Datum: 17.08.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 19:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge
1.1 Nutzungsänderung eines kulturlandschaftsprägenden Hofes: Einbau von 7 WE + 1 WE im Gästehaus; Nutzungsänderung im EG von "Oldtimergarage" in "Wohnmobile Werkstatt und Pflege" auf dem Grundstück Fl.-Nr. 422 der Gemarkung Griesstätt, Weng 2
2 Vollzug der BauGB
2.1 Gemeinde Eiselfing: 16. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für den Raum Wasserburg a. Inn - Trägeranhörung
2.2 Gemeinde Eiselfing: 17. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für den Raum Wasserburg a. Inn - Trägeranhörung
Bekanntmachung - Zusatztext nach Unterschrift
Angeschlagen am: 10.08.2023 Abgenommen am: 18.08.2023 Hdz.:

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1. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 17.08.2023 ö 1

Sachverhalt

 

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1.1. Nutzungsänderung eines kulturlandschaftsprägenden Hofes: Einbau von 7 WE + 1 WE im Gästehaus; Nutzungsänderung im EG von "Oldtimergarage" in "Wohnmobile Werkstatt und Pflege" auf dem Grundstück Fl.-Nr. 422 der Gemarkung Griesstätt, Weng 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 27.07.2023 ö beschließend 2.2
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 17.08.2023 ö beschließend 1.1

Sachverhalt

Dieser Bauantrag wurde nicht im Bauausschuss behandelt und muss in der Gemeinderatssitzung im Juli behandelt werden, da dieser am 17. Juli bei der Gemeinde eingegangen ist und im September vor der Gemeinderatssitzung die Genehmigungsfiktion eintreten würde.

Der Antragsteller beantragt eine Nutzungsänderung mit dem Einbau von 6 zusätzlichen Wohnungen (7 Wohnungen mit seiner bestehenden) und der Änderung der Oldtimergarage in eine Werkstatt und Pflege für Wohnmobile. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, die Erschließung ist gesichert.
Das Vorhaben ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt gem. § 35 Abs. 4 Nr. 4 BauGB (ohne Wohnungsbeschränkung, da der Gesetzgeber dies hier nicht vorsieht) teilprivilegiert.

Auszug aus § 35 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. f) BauGB:
(4) Den nachfolgend bezeichneten sonstigen Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 kann nicht entgegengehalten werden, dass sie Darstellungen des Flächennutzungsplans oder eines Landschaftsplans widersprechen, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lassen, soweit sie im Übrigen außenbereichsverträglich im Sinne des Absatzes 3 sind:

4. die Änderung oder Nutzungsänderung von erhaltenswerten, das Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäuden, auch wenn sie aufgegeben sind, wenn das Vorhaben einer zweckmäßigen Verwendung der Gebäude und der Erhaltung des Gestaltwerts dient

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat bewertet das Vorhaben sehr kritisch in Bezug auf die Auswirkungen für den landwirtschaftlichen Betrieb in der näheren Umgebung. Die Existenz des Betriebs muss dauerhaft geschützt bleiben. Dies ist in der Stellungnahme der Gemeinde mit aufzunehmen.

Ebenfalls sehr kritisch sieht der Gemeinderat den Gesamtumfang des Projekts, dem Einbau einer Werkstatt und der Einstufung als „kulturlandschaftsprägend“. 
Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes zur Kenntnis. 
Jedoch sind den Räten die 7 geplanten Wohneinheiten für das Gebäude zu viel. Es wird darauf verwiesen, dass in landwirtschaftlichen Gebäuden 5 Wohneinheiten zulässig sind. Unverständnis herrscht bei den Räten über die Art und Weise des Vorgehens zum Genehmigungsverfahrens. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem beantragten Bauvorhaben wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 6

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2. Vollzug der BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 17.08.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

 

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2.1. Gemeinde Eiselfing: 16. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für den Raum Wasserburg a. Inn - Trägeranhörung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 17.08.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme ist bis spätestens 15.09.2023.
Da die Gemeinderatssitzung im September am 28.09.2023 stattfindet soll dieser Tagesordnungspunkt in dieser Sitzung behandelt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt nimmt die Änderung des Flächennutzungsplans zur Kenntnis. Es bestehen keine Einwände von Seiten der Gemeinde Griesstätt. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.2. Gemeinde Eiselfing: 17. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für den Raum Wasserburg a. Inn - Trägeranhörung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 17.08.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme ist bis spätestens 15.09.2023.
Da die Gemeinderatssitzung im September am 28.09.2023 stattfindet soll dieser Tagesordnungspunkt in dieser Sitzung behandelt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt nimmt die Änderung des Flächennutzungsplans zur Kenntnis. Es bestehen keine Einwände von Seiten der Gemeinde Griesstätt. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2023 10:36 Uhr