Datum: 20.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:55 Uhr bis 19:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
Bekanntmachung - Zusatztext nach Unterschrift
Angeschlagen am:
Abgenommen am:
Hdz.:
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.05.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Gemeinderatssitzung
|
20.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
1 | |
Sachverhalt
Die Niederschrift über die Sitzung wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 16.05.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Gemeinderatssitzung
|
20.06.2024
|
ö
|
|
2 | |
zum Seitenanfang
2.1. Wiederaufnahme und Fertigstellung zur Teilweisen Erneuerung des Garagengebäudes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1 der Gemarkung Holzhausen, Holzhausen 3
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
| |
Gemeinderat
|
07. Gemeinderatssitzung
|
20.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.1 | |
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte seinen 1997 gestellten Bauantrag zur Erneuerung des Garagengebäudes (10,90 m x 5,90 m) fertigstellen. Da die Baugenehmigung nicht mehr gültig (Geltungsdauer grundsätzlich 4 Jahre; Art. 69 BayBO) ist muss eine neue beantragt werden.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Holzhausen (§ 34 Abs. 1 BauGB), die Erschließung ist gesichert.
In der Gemeinderatssitzung vom 26.03.1997 wurde mit 15 : 0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen erteilt, das Landratsamt hat den Bauantrag am 30.07.1997 genehmigt (Az. Nr. 842-97-63).
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 34 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.2. Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit in Wohnfläche sowie Ausbau dieser Gewerbefläche zu einer Wohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 555/6 der Gemarkung Griesstätt, Alpenstraße 23
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
| |
Gemeinderat
|
07. Gemeinderatssitzung
|
20.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.2 | |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
| |
Gemeinderat
|
09. Gemeinderatssitzung
|
19.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.3 | |
Sachverhalt
Für die beiden Lagerräume mit Werkstatt im EG des Gebäudes Alpenstraße 23 wird die Nutzungsänderung in Wohnraum beantragt.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Alpenstraße“, das Grundstück ist als Mischgebiet festgesetzt.
Am 01.04.2011 erteilte das LRA mit dem Einvernehmen der Gemeinde die Baugenehmigung für die Nutzungsänderung der Arztpraxis im OG in eine Wohnung.
Mit Schreiben vom 03.07.2019 hatte der Antragsteller bereits diese Nutzungsänderung beantragt. Der Gemeinderat hat diesen Antrag in seiner Sitzung vom 17.07.2019 abgelehnt, um den Mischgebietscharakter zu erhalten.
Beschluss aus der Sitzung am 10.12.2020:
Der Gemeinderat stellte fest, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Alpenstraße“ befindet und als MI festgesetzt ist. Um den Gebietscharakter zu erhalten, verweigerte der Gemeinderat mit 0 : 13 Stimmen dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Ergebnis Schallgutachten Gewerbegebiet neben allgemeinen Wohngebiet:
Aus gutachterlicher Sicht kann die schalltechnische Verträglichkeit innerhalb des Bebauungsplans „Alpenstraße“ für ein Allgemeines Wohngebiet bestätigt werden.
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10
zum Seitenanfang
2.3. Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung einer Natursteinmauer auf dem Grundstück Fl.-Nr. 677/3 der Gemarkung Griesstätt, Falkenstraße 17
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
06. Gemeinderatssitzung
|
16.05.2024
|
nö
|
beratend
|
12.1 | |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
| |
Gemeinderat
|
07. Gemeinderatssitzung
|
20.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.3 | |
Sachverhalt
Der Antragsteller plant auf seinem Grundstück die Errichtung einer Naturstein-Gartenmauer (am höchsten Punkt ca. 1,5 m hoch), um dahinter das Gelände auffüllen (verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 9 BayBO) zu können.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Bebauungspläne „Griesstätt Nord“. Im Bebauungsplan Griesstätt Nord wurde unter Ziffer 4.3 festgesetzt, dass Mauern nicht zulässig sind.
Aufgrund der Festlegungen in der Ziffern 4.3 des Bebauungsplanes „Griesstätt Nord“ ist für die Errichtung einer Gartenmauer eine isolierte Befreiung des Bebauungsplanes „Griesstätt Nord“ erforderlich.
In der Gemeinderatssitzung am 16.05.2024 wurde unter TOP 12.1 der isolierten Befreiung zur Errichtung einer Natursteinmeier mit 13 : 0 Stimmen bereits zugestimmt.
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Griesstätt Nord“, Ziffer 4.3, zur Errichtung einer Natursteinmauer.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Vollzug der BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Gemeinderatssitzung
|
20.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
3 | |
zum Seitenanfang
3.1. Antrag auf Änderung der Außenbereichssatzung in Wörlham
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
| |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
| |
Gemeinderat
|
07. Gemeinderatssitzung
|
20.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
3.1 | |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
| |
Sachverhalt
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt wurde uns erläutert, dass dem Bauherrn zwei Möglichkeiten aufgezeigt wurden, wie das Bauvorhaben aus deren Sicht umgesetzt werden kann.
Möglichkeit 1 (§ 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB):
Das Landratsamt hat den Bauherrn die Möglichkeit einer Nutzungsänderung aufgezeigt.
Bei einer Nutzungsänderung handelt es sich um ein teilprivilegiertes Vorhaben.
Hierfür müsste die äußere Gestalt des Gebäudes im Wesentlichen gewahrt bleiben, was der Bauherr jedoch ablehnt.
Möglichkeit 2 (§ 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB):
Das Landratsamt würde das Vorhaben ausnahmsweise auch n. § 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB beurteilen.
Hier müsste die äußere Gestalt des neuen Gebäudes der des alten Gebäudes ähnlich sein. Die groben Auflagen hierfür hat der Kreisbaumeister dem Bauherrn bereits in einem Gespräch erläutert.
Auch dies wollte der Bauherr laut dem Landratsamt nicht annehmen.
Auszug aus § 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB):
2In begründeten Einzelfällen gilt die Rechtsfolge des Satzes 1 auch für die Neuerrichtung eines Gebäudes im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1, dem eine andere Nutzung zugewiesen werden soll, wenn das ursprüngliche Gebäude vom äußeren Erscheinungsbild auch zur Wahrung der Kulturlandschaft erhaltenswert ist, keine stärkere Belastung des Außenbereichs zu erwarten ist als in Fällen des Satzes 1 und die Neuerrichtung auch mit nachbarlichen Interessen vereinbar ist; Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b bis g gilt entsprechend.
Das Landratsamt hat dem Bauherrn, vor allem durch die Möglichkeit 2 (§ 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB), eine sehr großzügige Variante aufgezeigt.
Einzige Voraussetzung ist die Erfüllung der Auflagen, die der Kreisbaumeister für dieses Vorhaben festlegen würde.
Möglichkeit 3 (Satzungsänderung Außenbereichssatzung Wörlham):
Die letzte Möglichkeit wäre eine Satzungsänderung der Außenbereichssatzung Wörlham. Bei dieser müsste der Bereich des geplanten Bauvorhabens die Festsetzung „Bebaubare Fläche für Wohngebäude“ erhalten.
Dadurch dürfte er ein Wohnhaus als Ersatzbau ohne Auflagen errichten und das äußere Erscheinungsbild des Weilers könnte verändert werden.
Durch eine Satzungsänderung für nur ein Bauvorhaben würde man einen Präzedenzfall schaffen, da bei dieser oder zukünftigen Außenbereichssatzungen die Begründung des Antragstellers genügt „die Auflagen des Landratsamtes nicht einhalten zu wollen“.
Diskussionsverlauf BA 06.05.2024:
Am 06.05.2024 fand ein Termin mit Herr Gartner und seinem Sohn bezgl. Ihres Vorbescheides statt.
Diesem wurde in der Sitzung am 16.11.2023 das gemeindliche Einvernehmen mit 12 : 0 Stimmen erteilt.
Das Landratsamt würde den Vorbescheid genehmigen, aber nur unter Auflagen (z. B. eine ähnliche Fenstergröße wie jetzt, etc.).
Deshalb beantragt Herr Gartner eine Änderung der Außenbereichssatzung in Wörlham (siehe Lageplan), um das Vorhaben leichter umsetzen zu können.
Diskussionsverlauf
2. Bürgermeister Strahlhuber und Bauamtsleiter Kaiser erklären dem Gemeinderat, welche Möglichkeiten das Landratsamt dem Bauherrn ohne Änderung der Außenbereichssatzung aufgezeigt hat. Die Auflagen in diesen Fällen würden vom Landratsamt so festgesetzt werden, dass das Orts- und Landschaftsbild von Wörlham nicht beeinträchtigt werden würde.
Es wurde ausdrücklich vom Bauamtsleiter Kaiser darauf hingewiesen, dass man durch eine Satzungsänderung für nur ein Bauvorhaben einen Präzedenzfall schaffen würde. Zudem würde bei künftigen Anträgen zu Änderungen von Außenbereichssatzungen die Begründung des Antragstellers/Bauherrn genügen „die Auflagen des Landratsamtes nicht einhalten zu wollen bzw. dass diese zu streng wären“.
Eine Ablehnung zukünftiger Anträge zu Änderungen von Außenbereichssatzungen wäre bei einer Zustimmung zu diesem Antrag nur sehr schwer möglich und sehr schwer zu Begründen.
Die aufgezeigten Möglichkeiten werden im Gremium diskutiert und unterschiedlich bewertet.
Auf allgemeinen Wunsch erteilt der Vorsitzende das Wort an den anwesenden Bauwerber, der seine Pläne und Gründe erläutert.
Abschließend bewerten die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder die Änderungen mehrheitlich als nachvollziehbar und die beantragte Satzungsänderung als vertretbar.
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen dem Antrag auf Änderung der Außenbereichssatzung in Wörlham zu.
Die Kosten des Verfahrens sind vom Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
4. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Gemeinderatssitzung
|
20.06.2024
|
ö
|
|
4 | |
zum Seitenanfang
4.1. Sachstand über den Neubau der Murnbrücke
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
04. Gemeinderatssitzung
|
21.03.2024
|
nö
|
informativ
|
16.1 | |
Gemeinderat
|
05. Gemeinderatssitzung
|
25.04.2024
|
nö
|
beschließend
|
9.1 | |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
| |
Gemeinderat
|
06. Gemeinderatssitzung
|
16.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
5 | |
Gemeinderat
|
07. Gemeinderatssitzung
|
20.06.2024
|
ö
|
informativ
|
4.1 | |
Gemeinderat
|
09. Gemeinderatssitzung
|
19.09.2024
|
nö
|
informativ
|
12.2 | |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
| |
Gemeinderat
|
11. Gemeinderatssitzung
|
21.11.2024
|
nö
|
beschließend
|
12 | |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
| |
Diskussionsverlauf
Zweiter Bürgermeister Strahlhuber informiert über einen Termin mit Vertretern der Gemeinde Vogtareuth am 13.05.2024.
Der 1. Bürgermeister der Gemeinde Vogtareuth erläuterte in diesem Gespräch, dass aus Sicht der Gemeinde Vogtareuth und der Vogtareuther Feuerwehr eine reine Fahrradbrücke ausreichend wäre.
Die Wasserentnahmestelle der Feuerwehr Vogtareuth liegt vor der Brücke (Murn) und somit muss man aus Vogtareuther Sicht nicht mit einem Feuerwehrfahrzeug über die Brücke fahren
Einer erneuten Anfrage auf finanzielle Beteiligung beim Bau der Brücke wurde dabei eine sehr wahrscheinliche Absage in Aussicht gestellt.
Eine erneute Anfrage der Gemeinde Griesstätt bei der Gemeinde Vogtareuth würde er aber wieder im Gemeinderat behandeln.
Eine Anfrage im Landratsamt bei Kreisbrandrat Richard Schrank ergab, dass die Brücke wesentlicher Bestandteil des Katastrophenschutzkonzeptes und darin als Rettungsweg für die „Sandbank“ eingeplant ist. Somit ergibt sich die Notwendigkeit einer 12-Tonnen-Brücke.
zum Seitenanfang
5. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 16.05.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Gemeinderatssitzung
|
20.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
5 | |
Sachverhalt
- Breitbandausbau, Beratungen und Beschlussfassungen
- Genehmigung Nachtrag NA 20 (917.732,93 €)
- Gewährleistung Hausanschlüsse (Verlängerung Gewährleistungsfrist für Hausanschlüsse ohne bzw. mit ungenügender Fotodokumentation)
- Bauabnahme Abschnitt „Weiße Flecken“
- Vergabe LOS 1 Fahrgestell des Mehrzweckfahrzeugs für die Feuerwehr Griesstätt
- Vergabe LOS 2 Aufbau des Mehrzweckfahrzeugs für die Feuerwehr Griesstätt
- Neubau Murnbrücke – Verlängerung Anmietung Behelfsbrücke vom THW um längstens 1 Jahr und ggfs. Erneuerung Fahrbahnbelag.
Datenstand vom 26.07.2024 09:19 Uhr