Datum: 14.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.11.2023
2 Bauanträge
2.1 Abbruch der Garage, Umbau und Anbau an das best. Wohnhaus, Errichtung einer 2. WE im DG auf dem Grundstück Fl.-Nr. 475/1 der Gemarkung Kolbing, Bergham 6
2.2 Nutzungsänderung eines ehem. landwirtschaftlich genutzten Hofes: Einbau von 6 WE + 1 WE im Gästehaus Nutzungsänderung im EG von "Oldtimergarage" zu "Wohnmobile Werkstatt und Pflege" (und Nutzungsänderung des Lagerbereiches im OG einer bestehenden Maschinenhalle in Büros; separater Bauantrag) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 422 der Gemarkung Holzhausen, Weng 2
2.3 Nutzungsänderung - Der genehmigte Büroraum im Erdgeschoss soll in einen Wohn-Küchen-Sanitärraum umgenutzt werden. Im darüberliegenden Obergeschoss soll das Binde- und Topflager in zwei Schlafräume umgenutzt werden. Nutzungsänderung in eine Ferienwohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 95/5 der Gemarkung Holzhausen, Obermühl 3
2.4 Einbau einer Hackschnitzelheizung mit Bunker und Hackschnitzellager in das bestehende Fahrsilo auf dem Grundstück 4402/0 der Gemarkung Griesstätt, Laiming 4
2.5 Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung - Errichtung einer landw. Maschinen- und Bergehalle auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1766 der Gemarkung Griesstätt, Moosham 6
3 Vollzug der BauGB
3.1 10. Änderung des FlNPl der Gemeinde Rott a. Inn im Zusammenhang mit der Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des BebPlans Nr. 32 "ALPMA", Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4 Antrag der CSU aus der Bürgerversammlung zur Errichtung eines Kinderspielplatzes am Kettenhamer Weiher
5 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 16.11.2023
Bekanntmachung - Zusatztext nach Unterschrift
Angeschlagen am: 08.12.2023 Abgenommen am: 15.12.2023 Hdz.:

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 16. Gemeinderatssitzung 14.12.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die Sitzung wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 16.11.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 16. Gemeinderatssitzung 14.12.2023 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Aßmus bittet um Abstimmung zu einer einheitlichen Vorgehensweise bei Beschlüssen mit persönlicher Beteiligung eines Gemeinderatsmitglieds. Er schlägt folgende Vorgehensweise vor: 

  • Beratung und Beschluss in öffentlicher Sitzung
    Das betroffene Ratsmitglied wird von Beratung und Beschlussfassung gem. Art. 49 GO ausgeschlossen und nimmt in der Zeit im Zuschauerraum platz

  • Beratung und Beschlussfassung in nichtöffentlicher Sitzung
    Das betroffene Ratsmitglied wird von Beratung und Beschlussfassung gem. Art. 49 GO ausgeschlossen und verlässt in der Zeit den Sitzungsraum

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen dem Vorschlag des Vorsitzenden zur Handhabung von Beschlussfassungen mit persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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2.1. Abbruch der Garage, Umbau und Anbau an das best. Wohnhaus, Errichtung einer 2. WE im DG auf dem Grundstück Fl.-Nr. 475/1 der Gemarkung Kolbing, Bergham 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 16. Gemeinderatssitzung 14.12.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte die bestehende Garage abreißen, das bestehende Wohnhaus umbauen und einen Anbau mit einer 2. Wohneinheit anbauen.
Das Vorhaben ist gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB teilprivilegiert.

Das Niederschlagswasser wird gedrosselt in den gemeindlichen Kanal eingeleitet. Der Entwässerungsplan wurde vom Planer, gegenüber dem in der Bauausschusssitzung vorgelegten so ergänzt, dass eine Drosselwirkung entstehen kann. Zudem wurde mit dem Bauherrn vereinbart, dass mit Mitarbeitern der Gemeinde vor dem Einbau der Drosselung ein Vororttermin stattfindet. 
Die Gemeinde wird am Tag des Einbaus informiert, um persönlich Vorort zu sein. 

Dem Antrag auf Vorbescheid wurde in der Sitzung vom 27.04.2023 mit 11 : 0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.2. Nutzungsänderung eines ehem. landwirtschaftlich genutzten Hofes: Einbau von 6 WE + 1 WE im Gästehaus Nutzungsänderung im EG von "Oldtimergarage" zu "Wohnmobile Werkstatt und Pflege" (und Nutzungsänderung des Lagerbereiches im OG einer bestehenden Maschinenhalle in Büros; separater Bauantrag) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 422 der Gemarkung Holzhausen, Weng 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 16. Gemeinderatssitzung 14.12.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt eine Nutzungsänderung mit dem Einbau von 5 zusätzlichen Wohnungen (7 Wohnungen insgesamt, inkl. 2 bestehende) und der Änderung der Oldtimergarage in eine Werkstatt und Pflege für Wohnmobile.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, die Erschließung ist gesichert.
Das Vorhaben ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt gem. § 35 Abs. 4 Nr. 4 BauGB (ohne Wohnungsbeschränkung, da der Gesetzgeber dies hier nicht vorsieht) teilprivilegiert.

Gegenüber dem zuletzt vorgelegten Bauantrag hat der Antragsteller die Anzahl der Wohnung von insgesamt 8 (6 neue Wohnungen + 2 bestehende) auf 7 (5 neue Wohnungen + 2 bestehende) verringert.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 35 Abs. 4 Nr. 4 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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2.3. Nutzungsänderung - Der genehmigte Büroraum im Erdgeschoss soll in einen Wohn-Küchen-Sanitärraum umgenutzt werden. Im darüberliegenden Obergeschoss soll das Binde- und Topflager in zwei Schlafräume umgenutzt werden. Nutzungsänderung in eine Ferienwohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 95/5 der Gemarkung Holzhausen, Obermühl 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 16. Gemeinderatssitzung 14.12.2023 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte einen Büroraum im Erdgeschoss in einen Wohn-Küchen-Sanitärraum umnutzen. Im darüberliegenden Obergeschoss soll das Binde- und Topflager in zwei Schlafräume umgenutzt werden. Grundsätzliche Nutzungsänderung in eine Ferienwohnung.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 2 BauGB) das im Einzelfall zugelassen werden kann, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange (§ 35 Abs. 3 BauGB) nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Hier widerspricht das Bauvorhaben § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB, da der Flächennutzungsplan für diese Fläche WIESE, WEIDE, ÄCKER vorschreibt.

Diskussionsverlauf

Gemeinderats Hofmeister wird als Antragsteller gem. Art. 49 GO von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. 

Vor Eintritt in die Beratung bittet Herr Hofmeister den Tagesordnungspunkt zurückzustellen. Er erklärt, den Bauantrag am Nachmittag des Sitzungstages beim Landratsamt Rosenheim zurückgezogen und die Verwaltung darüber informiert zu haben. 
Bis Sitzungsbeginn erhielt die Verwaltung vom Landratsamt keine Bestätigung des Rückzugs. Der Vorsitzende erklärt, dass der Bauantrag somit rechtmäßig und unter Einhaltung der Fiktionsfrist zu behandeln und beschließen ist.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 35 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 3 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderats Hofmeister wird als Antragsteller gem. Art. 49 GO von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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2.4. Einbau einer Hackschnitzelheizung mit Bunker und Hackschnitzellager in das bestehende Fahrsilo auf dem Grundstück 4402/0 der Gemarkung Griesstätt, Laiming 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 16. Gemeinderatssitzung 14.12.2023 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte eine Hackschnitzelheizung mit Bunker und Hackschnitzellager in das bestehende Fahrsilo einbauen.
Das Vorhaben ist gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB teilprivilegiert.

Dem Vorbescheid wurde in der Gemeinderatssitzung am 29.06.2023 mit 8 : 1 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen erteilt und vom Landratsamt am 23.10.2023 genehmigt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.5. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung - Errichtung einer landw. Maschinen- und Bergehalle auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1766 der Gemarkung Griesstätt, Moosham 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 16. Gemeinderatssitzung 14.12.2023 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt die Verlängerung der Baugenehmigung (BG-2017-899 / Griesstätt) zur Errichtung einer landw. Maschinen- und Bergehalle.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wurde in der Sitzung vom 12.09.2019 unter TOP 3b) mit 11 : 0 Stimmen erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen zu einem vorhergehenden Verlängerungsantrag wurde in der Sitzung vom 23.09.2021 unter TOP 4e) mit 11 : 0 Stimmen erteilt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung BG-2017-899/Griesstätt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Vollzug der BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 16. Gemeinderatssitzung 14.12.2023 ö beschließend 3
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3.1. 10. Änderung des FlNPl der Gemeinde Rott a. Inn im Zusammenhang mit der Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des BebPlans Nr. 32 "ALPMA", Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 16. Gemeinderatssitzung 14.12.2023 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Die 10. Änderung des FlNPl der Gemeinde Rott a. Inn im Zusammenhang mit der Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des BebPlans Nr. 32 "ALPMA" der Gemeinde Rott a. Inn konnte nicht im Bauausschuss vorbesprochen werden, da die Gemeinde Griesstätt erst am 05.12.2023 per E-Mail beteiligt wurde.
Zur Einhaltung der Frist für die Beteiligung bis 22.01.2024 sollte die 10. Änderung des FlNPl der Gemeinde Rott a. Inn im Zusammenhang mit der Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des BebPlans Nr. 32 "ALPMA" der Gemeinde Rott a. Inn in der Gemeinderatssitzung im Dezember 2024 behandelt werden.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände zur 10. Änderung des FlNPl der Gemeinde Rott a. Inn im Zusammenhang mit der Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des BebPlans Nr. 32 "ALPMA" der Gemeinde Rott a. Inn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Antrag der CSU aus der Bürgerversammlung zur Errichtung eines Kinderspielplatzes am Kettenhamer Weiher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Gemeinderat 16. Gemeinderatssitzung 14.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung am 23.11.2023 wurde vom CSU-Ortsverband Griesstätt ein Antrag auf Errichtung eines Spielplatzes am Kettenhamer Weiher gestellt. Dem Antrag wurden zwei Angebote der Firma Spielplatzgeräte Maier beigefügt. 

Der Vorsitzende erläutert, dass Vorgaben zur Verkehrssicherungspflicht und Versicherung geklärt wurden und der Errichtung von Spielgeräten nichts im Wege steht. 

Diskussionsverlauf

Auf Antrag wird dem Vorsitzenden des CSU-Ortsverbands Rederecht gewährt. Er erklärt, dass der CSU-Ortsverband Spenden für die Spielgeräte generieren wird und sich um die Montage kümmert, die Gemeinde jedoch die Anschaffung bewerkstelligen muss. 
Im Gremium wird der Antrag sehr positiv bewertet. Es soll geprüft werden, welche Kosten von der Gemeinde übernommen werden können. Die Auswahl der Spielgeräte wird von der Spendensumme abhängig gemacht. 

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats befürworten den Antrag des CSU Ortsverbands Griesstätt zur Errichtung von Spielgeräten am Kettenhamer Weiher. Der Ortsverband generiert Spenden, stellt diese der Gemeinde für den Erwerb der Spielgeräte zur Verfügung. Die Montage übernimmt der Ortsverband. Die Anschaffung der Geräte wird von der eingehenden Spendensumme abhängig gemacht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 16.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 16. Gemeinderatssitzung 14.12.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Genehmigung von Rechnungen:

  • Genehmigung der Schlussrechnung zur Sanierung der Gemeindestraße Viehhausen - Holzhausen in Höhe von 120.490,16 €

Datenstand vom 06.02.2024 13:33 Uhr