Datum: 25.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 22:27 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.12.2023
2 Bauanträge
2.1 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 631/6 der Gemarkung Kolbing, Wörlham 14
2.2 Nutzungsänderung von Stallungen (bestehenden Milchviehstall) zu gewerblicher Nutzfläche auf dem Grundstück Fl.-Nr. 921 der Gemarkung Kolbing, Haid 2
2.3 Abbruch eines Stadels (Anbau) und Wiederaufbau als Wohnnutzung mit 3 WE, Standgiebel, Balkone und Gaube auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1072 der Gemarkung Griesstätt, Kettenham 4
2.4 Erweiterung des bestehenden Gewerbetriebs durch: - Nutzungsänderung des EG des Bestandsgebäudes in Lager- und Büro für den Betrieb. - Erstellung eines Anbaus an das bestehende Gebäude Sowie: - Nutzungsänderung Lagerraum (West) im EG in Wohnraum. Änderung Treppe zur OG Wohnung. auf dem Grundstück Fl.-Nr. 695 der Gemarkung Holzhausen, Berg 5
3 Vollzug der BauGB
3.1 Gemeinde Rott a. Inn: Bebauungsplan Nr. 23, ALPMA, 1. Änderung und Erweiterung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB
3.2 Gemeinde Rott a. Inn: Bebauungsplan Nr. 6, Gewerbegebiet Meiling, 2. Änderung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
4 Beschlussfassung über die Erstellung von Stellplätzen am Lerchenweg verbunden mit einer Baumfällung, sowie Errichtung Parkplätze Dr.-Giglinger-Str.
5 Bürgeranfrage Windelcontainer am Wertstoffhof
6 Information zu Berufsausbildung in der Gemeinde
7 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 14.12.2023
Bekanntmachung - Zusatztext nach Unterschrift
Angeschlagen am: Abgenommen am: Hdz.:

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die Sitzung wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 14.12.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
2. Bürgermeister Anton Strahlhuber und die Gemeinderatsmitglieder Gerhard Braunen, Christian Graf, Stefan Pauker und Katharina von Sommoggy enthalten sich bei der Abstimmung, da Sie in der Sitzung nicht anwesend waren.

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 2

Sachverhalt

 

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2.1. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 631/6 der Gemarkung Kolbing, Wörlham 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (10,50 m x 12 m) und Doppelgarage (7,49 m x 6,50 m) errichten.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Wörlham“ (§ 35 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 6 BauGB).
Das Vorhaben hält die Festsetzungen der Außenbereichssatzung „Wörlham“ ein.

Die Erschließung ist gesichert.
Das Niederschlagswasser wird gedrosselt in den gemeindlichen Kanal eingeleitet.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderates erteilen gem. § 35 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 6 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.2. Nutzungsänderung von Stallungen (bestehenden Milchviehstall) zu gewerblicher Nutzfläche auf dem Grundstück Fl.-Nr. 921 der Gemarkung Kolbing, Haid 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte die bestehende Milchviehstallung zu gewerblicher Nutzfläche umnutzen.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich.
Das Vorhaben ist n. § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB teilprivilegiert.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderates erteilen gem. § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.3. Abbruch eines Stadels (Anbau) und Wiederaufbau als Wohnnutzung mit 3 WE, Standgiebel, Balkone und Gaube auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1072 der Gemarkung Griesstätt, Kettenham 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö beschließend 2.5
Nicht sichtbar
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Die Antragsteller möchten den vorhandenen Stadel abbrechen und mit drei Wohneinheiten, Balkonen und Gaube wiederaufbauen.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kettenham (§ 34 Abs. 1 BauGB). Die Erschließung ist gesichert, das Niederschlagswasser wird über Rigolen versickert.

Im neu eingereichten Stellplatznachweis sind jetzt 8 Stellplätze dargestellt. 
Dieser (der neu eingereichte Stellplatznachweis) wurde in der Bauausschusssitzung v. 02.12.2023 mit 6 : 0 Stimmen aus 5 verschiedenen Varianten bevorzugt.
Zudem hat die Fachstelle Immissionsschutz die immissionsschutzrechtlichen Bedenken durch eine positive Stellungnahme ausgeräumt.
Die Unterschriebene Abstandsflächenübernahme der Grundstückseigentümer von Fl.-Nr. 1072/1, Gemarkung Griesstätt liegt vor.


Dem Bauantrag wurde in der Sitzung am 26.01.2023 mit 10 : 0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen verweigert, da immissionsschutzrechtliche Bedenken bestanden und es Probleme mit den Stellplätzen gab (Positionierung).

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderates erteilen gem. § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Auf den ruhenden Landwirtschaftlichen Betrieb (Kettenham 2) und möglichen Emissionen durch eine Aktivierung des ruhenden Betriebs wird hingewiesen.

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2.4. Erweiterung des bestehenden Gewerbetriebs durch: - Nutzungsänderung des EG des Bestandsgebäudes in Lager- und Büro für den Betrieb. - Erstellung eines Anbaus an das bestehende Gebäude Sowie: - Nutzungsänderung Lagerraum (West) im EG in Wohnraum. Änderung Treppe zur OG Wohnung. auf dem Grundstück Fl.-Nr. 695 der Gemarkung Holzhausen, Berg 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Die Antragsteller möchten Ihren Hofladen mit einem Anbau (Größe Anbau: ca. 12,84 m x 8,89 m x 6,8 m) und verschiedenen Nutzungsänderungen erweitern. Zudem soll ein Lagerraum (West) im EG in Wohnraum umgenutzt werden und eine Änderung der Treppe zur Wohnung im OG soll erfolgen.

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich.
Das Vorhaben ist n. § 35 Abs. 1 Nr. 1 und § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB privilegiert bzw. teilprivilegiert.
Auszug aus § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB:
(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es

  1. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt, 

Auszug Kommentar BauGB Battis/Krautzberger/Löhr (S. 728, Randnummer 14):
Innerhalb einer angemessenen Bandbreite hindert das Gesetz den Eigentümer nicht, zu bauplanungsrechtlich hinzunehmenden Umstrukturierungen zu gelangen und neue Betriebsweisen zu entwickeln (z. B. betriebliche Erweiterung im Hinblick auf den Verkauf der mit der Bodenertragsnutzung erzeugten pflanzlicher und tierischer Art). Die für sich betrachtet nichtlandwirtschaftlichen Nutzungen werden dann von der Privilegierung „mitgezogen“.

Das Niederschlagswasser wird versickert.


Dem Antrag auf Vorbescheid hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.02.2023 mit 12 : 0 Stimmen sein gemeindliches Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderates erteilen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 und § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Vollzug der BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

 

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3.1. Gemeinde Rott a. Inn: Bebauungsplan Nr. 23, ALPMA, 1. Änderung und Erweiterung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

 

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderates erheben keine Einwände /Bedenken gegen die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 23, ALPMA der Gemeinde Rott a. Inn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.2. Gemeinde Rott a. Inn: Bebauungsplan Nr. 6, Gewerbegebiet Meiling, 2. Änderung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

 

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderates erheben keine Einwände/Bedenken gegen die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6, Gewerbegebiet Meiling der Gemeinde Rott a. Inn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Beschlussfassung über die Erstellung von Stellplätzen am Lerchenweg verbunden mit einer Baumfällung, sowie Errichtung Parkplätze Dr.-Giglinger-Str.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

 

Diskussionsverlauf

Erstellung Parkplätze Lerchenweg (Beschluss 1):
1. Bürgermeister Aßmus informierte den Gemeinderat, dass er mit einigen Anwohner gesprochen hat und diese unterschiedliche Auffassung bzgl. der Baumfällung für die Erstellung der Parkplätze sind. Einige würden den Baum gerne stehen lassen und andere wollen die versprochenen Parkplätze.
Letztendlich hat die versprochene Erstellung der Parkplätze und die damit verbundene Baumfällung Vorrang.

Hierbei soll es sich aber nur um Besucherparkplätze handeln und nicht um Dauerparkplätze für die Anwohner. Dies soll eine Zeit lang beobachtet werden.
Sollten sich die Parkplätze als Dauerparkplätze von Anwohnern herausstellen soll der TOP wieder in einer Gemeinderatssitzung behandelt werden und über Möglichkeiten einer Beschilderung mit Parkdauerbegrenzung (Parkscheibe, etc.) und einer Überwachung des ruhenden Verkehrs durch den KDZ diskutiert werden.


Parkplatzsituation Dr.-Giglinger-Str. (Beschluss 2):
Zudem informiert 1. Bürgermeister Aßmus, dass die Erstellung von Parkbuchten in der Dr.-Giglinger-Str. dieses Frühjahr erfolgen soll.
Auch hier soll die Situation nach Erstellung der Parkbuchten beobachtet werden und eventuell über Möglichkeiten einer Beschilderung mit Parkdauerbegrenzung (Parkscheibe, etc.) und einer Überwachung des ruhenden Verkehrs durch den KDZ diskutiert werden, wenn die Parkbuchten nicht angenommen werden oder sich als Dauerparkplätze für Anwohner und nicht für Besucher der Anwohner herausstellt.

Außerdem soll das Parkverbot auf der Ostseite der Dr.-Giglinger Str. auf die ganze Straßenlänge verlängert werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmte der Baumfällung in dem Bereich des Lerchenwegs zwischen den Hausnummern 34 - 36 für die Erstellung der versprochenen Besucherparkplätze für die Besucher der Anwohner zu.
Für den gefällten Baum sollen Ersatzpflanzungen auf der Grünfläche in diesem Baugebiet (Fl.-Nr. 702/27) erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat spricht sich für eine Anliegerversammlung aus, um den Anliegern das weitere Vorgehen mit der Erstellung der Parkbuchten zu erläutern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 8

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5. Bürgeranfrage Windelcontainer am Wertstoffhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö 5

Sachverhalt

Vor einigen Jahren hat erster Bürgermeister Aßmus bereits im Gemeinderat angefragt wegen einem Container für die Härtefallregelung am Wertstoffhof. Dieser Antrag ist im Gemeinderat abgelehnt worden.

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Aßmus berichtet von den Schwierigkeiten der betroffenen Bürger bei der Entsorgung der Windeln und dass die vorhandene Mülltonne immer zu knapp ist.
Die angebotene Ermäßigung ist lt. der Antragstellerin auch nur ein „Tropfen auf dem heißen Stein“.

Der Gemeinderat will hier eine Lösung auf Landkreisebene beim Landrat anfragen bzw. Vorschlagen. Andere Landkreise wie z. B. der Landkreis Miesbach haben hier eine Lösung auf Landkreisebene verwirklichen können.

Sollte diese Anfrage vom Landrat bzw. vom Landratsamt als nicht umsetzbar eingestuft bzw. abgelehnt werden soll dieser TOP wieder auf die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung gesetzt werden.

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6. Information zu Berufsausbildung in der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö informativ 6

Sachverhalt

 

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Aßmus informierte den Gemeinderat, dass für September 2025 (2025-2028) geplant ist einen Ausbildungsplatz für die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellte/-n Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung (VFA-K) anzubieten. 
Zudem wird versucht für September 2024 bis Ende August 2025 einen Praktikanten zu finden, der eventuell die Ausbildungsstelle 2025 antreten könnte.

Kurzbeschreibung:
Auszubildende zu Verwaltungsfachangestellten werden in der Berufsschule und von den Ausbildenden (z.B. Gemeinde, Landkreis) ausgebildet (duales System). Die betriebliche Ausbildung findet grundsätzlich in der Ausbildungsstätte, also bei den Ausbildenden, statt.

Zur Ergänzung und Vertiefung der betrieblichen Ausbildung sind die zu erlernenden Kenntnisse und Fertigkeiten in einer dienstbegleitenden Unterweisung zu vermitteln. Diese Unterweisung (überbetriebliche Ausbildung) wird durch die Bayerische Verwaltungsschule in Volllehrgängen mit insgesamt 540 Unterrichtsstunden durchgeführt.

Die Bayerische Verwaltungsschule als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz nimmt am Ende der Ausbildung die Abschlussprüfung ab.

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7. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 14.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Datenstand vom 23.02.2024 09:55 Uhr