Datum: 24.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle in der Grundschule
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.02.2022
2 Bauanträge
2.1 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Alpenstraße Ost“ zur Erstellung einer Garagenzufahrt über den Wendelsteinring auf dem Grundstück FlNr. 555/62 der Gemarkung Griesstätt, Alpenstraße 25, 27
2.2 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eckerwiese“ zur Errichtung eines Holz- und Geräteschuppens nach Art. 57, Satz 1a als verfahrensfreies Bauvorhaben auf dem Grundstück Fl.-Nr. 576/41 der Gemarkung Griesstätt, Hans-Brunner-Straße 1
2.3 Neubau einer Lagerhalle für Hackschnitzel, Heu und Stroh auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4414/0 der Gemarkung Griesstätt, Laiming 9
2.4 Abbruch des besteh. Wohnhauses und Errichtung eines neuen Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 651/0 der Gemarkung Holzhausen, Edenberg 1
2.5 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1072/1 der Gemarkung Griesstätt, Kettenham 4 a
2.6 Neubau eines Betriebsleiterhauses mit PKW-Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 461/3 der Gemarkung Holzhausen, Haid
2.7 Nutzungsänderung eines Teilbereichs im Dachgeschoss zu einer Betriebsleiterwohnung des Gewerbebaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 782 der Gemarkung Griesstätt, Am Leitenfeld 13
2.8 Tektur zu Eingabeplan vom 03.07.2018 und Ergänzungsplan vom 16.01.2019 AZ: BG-2018-1111, Errichtung einer vierten Wohneinheit im Dachgeschoss, Erweiterung des Erdgeschosses um Technik- und Abstellraum, Anpassung der Fenster an neue Raumeinteilung, Errichtung eines Carport mit Abstellfläche für Fahrräder und Mülltonnen und eines Hühnerstalles auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1764/3 der Gemarkung Griesstätt, Moosham 4
2.9 Abbruch des bestehenden Mehrfamilienhauses sowie Errichtung einer Doppelhaushälfte mit zwei Wohneinheiten und einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 628/7 der Gemarkung Griesstätt, Schulstraße 2 und 2 a
3 Antrag auf Vorbescheid
3.1 Antrag auf Vorbescheid - Bau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 776/0 und 778/0 der Gemarkung Griesstätt, Warnbach 1
4 Satzungsrecht
4.1 Neuerlass der Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Griesstätt (Friedhofs- und Bestattungssatzung – FBS)
4.2 Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Griesstätt (Friedhofsgebührensatzung – FGS)
5 Erlass einer Geschäftsordnung
6 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 17.02.2022
Bekanntmachung - Zusatztext nach Unterschrift
Angeschlagen am: Abgenommen am: Hdz.:

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die Sitzung wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 17.02.2022

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Fuchs enthält sich der Abstimmung. Er war an der Sitzung nicht anwesend

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö 2
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2.1. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Alpenstraße Ost“ zur Erstellung einer Garagenzufahrt über den Wendelsteinring auf dem Grundstück FlNr. 555/62 der Gemarkung Griesstätt, Alpenstraße 25, 27

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte eine Garagenzufahrt über den Wendelsteinring zu seiner bestehenden Garage erstellen. Das Vorhaben ist n. Art. 57 Abs. 1 Nr. 16 Buschstabe g) BayBO verfahrensfrei und befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Alpenstraße Ost“. Im Bebauungsplan wurde in § 14 Abs. 1 ein Grünstreifen für diese Fläche (Garageneinfahrt) festgelegt, der nach § 14 Abs. 2 von jeglicher Bebauung und Nutzung freizuhalten ist. Da die Garageneinfahrt über den Grünstreifen errichtet werden soll, ist eine isolierte Befreiung von den § 14 Abs. 2 des Bebauungsplanes „Alpenstraße Ost“ erforderlich. Mit E-Mail vom 09.02.2022 hat die untere Naturschutzbehörde dem Vorhaben zugestimmt unter den Auflagen, dass die Garageneinfahrt mit Rassengittersteinen verlegt wird und Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück vorgenommen werden..

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen der Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Alpenstraße Ost“§ 14 Abs. 1 und 2, für die Erstellung einer Garagenzufahrt über den Wendelsteinring zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.2. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eckerwiese“ zur Errichtung eines Holz- und Geräteschuppens nach Art. 57, Satz 1a als verfahrensfreies Bauvorhaben auf dem Grundstück Fl.-Nr. 576/41 der Gemarkung Griesstätt, Hans-Brunner-Straße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte einen Holz- und Geräteschuppen an die bestehende Garage anbauen. Das Vorhaben ist n. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) BayBO verfahrensfrei und befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Eckerwiese“. Für untergeordnete Nebenanlagen ist gem. Ziffer 1.7 des Bebauungsplanes „Eckerwiese“ ein Grenzabstand von 3 m vorgesehen. Da der festgesetzte Grenzabstand nicht eingehalten werden wird, ist für die geplante Errichtung des Holz- und Geräteschuppens eine Befreiung von Ziffer 1.7 des Bebauungsplanes „Eckerwiese“ erforderlich.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats folgen der Empfehlung des Bauausschusses und stimmen einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen von Ziffer 1.7 des Bebauungsplans „Eckerwiese“ zur Errichtung eines Holz- und Geräteschuppens zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.3. Neubau einer Lagerhalle für Hackschnitzel, Heu und Stroh auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4414/0 der Gemarkung Griesstätt, Laiming 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück eine Lagerhalle für Hackschnitzel, Heu und Stroh (20,00 x 12,00 m) errichten. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist n. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. Die Erschließung ist gesichert, das Niederschlagswasser wird versickert.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.4. Abbruch des besteh. Wohnhauses und Errichtung eines neuen Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 651/0 der Gemarkung Holzhausen, Edenberg 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte das bestehende Wohnhaus abreißen und ein neues Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist n. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB Teilprivilegiert. Die Erschließung ist gesichert, das Niederschlagswasser wird versickert.
Dem Vorbescheid wurde in der Gemeinderatssitzung am 25.06.2020 unter TOP 5 a) mit 12 : 0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen erteilt und der Vorbescheid vom Landratsamt am 25.01.2021 genehmigt.
Einzige Änderung zum Vorbescheid ist, dass es nur eine Garage geplant ist und ein Stellplatz auf dem Grundstück, anstatt der Doppelgarage.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.5. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1072/1 der Gemarkung Griesstätt, Kettenham 4 a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage errichten.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kolbing (§ 34 Abs. 1 BauGB). Die 4 erforderlichen Stellplätze sind im Eingabeplan dargestellt, die Erschließung ist gesichert, das Niederschlagswasser wird auf dem Grundstück über Rigolen versickert.

Dem Vorbescheid wurde in der Gemeinderatssitzung am 22.07.2021 unter TOP 5 b) mit 11 : 0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen erteilt und der Vorbescheid vom Landratsamt am 08.11.2021 genehmigt.
Einzige Änderung zum Vorbescheid ist die Position der Garagen und der 2 Stellplätze. Diese wurden gegenüber dem Vorbescheid getauscht.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen dem gemeindlichen Einvernehmen gem. § 34 BauGB zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.6. Neubau eines Betriebsleiterhauses mit PKW-Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 461/3 der Gemarkung Holzhausen, Haid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö beschließend 2.6

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist n. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegiert. Die Erschließung ist gesichert, das Niederschlagswasser wird versickert.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.7. Nutzungsänderung eines Teilbereichs im Dachgeschoss zu einer Betriebsleiterwohnung des Gewerbebaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 782 der Gemarkung Griesstätt, Am Leitenfeld 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö beschließend 2.7

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Klosterfeld Erweiterung“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, kann aber wegen der zugelassenen Betriebsleiterwohnung nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) durchgeführt werden. Das Vorhaben muss deswegen im Genehmigungsverfahren (Art. 59 BayBO) behandelt werden. Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats folgen der Empfehlung des Bauausschusses und stimmen der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 30 BauGB und der Ausnahme n. § 31 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 3 Nr. 5 BauNVO und Ziffer 2.2 des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Klosterfeld Erweiterung“ zu

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.8. Tektur zu Eingabeplan vom 03.07.2018 und Ergänzungsplan vom 16.01.2019 AZ: BG-2018-1111, Errichtung einer vierten Wohneinheit im Dachgeschoss, Erweiterung des Erdgeschosses um Technik- und Abstellraum, Anpassung der Fenster an neue Raumeinteilung, Errichtung eines Carport mit Abstellfläche für Fahrräder und Mülltonnen und eines Hühnerstalles auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1764/3 der Gemarkung Griesstätt, Moosham 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö beschließend 2.8

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB teilprivilegiert.
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorigen Plan wurde am 11.07.2018 TOP 4a) mit 13 : 0 Stimmen erteilt

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.9. Abbruch des bestehenden Mehrfamilienhauses sowie Errichtung einer Doppelhaushälfte mit zwei Wohneinheiten und einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 628/7 der Gemarkung Griesstätt, Schulstraße 2 und 2 a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö beschließend 2.9

Sachverhalt

Gemeinderat Kaiser ist aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses zu den Antragstellern gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Griesstätt (§ 34 Abs. 1 BauGB). Die Erschließung ist gesichert.

Diskussionsverlauf

Nach Ausschluss von Gemeinderat Kaiser ist das Gremium nicht mehr beschlussfähig. Der Tagesordnungspunkt muss zur nächsten Sitzung zurückgestellt werden. 

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3. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö beschließend 3
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3.1. Antrag auf Vorbescheid - Bau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 776/0 und 778/0 der Gemarkung Griesstätt, Warnbach 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück ein Betriebsleiterwohnhaus mit Doppelgarage errichten.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Satzungsrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö 4
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4.1. Neuerlass der Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Griesstätt (Friedhofs- und Bestattungssatzung – FBS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

In der Sitzung im Januar erläuterte Herr Hurzlmeier von der Kommunalberatung Hurzlmeier die Grundlagen der Friedhofs- und Bestattungssatzung vor. Die noch offenen Punkte wurden inzwischen geklärt und in die Satzung eingearbeitet. 

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen dem Erlass der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Griesstätt (Friedhofs- und Bestattungssatzung) in der Fassung vom 24.03.2022 zum 01.04.2022 zu. Die bisherige Satzung über das Bestattungswesen in der Gemeinde Griesstätt tritt mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung außer Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4.2. Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Griesstätt (Friedhofsgebührensatzung – FGS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

In der Januar-Sitzung des Gemeinderats stellte Herr Hurzlmeier/Kommunalberatung Hurzlmeier die Gebührenkalkulation vor. Noch offene Punkte wurden seither geklärt und in die Satzung eingearbeitet. 

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen dem Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofs- und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Griesstätt in der Fassung vom 24.03.2022 zum 01.04.2022 zu. Die bisherige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofs- und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Griesstätt tritt mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung außer Kraft

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Erlass einer Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Entwurf einer neuen Geschäftsordnung auf Grundlage der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags wurde mehrfach im Gremium und in den Ausschüssen beraten, zuletzt in der Sitzung am 10.03.2022. Der Entwurf wurde mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt. 

Diskussionsverlauf

Aus den Reihen des Gemeinderats werden verschiedene Änderungswünsche vorgetragen und zur Diskussion gestellt. 

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Geschäftsordnung in der Fassung vom 24.03.2022 mit Inkrafttreten zum 01.04.2022 unter der Maßgabe folgender Änderungen:

§ 4
Umgang mit Dokumenten und elektronischen Medien

  1. 1Der Verschwiegenheitspflicht unterfallende schriftliche und elektronische Dokumente sind so aufzubewahren, dass sie dem unbefugten Zugriff Dritter entzogen sind. 2Im Umgang mit solchen Dokumenten beachten die Gemeinderatsmitglieder Geheimhaltungsinteressen und den Datenschutz über das Ende der Gemeinderatstätigkeit hinaus. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht grundsätzlich auch nach dem Ausscheiden aus dem Gemeinderat fort. 


  2. III. Die Ausschüsse

    1. Allgemeines


    § 7
    Bildung, Vorsitz, Auflösung

….
(2) Stellvertretung Ausschussmitglieder - entfällt



2. Aufgaben der Ausschüsse

§ 8
Vorberatende Ausschüsse

…..
(2) Es werden folgende vorberatende Ausschüsse mit nachstehendem Aufgabenbereich gebildet:

1.         Haupt- und Finanzausschuss:
a)        Vorbereitung der Haushaltssatzung und der Nachtragshaushaltssatzung einschließlich Anlagen und 
         Bestandteilen
b)        Vorbesprechung und Erarbeitung Hauptthemen
c)        Vorschläge zur Stärkung der finanziellen Ausstattung der Kommune

2.         Bau- und Umweltausschuss:
a)         Angelegenheiten des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens, des Straßen-, Brücken- und 
         Kanalbaus, der Ortsplanung
b)         Angelegenheiten des Natur- und Umweltschutzes einschließlich Verfahren zur  
         Umweltverträglichkeitsprüfung
c)        Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft
d)        Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und des Straßenrechts.

3.         Kindergarten-/Schulausschuss:
a)         Vorberatung und Erarbeitung Hauptthemen
b)        mögliche Kapazitätserweiterung Kindergartenplätze
c)        Ganztagesbetreuung

4.         Personalausschuss:
a)         Vorberatung und Erarbeitung Personalthemen
b)        Personalplanung
c)        Abstimmung Personalangelegenheiten gemeinsam mit Bürgermeister bis EG 8

§ 13
Einzelne Aufgaben


(2) Zu den Aufgaben des ersten Bürgermeisters gehören insbesondere auch:

  1. in Personalangelegenheiten der Gemeindebediensteten:
    a) der Vollzug zwingender gesetzlicher oder tarifrechtlicher Vorschriften,
    b) Entscheidungen im Zusammenhang mit Nebentätigkeiten.

  1. in allen Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde:
    a)         die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln
                     im Vollzug zwingender Rechtsvorschriften und im Rahmen von Richtlinien des Gemeinderats, 
                     in denen die Leistungen nach Voraussetzung und Höhe festgelegt sind,
                     im Übrigen bis zu einem Betrag von 6.000 € im Einzelfall,
             -        in gemeinsamer Abstimmung mit den stellvertretenden Bürgermeistern (vollzählig und 
                     einstimmig) bis zu einem Betrag von 10.000 € (gültig bei satzungsgemäßen zwei 
                     stellvertretenden Bürgermeistern)

    b)         der Erlass, die Niederschlagung, die Stundung und die Aussetzung der Vollziehung von Abgaben, 
             insbesondere von Steuern, Beiträgen und Gebühren sowie von sonstigen Forderungen bis zu 
             folgenden Beträgen im Einzelfall:
             -        Erlass            300 €
             -        Niederschlagung        3.000 €
             -        Stundung bis zu 1 Jahr        6.000 €
                     Stundung über 1 Jahr        3.000 €
             -        Aussetzung der Vollziehung         3.000 €

    c)         die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 1.000 € und über 
             außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 1.000 € im Einzelfall, soweit sie unabweisbar 
             sind und die Deckung gewährleistet ist (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO),

    d)         Handlungen oder Unterlassen jeder Art mit Auswirkungen für die Gemeinde, insbesondere der 
             Abschluss von Verträgen und sonstiger Rechtsgeschäfte sowie die Wahrnehmung von Rechten 
             und Pflichten der Gemeinde, bis zu einem Betrag oder – falls dieser zum Zeitpunkt der Handlung 
             oder des Unterlassens nicht feststeht – einer Wertgrenze oder einem geschätzten Auftragswert 
             von 6.000 € im Rahmen der Haushaltsmittel,

    e)         Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprünglich 
             vereinbarte Auftragssumme um nicht mehr als 10 %, insgesamt jedoch nicht mehr als 3.000 €         erhöhen,

    f) die Gewährung von Zuschüssen, auch in der Form unentgeltlicher Nutzungsüberlassung von Räumen, an Vereine und Verbände bis zu einem Betrag von 1.000 € je Einzelfall.


§ 17
Weitere Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, weitere Stellvertretung, Aufgaben

(1) Der erste Bürgermeister wird im Fall der Verhinderung vom zweiten Bürgermeister und, wenn dieser oder diese ebenfalls verhindert ist, vom dritten Bürgermeister vertreten (Art. 39 Abs. 1 Satz 1 GO).

(2) Für den Fall gleichzeitiger Verhinderung der Bürgermeister bestimmt der Gemeinderat aus seiner Mitte gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO als weitere Stellvertretung den/die dienstälteste(n) anwesende(n) Gemeinderat/Gemeinderätin.



II. Vorbereitung der Sitzungen

§ 23
Einberufung

….
(2) 1Die Sitzungen finden im Sitzungssaal des Rathauses statt; sie beginnen in der Regel um 18.30 Uhr und enden spätestens um 22.00 Uhr. Ab 22.00 Uhr wird durch den Versammlungsleiter eine Abstimmung herbeigeführt, welche offenen Tagesordnungspunkte noch behandelt oder vertagt werden. 
2Regelmäßiger Sitzungstag für Gemeinderatssitzungen ist der Donnerstag. 3In der Einladung (§ 25) kann im Einzelfall etwas anderes bestimmt werden.

§ 29
Beratung der Sitzungsgegenstände


(3) 1Sitzungsteilnehmer dürfen das Wort nur ergreifen, wenn es ihnen von dem Vorsitzenden erteilt wird. Im Bedarfsfall ist der Vorsitzende berechtigt das Wort zu entziehen. 2Der Vorsitzende erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. 3Bei gleichzeitiger Wortmeldung entscheidet der Vorsitzende über die Reihenfolge. 4Bei Wortmeldungen „zur Geschäftsordnung“ ist das Wort außer der Reihe sofort zu erteilen. 5Zuhörenden kann das Wort nicht erteilt werden.

(4) 1Redner und Rednerinnen sprechen von ihrem Platz aus; sie richten ihre Rede in einem respektvollen Umgangston an den Gemeinderat. 2Die Redebeiträge müssen sich auf den jeweiligen Tagesordnungspunkt beziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 17.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Genehmigung von Rechnungen: 
  • Josef Schildhauer Schechen vom 31.01.2022 für Winterdienst im Leistungszeitraum November und Dezember 2021 in Höhe von 3.783,31 Euro

Datenstand vom 14.06.2022 13:46 Uhr