Datum: 21.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 20:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
Bekanntmachung - Zusatztext nach Unterschrift
Angeschlagen am:
Abgenommen am:
Hdz.:
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1. Erweiterung Kläranlage - Vorstellung beauftragte Planungsbüros
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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11. Gemeinderatssitzung
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21.11.2024
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ö
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1 | |
Sachverhalt
Herr Schmuck und Herr Mader von Dieppold & Gerold Beratende Ingenieure stellen ihr Büro vor. Vor Ort betreuen wird das Projekt voraussichtlich Herr Höglauer.
Anhand einer erst kürzlich fertiggestellten Kläranlagenerweiterung in Bergen im Chiemgau beschreibt Herr Mader die Planung und Ausführung des Projekts. Die Anlage in Bergen entspricht der Bauart in Griesstätt, ebenso der Untergrund. Er erklärt die Besonderheiten in Griesstätt bezüglich der Hanglage und dem kaum tragfähigen Untergrund.
Die Herren betonen die Bedeutung der rechtzeitigen und umfänglichen Bürgerinformation sowie die Gespräche und Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt, dessen Wasserrechtsbescheid die Grundlage aller Planungen darstellt. Weiter schlagen sie eine Exkursion des Gemeinderats nach Bergen und Neubeuern vor, um Planung und Ausführung am praktischen Beispiel zu erläutern.
Herr Schmuck zeigt anhand einer Zeitschiene den ausgearbeiteten Projektverlauf und betont, eine Inbetriebnahme der erweiterten Anlage in September/Oktober 2026 einhalten zu können.
Herr Marschstaller des Büros Metzker wird die Projektplanung im Bereich Elektroplanung übernehmen. Auch er stellt sein Unternehmen kurz vor und gibt vorab einen groben Umriss über die erforderlichen Arbeiten. Er betont die bewährte und gute Zusammenarbeit mit dem Büro Dieppold & Gerold.
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2. Richtigstellung zum Thema Zuschuss in Höhe von 6.000 € an die Musikkapelle Griesstätt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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11. Gemeinderatssitzung
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21.11.2024
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ö
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informativ
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2 | |
Sachverhalt
Zweiter Bürgermeister Strahlhuber gibt bekannt, dass dieser Tagesordnungspunkt entfällt. Die Missverständnisse sind durch ersten Bürgermeister Aßmus in einem persönlichen Gespräch mit Vertretern der Musikkapelle geklärt worden. Eine Klarstellung hierzu folgt in der Bürgerversammlung.
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3. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.10.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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11. Gemeinderatssitzung
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21.11.2024
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ö
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beschließend
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3 | |
Sachverhalt
Die Niederschrift über die Sitzung wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 24.10.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderäte von Sommoggy und Gartner enthalten sich der Abstimmung, sie nahmen an der Sitzung nicht teil.
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4. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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11. Gemeinderatssitzung
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21.11.2024
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ö
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4 | |
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4.1. Nutzungsänderung der bestehenden Nutzflächen für Schafhaltung in Wohnräume Einbau einer zweiten Wohneinheit in das Bestandsgebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 752 der Gemarkung Holzhausen, Berg 6
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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11. Gemeinderatssitzung
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21.11.2024
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ö
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beschließend
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4.1 | |
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte die bestehenden Nutzflächen für Schafhaltung in Wohnräume umnutzen und eine zweite Wohneinheit in das Bestandsgebäude einbauen. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich.
Die Nutzungsänderung der bestehenden Nutzfläche für Schafhaltung ist n. § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB Teilprivilegiert. Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4.2. Nutzungsänderung einer Lagerhalle in Werkstatt und Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 781/13 der Gemarkung Griesstätt, Am Leitenfeld 9
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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11. Gemeinderatssitzung
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21.11.2024
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ö
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beschließend
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4.2 | |
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte eine bestehende Lagerhalle in eine Werkstatt und Betriebsleiterwohnung umnutzen und einen Anbau (12,5 m x 2,5 m) mit Dachbegrünung errichten. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Klosterfeld“ und dessen 1. Änderung.
Im Bebauungsplan Gewerbegebiet Klosterfeld wurde unter:
Der Anbau soll außerhalb der festgelegten Baugrenzen errichtet werden.
- Ziffer 10.3 eine Ortsrandeingrünung bzw. unter Ziffer 10.2 ein Gehölzstreifen zwischen den Baugrundstücken festgelegt.
Der Anbau soll auf diesem Streifen errichtet werden.
„Die Befreiungen werden beantrag, da der vorhandene innere Querschnitt die Ausübung des Gewerbes des Antragsteller nicht möglich macht (Holzlangdielenherstellung bis 10 Meter und mehr!).
Deshalb ist es notwendig den hinteren Teil um 2 Meter zu verbreitern!“
Aufgrund der Festsetzungen in den Ziffern 2.1, 10.3 bzw. 10.2 des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Klosterfeld“ und dessen 1. Änderung sind für diesen Bauantrag neben dem gemeindlichen Einvernehmen auch Befreiungen vom Bebauungsplan erforderlich. Somit muss das Vorhaben im Genehmigungsverfahren (Art. 59 BayBO) behandelt werden.
Die erforderlichen 28 Stellplätze sind zwar im Eingabeplan nachgewiesen, aber die Stellplätze mit den Nummern 17 und 18 (evtl. auch noch 19) sind durch eine dort befindliche Packstation der Deutsche Post DHL nicht anfahrbar (siehe Beiliegendes Foto).
Die eingezeichneten Stellplätze 23 und 24 sind wahrscheinlich schwer anfahrbar.
Berechnung der Stellplätze:
Bezeichnung im Bauantrag
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Quadratmeter
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Festsetzung in Satzung
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Stellplatzbedarf
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Wohnung
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------
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2 Stellplätze je Wohnung
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2 Stellplätze
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Lagerfläche
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782,92 m2
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1 Stellplatz je 50 m2 Nutzfläche
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16 Stellplätze
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Büro
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61,36 m2
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1 Stellplatz je 30 m2 Nutzfläche
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3 Stellplätze
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Handwerks- und Industriebetriebe
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349,4755 m2
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1 Stellplatz je 50 m2 Nutzfläche
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7 Stellplätze
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28 Stellplätze
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Diskussionsverlauf BA 04.11.2024:
Der Bauausschuss hat grundsätzlich keine Einwände gegen den Einbau einer Betriebsleiterwohnung in das bestehende Gebäude. Der Einbau einer Betriebsleiterwohnung wurde im Bebauungsplan Gewerbegebiet Klosterfeld vorgesehen.
Da der eingereichte Eingabeplan nicht dem aktuellen Stand auf dem Baugrundstück widerspiegelt, werden vom Bauausschuss folgende Nachforderungen bzw. Änderungen vom Bauherrn bzw. Planer gefordert:
- Ein Anbau Richtung Norden (zu Fl.-Nr. 782/0 der Gemarkung Griesstätt) auf den festgesetzten Grünstreifen soll mit eingezeichnet werden.
Hierfür ist eine Befreiung vom Bebauungsplan Gewerbegebiet Klosterfeld und eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn erforderlich.
- Die 7 fehlenden Stellplätze sollen auch eingezeichnet werden. Eine Befreiung von der Stellplatzsatzung wird vom Bauausschuss nicht in Aussicht gestellt.
Da die Frist zur Abgabe der gemeindlichen Stellungnahme am 08.12.2024 ausläuft muss in der Gemeinderatssitzung am 21.11.2024 ein Beschluss gefasst werden.
Diskussionsverlauf
Nach Klärung verschiedener Fragen zum Bauvorhaben sind sich die Gremiumsmitglieder mehrheitlich einig, dass der Antrag nicht genehmigungsfähig ist.
Gemeinderatsmitglied Pauker geht davon aus, dass eine Übernahme der Abstandsflächen auf das Nachbargrundstück nicht möglich ist. Dies stellt sich erst bei der Prüfung des Antrags durch das Landratsamt heraus.
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen und die benötigten Befreiungen für das Bauvorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Klosterfeld“ (Ziffern 2.1, 10.3, 10.2).
Begründung Verweigerung gemeindliches Einvernehmen und der benötigten Befreiungen:
Fehlende besondere Gründe:
Der Antragsteller hat keine ausreichenden besonderen Gründe dargelegt, die eine Befreiung von der festgelegten Baugrenze rechtfertigen würden.
Eine Befreiung sollte nur in Ausnahmefällen gewährt werden, wenn besondere Umstände vorliegen, die hier nicht gegeben sind.
Der Antragsteller führt an, dass der vorhandene innere Querschnitt des Gebäudes die Ausübung seines Gewerbes, insbesondere die Herstellung von Holzlangdielen bis zu einer Länge von 10 Metern und mehr, nicht ermöglicht. Es wird argumentiert, dass eine Verbreiterung des hinteren Teils um 2 Meter notwendig sei, um den betrieblichen Anforderungen gerecht zu werden.
Allerdings ist zu beachten, dass der Bebauungsplan klare Vorgaben für die Baugrenzen festlegt, die im Interesse einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und der Wahrung der Nachbarschaftsinteressen aufgestellt wurden. Die Notwendigkeit einer Verbreiterung des Gebäudes stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar, der eine Abweichung von diesen Vorgaben rechtfertigen könnte.
Die Herausforderungen, die der Antragsteller bei der Ausübung seines Gewerbes beschreibt, sind nicht als besondere Umstände im Sinne des § 31 Baugesetzbuches zu werten. Vielmehr handelt es sich um betriebliche Gegebenheiten, die im Rahmen der bestehenden baulichen Rahmenbedingungen gelöst werden sollten.
Stellplätze:
Die erforderlichen 28 Stellplätze sind zwar im Eingabeplan nachgewiesen, aber die Stellplätze mit den Nummern 17 und 18 (evtl. auch noch 19) sind durch eine dort befindliche Packstation der Deutsche Post DHL nicht anfahrbar (siehe Beiliegende Fotos).
Die eingezeichneten Stellplätze 23 und 24 sind wahrscheinlich deshalb nur schwer anfahrbar.
Da somit 2 bis evtl. 4 eingezeichnete Stellplätze nicht oder nur sehr schwer benutzbar sind konnte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilen.
Grünordnung:
Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Klosterfeld und dessen 1. Änderung legen zudem unter Ziffer 10 eine Grünordnung fest, die für die Erhaltung von Freiflächen und der Förderung der Durchgrünung des Gewerbegebiets von sehr großer Bedeutung ist.
Auch für die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen für das Schutzgut Pflanzen / Tiere ist eine Durchgrünung des Gebiets sehr wichtig und trägt zur Aufwertung und Verbesserung der Situation für dieses Schutzgut bei.
Die Integration von Grünflächen und des 3,00 m breiten Pflanzstreifens beiderseits der Grundstücksgrenzen zwischen den Bauparzellen zur Durchgrünung des Baugebiets (bzw. der festgelegten Ortrandeingrünung) ist ein wichtiger Faktor für die Lebensqualität der Menschen (Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet vorhanden) und Insekten, sowie des ökologischen Gleichgewichts. Dieser soll hier durch den Anbau überbaut.
Die Lage des Gründachs wird aufgrund der Position (nördlich des Hauses) als sehr kritisch angesehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12
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5. Satzungsrecht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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11. Gemeinderatssitzung
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21.11.2024
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ö
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5 | |
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5.1. Neukalkulation der Beiträge und Gebühren für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Griesstätt (Globalkalkulation) / Bevorratungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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11. Gemeinderatssitzung
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21.11.2024
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ö
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beschließend
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5.1 | |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 mit 13 : 0 Stimmen die Aktualisierung der Beitrags- und Gebührenbedarfsberechnung und Erstellung von Satzungen (EWS und BGS/EWS) an die Kommunalberatung Hurzlmeier GmbH, Straubing gem. Angebot vom 30.01.2024 vergeben. Die Globalkalkulation sollte im Jahr 2024 durchgeführt werden.
Da die Kalkulationen in diesem Jahr nicht mehr abgeschlossen werden können, es aber wegen der Ablesung der Wasserzähler im Dezember und wegen des ablaufenden Kalkulationszeitraumes (Ende 31.12.2024) erforderlich ist die neuen Gebühren zum 01.01.2025 in Kraft treten zu lassen wird ein sogenannter Bevorratungs- und Rückwirkungsbeschluss benötigt.
Der Beschluss muss VOR dem Inkrafttreten der neuen Gebühren in öffentlicher Sitzung gefasst und unter Beachtung der für die Bekanntgabe von Satzungen maßgeblichen Bestimmungen (Art. 26 GO und BekV) ortsüblich bekannt gemacht werden. Da die Gebühren im Laufe des Jahres 2025 rückwirkend zum 01.01.2025 festgesetzt werden sollen, sind die Bevorratungsbeschlüsse also spätestens im Dezember 2024 zu fassen und (ebenso wie eine Satzung) bekanntzumachen.
Bei den Herstellungsbeiträgen ist eine Rückwirkung nur bei unwirksamer/ungültiger Beitragssatzung möglich. Die Rückwirkung geht ins Leere, wenn gültiges Herstellungsbeitragsrecht vorliegt, weil dann die Beitragspflicht bereits aufgrund der vorhergehenden Satzung entstanden ist (Einmaligkeit der Beitragserhebung).
Kommentar Nitsche/Baumann/Mühlfeld, Satzungen zur Abwasserbeseitigung, Erl. 65.90.
Diskussionsverlauf
Das Gremium bittet mit dem beauftragten Büro einen Termin zur Fertigstellung der Globalkalkulation zu vereinbaren. Die Verwaltung verweist darauf, dass dies unter Umständen nicht so einfach ist. Eine mögliche gesplittete Abwassergebühr auf Grund gesetzlicher Vorgaben sei hier die große Unbekannte, welche einen Zeitplan massiv durcheinander wirbeln könnte. Dazu müssen für die Gebührenberechnung im Regenwasserbereich erst die Niederschlagsflächen aufgenommen, ausgewertet und in die Gebühr mit eingepreist werden.
Beschluss
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Griesstätt vom 17.12.2021 (Bekanntmachung vom 20.12.2021) festgesetzten Einleitungsgebühren (vgl. §. 10 BGS/EWS) werden zum 01.01.2025 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Einleitungsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Einleitungsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Einleitungsgebühren führen.
In welcher Höhe eine Anpassung erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2025 erfolgen müssen.
Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Einleitungsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/EWS und einem Neuerlass der BGS/EWS zu rechnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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5.2. Beratung und Beschlussfassung über Hebesatzsatzung ab 01.01.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Nicht sichtbar
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|
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| |
Gemeinderat
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11. Gemeinderatssitzung
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21.11.2024
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ö
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|
5.2 | |
Sachverhalt
Die Verwaltung legt den Entwurf für eine Hebesatz-Satzung, gültig ab dem 01.01.2025 zur Beratung und Beschlussfassung vor. Dies ist notwendig um auf Grund der Neuregelung der Grundsteuer geordnet ins neue Haushaltsjahr zu starten.
Der Finanzausschuss hat sich am 06.11.2024 einstimmig auf eine Senkung des Hebesatzes in der Grundsteuer von 320 % auf 280 % als Vorschlag geeinigt. Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 340 %.
Diskussionsverlauf
Zur Verdeutlichung der zu erwartenden Änderungen erstellte die Verwaltung Musterberechnungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen an. Kämmerer Furtner erläutert dem Gremium die Berechnungen.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt beschließt die Einführung der Hebesatz-Satzung mit Gültigkeit ab dem 01.01.2025 mit den Hebesätzen 280 v. H. für die Grundsteuer A und Grundsteuer B, sowie dem unveränderten Hebesatz von 340 v. H. bei der Gewerbesteuer.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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5.3. Beratung und Beschlussfassung der gemeindlichen Kostensatzung ab 01.01.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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11. Gemeinderatssitzung
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21.11.2024
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ö
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5.3 | |
Sachverhalt
In der gemeindlichen Kostensatzung, der SATZUNG über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis in der Gemeinde Griesstätt, sind redaktionelle Änderungen notwendig. Damit die Satzung zum 01.01.2025 in Kraft treten kann, müssen die Änderungen im November 2024 beschlossen werden. Der Sachverhalt wurde in der Finanzausschusssitzung am 06.11.2024 vorberaten.
In der Vorlage wurden die Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen vereinheitlicht und ggf. angepasst, zudem nicht gedeckte Kosten für den Unterhalt des Toilettenwagens der Ortsvereine in den Satzungsentwurf, sowie Verwaltungsgebühren für die Androhung von Zwangsmittel mit aufgenommen.
Diskussionsverlauf
Der Kämmerer erläutert die redaktionellen Änderungen in der Satzung. Aufgenommen wurden eine Reinigungspauschale und eine Reparaturkostenerhebung nach Aufwand für den von der Gemeinde verwalteten Toilettenwagen anstatt der bisher erhobenen Kaution. Weiter ist eine Verwaltungsgebühr für den Bescheid über die Androhung von Zwangsmittel mit aufgenommen worden. Außerdem wurden die Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen vereinheitlicht, da eine Abgrenzung der Maßnahmengröße für das Ordnungsamt nur schwer durchführbar ist.
Gemeinderat Andraschko verweist auf einen Vertrag der Vereine, in deren Eigentum der Toilettenwagen steht und bittet deren Zustimmung einzuholen. Hauptpunkt ist die bisher erhobene Kaution, auf die künftig verzichtet werden soll. Zudem soll, bevor die Reinigungspauschale erhoben wird, eine Nachbesserungsfrist eingeräumt werden.
Der Kämmerer verweist darauf, dass es sich bei der Neuregelung um eine Absicherung der Gemeinde, die den Toilettenwagen verwaltet, vor Folgekosten handelt. Weiter profitieren von der Neureglung auch die Eigentümervereine, da Schäden nach dem Verursacherprinzip leichter umgelegt werden können, und diese mit einer Kaution oft nicht abgedeckt sind.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt beschließt die gemeindliche Kostensatzung wie vorgeschlagen mit Gültigkeit ab 01.01.2025. Die Verwaltung wird beauftragt sich mit den Eigentümervereinen abzustimmen und den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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6. Reform für Vereinszuschüsse - Beratung und Beschlussfassung über datenschutzkonforme Anpassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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11. Gemeinderatssitzung
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21.11.2024
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ö
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6 | |
Sachverhalt
Am 12.11.2024 haben der dritte Bürgermeister Jürgen Gartner und Kämmerer Josef Furtner die Vereinsvorsitzende, bzw. deren Delegierte den Beschluss aus der Gemeinderatssitzung vom 24.10.2024 vollzogen. Auch zweiter Bürgermeister Anton Strahlhuber wohnte der Sitzung in seiner Eigenschaft als Vereinsvorsitzender bei.
Bei der Information über die Mitteilung an die Gemeinde personenbezogener Daten im Jugendförderbereich wurden seitens der Vereine fundierte datenschutzrechtliche Bedenken geäußert. Die Beratung und Beschlussfassung soll hierzu eine Anpassung bringen, z.B. der Kassenrevisor bestätigt nochmals mit separater Unterschrift, dass er die Unterlagen komplett vorgelegt bekommen, geprüft und für in Ordnung befunden hat.
Absichern zum Wohle aller Beteiligten könnte man den Vorgang mit dem Hinweis auf Nachforderung von Unterlagen und dass im Bedarfsfall Sanktionen vollzogen werden, sollten sich Ungereimtheiten bei Anträgen eines Vereins ergeben.
Diskussionsverlauf
3. Bürgermeister Gartner ergänzt die Ausführungen des Kämmerers, dass die zum Beschluss vorgelegte Vorgehensweise einfacher umzusetzen sei, andernfalls müssten die Vereine ihre Satzungen ändern, was einen erheblichen Aufwand bedeute.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt beschließt die datenschutzrechtlichen Bedenken auszuräumen und auf die Vorlage personenbezogener Daten zu verzichten. Der entsprechende Passus soll wie folgt geändert werden:
„Der Nachweis über die Sachkunde des im Verein geführten Jugendbetreuungspersonals, sowie die Darstellung der betreuten Kinder und Jugendlichen ist einem Kassenrevisor zur Prüfung vorzulegen. Der Kassenrevisor bestätigt mit separater Unterschrift, dass er die vorgelegten Unterlagen geprüft und für korrekt befunden, sowie Doppelnennungen von Personen ausgeschlossen hat. Die vorgelegten Bescheinigungen über die Sachkunde des Betreuungspersonals entsprechen mindestens den Kriterien der Juleica, bzw. entsprechen der verbandsspezifischen Anforderungen für den Erhalt von Staatszuschüssen. Sollten Verdachtsfälle auf Zuwiderhandlungen der Zuschusskriterien auftreten behält sich die Gemeinde vor Unterlagen nachzufordern und bei schweren Verstößen Sanktionen auszusprechen“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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7. Informationen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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11. Gemeinderatssitzung
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21.11.2024
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ö
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7 | |
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7.1. Information über Treffen mit Wasserwirtschaftsamt Rosenheim wegen Hochwasserschutz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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11. Gemeinderatssitzung
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21.11.2024
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ö
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7.1 | |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert über einen Ortstermin mit dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim zur Prüfung von hochwassergefährdeten Bereichen im Gemeindegebiet. Das WWA bietet Unterstützung bei der Erstellung von Hochwasserschutzkonzepten an. Die Gemeinde Griesstätt wird hier das Pilotprojekt im Landkreis Rosenheim.
Die Auswertung umfasst nicht nur klassische Überflutungsgefahren von Gewässern, sondern auch die Bereiche Starkregen, Kanal und Oberflächenentwässerung. Das WWA hat der Bitte des Bürgermeisters und der Verwaltung zugestimmt eine Informationsveranstaltung für Bürger zum Thema Hochwasserschutz im Frühjahr 2025 abzuhalten. Es ist davon auszugehen, dass damit Verbesserungen und Schutzmaßnahmen gefördert werden. Besonders wird darauf eingegangen wie Grundstückseigentümer ihr Eigentum vor Starkregenereignissen und Hochwasser schützen können.
Für die Gesamtmaßnahme ist mit Kosten in Höhe von maximal 50.000 € zu rechnen, abzüglich 75 % Förderung. Das Hochwasserschutzkonzept ist über die RZwas2021 förderfähig. Im 1. Quartal 2025 wird eine neue RZwas aufgelegt, Anträge hierzu können ab dem 2. Quartal 2025 gestellt werden.
Diskussionsverlauf
Im Gremium wird die Maßnahme teils sehr kritisch bewertet, jedoch festgestellt, dass die Gemeinde derzeit zwar wichtigere Aufgaben abzuarbeiten hat, jedoch die Häufung von Starkregenereignissen nicht zu bestreiten ist und das Projekt in Verbindung mit der Kanalprüfung als positiv zu bewerten ist. Alles in Allem ist jedoch genau zu prüfen, ob die Kosten für das Projekt definitiv aufgewendet und damit ein weiteres Projekt angefangen werden sollen. Es wird aufgerufen bereits begonnene Maßnahmen nicht aus den Augen zu verlieren und zeitnah abzuschließen.
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7.2. Fahrgastzahlen MVV-Linie 444 Griesstätt - Grafing/Bahnhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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11. Gemeinderatssitzung
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21.11.2024
|
ö
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informativ
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7.2 | |
Sachverhalt
Auf Anfrage durch Bürgermeister Aßmus erteilte der MVV folgende Auskunft (E-Mail vom 11.11.2024):
(…) Die Busse der Linie 444 sind mit technischen Zählgeräten ausgerüstet und die Verkehrsmenge wird seit Dezember 2023 technisch erfasst, so dass wir Ihnen folgende aktuelle Zähldaten für den Auswertungszeitraum September – Oktober 2024 zuleiten können:
- An einem durchschnittlichen Mo-Fr (Schule) nutzen 10 Fahrgäste die Haltestellen im Gemeindegebiet Griesstätt, um in die Linie 444 einzusteigen, 12 Aussteiger wurden dort gezählt.
- An einem durchschnittlichen Samstag nutzen 17 Fahrgäste die Haltestellen im Gemeindegebiet Griesstätt, um in die Linie 444 einzusteigen, 16 Aussteiger wurden dort gezählt.
- An einem durchschnittlichen Sonntag nutzen 10 Fahrgäste die Haltestellen im Gemeindegebiet Griesstätt, um in die Linie 444 einzusteigen, 12 Aussteiger wurden dort gezählt (Werte wie Mo-Fr(S)).
- Die am meisten genutzte Haltestelle war an allen Tagen Griesstätt, Raiffeisenbank.
Diskussionsverlauf
Den Gemeinderatsmitgliedern erscheint der kurze Erfassungszeitraum als wenig aussagekräftig, es wird darum gebeten Zahlen zu einem längeren Erfassungszeitraum anzufordern - vorgeschlagen wird 09/2024 bis 07/2025 - und dann im Sommer vorzulegen. Erfahrungsberichte zeigen zudem das schwierige Zusammenspiel zwischen Bus und Bahn, die dem MVV übermittelt werden sollten.
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7.3. Finanzplanung für 2025 und 2026
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar
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| |
Gemeinderat
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11. Gemeinderatssitzung
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21.11.2024
|
ö
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7.3 | |
Sachverhalt
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 06.11.2024 darauf verzichtet auf Grund der bereits bestehenden Aufgaben und der Priorisierung durch die Verwaltung eine Prioritätenliste aufzustellen.
Hinsichtlich der bevorstehenden Kommunalwahlen im Jahr 2026 sieht es das Gremium als sinnvoll an, nach einer Einarbeitungszeit des neuen Gemeinderats im Herbst 2026 in Klausur zu gehen und die Ziele für die neue Legislaturperiode festzulegen.
Mit dem Breitbandausbau, der Erweiterung Kläranlage, Heizkonzept Schmiedsteige, Ausweisung Baugebiet Bussardstraße, Erweiterung des Gewerbegebiets, der Murnbrücke, teilweiser Sanierung mit ggf. Umschlüssen, etc. im Kanalnetz warten bereits große Aufgaben für die nächsten beiden Haushaltsjahre. Zudem sind einige Energiesparmaßnahmen mit Zuwendungen bereits beschlossen und auf den Weg gebracht.
Weiter hat der Finanzausschuss festgelegt, es sollen alle Gemeinderatsmitglieder die Liste mit der vorläufigen Finanzplanung 2025 und 2026 zur Verfügung gestellt bekommen, damit weitere dringende Projekte noch mit aufgenommen werden können. Die Liste wurde am 14.11.2024 in die RIS-Postfächer aller Ratsmitglieder hochgeladen. Eine Rückmeldung soll in der Verwaltung bis spätestens zur Gemeinderatssitzung am 12.12.2024 eingegangen sein, um die Haushaltsplanung für 2025 nicht unnötig zu verzögern.
Diskussionsverlauf
Die Gremiumsmitglieder nehmen die vom Finanzausschuss vorgeschlagenen und bestätigten Weg zur Kenntnis. Weiter wird bestätigt, dass die geplanten und beschlossenen Maßnahmen ausreichend für die verbleibende Legislaturperiode sind.
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7.4. Schadenbehebung Dach Eckerstadel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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11. Gemeinderatssitzung
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21.11.2024
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ö
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informativ
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7.4 | |
Sachverhalt
Gemeinderat Pauker erkundigt sich nach dem weiteren Vorgehen zur Behebung der Sturmschäden am Dach des Eckerstadels.
Diskussionsverlauf
2. Bürgermeister Strahlhuber und Kämmerer Furtner erläutern den Sachstand. Das Dach ist provisorisch repariert. Die Versicherung übernimmt lediglich Kosten für die Reparatur des beschädigten Bereichs, jedoch ist das gesamte Dach bereits so schadhaft, dass eine partielle Reparatur nicht erfolgen kann. Das Denkmalamt wurde bereits mehrfach innerhalb eines längeren Zeitraums kontaktiert ob mögliche und genehmigungsfähige Sanierungsmaßnahmen und ggfs. finanzielle Unterstützung. Leider ist die im Denkmalamt zuständige Person telefonisch nicht zu erreichen, schriftliche Anfragen und per E-Mail wurden bislang nicht beantwortet.
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8. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 24.10.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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11. Gemeinderatssitzung
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21.11.2024
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ö
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beschließend
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8 | |
Sachverhalt
In nichtöffentlicher Sitzung am 24.10.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Vergabe der Planungsleistungen Baugewerke Kläranlage nach Ausschreibung in Höhe von 182.598,49 € netto
Vergabe der Planungsleistungen Maschinelle Anlagen Kläranlage nach Ausschreibung in Höhe von 61.101,62 € netto
Vergabe der Planungsleistungen Elektrotechnik Kläranlage nach Ausschreibung in Höhe von 49.978,31 € netto
Datenstand vom 13.12.2024 10:43 Uhr