Datum: 24.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 20:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.09.2024
2 Bauanträge
2.1 Abbruch der alten Kegelbahn und Neubau von 2 Garagen und einem Brennholzlager auf dem Grundstück Fl.-Nr. 926 der Gemarkung Holzhausen, Untermühle 1
2.2 Tektur: Neubau eines Carports und einer Unterstellhalle mit Wartungsgrube und Bremsenprüfstand auf dem Grundstück Fl.-Nr. 764 der Gemarkung Griesstätt, Kirchmaierstraße 9
2.3 Tektur: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 54 der Gemarkung Griesstätt, Rosenheimer Straße 34
2.4 Beratung über einen neuen Entwurf des Carports für den Rettungsdienst auf dem Grundstück Fl.-Nr. 157/8 der Gemarkung Griesstätt, Innthalstraße 19 u. 19 a
3 Zuschussanfragen
3.1 Übungsleiterzuschuss für den DJK-SV Griesstätt
3.2 Beratung und Beschlussfassung Reformvorschlag für Vereinszuschüsse
4 Informationen des Bürgermeisters und Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 19.09.2024
Bekanntmachung - Zusatztext nach Unterschrift
Angeschlagen am: 18.10.2024 Abgenommen am: 25.10.2024 Hdz.:

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.09.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 24.10.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die Sitzung wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 19.09.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderäte Liedl und Fuchs enthalten sich der Abstimmung; sie waren zur Sitzung nicht anwesend.

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 24.10.2024 ö 2
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2.1. Abbruch der alten Kegelbahn und Neubau von 2 Garagen und einem Brennholzlager auf dem Grundstück Fl.-Nr. 926 der Gemarkung Holzhausen, Untermühle 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 24.10.2024 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf den Grundstücken Fl.-Nr. 926 u. 927 der Gemarkung Holzhausen die alte Kegelbahn abreißen und Garagen errichten.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 2 BauGB), das im Einzelfall zugelassen werden kann, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Das Niederschlagswasser wird in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet (Murn).

Dem Antrag auf Vorbescheid wurde in der Sitzung am 18.02.2021 mit 13 : 1 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt Rosenheim hat den Antrag auf Vorbescheid am 28.08.2024 genehmigt.

Diskussionsverlauf

Das Gremium bittet um einen Hinweis an den Antragsteller, die Kegelbahn vor Abriss dem Bauernhausmuseum in Amerang anzubieten. 

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 35 Abs. 2 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.2. Tektur: Neubau eines Carports und einer Unterstellhalle mit Wartungsgrube und Bremsenprüfstand auf dem Grundstück Fl.-Nr. 764 der Gemarkung Griesstätt, Kirchmaierstraße 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 24.10.2024 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Bürgermeister Aßmus enthält sich der Beratung und Abstimmung wegen familiärer Verhältnisse zum Antragsteller. Den Sitzungsvorsitz gibt er für diesen Tagesordnungspunkt an das dienstälteste Gemeinderatsmitglied Rudolf Liedl ab.

Der Antragsteller möchte in seinen bereits genehmigten Carport (5 Stellplätze) mit einer landwirtschaftlichen Abstellfläche (15,99 m x 11 m) eine Wartungsgrube mit einem Bremsprüfstand für eine gewerbliche Nutzung miteinbauen.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Griesstätt (§ 34 Abs. 1 BauGB), die Erschließung ist gesichert.
Eine gedrosselte Einleitung des Niederschlagswassers soll in Verbindung mit dem Gesamtkonzept der Entwässerung der Kirchmaierstraße beurteilt und abgestimmt werden.

Dem Antrag zur Errichtung des Carports und Unterstellhalle wurde in der Sitzung am 15.12.2022 mit 10 : 1 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt Rosenheim hat den Antrag am 09.01.2023 genehmigt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 34 BauGB. 
Eine gedrosselte Einleitung des Niederschlagswassers soll in Verbindung mit dem Gesamtkonzept der Entwässerung der Kirchmaierstraße beurteilt und abgestimmt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Robert Aßmus nahm gem. Art. 49 GO nicht an Beratung und Abstimmung teil.

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2.3. Tektur: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 54 der Gemarkung Griesstätt, Rosenheimer Straße 34

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 21.03.2024 ö beschließend 3.2
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 24.10.2024 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte ein Einfamilienhaus (15,20 m x 11,10 m) mit einer Doppelgarage mit Nebenraum (8,71 m x 7,05 m) neu bauen.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Griesstätt (§ 34 Abs. 1 BauGB). Die Erschließung ist gesichert.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 mit 13 : 0 Stimmen sein gemeindliches Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt hat dem Bauantrag mit einer Verschiebung des Baukörpers um 0,6 m Richtung Süden (vom LRA geforderte Änderung gegenüber dem Bauantrag in der Gemeinderatssitzung am 21.03.2024) am 03.04.2024 die Baugenehmigung erteilt.

Durch einen Fehler wurde das Haus aufgrund des Bauplanes aus der Gemeinderatssitzung und nicht aufgrund des vom Landratsamt genehmigten Planes ausgeführt.
Das Landratsamt hat bereits die Zustimmung zu einer Abweichung in Aussicht gestellt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 34 Abs. 1 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.4. Beratung über einen neuen Entwurf des Carports für den Rettungsdienst auf dem Grundstück Fl.-Nr. 157/8 der Gemarkung Griesstätt, Innthalstraße 19 u. 19 a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 19.09.2024 ö beschließend 2.1
Nicht sichtbar
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 24.10.2024 ö beratend 2.4
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Hierbei handelt es sich nicht um einen neuen Bauantrag, sondern nur um die Beratung des neuen Entwurfs!

Der Antragsteller möchte einen Carport (8,00 m x 6 m) als Wetterschutz für den Rettungswagen (RTW) auf der Ostseite seines Grundstücks errichten.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Griesstätt - Südwest“.
Das Vorhaben ist nicht nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b) BayBO verfahrensfrei, da es nicht im Sinne des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO eine mittlere Wandhöhe unter 3 m hat. Es ist somit genehmigungspflichtig.

Das Vorhaben entspricht nicht dem Bebauungsplan „Griesstätt - Südwest“, da die festgelegte maximale Wandhöhe für Nebenanlagen von 3 m (Ziffer 6.1) überschritten wird.
Außerdem wird der festgelegte Pflanzstreifen von 3 m auf beiden Seiten der Bauparzellen nicht eingehalten (Ziffer 10.5).

Deshalb werden für dieses Vorhaben neben dem gemeindlichen Einvernehmen auch Befreiungen von den Festsetzungen von Ziffer 6.1 und 10.5 des Bebauungsplanes „Griesstätt - Südwest“ benötigt.

Auszug aus Art. 57 BayBO:
(1) Verfahrensfrei sind
  1. folgende Gebäude: 
  1. Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 mit einer Fläche bis zu 50 m2, außer im Außenbereich, 

Auszug aus Art. 6 BayBO:
(7) 1In den Abstandsflächen sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an der Grundstücksgrenze errichtet werden, zulässig
Garagen einschließlich ihrer Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, wobei die Höhe von Dächern mit einer Neigung von mehr als 45 Grad zu einem Drittel, mit einer Neigung von mehr als 70 Grad voll der Wandhöhe hinzugerechnet wird; Giebelflächen bleiben bei einer Dachneigung bis zu 45 Grad unberücksichtigt,

Diskussionsverlauf

Im Gremium wird der vorgelegte Entwurf mehrheitlich als nicht genehmigungsfähig bewertet und bemängelt, dass andere Möglichkeiten nicht in Betracht gezogen wurden. Weiter wird die Vorgehensweise des Antragstellers sehr kritisch betrachtet. 

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats befürworten den vorgelegten Entwurf und stellen das gemeindliche Einvernehmen, als auch die Befreiung der Festsetzungen im Bebauungsplan „Griesstätt-Südwest“ in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 7

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3. Zuschussanfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 24.10.2024 ö 3
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3.1. Übungsleiterzuschuss für den DJK-SV Griesstätt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 24.10.2024 ö 3.1

Sachverhalt

Der DJK-SV Griesstätt erhielt im Jahr 2023 vom Freistaat Bayern eine Sportbetriebsförderung in Höhe von 6.425,40 € (Vorjahr 9.278,70 €, 2022 = 5.260,31 €). Die Gemeinde Griesstätt hat hierzu in den letzten Jahren einen Übungsleiterzuschuss in Höhe von 40 % aus der erhaltenen Sportbetriebsförderung gewährt.

Die Höhe des gemeindlichen Übungsleiterzuschusses in Höhe von 40 % aus 6.425,70 € entspricht 2.570,16 € (Vorjahr: 3.711,48 €). Auf der Haushaltsstelle für den genannten Zuschuss sind Haushaltsmittel von 4.000,00 € eingeplant.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt stimmt dem Zuschussantrag zu und beauftragt die Verwaltung mit der Abwicklung und Auszahlung der beantragten Summe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.2. Beratung und Beschlussfassung Reformvorschlag für Vereinszuschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 24.10.2024 ö 3.2

Sachverhalt

Die Gemeinde Griesstätt hat für Vereinszuschüsse die letzten Haushaltsjahre ca. rund 10.000 € bereitgestellt, welche überwiegend ein Verein beansprucht hat. Zunehmende Zuschussanfragen haben in der Vergangenheit zu Haushaltsüberschreitungen geführt.

Ziel ist es mit einem neuen Zuschussverfahren die im Haushalt bereitgestellten Gelder gerecht auf die Vereine zu verteilen und durch eine Deckelung ein Ausufern der Zuschussanfragen zu verhindern. Zudem sollen die Vereine für ihr Engagement mit finanziellen Mitteln eine Wertschätzung ihrer Arbeit erhalten.

Kernpunkte des Konzeptes sind:
  • Gesellschaftsförderung durch gemeinsame Bildung
  • Unterhalt des geschaffenen Eigentums
  • Gut ausgebildete Verantwortliche in der Jugendarbeit
  • Spaß- und Freizeitmaßnahmen für den Vereinsnachwuchs
  • Betreuungsförderung für Kinder und Jugendliche

Das Konzept ist angelehnt an die Vorgaben der staatlichen Förderung durch den Freistaat Bayern, sowie den Vorgaben den Bayerischen Jugendrings, ausgelegt auf die Bedürfnisse der Gemeinde Griesstätt.

Diskussionsverlauf

Der Vorschlag wird im Gremium positiv aufgenommen. Es wird angeregt die Punkte „Gesellschaftsförderung durch gemeinsame Bildung“ und „Spaß- und Freizeitmaßnahmen für den Vereinsnachwuchs“ zusammenzufassen oder eines ggf. zu streichen. 
Die genannte Bildungsförderung ist jedoch für Vereine gedacht, die keine Jugendarbeit unterhalten, sowie z.B. die Ministranten die als kirchliche Einrichtung nicht von einem Verein unterhalten werden. Die Spaß- und Freizeitmaßnahmen-Förderung ist als Anreiz für die Vereine zu sehen, die Bindung des Nachwuchses zum Verein durch Unternehmungen zu stärken. Zudem sollen Anreize geschaffen werden, damit die Verantwortlichen in der Jugendarbeit in den Ortsvereinen gut ausgebildet werden.
Weitgehend Einigkeit besteht darin, dass vor Beantragung bei der Gemeinde andere Zuwendungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden sollten. Dies sieht auch das entsprechende Antragsformular so vor. Weiter sollen Erfahrungen mit dem System gesammelt, sowie dieses zu einem späteren Zeitpunkt ggfs. Modifiziert werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt beschließt eine kommunale Jugendförderung nach dem vorgeschlagenen Berechnungsmodell ab dem Haushaltsjahr 2025 einzuführen. Wie vorgeschlagen werden die Zuschüsse 2026 an die Ortsvereine ausbezahlt. Der Platzpflegezuschuss für den DJK SV soll auf Grund der schulischen Nutzung des vom Verein unterhaltenen Platzes unverändert weiter gewährt werden. Weitere Zuschussanfragen aus den Ortsvereinen können somit künftig nicht mehr genehmigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Informationen des Bürgermeisters und Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 19.09.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 24.10.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

In nichtöffentlicher Sitzung am 25.07.2024 wurde folgende Themen entschieden:

  • Erwerb eines Radladers für den gemeindlichen Bauhof


Informationen des Bürgermeisters:

  • Reparatur Belag Hartplatz ist erledigt; sobald der Zaun seitens des Sportvereins repariert ist, kann der Betrieb wieder aufgenommen werden. Ein Angebot zur Sanierung des Platzes zur Zuschussbeantragung wird eingereicht. 

  • Kläranlagenerweiterung – die geplante Zeitschiene wurde vorgestellt

  • Murnbrücke – ein erneuter Gesprächstermin beim Landrat eröffnete keine Möglichkeiten einer finanziellen Zuwendung. 

Datenstand vom 27.11.2024 09:04 Uhr