Datum: 21.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:50 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.02.2024
2 Sachstand Regionalwerk Rosenheim
2.1 Informationen über den laufenden Stand der Gründung
2.2 Besetzung Arbeitskreis zur Griesstätter Teilnahme am Regionalwerk
2.3 Besetzung Arbeitskreis Heizung gemeindliche Liegenschaften
3 Bauanträge
3.1 Kiesabbauerweiterung Weng auf dem Grundstück Fl.-Nr. Teilfl. 150 und Teilfl. 150/5 der Gemarkung Griesstätt, Berger Feld
3.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage mit Nebenraum auf dem Grundstück Fl.-Nr. 54 der Gemarkung Griesstätt, Rosenheimer Straße 34
3.3 Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Gartenhauses mit Metalldach und Errichtung eines Metallzaunes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 555/40 der Gemarkung Griesstätt, Wendelsteinring 6
4 Antrag auf Vorbescheid
4.1 Gartner Andreas - Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Bungalows mit Doppelgarage und Technikraum auf dem Grundstück Fl.-Nr. 65 der Gemarkung Griesstätt, Rosenaustraße
5 Vollzug der BauGB
5.1 Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung in Berg
5.2 Gemeinde Eiselfing: 17. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für den Raum Wasserburg a. Inn - Trägeranhörung
5.3 Gemeinde Eiselfing: Vollzug des Bundesbaugesetzes; Aufstellung des Bebauungsplans „Bachmehring Südwest“ frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
5.4 Gemeinde Eiselfing: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Anhörung berührte Träger öffentlicher Belange bei Aufstellung der 1. Änderung der Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für das Gebiet Schilchau
6 Zuschussangelegenheiten
6.1 Beratung und Beschlussfassung über Zuschussantrag des DJK SV Griesstätt für die Platzpflege
6.2 Beratung und Beschlussfassung über Zuschussantrag des Caritas-Centrums Wasserburg
7 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 22.02.2024
Bekanntmachung - Zusatztext nach Unterschrift
Angeschlagen am: 15.03.2024 Abgenommen am: 22.03.2024 Hdz.:

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 21.03.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die Sitzung wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 22.02.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Sachstand Regionalwerk Rosenheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 21.03.2024 ö 2
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2.1. Informationen über den laufenden Stand der Gründung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 21.03.2024 ö 2.1

Sachverhalt

Die Vorstellung des geplanten Regionalwerks durch Herrn Heßner muss krankheitsbedingt vertragt werden. 

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2.2. Besetzung Arbeitskreis zur Griesstätter Teilnahme am Regionalwerk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 21.03.2024 ö 2.2

Sachverhalt

Wie in der Gemeinderatssitzung am 25.01.2024 beschlossen worden ist, soll ein Arbeitskreis gegründet werden, um die Wirtschaftlichkeit für die Gemeinde Griesstätt zu prüfen.

Derzeit betreiben im Internet verschiedene Firmen massiv Werbung, um Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen zu generieren und bieten Pachten bis zu 4.100 €.

Für die Gemeinde Griesstätt ist wichtig, sich die Bauleitplanung durch privilegierte Fremdunternehmen nicht aus der Hand nehmen zu lassen. Weiter ist wichtig, dass sich die Gemeinde die EEG-Umlage für die im Ort befindlichen PV-Anlagen sichert. Dies funktioniert nur über ein Regionalwerk bei dem alle gemeindlichen PV-Anlagen gelistet sind. Private Anlagen müssen der Gemeinde nicht gemeldet werden. Allein die Freiflächenanlage in Weng z.B. würde 4.000 € EEG-Umlage erwirtschaften. Die Gemeinde muss dazu mit dem Betreiber verhandeln, hat jedoch keine gute Verhandlungsbasis.

Weiter baut die Gemeinde selbst PV-Anlagen auf die Dächer am Rathaus und der Kläranlage. Eine Erweiterung auf die Dächer von Schule, Turnhalle und Kindergarten ist angedacht. 
Aufgabe des Regionalwerks ist die regionale Energieversorgung sicherzustellen und regionale Stromvermarktung zu fördern, was sich auch positiv auf die Stromeinnahmen auswirkt. Zudem benötigt man einen Stromtransfer von der Schule zur Kläranlage, der nur mit dem Netzbetreiber Regionalwerk gegen ein Netzentgelt möglich ist. Bei Bayernwerk liefert man erzeugten Strom günstig ab und kauft den teureren Strom bei einem Anbieter zu. Außerdem liegt der Gemeinde immer noch die Anfrage für eine Freiflächenanlage in Kreuth vor, die hier integriert werden könnte. 

Diskussionsverlauf

Zur Mitwirkung im Arbeitskreis Regionalwerk erklären sich die Gemeinderäte Martin Fuchs, Manfred Andraschko, Robert Aßmus und Katharina von Sommoggy bereit. 

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2.3. Besetzung Arbeitskreis Heizung gemeindliche Liegenschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 21.03.2024 ö 2.3

Sachverhalt

Zur Ausarbeitung eines Heizkonzepts für die gemeindlichen Liegenschaften soll zur Unterstützung der Verwaltung ein Arbeitskreis aus Gemeinderatsmitgliedern gebildet werden. 

Diskussionsverlauf

Zur Mitwirkung im Arbeitskreis erklären sich die Gemeinderäte Gerhard Braunen, Manfred Andraschko, Martin Hofmeister und Stefan Pauker bereit. 
Es wird gebeten, dem Gemeinderat regelmäßig Zwischenergebnisse vorzulegen. 

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 21.03.2024 ö 3
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3.1. Kiesabbauerweiterung Weng auf dem Grundstück Fl.-Nr. Teilfl. 150 und Teilfl. 150/5 der Gemarkung Griesstätt, Berger Feld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 21.03.2024 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Es handelt sich um ein Erlaubnisverfahren n. § 8 ff. WHG (Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts).
Die bisherige Erlaubnis ist bis 31.12.2027 befristet.
Der Gemeinderat stimmte dem letzten Antrag am 10.11.2016 mit 10 : 0 Stimmen zu.

Im Bauausschuss wurde die Frage nach dem Verfüllungsmaterial des Antrags aus 2016 gestellt. 
Damals wurde im Bescheid vom Landratsamt Z-0 nach Anlagen 2 und 3 des Leitfadens festgelegt (siehe Auszug aus Bescheid).

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen der Erweiterung zum Kiesabbau in Wenig, Fl.Nr. Teilf. 150 und Teilfläche 150/5 der Gemarkung Griesstätt (Berger Feld) zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Graf enthält sich gemäß Art. 45 GO als Grundstückeigentümer wegen persönlicher Beteiligung der Abstimmung

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3.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage mit Nebenraum auf dem Grundstück Fl.-Nr. 54 der Gemarkung Griesstätt, Rosenheimer Straße 34

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 21.03.2024 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte ein Einfamilienhaus (15,20 m x 11,10 m) mit einer Doppelgarage mit Nebenraum (8,71 m x 7,05 m) neu bauen.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Griesstätt (§ 34 Abs. 1 BauGB). Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 34 Abs. 1 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3. Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Gartenhauses mit Metalldach und Errichtung eines Metallzaunes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 555/40 der Gemarkung Griesstätt, Wendelsteinring 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 21.03.2024 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück ein Gartenhaus (2,50 m x 2,50 m; Wandhöhe 1,56 m; Firsthöhe 1,915 m) aufstellen und einen Metallzaun errichten.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Bebauungspläne „Griesstätt Süd-Ost“.
Im Bebauungsplan Griesstätt Süd-Ost wurde unter

  • Ziffer 4.5 für Satteldächer nur Ziegel oder Dachsteine in gedeckten Farben festgelegt.
Da das Gartenhaus aber ein Metalldach erhalten soll ist eine isolierte Befreiung notwendig.

  • Ziffer 6.8 ein Grenzabstand von 3 m festgelegt.
Da das geplante Gartenhaus diesen Grenzabstand nicht einhält (ca. 0,5 - 1,5 m Grenzabstand) ist eine isolierte Befreiung notwendig.

  • Ziffer 8.1 als Materialien für Einfriedungen nur ungiftige Heckensträucher sowie Holzzäune erlaubt.
Da der Zaun aus Metall errichtet werden soll ist eine isolierte Befreiung notwendig.

Aufgrund der Festlegungen in den Ziffern 4.5, 6.8 und 8.1 des Bebauungsplanes „Griesstätt Süd-Ost“ ist für das Gartenhaus und den Zaun eine isolierte Befreiung des Bebauungsplanes „Griesstätt Süd-Ost“ erforderlich.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Griesstätt Süd-Ost“ für die Errichtung eines Gartenhauses und einen Metallzaun. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 21.03.2024 ö beschließend 4
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4.1. Gartner Andreas - Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Bungalows mit Doppelgarage und Technikraum auf dem Grundstück Fl.-Nr. 65 der Gemarkung Griesstätt, Rosenaustraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 21.03.2024 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte wissen, ob ein Neubau eines Bungalows (10,00 m x 8,00 m) mit Doppelgarage und Technikraum vom Landratsamt genehmigt werden würde.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Griesstätt (§ 34 Abs. 1 BauGB). Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 24 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Vollzug der BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 21.03.2024 ö beschließend 5
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5.1. Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung in Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 21.03.2024 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Herr Wagenstaller beantragte per E-Mail am 14.02.2024 bzw. Schriftlich am 15.02.2024 die Aufstellung einer Außenbereichssatzung in Berg.
Hintergrund des Antrags ist das Testament seiner verstorbenen Frau Theresia Angerer, in dem sie ein Grundstück in Berg südlich ihres Anwesens zur Bebauung für eines ihrer Enkelkinder, also seiner Kinder vorsah, falls hier einmal Baurecht möglich wäre.

Laut dem Landratsamt erscheint eine Außenbereichssatzung in Berg grundsätzlich möglich, vorbehaltlich einer genaueren Prüfung des Ortes.

Hier muss der Gemeinderat abwägen, ob durch den Antrag ein sehr gut begründetes Entwicklungsbedürfnis innerhalb des Weilers Berg, wie unter B4 der Untersuchung des Büros WÜSTINGER RICKERT Architekten und Stadtplaner PartGmbB beschrieben, besteht.
Ein möglicher Satzungserlass würde außerdem eine Bezugsfallwirkung für die anderen kleineren Weiler wie z. B. Haid, Raming, etc. bedeuten.
Zudem würde es sich in diesem konkreten Fall bei einem möglichen Satzungserlass um Gefälligkeitsplanung handeln, wenn sich kein gut begründetes Entwicklungsbedürfnis ergibt.

Auszug aus der Untersuchung Abgrenzung des Außenbereichs Untersuchung der einzelnen Ortsteile und Weiler in der Gemeinde Griesstätt des Büros WÜSTINGER RICKERT Architekten und Stadtplaner PartGmbB (Punkt B4: Weiler ohne einigem Gewicht an Hauptnutzungen):
Zusammenfassend für die kleineren Weiler: Weng, Obermühl, Edenberg, Berg, Raming, Bergham, Moosham, Großmaning, Schmiding, Viehhausen und Haid, lässt sich resümieren, dass diese in ihrem Bestand zu belassen sind. Aufgrund deren Größe, dem Umfang an Hauptnutzungen sowie deren Strukturen wird von einer größeren städtebaulichen Entwicklung dieser Weiler abgeraten.

In den Übersichten im Anhang sind die jeweiligen Weiler nochmals dargestellt, mit der Art und Anzahl der Hauptnutzungen sowie deren allgemeine Struktur: landwirtschaftliche Prägung ja/nein oder zersiedelte Struktur ja/nein. 

Sind die Weiler nicht landwirtschaftlich geprägt, sind grundsätzlich Außenbereichssatzungen möglich, um eine geringfügige Entwicklung nach innen zu ermöglichen. Dies sollte jedoch behutsam und lediglich für sehr gut begründete Entwicklungsbedürfnisse innerhalb der Weiler gewählt werden.

Diskussionsverlauf

2. Bürgermeister Strahlhuber informierte den Bauausschuss über einen Antrag von Herr Wagenstaller zum Aufstellen einer Außenbereichssatzung in Berg.
Beim Landratsamt wurde von der Verwaltung nachgefragt, ob die Aufstellung einer Außenbereichssatzung in Berg möglich wäre. Lt. Dem Landratsamt erscheint eine Außenbereichssatzung in Berg grundsätzlich möglich, vorbehaltlich einer genaueren Prüfung des Ortes.
Der Bauausschuss sieht aktuell kein gut begründetes Entwicklungsbedürfnis für Berg und will erst den weiteren Verlauf der Außenbereichssatzung in Wörlham abwarten.
Danach soll am Plan festgehalten werden, dass Laiming eine Außenbereichssatzung erhalten soll.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen der Aufstellung einer Außenbereichssatzung in Berg zu und beauftragen die Verwaltung mit der Vorbereitung des Satzungsbeschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

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5.2. Gemeinde Eiselfing: 17. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für den Raum Wasserburg a. Inn - Trägeranhörung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 21.03.2024 ö beschließend 5.2

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände oder Bedenken und stimmen der 17. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für den Raum Wasserburg a. Inn durch die Gemeinde Eiselfing zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.3. Gemeinde Eiselfing: Vollzug des Bundesbaugesetzes; Aufstellung des Bebauungsplans „Bachmehring Südwest“ frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 21.03.2024 ö beschließend 5.3

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände oder Bedenken und stimmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Bachmehring Südwest“ gem. § 4 Abs. 1 BauGB der Gemeinde Eiselfing zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.4. Gemeinde Eiselfing: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Anhörung berührte Träger öffentlicher Belange bei Aufstellung der 1. Änderung der Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für das Gebiet Schilchau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 21.03.2024 ö beschließend 5.4

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände oder Bedenken und stimmen der 1. Änderung der Außenbereichssatzung für das Gebiet Schilchau der Gemeinde Eiselfing gem. § 35 Abs. 6 BauGB zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Zuschussangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 21.03.2024 ö 6
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6.1. Beratung und Beschlussfassung über Zuschussantrag des DJK SV Griesstätt für die Platzpflege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 21.03.2024 ö 6.1

Sachverhalt

In der Gemeindeverwaltung ging ein Zuschussantrag des Sportvereins für die Pflege des Fußballplatzes ein. Die Kostenaufstellung ergibt folgende Hochrechnung für die beantragte Summe:

Humus + Sand 
2.700€
Wasser
1.000€
Rasensaatgut
695€
Rasenservice
676€
Dünger
660€
Rasenpflegearbeiten
588€
Rasenmarkierung
170€
Summe:
6.489€

Es wird ein Zuschuss von 5.000 € beantragt. Die weiteren Kosten trägt der Sportverein.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt bestätigt den Zuschussantrag und beauftragt die Verwaltung, die Förderung in Höhe von 5.000 € auszuzahlen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6.2. Beratung und Beschlussfassung über Zuschussantrag des Caritas-Centrums Wasserburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 21.03.2024 ö 6.2

Sachverhalt

In der Gemeindeverwaltung ging der alljährliche Zuschussantrag des Caritas-Zentrums Wasserburg ein. Es wird ein Zuschuss in Höhe von 0,50 € pro Einwohner für das Jahr 2023 angefragt.

Bei 3.062 Einwohnern am 31.12.2023 ergibt sich eine Summe von 1.531,00 €.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium wird der Wunsch geäußert, den Betrag zweckgebunden zur regionalen Verwendung zu überweisen und um Rückmeldung zu bitten, wofür konkret die Summe verwendet wird. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt bestätigt den Zuschussantrag und beauftragt die Verwaltung, die Förderung auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 22.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 21.03.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Es sind keine Beschlüsse bekanntzugeben, für die die Geheimhaltung weggefallen ist.

Datenstand vom 26.04.2024 08:43 Uhr