Datum: 12.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:50 Uhr bis 19:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.11.2024
2 Bauanträge
2.1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 756/4 der Gemarkung Griesstätt, Kirchmaierstraße 31 b
3 Vollzug der BauGB
3.1 Gemeinde Rott a. Inn: 11. Änderung des FlNPl der Gemeinde Rott a. Inn im Zusammenhang mit der Aufstellung des BebPlans Nr. 28 "Rotter Feld", Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
3.2 Gemeinde Rott a. Inn: Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 28 "Rotter Feld", Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
4 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 21.11.2024
Bekanntmachung - Zusatztext nach Unterschrift
Angeschlagen am: Abgenommen am: Hdz.:

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.11.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 12. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die Sitzung wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 21.11.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 12. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö 2
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2.1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 756/4 der Gemarkung Griesstätt, Kirchmaierstraße 31 b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Gemeinderat 12. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö beschließend 2.1
Nicht sichtbar
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 20.02.2025 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte ein Einfamilienhaus (7,82 m x 9,77 m) mit Carport (3,0 m x 6,0 m) errichten.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung 1. Änderung und Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „Westlich der Kirchmaierstraße.
Diese regelt in § 3, dass sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB richtet.

Auszug aus § 34 Abs. 1 BauGB:
(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Eine Versickerung des Niederschlagswasser ist aufgrund eines ersten Bodengutachten des Antragstellers nicht möglich.
Von Frau Schreiber wurde geprüft, ob das Niederschlagswasser in den gemeindlichen Mischwasserkanal in der Kirchmaierstraße eingeleitet werden kann. Das Niederschlagswasser kann grundsätzlich gedrosselt mit 0,6 l/s in den Mischwasserkanal eingeleitet werden. Der aktuelle Entwässerungsplan weist aber grobe Fehler auf wie z. B. Freispiegelabfluss in den gemeindlichen Mischwasserkanal, dies ist aber aufgrund der Höhenlage nicht möglich. Zudem ist noch die Versickerung des Niederschlagswasser eingezeichnet.

Um die Erschließung als gesichert zu erachten, muss vom Antragsteller an die Gemeinde ein schlüssiges Konzept inkl. ausreichender Bemessung der Regenwasseranlage (Regenwasser muss auch gepumpt werden) aufgestellt werden. Dies liegt noch nicht vor.

Die Erschließung ist (somit) aktuell nicht gesichert. Dem Bauvorhaben ist somit das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB. 

Begründung Verweigerung gemeindliches Einvernehmen:
Entwässerung:
Der aktuell eingereichte Entwässerungsplan weist große Fehler auf.
Im Entwässerungsplan ist ein Freispiegelabfluss des Schmutzwassers zum gemeindlichen Mischwasserkanal eingezeichnet. 
Dies ist aufgrund der vorliegenden Topografischen Höhenunterschieds nicht möglich. Hier muss das Schmutzwasser durch eine Hebeanlage in den gemeindlichen Mischwasserkanal gepumpt werden.

Zudem ist eine Versickerung des Niederschlagswassers eingezeichnet.
Die ist aufgrund eines ersten Bodengutachten des Antragstellers nicht möglich.
Eine Einleitung des Niederschlagswassers in den gemeindlichen Mischwasserkanal ist grundsätzlich mit einer gedrosselten Einleitungsmenge von 0,6 l/s möglich. Auch hier muss das Niederschlagswasser mit einer Hebeanlage in den gemeindlichen Kanal gepumpt werden.

Um die Erschließung von Gemeindeseite als gesichert erachten zu können, muss vom Antragsteller an die Gemeinde ein schlüssiges Konzept inkl. ausreichender Bemessung der Regenwasserrückhaltung (wie oben beschrieben muss auch gepumpt werden) aufgestellt werden.  Dies liegt noch nicht vor.
Durch das Regenwasser darf kein Gebäude geschädigt werden. Eventuell ist vom Antragsteller ein Überflutungsnachweis zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

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3. Vollzug der BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 12. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö beschließend 3
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3.1. Gemeinde Rott a. Inn: 11. Änderung des FlNPl der Gemeinde Rott a. Inn im Zusammenhang mit der Aufstellung des BebPlans Nr. 28 "Rotter Feld", Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 12. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö beschließend 3.1

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Bedenken und Einwände zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28 „Rotter Feld“. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.2. Gemeinde Rott a. Inn: Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 28 "Rotter Feld", Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 12. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö beschließend 3.2

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände oder Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28 „Rotter Feld“. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 21.11.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 12. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung am 21.11.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst, zu denen die Voraussetzung der Geheimhaltung entfällt: 
  • Genehmigung der Spenden des gesamten Jahres 2024
  • Beratung und Beschlussfassung über die Angebote zur Aufnahme eines Kommunaldarlehens gemäß Haushaltssatzung
  • Errichtung der Murnbrücke in Eigenfinanzierung der Gemeinde (ohne Förderung), da sich die verschiedenen Fördermöglichkeiten aufgrund der hohen Kriterien/Anforderungen als unwirtschaftlich oder nicht umsetzbar/realisierbar herausgestellt haben.

Datenstand vom 24.01.2025 10:10 Uhr