Datum: 25.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 20:46 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.06.2024
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 08. Gemeinderatssitzung | 25.07.2024 | ö | beschließend | 1 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Aßmus sowie die Gemeinderäte Fuchs, Liedl und Pauker enthalten sich der Abstimmung, sie waren zur Sitzung nicht anwesend.
2. Bauanträge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 08. Gemeinderatssitzung | 25.07.2024 | ö | 2 |
2.1. Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung einer Garage (6,6 x 3,1 Meter und Höhe 2,48 Meter) mit Flachdach und extensiver Dachbegrünung parallel zur Straße. Die Garage ersetzt ein vorhandenes Gerätehaus von 2,3 x 2,4 Meter auf dem Grundstück Fl.-Nr. 702/7 der Gemarkung Griesstätt, Finkenweg 6
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 08. Gemeinderatssitzung | 25.07.2024 | ö | beschließend | 2.1 |
Sachverhalt
Im Bebauungsplan Griesstätt Nord wurde unter Ziffer 5 festgelegt, dass Garagen mit einem geneigten Dach (Satteldach oder Pultdach), Dachneigung DN 12° bis 28°, mit gleicher Dacheindeckung analog zum Hauptgebäude zu errichten sind.
Da die Garage mit einem Flachdach und extensiver Dachbegrünung errichtet werden soll, ist eine isolierte Befreiung von Ziffer 5 (Teil B, Textliche Festsetzungen) des Bebauungsplanes „Griesstätt Nord“ für die Errichtung der Garage mit Flachdach und extensiver Dachbegrünung erforderlich/notwendig.
Das Niederschlagswasser wird versickert. Die Garage wird ca. 30 cm von der Grundstücksgrenze entfernt aufgestellt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
3. Vollzug der BauGB
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 08. Gemeinderatssitzung | 25.07.2024 | ö | beschließend | 3 |
3.1. Gemeinde Eiselfing: Aufstellung des Bebauungsplans „Bachmehring Südwest“ gem. §§ 2, 9, 10 BauGB – Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 08. Gemeinderatssitzung | 25.07.2024 | ö | beschließend | 3.1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
4. Satzungsrecht
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 08. Gemeinderatssitzung | 25.07.2024 | ö | 4 |
4.1. Satzungsänderung der gemeindlichen Kindergarten Benutzungssatzung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 08. Gemeinderatssitzung | 25.07.2024 | ö | beschließend | 4.1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat wird um Entscheidung gebeten, ob künftig in den Gebührensatzungen ein solcher Rabatt vorgesehen werden soll.
Aus aktuellem Anlass soll in den Satzungen der Mittagsbetreuung ein Verzehrverbot mitgebrachter Mahlzeiten und Lebensmittel aufgenommen werden. Um den Mitarbeitern der Mittagsbetreuung eine ordnungsgemäße und kindgerechte Arbeit zu ermöglichen sind Ausnahmen des Verbots und der Gebührenpflicht nur mit triftigem Grund und im Einzelfall zu genehmigen.
In der Benutzungssatzung der Mittagsbetreuung wird die Vertragslaufzeit verändert. Bisher werden die Verträge jeweils von September bis Juli geschlossen. Künftige Verträge werden unbefristet geschlossen, die Eltern müssen aktiv eine Kündigung der Mittagsbetreuung einreichen. Eine automatische Kündigung erfolgt nur, wenn das jeweilige Kind die Grundschule verlässt.
Die Gebühren der Mittagsbetreuung werden künftig für volle 12 Monate erhoben.
Herr Gruber aus der Verwaltung erläutert die vorgeschlagenen Änderungen. Aufgrund der Anpassungen sind sowohl die jeweiligen Benutzungs- als auch die Gebührensatzungen neu zu beschließen.
Diskussionsverlauf
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Hofmeister befindet sich zur Abstimmung nicht im Sitzungssaal
4.2. Satzungsänderung der gemeindlichen Gebührensatzung vom Kindergarten
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 08. Gemeinderatssitzung | 25.07.2024 | ö | beschließend | 4.2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat wird um Entscheidung gebeten, ob künftig in den Gebührensatzungen ein solcher Rabatt vorgesehen werden soll.
Aus aktuellem Anlass soll in den Satzungen der Mittagsbetreuung ein Verzehrverbot mitgebrachter Mahlzeiten und Lebensmittel aufgenommen werden. Um den Mitarbeitern der Mittagsbetreuung eine ordnungsgemäße und kindgerechte Arbeit zu ermöglichen sind Ausnahmen des Verbots und der Gebührenpflicht nur mit triftigem Grund und im Einzelfall zu genehmigen.
In der Benutzungssatzung der Mittagsbetreuung wird die Vertragslaufzeit verändert. Bisher werden die Verträge jeweils von September bis Juli geschlossen. Künftige Verträge werden unbefristet geschlossen, die Eltern müssen aktiv eine Kündigung der Mittagsbetreuung einreichen. Eine automatische Kündigung erfolgt nur, wenn das jeweilige Kind die Grundschule verlässt.
Die Gebühren der Mittagsbetreuung werden künftig für volle 12 Monate erhoben.
Herr Gruber aus der Verwaltung erläutert die vorgeschlagenen Änderungen. Aufgrund der Anpassungen sind sowohl die jeweiligen Benutzungs- als auch die Gebührensatzungen neu zu beschließen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
4.3. Satzungsänderung der gemeindlichen Benutzungssatzung von der Mittagsbetreuung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 08. Gemeinderatssitzung | 25.07.2024 | ö | beschließend | 4.3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat wird um Entscheidung gebeten, ob künftig in den Gebührensatzungen ein solcher Rabatt vorgesehen werden soll.
Aus aktuellem Anlass soll in den Satzungen der Mittagsbetreuung ein Verzehrverbot mitgebrachter Mahlzeiten und Lebensmittel aufgenommen werden. Um den Mitarbeitern der Mittagsbetreuung eine ordnungsgemäße und kindgerechte Arbeit zu ermöglichen sind Ausnahmen des Verbots und der Gebührenpflicht nur mit triftigem Grund und im Einzelfall zu genehmigen.
In der Benutzungssatzung der Mittagsbetreuung wird die Vertragslaufzeit verändert. Bisher werden die Verträge jeweils von September bis Juli geschlossen. Künftige Verträge werden unbefristet geschlossen, die Eltern müssen aktiv eine Kündigung der Mittagsbetreuung einreichen. Eine automatische Kündigung erfolgt nur, wenn das jeweilige Kind die Grundschule verlässt.
Die Gebühren der Mittagsbetreuung werden künftig für volle 12 Monate erhoben.
Herr Gruber aus der Verwaltung erläutert die vorgeschlagenen Änderungen. Aufgrund der Anpassungen sind sowohl die jeweiligen Benutzungs- als auch die Gebührensatzungen neu zu beschließen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
4.4. Satzungsänderung der gemeindlichen Gebührensatzung von der Mittagsbetreuung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 08. Gemeinderatssitzung | 25.07.2024 | ö | beschließend | 4.4 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat wird um Entscheidung gebeten, ob künftig in den Gebührensatzungen ein solcher Rabatt vorgesehen werden soll.
Aus aktuellem Anlass soll in den Satzungen der Mittagsbetreuung ein Verzehrverbot mitgebrachter Mahlzeiten und Lebensmittel aufgenommen werden. Um den Mitarbeitern der Mittagsbetreuung eine ordnungsgemäße und kindgerechte Arbeit zu ermöglichen sind Ausnahmen des Verbots und der Gebührenpflicht nur mit triftigem Grund und im Einzelfall zu genehmigen.
In der Benutzungssatzung der Mittagsbetreuung wird die Vertragslaufzeit verändert. Bisher werden die Verträge jeweils von September bis Juli geschlossen. Künftige Verträge werden unbefristet geschlossen, die Eltern müssen aktiv eine Kündigung der Mittagsbetreuung einreichen. Eine automatische Kündigung erfolgt nur, wenn das jeweilige Kind die Grundschule verlässt.
Die Gebühren der Mittagsbetreuung werden künftig für volle 12 Monate erhoben.
Herr Gruber aus der Verwaltung erläutert die vorgeschlagenen Änderungen. Aufgrund der Anpassungen sind sowohl die jeweiligen Benutzungs- als auch die Gebührensatzungen neu zu beschließen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
5. Zuschussanträge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 08. Gemeinderatssitzung | 25.07.2024 | ö | 5 |
5.1. Zuschussantrag Ministrantenwallfahrt nach Rom
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 08. Gemeinderatssitzung | 25.07.2024 | ö | beschließend | 5.1 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
6. Beseitigung von Sturmschäden vom 12.07.2024
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 08. Gemeinderatssitzung | 25.07.2024 | ö | informativ | 6 |
Sachverhalt
Dieser legt Bilder der Schäden, verursacht durch den Hagelsturm in der Nacht vom 12. Auf 13.07.2024 vor.
In der Mittagsbetreuung sind über die Fenster große Mengen Regenwasser eingedrungen. Der verlegte Stabparkett wurde aufgeweicht, hat sich gewölbt und abgehoben. Der Bodenbelag muss ersetzt werden.
Aktuell sind sieben Bautrockner eingesetzt, um den Innenbereich zu trocknen.
Angestrebt wird, bis zum Ende der Sommerferien einen neuen Boden zu verlegen.
In Baumurn wurde ein Baum am Straßenrand entwurzelt. Die Straße wurde dabei ein großes Stück in die Fahrbahn hinein stark beschädigt und teils in den Abhang gerissen. Der Straßenbereich wurde gesichert, eine Reparatur und Sicherung des Abhangs sind schnellstmöglich umzusetzen. Die im Verlauf des Hangs gesetzten hölzernen Leitplanken wurden weitgehend ebenfalls beschädigt. Andraschko empfiehlt Leitplanken aus Metall zu installieren.
Diverse weitere Baumfällarbeiten werden sukzessive nach Priorität durch die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs erledigt.
Diskussionsverlauf
7. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 20.06.2024 und Informationen des Bürgermeisters
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 08. Gemeinderatssitzung | 25.07.2024 | ö | beschließend | 7 |
Sachverhalt