Datum: 19.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:08 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.07.2024
2 Bauanträge
2.1 Errichtung eines notwendigen Carports für den Rettungsdienst Griesstätt zum Schutz des RTW (fahrende Intensivstation) vor Wind und Wetter auf dem Grundstück Fl.-Nr. 157/8 der Gemarkung Griesstätt, Innthalstraße 19 u. 19 a
2.2 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.-Nr. 620 der Gemarkung Griesstätt, Dr.-Mitterwieser-Straße 21
2.3 Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit in Wohnfläche sowie Ausbau dieser Gewerbefläche zu einer Wohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 555/6 der Gemarkung Griesstätt, Alpenstraße 23
3 Antrag auf Vorbescheid
3.1 Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer um zwei Jahre des Vorbescheides zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1063 der Gemarkung Griesstätt in 83556 Griesstätt, Kettenham 20 und 22
3.2 Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer um zwei Jahre des Vorbescheides zur Errichtung eines Wohnhauses (E+D) im südlichen Teil des Grundstücks auf dem Grundstück Fl.-Nr. 61/10 der Gemarkung Griesstätt in 83556 Griesstätt, Rainthalstraße 4
4 Beratung und Beschlussfassung Errichtung des Dorfstadel Griesstätt als LEADER-Projekt
5 Zuschussanfragen
5.1 Zuschussantrag Musikkapelle Griesstätt
5.2 Zuschussantrag Volkshochschule Wasserburg
6 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 25.07.2024
Bekanntmachung - Zusatztext nach Unterschrift
Angeschlagen am: Abgenommen am: Hdz.:

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.07.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 19.09.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die Sitzung wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 25.07.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Lorenz Freiberger enthielt sich der Abstimmung, da er zur Sitzung nicht anwesend war.

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 19.09.2024 ö 2

Sachverhalt

 

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2.1. Errichtung eines notwendigen Carports für den Rettungsdienst Griesstätt zum Schutz des RTW (fahrende Intensivstation) vor Wind und Wetter auf dem Grundstück Fl.-Nr. 157/8 der Gemarkung Griesstätt, Innthalstraße 19 u. 19 a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 19.09.2024 ö beschließend 2.1
Nicht sichtbar
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 24.10.2024 ö beratend 2.4
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes wird der Ambulanz Rosenheim und Malteser Rettungsdienst Gelegenheit gegeben, den Sachverhalt aus Ihrer Sicht zu erläutern!!


Der Antragsteller möchte einen Carport (8,00 m x 6 m; Wandhöhe 4,15 m) als Wetterschutz für den Rettungswagen (RTW) auf der Ostseite seines Grundstücks errichten.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Griesstätt - Südwest“.
Das Vorhaben ist nicht nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b) BayBO verfahrensfrei, da es nicht im Sinne des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO eine mittlere Wandhöhe unter 3 m hat. Es ist somit genehmigungspflichtig.

Das Vorhaben entspricht nicht dem Bebauungsplan „Griesstätt - Südwest“, da die festgelegte maximale Wandhöhe für Nebenanlagen von 3 m (Ziffer 6.1) nicht eingehalten wird.
Außerdem wird der festgelegte Pflanzstreifen von 3 m auf beiden Seiten der Bauparzellen nicht eingehalten (Ziffer 10.5).

Deshalb wird für dieses Vorhaben neben dem gemeindlichen Einvernehmen auch Befreiungen von den Festsetzungen von Ziffer 5.5 und 10.5 des Bebauungsplanes „Griesstätt - Südwest“ benötigt.

Auszug aus Art. 57 BayBO:
(1) Verfahrensfrei sind
  1. folgende Gebäude: 
  1. Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 mit einer Fläche bis zu 50 m2, außer im Außenbereich, 

Auszug aus Art. 6 BayBO:
(7) 1In den Abstandsflächen sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an der Grundstücksgrenze errichtet werden, zulässig
Garagen einschließlich ihrer Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, wobei die Höhe von Dächern mit einer Neigung von mehr als 45 Grad zu einem Drittel, mit einer Neigung von mehr als 70 Grad voll der Wandhöhe hinzugerechnet wird; Giebelflächen bleiben bei einer Dachneigung bis zu 45 Grad unberücksichtigt,

Diskussionsverlauf

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes übergab 1. Bürgermeister Aßmus das Wort an die Vertreter der Ambulanz Rosenheim und der Malteser.

Diese erläuterten die Notwendigkeit eines Carports an diesem Standort (Mietvertrag auf 10 Jahre verlängert), um das Fahrzeug (Sachwert ca. 500.000 €) vor Wind und Wetter zu schützen (z. B. im Winter: Windschutzscheibe frei kratzen vor Einsatz fast unmöglich, im Sommer: Hitze Problem wg. Lagerung Medikamente bei bestimmter Temperatur).
Der geplante Standort des Carports wurde so gewählt, dass die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) bestmöglich umgesetzt werden würden.
Ein Standort im Hof hätte z. B. im Winter die Problematik der Rutschgefahr durch Schnee und Eis. Dadurch würde sich die Ausrückzeit verlängern.

Nach dem kurzen Vortrag durch die Vertreter der Ambulanz Rosenheim und der Malteser stellte 1. Bürgermeister Aßmus die Frage, wie hoch müsste der Carport mindestens sein, damit der Rettungswagen ohne Probleme hineinfahren kann.
Diese Frage wurde von den Herren mit ca. 3,20 - 3,30 m Einfahrtshöhe beantwortet.
Der Gemeinderat zeigte sich daraufhin irritiert, dass der Carport mit einer Wandhöhe von 4,15 m beantragt worden ist. Hierüber waren auch die Vertreter der Ambulanz Rosenheim und Malteser etwas irritiert.


Zum Abschluss der Diskussion stellte der Gemeinderat dem Bauherrn bzw. den Vertretern der Ambulanz Rosenheim und Malteser eine Befreiung von Ziffer 6.1 des Bebauungsplanes „Griesstätt - Südwest“ für eine Wandhöhe von max. 3,5 m an der Beantragten Stelle in Aussicht und bedankte sich bei den Vertretern der Ambulanz Rosenheim und Malteser für den kurzen Vortrag und den ausschlussreichen Informationen bzgl. dieses Vorhabens
Für die vom Gemeinderat in Aussicht gestellte Befreiung auf max. 3,5 m muss vom Bauherr ein neuer Bauantrag eingereicht werden.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben und zu den benötigten Befreiungen.

Begründung Verweigerung gemeindliches Einvernehmen und der benötigten Befreiungen:
1. Einhaltung des Bebauungsplans:
Der Bebauungsplan wurde mit dem Ziel erstellt, ein einheitliches und harmonisches Gemeindebild zu gewährleisten. Die baulichen und gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden vom Gemeinderat so festgesetzt, dass sich die Baukörper in städtebaulich geordneter Art und Weise in das vorhandene Orts- und Landschaftsbild einbinden.
Eine Abweichung von 3 m auf 4,15 m in der Höhe würde nicht nur die festgelegten Höhenvorgaben für Nebenanlagen deutlich verletzen, sondern auch das Gesamtbild des Bebauungsplangebietes/der Nachbarschaft beeinträchtigen.


2. Städtebauliche Verträglichkeit: 
Die geplante Höhe des Carports steht im Widerspruch zu den städtebaulichen Zielen, die im Bebauungsplan festgelegt sind. 
Aufgrund der geplanten Höhe von 4,15 m und der damit verbundenen Überschreitung von 1,15 m von der festgelegten Höhe von Nebenanlagen (3 m im Bebauungsplan festgelegt) kann hier nicht von einer Änderung geringen Gewichts gesprochen werden.
Eine Befreiung von dieser Festsetzung würde zudem auch einen Präzedenzfall schaffen, die zukünftige Bauvorhaben in der Umgebung beeinflussen könnten.


3. Fehlende besondere Gründe:
Der Antragsteller hat keine ausreichenden besonderen Gründe dargelegt, die eine Befreiung von den festgelegten Höhenvorgaben rechtfertigen würden. Eine Befreiung sollte nur in Ausnahmefällen gewährt werden, wenn besondere Umstände vorliegen, die hier nicht gegeben sind.
Die Tatsache, dass die Garagenhöhe für einen Krankenwagen zu klein ist, stellt in der Regel keinen besonderen Grund für eine isolierte Befreiung dar. Zudem wurden mittlerweile alle vorhandenen Garagen durch verschiedene Nutzungsänderung verschiedenen neuen Nutzungen zugefügt (Yoga, Ladenfläche, etc.). 
Ein solcher mangelnder Weitblick in den Grundplanungen der Gebäude (Garagenhöhe) durch den Bauherrn bzw. dessen bewusste Vermietung an einen Rettungsdienst ohne Unterstellmöglichkeit für den Rettungswagen bei schlechten Witterungsverhältnissen stellt keinen besonderen Grund für eine isolierte Befreiung dar.


4. Grünordnung:
Der Bebauungsplan Griesstätt Südwest legt zudem unter Ziffer 10 eine Grünordnung fest, die für die Erhaltung von Freiflächen und der Förderung der Durchgrünung des Baugebiets von sehr großer Bedeutung ist.
Auch für die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen für das Schutzgut Pflanzen / Tiere ist eine Durchgrünung des Gebiets sehr wichtig und trägt zur Aufwertung und Verbesserung der Situation für dieses Schutzgut bei.
Die Integration von Grünflächen und des 3,00 m breiten Pflanzstreifens beiderseits der Grundstücksgrenzen zwischen den Bauparzellen zur Durchgrünung des Baugebiets ist ein wichtiger Faktor für die Lebensqualität der Menschen und Insekten, sowie des ökologischen Gleichgewichts. Dieser soll hier durch den Carport überbaut werden und zudem als Zufahrt genutzt werden. 
Die Lage des Gründachs wird aufgrund der Position (nördlich des Hauses) als sehr kritisch angesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Martin Hofmeister nahm gem. Art. 49 GO nicht an Beratung und Abstimmung teil.

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2.2. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.-Nr. 620 der Gemarkung Griesstätt, Dr.-Mitterwieser-Straße 21

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 19.09.2024 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte ein Einfamilienhaus (8,422 m x 12 m) mit Doppelgarage (6,49 m x 5,99 m) und Stellplatz errichten.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Griesstätt (§ 34 Abs. 1 BauGB).

Auszug aus § 34 Abs. 1 BauGB:
(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Erschließung ist gesichert.
Das Niederschlagswasser wird gedrosselt in den gemeindlichen Kanal eingeleitet.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben gem. § 34 BauGB unter der Voraussetzung, dass die maximale Grenzbebauung von maximal 15 m und die Stellplatzsatzung der Gemeinde Griesstätt eingehalten wird das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.3. Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit in Wohnfläche sowie Ausbau dieser Gewerbefläche zu einer Wohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 555/6 der Gemarkung Griesstätt, Alpenstraße 23

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö beschließend 2.2
Nicht sichtbar
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 19.09.2024 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Für die beiden Lagerräume mit Werkstatt im EG des Gebäudes Alpenstraße 23 wird die Nutzungsänderung in Wohnraum beantragt.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Alpenstraße“, das Grundstück ist als Mischgebiet festgesetzt.


In der Gemeinderatssitzung am 20.06.2024 verweigerte der Gemeinderat mit 10 : 0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen.

Begründung Verweigerung gemeindliches Einvernehmen:
Das Vorhaben fügt sich durch die Anzahl der Wohneinheiten und dem daraus resultierenden Verkehr der 6 Wohnungen und der Gewerbeeinheit nicht in die nähere Umgebung (Umgebungsbebauung) in der Alpenstraße ein.
In der näheren Umgebung befinden sich nur 1 Wohngebäude mit 8 Wohnungen. Da 92 % der Umgebungsbebauung nur 4 Wohneinheiten oder weniger besitzen kann sich das Vorhaben anhand der Anzahl der dann 6 Wohnungen nicht in die Umgebungsbebauung einfügen.
Ebenfalls würde durch die beantragte höhere Anzahl der Wohneinheiten der Verkehr hier zunehmen und somit die Verkehrssicherheit in der Alpenstraße gefährden (Parken auf Gehweg, etc.).

Zudem entspricht das Vorhaben nicht der gemeindlichen Stellplatzsatzung. Für 6 Wohneinheiten (2x EG, 2x im OG, 2x im DG) und die Gewerbeeinheit (Bürofläche 29,5 qm) müssen insgesamt 13 Stellplätze nachgewiesen werden.
Da nur 12 Stellplätze ausgewiesen wurden und keine 13 Stellplätze konnte der Bauausschuss dem Gemeinderat nur empfehlen, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.


Das Landratsamt hat der Gemeinde Griesstätt mit Schreiben vom 01.08.2024 mitgeteilt, dass es beabsichtigt, das verweigerte gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen.
Das Vorhaben fügt sich lt. Landratsamt nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.


Ergebnis Schallgutachten Gewerbegebiet neben allgemeinen Wohngebiet:
Aus gutachterlicher Sicht kann die schalltechnische Verträglichkeit innerhalb des Bebauungsplans „Alpenstraße“ für ein Allgemeines Wohngebiet bestätigt werden.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen.

Begründung Verweigerung gemeindliches Einvernehmen:
Das Vorhaben entspricht nicht der gemeindlichen Stellplatzsatzung. 
Für 6 Wohneinheiten (2x EG, 2x im OG, 2x im DG) und die Gewerbeeinheit (Bürofläche 29,5 qm) müssen insgesamt 13 Stellplätze nachgewiesen werden.
Da nur 12 Stellplätze ausgewiesen wurden und keine 13 Stellplätze konnte der Bauausschuss dem Gemeinderat nur empfehlen, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Hofmeister befindet sich zur Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

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3. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 19.09.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

 

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3.1. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer um zwei Jahre des Vorbescheides zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1063 der Gemarkung Griesstätt in 83556 Griesstätt, Kettenham 20 und 22

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 12. Gemeinderatssitzung 20.10.2022 ö beschließend 3.1
Nicht sichtbar
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 19.09.2024 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Die Verlängerung wird beantragt, da das Vorhaben noch nicht ausgeführt wird. Das Vorhaben liegt im Innenbereich gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB, die Erschließung ist gesichert. 
Der Vorbescheid wurde erstmals am 22.11.2007 vom Landratsamt genehmigt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung des Vorbescheides VB-2007-141/Griesstätt gem. § 34 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Hofmeister befindet sich zur Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

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3.2. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer um zwei Jahre des Vorbescheides zur Errichtung eines Wohnhauses (E+D) im südlichen Teil des Grundstücks auf dem Grundstück Fl.-Nr. 61/10 der Gemarkung Griesstätt in 83556 Griesstätt, Rainthalstraße 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 12. Gemeinderatssitzung 20.10.2022 ö beschließend 3.2
Nicht sichtbar
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 19.09.2024 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Die Verlängerung wird beantragt, da das Vorhaben noch nicht ausgeführt wird.
Das Vorhaben liegt im Innenbereich gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB.
Die Erschließung ist gesichert, der Vorbescheid wurde erstmals am 24.10.2017 vom Landratsamt genehmigt.

Beschluss

Die Gemeinderatsmitglieder erteilen das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids VB-2016-175/Griesstätt gem. § 34 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Beratung und Beschlussfassung Errichtung des Dorfstadel Griesstätt als LEADER-Projekt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 25.01.2024 10.3
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 19.09.2024 ö beschließend 4
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Bereits nach Installation des 7 Meter auf 2,80 Meter großen Pop Gebäudes im Eckergarten wurden Rufe in der Bevölkerung laut, dass diese hässliche Optik verschönert werden muss. Auch im Gemeinderat und den Ausschüssen ist dieses Thema mehrfach diskutiert worden.

Seit dem Beitritt zur LEADER Aktionsgemeinschaft Mangfalltal-Inntal, welche am 17.11.2022 im Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt beschlossen worden ist, ergeben sich für die Gemeinde neue Möglichkeiten, um für die Allgemeinheit etwas zu schaffen. So kam im Jahr 2023 auch die Idee auf, mehrere positive Effekte in einem Projekt zu vereinbaren. Der dringende Bedarf für ein barrierefreies WC im Ortsmittelpunkt liegt vor. Zudem wird der Eckergarten als Dorfmittelpunkt mit dem Maibaum immer mehr für Veranstaltungen genutzt. Bauplaner Rupert Hainz fertigte eine Entwurfsplanung des 8 Meter breiten und 15 Meter langen Gebäudes an. Anschließend fanden erste Gespräche mit den Vorsitzenden der Ortsvereine statt.

Am 25.01.2024 legte der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt in seiner Sitzung eine Prioritätenliste für mögliche LEADER-Projekte fest. Die Errichtung des Dorfstadels erhielt die meisten Punkte und es wurde beschlossen, die weitere Umsetzung zu verfolgen.

Für die Antragstellung sind die Mitwirkung der Dorfgemeinschaft notwendig. Die Organisationen und Vereine am Ort sind am 03.06.2024 angeschrieben, und um ihre Stellungnahme bis zum 17.06.2024 gebeten worden. Fristgerecht gingen folgende positive und befürwortende Stellungnahmen ein:
  • Katholisches Pfarramt Griesstätt
  • VDK-Ortsverband Griesstätt
  • Organisationsteam Ferienprogramm Griesstätt
  • Kindergarten-Förderverein e.V.
  • DJK SV Griesstätt e.V.
  • GTEV Immagrea Griesstätt e.V.
  • Musikkapelle Griesstätt e.V.
  • Schützengesellschaft Fröhlichkeit Griesstätt e.V.
  • Hufeisenverein Kolbing e.V.
  • Krieger- und Reservistenverein Griesstätt e.V.
  • Bürger für Griesstätt
  • SPD Ortsverband Griesstätt

Am 05.06.2024 diskutierte der Finanzausschuss in seiner Sitzung über die Kosten für den Dorfstadel. Die Kostenberechnung beläuft sich auf 223.000 € netto. Die Gemeinde Griesstätt kann somit bei LEADER die Maximalförderung von 100.000 € beantragen. 
Entgegen zum Erstentwurf sind die Planungen dahingehend erweitert worden, dass die Dämmung am Mehrzweckraum verbessert worden ist, um Schäden durch Frost zu vermeiden. Weiter soll das Gebäude auch im Winter genutzt werden können. Das Gremium diskutiert über die Ausgabenseite und ob man sich als Gemeinde Griesstätt das Gebäude leisten kann. Eine Kostenschätzung vor einigen Jahren für ein öffentliches WC im Eckerstadel hat schon 100.000 € an Kosten veranschlagt. Somit bekommt die Gemeinde Griesstätt nach Förderung noch eine Gemeinschaftsgebäude für Mehrkosten von 65.000 € und unterstützt damit die Ehrenamtlichen in der Gemeinde.

Beschluss aus der Finanzausschusssitzung vom 05.06.2024:

Der Finanzausschuss beschließt, den Förderantrag wie in der Gemeinderatssitzung am 25.01.2024 beschlossen weiter zu verfolgen und die Förderunterlagen am 18.06.2024 fristgerecht bei LEADER zur Prüfung einzureichen. Weiter sollen Kosteneinsparungen in Höhe von rund 20.000€ netto geprüft werden, um die komplette Fördersumme in Höhe von 100.000 € abrufen zu können, jedoch die Belastung für die Gemeinde zu minimieren.

Abstimmungsergebnis:                4:0

Somit wurden die Unterlagen, Projektbeschreibung und Kostenberechnung nach DIN 276 fristgerecht am 11.07.2024 bei der LAG Mangfalltal-Inntal eingereicht. In der LEADER-Sitzung am 24.07.2024 stellte dritter Bürgermeister Jürgen Gartner das Projekt vor. Das Projekt Dorfstadel Griesstätt ist vom Entscheidungsgremium befürwortet und die Maximalförderung von 100.000 € zugesagt worden.

Parallel ist die Baugenehmigung beim Landratsamt Rosenheim beantragt worden. Diese hat das Landratsamt Rosenheim am 09.08.2024 erteilt. 

Für den Förderantragfehlt nur noch der abschließende Beschluss zur Durchführung des Projekts. Dann können die Antragsunterlagen fristgerecht bis 23.10.2024 beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim eingereicht werden. Der dazu benötigte Online-Zugang ist bereits eingerichtet.

Diskussionsverlauf

Der Beschlussfassung geht ein großer Gedankenaustausch voraus. Bürgermeister Aßmus informiert die Ratskollegen und die anwesenden Gäste, dass bereits viele Spekulationen im Umlauf sind, welche nicht den Tatsachen oder nur Halbwahrheiten entsprechen. Dann geht er auf die Chronologie des Sachverhalts ein.

Kritisch bezüglich der Kosten äußern sich die Gemeinderäte Freiberger und Andraschko. Ihr Ratskollege Graf sieht die Kosten im Vergleich zur Nutzfläche zu hoch. Weiter stellt er den Gemeinschaftswert in Frage und verweist darauf, dass er die örtliche Gastwirtschaft erhalten möchte. 

Dieses Argument entkräftet der Vorsitzende. Der Dorfstadel wird keine Konkurrenz zu den örtlichen Gastronomiebetrieben. Sollte sich ein Betreiber für den Jagerwirt finden wird auch dieser von der Gemeinde nicht im Stich gelassen. Deshalb ist es wichtig, dass die Gemeinde die Benutzung und damit verbundene Gebühren mit einer Satzung öffentlich-rechtlich regelt. 
Seine beiden Bürgermeisterkollegen ergänzen, dass dieser Aufenthaltsraum einer Gaststätte nichts wegenehmen kann. Mit der öffentlichen, barrierefreien WC-Anlage wird auch ein deutlicher Mehrwert geschaffen. Weitere Ideen werden den Mehrwert erst sichtbar machen. Geld, welches in die Gemeinschaft und die Vereine investiert wird, ist gut angelegt. Es wird ein Infrastrukturstandpunkt geschaffen, wo warmes Wasser, Strom und alles notwendige vorhanden ist, um schnell eine Veranstaltung realisieren zu können. Weiter wird der Eckergarten als Dorfmitte belebt. Es bietet sich die einmalige Gelegenheit barrierefreie Räumlichkeiten zu schaffen, welche man sich nicht entgehen lassen darf.

Auch die weiteren anwesenden Gemeinderäte äußern sich überzeugt von dem Vorhaben, auch wenn manche zuerst skeptisch waren. Wichtig ist den Räten, dass der Dorfstadel für alle Bürger zugänglich ist. Weiter soll die WC Anlage allen Einwohnern bei Bedarf offen stehen. Dies könnte man mit einem  Tastschalter und einer Zeitschaltuhr regeln. Zudem soll geprüft werden, ob eine Photovoltaikanlage gleich beim Bau mit angebracht werden kann. Sie freuen sich auf eine gesellschaftliche Bereicherung.

 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt beschließt die Errichtung des Dorfstadels Griesstätt im Eckergarten mit einem Gemeinschaftsraum, einer barrierefreien Toilettenanlage, sowie einer Freiflächen-Schachanlage im Freisitz vor dem Pop. Der Bauplan sowie die Baugenehmigung vom Landratsamt Rosenheim vom 09.08.2024 sind hierfür die Grundlage. Haushaltsmittel sind für den Umsetzungszeitraum April 2025 bis Dezember 2026 entsprechend bereit zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt die Antragsunterlagen fristgerecht beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

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5. Zuschussanfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 19.09.2024 ö 5

Sachverhalt

 

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5.1. Zuschussantrag Musikkapelle Griesstätt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 19.09.2024 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Sachverhalt zur Sitzung am 05.06.2024:

Die Musikkapelle Griesstätt hat wieder einen Förderantrag zum Unterhalt der laufenden kosten für das Probenheim, sowie die Ausbildung der Bläserjugend über 6.000 € gestellt.

Kostenzusammenstellung der Musikkapelle:
  • Monatliches Gehalt für Dirigenten der Jugend
  • Neue Noten für Musiker 
  • Ausgaben für Leihinstrumente
  • Laufende Kosten für Probenheim 
(Strom, Wasser, Büromaterial)
  • Kosten Auftritte und Fahrten Jugend

Haushaltsmittel sind für 2024 keine bereit gestellt.

Intensiv wird den Sitzungen am 05.06.2024, am 10.07.2024, sowie am 04.09.2024 im Finanzausschuss diskutiert. Weiter sind Unterlagen nachgefordert worden. So werden am 27.06.2024 die gewünschten Unterlagen zum Kassenbericht aus der Generalversammlung mit allen Einzelbuchungen vorgelegt.
Gesamt hat die Musikkapelle Griesstätt im Vereinsjahr 2023 ein Defizit von 6.226,53 € erwirtschaftet. 
Weiter hat die Musikkapelle Griesstätt die Auskunft über ihr Barvermögen dann noch zur Sitzung am 04.09.2024 vorgelegt. Kritisch gesehen wird im Gremium, dass anhand der vorgelegten Unterlagen für das Probenwochenende allen Anschein nach kein Eigenanteil der Teilnehmer geleistet worden ist.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt bewilligt den beantragten Zuschuss an die Musikkapelle Griesstätt und beauftragt die Verwaltung diesen auszuzahlen. Die Auszahlung erfolgt mit dem Hinweis, dass die Gemeinde die nächsten Jahre keinen Defizitausgleich mehr leisten kann. Weiter soll darauf hingewiesen werden, dass die finanzielle Konsolidierung angestrebt und Vergünstigungen wie das Probenwochenende auf den Prüfstand gestellt werden sollen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5.2. Zuschussantrag Volkshochschule Wasserburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 19.09.2024 ö 5.2

Sachverhalt

In der Verwaltung ist ein Zuschussantrag der Volkshochschule Wasserbürg vom 30.07.2024 eingegangen.
Die VHS beantragt 0,70 € / Einwohner. Bei 2.953 Einwohnern am Stichtag 31.12.2023 beläuft sich somit die Antragssumme auf 2.067,10 €.

Auf der entsprechenden Haushaltsstelle 3550.7000 sind noch 2.000 € aus dem Planansatz von 3.000 € verfügbar. Jedoch erhält auch das Bildungswerk Rosenheim jährlich eine Zuwendung, was dann zu einer weiteren Haushaltsüberschreitung führen würde.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt beschließt der VHS Wasserburg einen Zuschuss in Höhe von 0,50 € / Einwohner, also 1.476,50 € und beauftragt die Verwaltung mit der Auszahlung des Betrags.
Ein entsprechender Hinweis auf die angespannte Haushaltslage der Kommune soll an die VHS ergehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 25.07.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 19.09.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

In nichtöffentlicher Sitzung am 25.07.2024 wurde folgende Themen entschieden
  • Beratung über Vergabe Leasing Multifunktionsgerät Schule & Kindergarten
  • Künftige Nutzung der Mietwohnung in der Rosenheimer Straße 13 (1. Stock)
  • Einrichtung eines 24/7 Kiosk im Tankstellengebäude

Datenstand vom 28.10.2024 12:55 Uhr