 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 26.10.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt die Verlängerung der Baugenehmigung (BG-2019-2369 / Griesstätt) zur Erhöhung des Kniestockes und energetische Sanierung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten, da er das Vorhaben noch nicht umsetzen konnte.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wurde in der Sitzung vom 12.09.2019 erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Bauantrages BG-2019-2369 / Griesstätt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.3. Antrag auf Isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 555/47, Wendelsteinring 38

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 26.10.2023 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück ein Gartenhaus (3,00 m x 4,00 m; Wandhöhe 2,2 m; Material: Holz) aufstellen.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Bebauungspläne „Griesstätt Süd-Ost“.
Im Bebauungsplan Griesstätt Süd-Ost wurde unter Ziffer 6.8 ein Grenzabstand von 3 m festgelegt.
Da das geplante Gartenhaus diesen Grenzabstand nicht einhält (ca. 0,5 - 1,5 m Grenzabstand) ist eine isolierte Befreiung von Ziffer 6.8 des Bebauungsplanes „Griesstätt Süd-Ost“ erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Griesstätt Süd-Ost“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Manfred Andraschko nahm gem. Art. 49 GO nicht an Beratung und Abstimmung teil.

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3. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 26.10.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

 

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3.1. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides Neubau eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 193/1 der Gemarkung Holzhausen in 83556 Griesstätt, Holzhausen 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 26.10.2023 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt die Verlängerung des Vorbescheides (VB-2020-3040 / Griesstätt) zum Neubau eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten, da das Vorhaben in den vergangenen Jahren nicht realisiert werden konnte.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheid wurde in der Sitzung vom 17.09.2020 erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides VB-2020-3040 / Griesstätt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Vollzug der BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 26.10.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

 

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4.1. Gemeinde Eiselfing: Aufstellung des Bebauungsplans „Bachmehring Südost“. Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 26.10.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass keine Einwände/Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Bachmehring Südost“ der Gemeinde Eiselfing bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.2. Beratung und Beschluss über die Aufstellung eines Kriterienkataloges für Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Gemeinde Griesstätt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 26.10.2023 ö informativ 4.2

Sachverhalt

Für Freiflächen-Photovoltaikanlagen gibt es im § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB einen neuen Privilegierungstatbestand.

Auszug aus § 35 BauGB:
  1. der Nutzung solarer Strahlungsenergie durch besondere Solaranlagen im Sinne des § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a, b oder c des Erneuerbare-Energien-Gesetzes dient, unter folgenden Voraussetzungen:

  1. das Vorhaben steht in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einem Betrieb nach Nummer 1 oder 2,

  1. die Grundfläche der besonderen Solaranlage überschreitet nicht 25.000 Quadratmeter und

  1. es wird je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage betrieben.


Das bedeutet, dass weiterhin grundsätzlich ein Bebauungsplan die rechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer solchen Anlage ist.
Bei der in § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB gennannten Privilegierung ist aber keine Bauleitplanung der Gemeinde erforderlich (es muss aber a) - c) gleichzeitig zutreffen).
In einem solchen Fall können eventuell Gestaltungsvorschriften nicht angewendet werden, da die Zulässigkeit bereits im BauGB geregelt ist und keine Bauleitplanung von unserer Seite erforderlich ist.

Außerdem gibt es eine zweite Ausnahmeregelung (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB), die für die Gemeinde Griesstätt aktuell aber nicht relevant ist, da eine Freiflächen-Photovoltaikanlagen auch innerhalb von 200 m neben einer Autobahn oder eines Bahngleises privilegiert errichtet werden darf.

Diskussionsverlauf

Dem Gemeinderat wurden die neuen privilegierungstatbestände des § 35 BauGB (Außenbereich) erläutert und erklärt, dass ein Vorhaben einer Freiflächenphotovoltaikanlage n. § 35 BauGB auch entgegen eines möglichen Kriterienkatalogs der Gemeinde zulässig wäre, da hier keine Bauleitplanung benötigt wird.
Ein Kriterienkatalog würde nur bei Freiflächenphotovoltaikanlagen, die eine Bauleitplanung benötigen, beachtet werden können.

Dieser Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt, bis über den Beitritt zu den Regionalwerken Rosenheim entschieden ist, da diese eventuell schon einen Kriterienkatalog für Freiflächenphotovoltaikanlagen haben.

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5. Baugebiet Radlersberg; Information Regenablauf auf dem Grundstück Fl.-Nr. 702/27 (Grünfläche Radlersberg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 26.10.2023 ö informativ 5

Sachverhalt

Diskussionsverlauf Bauausschuss 17.10.2023:
1. Bürgermeister Aßmus informierte den Bauausschuss, dass für den Aufgang zur Grünfläche im Baugebiet Radlersberg eine Regenrinne mit Steinen als Bremse geplant ist und die konkrete Umsetzung mit den Bauhofmitarbeitern abgesprochen werden soll. Eventuell könnte man auch einen Schotterweg mit Stufen bauen.

Außerdem soll eventuell eine Anliegerversammlung stattfinden, ob für die Parkplätze der Baum am geplanten Standort gefällt werden soll oder nicht. Hier sollte sich das Baugebiet gemeinsam einig sein.

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Aßmus informierte den Gemeinderat, dass für den Aufgang zur Grünfläche im Baugebiet Radlersberg eine Regenrinne mit Steinen als Bremse geplant ist und die konkrete Umsetzung mit den Bauhofmitarbeitern abgesprochen werden soll.

Außerdem soll eine Anliegerversammlung stattfinden, ob für die Parkplätze der Baum am geplanten Standort gefällt werden soll oder nicht. Hier sollte sich das Baugebiet einig sein.

Datenstand vom 17.11.2023 09:52 Uhr