Datum: 25.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 20:46 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.06.2024
2 Bauanträge
2.1 Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung einer Garage (6,6 x 3,1 Meter und Höhe 2,48 Meter) mit Flachdach und extensiver Dachbegrünung parallel zur Straße. Die Garage ersetzt ein vorhandenes Gerätehaus von 2,3 x 2,4 Meter auf dem Grundstück Fl.-Nr. 702/7 der Gemarkung Griesstätt, Finkenweg 6
3 Vollzug der BauGB
3.1 Gemeinde Eiselfing: Aufstellung des Bebauungsplans „Bachmehring Südwest“ gem. §§ 2, 9, 10 BauGB – Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
4 Satzungsrecht
4.1 Satzungsänderung der gemeindlichen Kindergarten Benutzungssatzung
4.2 Satzungsänderung der gemeindlichen Gebührensatzung vom Kindergarten
4.3 Satzungsänderung der gemeindlichen Benutzungssatzung von der Mittagsbetreuung
4.4 Satzungsänderung der gemeindlichen Gebührensatzung von der Mittagsbetreuung
5 Zuschussanträge
5.1 Zuschussantrag Ministrantenwallfahrt nach Rom
6 Beseitigung von Sturmschäden vom 12.07.2024
7 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 20.06.2024 und Informationen des Bürgermeisters
Bekanntmachung - Zusatztext nach Unterschrift
Angeschlagen am: 19.07.2024 Abgenommen am: 26.07.2024 Hdz.:

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.06.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 08. Gemeinderatssitzung 25.07.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die Sitzung wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 20.06.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Aßmus sowie die Gemeinderäte Fuchs, Liedl und Pauker enthalten sich der Abstimmung, sie waren zur Sitzung nicht anwesend.

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 08. Gemeinderatssitzung 25.07.2024 ö 2
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2.1. Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung einer Garage (6,6 x 3,1 Meter und Höhe 2,48 Meter) mit Flachdach und extensiver Dachbegrünung parallel zur Straße. Die Garage ersetzt ein vorhandenes Gerätehaus von 2,3 x 2,4 Meter auf dem Grundstück Fl.-Nr. 702/7 der Gemarkung Griesstätt, Finkenweg 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 08. Gemeinderatssitzung 25.07.2024 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück eine Garage (6,6 x 3,1 Meter und Höhe 2,48 Meter) mit Flachdach und extensiver Dachbegrünung parallel zur Straße errichten. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Griesstätt Nord“.
Im Bebauungsplan Griesstätt Nord wurde unter Ziffer 5 festgelegt, dass Garagen mit einem geneigten Dach (Satteldach oder Pultdach), Dachneigung DN 12° bis 28°, mit gleicher Dacheindeckung analog zum Hauptgebäude zu errichten sind.
Da die Garage mit einem Flachdach und extensiver Dachbegrünung errichtet werden soll, ist eine isolierte Befreiung von Ziffer 5 (Teil B, Textliche Festsetzungen) des Bebauungsplanes „Griesstätt Nord“ für die Errichtung der Garage mit Flachdach und extensiver Dachbegrünung erforderlich/notwendig.

Das Niederschlagswasser wird versickert. Die Garage wird ca. 30 cm von der Grundstücksgrenze entfernt aufgestellt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Griesstätt Nord“, Ziffer 5, für die Errichtung einer Garage mit Flachdach und extensiver Dachbegrünung zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Vollzug der BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 08. Gemeinderatssitzung 25.07.2024 ö beschließend 3
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3.1. Gemeinde Eiselfing: Aufstellung des Bebauungsplans „Bachmehring Südwest“ gem. §§ 2, 9, 10 BauGB – Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 08. Gemeinderatssitzung 25.07.2024 ö beschließend 3.1

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände/Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Bachmehring Südwest“ der Gemeinde Eiselfing. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Satzungsrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 08. Gemeinderatssitzung 25.07.2024 ö 4
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4.1. Satzungsänderung der gemeindlichen Kindergarten Benutzungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 08. Gemeinderatssitzung 25.07.2024 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Aus der Elternschaft wurde um einem einrichtungsübergreifenden „Geschwisterrabatt“ angefragt, der bisher in den Gebührensatzungen nicht vorgesehen ist. 
Der Gemeinderat wird um Entscheidung gebeten, ob künftig in den Gebührensatzungen ein solcher Rabatt vorgesehen werden soll. 

Aus aktuellem Anlass soll in den Satzungen der Mittagsbetreuung ein Verzehrverbot mitgebrachter Mahlzeiten und Lebensmittel aufgenommen werden. Um den Mitarbeitern der Mittagsbetreuung eine ordnungsgemäße und kindgerechte Arbeit zu ermöglichen sind Ausnahmen des Verbots und der Gebührenpflicht nur mit triftigem Grund und im Einzelfall zu genehmigen. 

In der Benutzungssatzung der Mittagsbetreuung wird die Vertragslaufzeit verändert. Bisher werden die Verträge jeweils von September bis Juli geschlossen. Künftige Verträge werden unbefristet geschlossen, die Eltern müssen aktiv eine Kündigung der Mittagsbetreuung einreichen. Eine automatische Kündigung erfolgt nur, wenn das jeweilige Kind die Grundschule verlässt. 

Die Gebühren der Mittagsbetreuung werden künftig für volle 12 Monate erhoben. 

Herr Gruber aus der Verwaltung erläutert die vorgeschlagenen Änderungen. Aufgrund der Anpassungen sind sowohl die jeweiligen Benutzungs- als auch die Gebührensatzungen neu zu beschließen. 

Diskussionsverlauf

Die Frage aus dem Gremium nach dem Geschwisterrabatt wird durch Herrn Gruber erläutert. Der Geschwisterrabatt kann lediglich auf die Gebühren für Betreuung, nicht jedoch auf die ohnehin knapp kalkulierten Mahlzeiten gewährt werden. 

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen der Änderung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtung gemäß dem mit den Sitzungsunterlagen vorgelegten Entwurf zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Hofmeister befindet sich zur Abstimmung nicht im Sitzungssaal

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4.2. Satzungsänderung der gemeindlichen Gebührensatzung vom Kindergarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 08. Gemeinderatssitzung 25.07.2024 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Aus der Elternschaft wurde um einem einrichtungsübergreifenden „Geschwisterrabatt“ angefragt, der bisher in den Gebührensatzungen nicht vorgesehen ist. 
Der Gemeinderat wird um Entscheidung gebeten, ob künftig in den Gebührensatzungen ein solcher Rabatt vorgesehen werden soll. 

Aus aktuellem Anlass soll in den Satzungen der Mittagsbetreuung ein Verzehrverbot mitgebrachter Mahlzeiten und Lebensmittel aufgenommen werden. Um den Mitarbeitern der Mittagsbetreuung eine ordnungsgemäße und kindgerechte Arbeit zu ermöglichen sind Ausnahmen des Verbots und der Gebührenpflicht nur mit triftigem Grund und im Einzelfall zu genehmigen. 

In der Benutzungssatzung der Mittagsbetreuung wird die Vertragslaufzeit verändert. Bisher werden die Verträge jeweils von September bis Juli geschlossen. Künftige Verträge werden unbefristet geschlossen, die Eltern müssen aktiv eine Kündigung der Mittagsbetreuung einreichen. Eine automatische Kündigung erfolgt nur, wenn das jeweilige Kind die Grundschule verlässt. 

Die Gebühren der Mittagsbetreuung werden künftig für volle 12 Monate erhoben. 

Herr Gruber aus der Verwaltung erläutert die vorgeschlagenen Änderungen. Aufgrund der Anpassungen sind sowohl die jeweiligen Benutzungs- als auch die Gebührensatzungen neu zu beschließen.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Anpassung der Satzung über die Gebühren in den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Griesstätt gemäß dem mit den Sitzungsunterlagen vorgelegten Entwurf. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.3. Satzungsänderung der gemeindlichen Benutzungssatzung von der Mittagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 08. Gemeinderatssitzung 25.07.2024 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Aus der Elternschaft wurde um einem einrichtungsübergreifenden „Geschwisterrabatt“ angefragt, der bisher in den Gebührensatzungen nicht vorgesehen ist. 
Der Gemeinderat wird um Entscheidung gebeten, ob künftig in den Gebührensatzungen ein solcher Rabatt vorgesehen werden soll. 

Aus aktuellem Anlass soll in den Satzungen der Mittagsbetreuung ein Verzehrverbot mitgebrachter Mahlzeiten und Lebensmittel aufgenommen werden. Um den Mitarbeitern der Mittagsbetreuung eine ordnungsgemäße und kindgerechte Arbeit zu ermöglichen sind Ausnahmen des Verbots und der Gebührenpflicht nur mit triftigem Grund und im Einzelfall zu genehmigen. 

In der Benutzungssatzung der Mittagsbetreuung wird die Vertragslaufzeit verändert. Bisher werden die Verträge jeweils von September bis Juli geschlossen. Künftige Verträge werden unbefristet geschlossen, die Eltern müssen aktiv eine Kündigung der Mittagsbetreuung einreichen. Eine automatische Kündigung erfolgt nur, wenn das jeweilige Kind die Grundschule verlässt. 

Die Gebühren der Mittagsbetreuung werden künftig für volle 12 Monate erhoben. 

Herr Gruber aus der Verwaltung erläutert die vorgeschlagenen Änderungen. Aufgrund der Anpassungen sind sowohl die jeweiligen Benutzungs- als auch die Gebührensatzungen neu zu beschließen.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Änderung der Satzung über die Benutzung der Mittagsbetreuung in der Grundschule Griesstätt gemäß dem mit den Sitzungsunterlagen vorgelegten Entwurf. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.4. Satzungsänderung der gemeindlichen Gebührensatzung von der Mittagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 08. Gemeinderatssitzung 25.07.2024 ö beschließend 4.4

Sachverhalt

Aus der Elternschaft wurde um einem einrichtungsübergreifenden „Geschwisterrabatt“ angefragt, der bisher in den Gebührensatzungen nicht vorgesehen ist. 
Der Gemeinderat wird um Entscheidung gebeten, ob künftig in den Gebührensatzungen ein solcher Rabatt vorgesehen werden soll. 

Aus aktuellem Anlass soll in den Satzungen der Mittagsbetreuung ein Verzehrverbot mitgebrachter Mahlzeiten und Lebensmittel aufgenommen werden. Um den Mitarbeitern der Mittagsbetreuung eine ordnungsgemäße und kindgerechte Arbeit zu ermöglichen sind Ausnahmen des Verbots und der Gebührenpflicht nur mit triftigem Grund und im Einzelfall zu genehmigen. 

In der Benutzungssatzung der Mittagsbetreuung wird die Vertragslaufzeit verändert. Bisher werden die Verträge jeweils von September bis Juli geschlossen. Künftige Verträge werden unbefristet geschlossen, die Eltern müssen aktiv eine Kündigung der Mittagsbetreuung einreichen. Eine automatische Kündigung erfolgt nur, wenn das jeweilige Kind die Grundschule verlässt. 

Die Gebühren der Mittagsbetreuung werden künftig für volle 12 Monate erhoben. 

Herr Gruber aus der Verwaltung erläutert die vorgeschlagenen Änderungen. Aufgrund der Anpassungen sind sowohl die jeweiligen Benutzungs- als auch die Gebührensatzungen neu zu beschließen.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen der Anpassung der Satzung über die Gebühren in der gemeindlichen Mittagsbetreuung in der Grundschule Griesstätt gemäß dem mit den Sitzungsunterlagen vorgelegten Entwurf. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Zuschussanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 08. Gemeinderatssitzung 25.07.2024 ö 5
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5.1. Zuschussantrag Ministrantenwallfahrt nach Rom

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 08. Gemeinderatssitzung 25.07.2024 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Vom Katholischen Pfarrverband liegt eine Anfrage auf Unterstützung der Ministrantenwallfahrt nach Rom vor. Aus Griesstätt werden 16 junge Menschen an der Wallfahrt teilnehmen. Bürgermeister Aßmus kann bis 600 € laut Geschäftsordnung an Zuschüssen im Einzelfall selbstständig bereitstellen. 

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats folgen der Empfehlung des Finanzausschusses und genehmigen eine Zuwendung in Höhe von 800 € zur geplanten Ministrantenwallfahrt nach Rom. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Beseitigung von Sturmschäden vom 12.07.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 08. Gemeinderatssitzung 25.07.2024 ö informativ 6

Sachverhalt

Bürgermeister Aßmus erteilt das Wort an Gemeinderat und Bauhofleiter Andraschko. 
Dieser legt Bilder der Schäden, verursacht durch den Hagelsturm in der Nacht vom 12. Auf 13.07.2024 vor. 

In der Mittagsbetreuung sind über die Fenster große Mengen Regenwasser eingedrungen. Der verlegte Stabparkett wurde aufgeweicht, hat sich gewölbt und abgehoben. Der Bodenbelag muss ersetzt werden. 
Aktuell sind sieben Bautrockner eingesetzt, um den Innenbereich zu trocknen. 
Angestrebt wird, bis zum Ende der Sommerferien einen neuen Boden zu verlegen. 

In Baumurn wurde ein Baum am Straßenrand entwurzelt. Die Straße wurde dabei ein großes Stück in die Fahrbahn hinein stark beschädigt und teils in den Abhang gerissen. Der Straßenbereich wurde gesichert, eine Reparatur und Sicherung des Abhangs sind schnellstmöglich umzusetzen. Die im Verlauf des Hangs gesetzten hölzernen Leitplanken wurden weitgehend ebenfalls beschädigt. Andraschko empfiehlt Leitplanken aus Metall zu installieren. 

Diverse weitere Baumfällarbeiten werden sukzessive nach Priorität durch die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs erledigt. 

Diskussionsverlauf

Seitens des Gemeinderats wird gebeten,
  • möglichst zwei oder mehrere Angebote für die Verlegung des neuen Bodens in der Mittagsbetreuung einzuholen. 
  • Zu prüfen, ob der Verbau des Abhangs in Baumurn auf privaten Grund stattfindet und wie rechtlich vorzugehen ist. 

Im Zuge der Sturmschäden bittet das Gremium mit der Versicherung die Haftung folgenden Falls zu klären: ein auf Gemeindegrund stehender Baum wird beim Sturm abgebrochen oder entwurzelt und stürzt auf ein privates Hausdach.

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7. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 20.06.2024 und Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 08. Gemeinderatssitzung 25.07.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Nachfolgende Beschlüsse wurden in nichtöffentlicher Sitzung gefasst, deren Gründe zur Geheimhaltung weggefallen sind: 
  • Vergabe Auftrag Sanierung Straßenbeleuchtung
  • Teilnahme an Bündelausschreibung für Streusalz 2024 – 2026


Informationen des Bürgermeisters:
  • Instandhaltung Friedhofsmauer (Erstellung Regenrinne, etc.)
  • Dorffest 1.100 Jahre
  • Besuch der Partnergemeinde Mszana
  • Ergebnis Antrag bei LEADER Dorfstadel (Dorfgemeinschaftshaus)

Datenstand vom 25.09.2024 12:07 Uhr