Datum: 16.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 21:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.04.2024
2 Bauanträge
2.1 Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung: Neubau einer Wohneinheit und Umbau zweier Wohneinheiten, in drei Wohneinheiten, sowie Anbau eines Balkons mit Außentreppe im best. landw. Gebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1156 der Gemarkung Kolbing, Viehhausen 7
2.2 Anbau einer Außentreppe und Nutzungsänderung in ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 756/13 der Gemarkung Griesstätt, Kirchmaierstraße 31
2.3 Neubau eines Milchviehlaufstalls mit Melkhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 40/0 der Gemarkung Griesstätt, in Kolbing (neben Kolbing 4)
3 Antrag auf Vorbescheid
3.1 Antrag auf Vorbescheid - Errichtung von 2 Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl.-Nr. 616/11 der Gemarkung Griesstätt, Schulstraße 7
3.2 Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 616/11 der Gemarkung Griesstätt, Schulstraße 7
4 Antrag auf einen Runden Tisch "Dr.-Giglinger-Straße" Parksituation der Anwohner der Dr.-Giglinger-Straße
5 Beratung und Beschlussfassung über den Neubau der Murnbrücke
6 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 25.04.2024
Bekanntmachung - Zusatztext nach Unterschrift
Angeschlagen am: 08.05.2024 Abgenommen am: 17.05.2024 Hdz.:

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die Sitzung wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 25.04.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 2
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2.1. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung: Neubau einer Wohneinheit und Umbau zweier Wohneinheiten, in drei Wohneinheiten, sowie Anbau eines Balkons mit Außentreppe im best. landw. Gebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1156 der Gemarkung Kolbing, Viehhausen 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Die Antragstellerin beantragt die Verlängerung der Baugenehmigung (BG-2019-2350 / Griesstätt) zum Neubau einer Wohneinheit und Umbau zweier Wohneinheiten, in drei Wohneinheiten, sowie Anbau eines Balkons mit Außentreppe im best. landw. Gebäude. Das Vorhaben konnte noch nicht umgesetzt werden.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wurde mit 10 : 0 Stimmen in der Sitzung vom 11.09.2019 unter TOP 4d) erteilt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bauantrags BG-2019-2350/Griesstätt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.2. Anbau einer Außentreppe und Nutzungsänderung in ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 756/13 der Gemarkung Griesstätt, Kirchmaierstraße 31

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Antragsteller plant den Anbau einer Außentreppe an das bestehende Gebäude als Zugang zur zweiten Wohneinheit und die bestehende Nutzung des Wohnhauses mit einer Wohneinheit zu einem Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten zu ändern.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung 1. Änderung und Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „Westlich der Kirchmaierstraße.
Diese regelt in § 3, dass sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB richtet. 

Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 34 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.3. Neubau eines Milchviehlaufstalls mit Melkhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 40/0 der Gemarkung Griesstätt, in Kolbing (neben Kolbing 4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte einen neuen Milchviehlaufstall mit Melkhaus (20,50 m x 41,55 m) bauen.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert.
Die Erschließung ist gesichert, das Niederschlagswasser wird versickert.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. 
Ein Nachweis über die Sickerfähigkeit des Untergrunds soll nachgereicht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö beschließend 3
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3.1. Antrag auf Vorbescheid - Errichtung von 2 Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl.-Nr. 616/11 der Gemarkung Griesstätt, Schulstraße 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte wissen, ob die Errichtung von 2 Einfamilienhäuser (beide 11 m x 9 m) und der Abriss des bestehenden Einfamilienhauses vom Landratsamt genehmigt werden würde.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Griesstätt (§ 34 Abs. 1 BauGB). Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 34 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.2. Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 616/11 der Gemarkung Griesstätt, Schulstraße 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte wissen, ob die Errichtung eines Einfamilienhauses (11 m x 9 m) hinter seinem bestehenden Einfamilienhaus vom Landratsamt genehmigt werden würde.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Griesstätt (§ 34 Abs. 1 BauGB).
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 34 Abs. 1 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Antrag auf einen Runden Tisch "Dr.-Giglinger-Straße" Parksituation der Anwohner der Dr.-Giglinger-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antrag der Anwohner der Dr.-Giglinger-Straße zu einem „Runden Tisch“ (eingereicht durch Sprecher Maximilian von Sommoggy) wurde mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Parksituation in der Dr.-Giglinger-Straße sowie die bisher durch die Gemeinde getroffenen Maßnahmen sind hinreichend bekannt. Der Vorsitzende bittet um Stellungnahme der Gemeinderatsmitglieder. 

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Hofmeister spricht sich expliziert für einen „Runden Tisch“ aus. 

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats befürworten den Antrag der Anwohner der Dr.-Giglinger-Straße zu einem „Runden Tisch“, beauftragen die Verwaltung mit der Terminfindung und heben den Gemeinderatsbeschluss aus der Sitzung vom 25.01.2024 unter TOP 4 auf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 11

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5. Beratung und Beschlussfassung über den Neubau der Murnbrücke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 21.03.2024 informativ 16.1
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 25.04.2024 beschließend 9.1
Nicht sichtbar
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö beschließend 5
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö informativ 4.1
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 19.09.2024 informativ 12.2
Nicht sichtbar
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 beschließend 12
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Das Ingenieurbüro EuropPlan hat sich am 27:02:2024 die Gegebenheiten vor Ort angesehen und die Varianten notiert. Das Fundament für die aktuelle Behelfsbrücke (Spannweite 24,45 m) besteht, gem. telefonischer Auskunft durch Gemeinderatsmitglied Kaiser, aus 4 Schächten (2 Schächte je Brückenende) mit einer Tiefe von ca. 0,5 m. Für eine Dauerlösung empfiehlt Herr Herzschuh 4 Schächte (2 Schächte je Brückenende) mit einer mindesttiefe von ca. 3 m, damit die Standfähigkeit der Brücke auch bei Starkregenereignissen bzw. Überflutungen/Hochwasser gewährleistet ist.

Die Kosten und der Brückentyp (Spannweite ca. 26 m, Breite ca. 3,1 m) ergeben sich erst bei Vergabe. Die Ausschreibung erfolgt Produktneutral, um die beste und günstigste Lösung für die Gemeinde Griesstätt zu finden.

Aktuell werden von der Verwaltung die von Staatsminister Bernreiter vorgeschlagenen Fördermöglichkeiten geprüft. Dazu ist eine Abstufung der Widmung zu einem ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg nötig. Die Unterhaltslast verbleibt hier bei der Gemeinde und es liegt voraussichtlich kein belastender Verwaltungsakt vor. Die Maßnahme ermöglicht demnach die Teilnahme an einem Förderverfahren mit einem Fördersatz von ca. 60 bis 80 % der zuschussfähigen Kosten (Fördersatz ist abhängig von der Beurteilung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde).

Information aus dem Bauausschuss:
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 04.03.2024 folgenden Zeitplan beraten:
  1. Abklären mit Landratsamt, ob eine Abstufung möglich ist
  2. Vereinbarung Termin mit Regierung von Oberbayern an der Murnbrücke mit Abklärung, ob der geplante Brückenneubau förderfähig ist. Falls dieser förderfähig ist, wird abgeklärt welche Voraussetzungen eine neue Brücke erfüllen müsste.
  3. Information des Ergebnisses an die Ausschüsse und den Gemeinderat

Der Bauausschuss sprach sich für eine 12 t Brücke mit einer kurzfristigen Belastung bis zu 18 t aus, falls eine Teilnahme am Förderprogramm nicht möglich ist. Sollte eine Teilnahme am Förderprogramm möglich und eine andere Belastung vorgeschrieben sein, wird dies dem Bauausschuss und dem Gemeinderat mitgeteilt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert über einen Termin mit der Regierung von Oberbayern, wonach eine Förderung des Brückenbaus möglich ist unter der Voraussetzung einer Fahrbahnbreite von 4,50 m zuzüglich 2 x 0,5 m für den Begegnungsverkehr mit Radfahrern und Brückengeländer (2 x ca. 0,2 m), also insgesamt rund 5,90 m Breite. Zudem müsste die Brücke eine Traglast von mindestens 12 t für die Förderung aufweisen.
Weiter berichtet er über Verhandlungen mit dem THW. Daraus ergab sich die Möglichkeit die Anmietung der Behelfsbrücke um ein weiteres Jahr zu verlängern. 

Gemeinderat Hofmeister zweifelt die Einschätzung des Ingenieurbüros EuropPlan an und bekräftigt seine Ansicht, dass die Sanierung der alten Brücke die erste Option sein sollte und am kostengünstigsten sein müsste. Seiner Meinung nach wurde das Wehr ordentlich saniert und sollte die Last der Brücke anstandslos tragen. 

Gemeinderat Kaiser widerspricht dieser Einschätzung. Seiner beruflichen Erfahrung nach entspricht die Qualität des Betons, der für den Wehrbau verwendet wurde, nicht den heutigen Anforderungen für ein Brückenbauwerk und bewertet die Sanierung des Wehrs für nicht ausreichend. Er spricht sich deutlich für die Errichtung neuer Brunnenfundament aus, wie vom IB EuropPlan vorgeschlagen. Er sieht darin zudem den Vorteil, dass das Brückenbauwerk frei und ausschließlich im Verantwortungsbereich der Gemeinde liegt und das Risiko der Wehrfundamente ausgeschlossen werden können. 

Vereinzelt wird eine 12-Tonnen-Brücke als zu überdimensioniert angesehen und die Einstufung als Flucht- und Rettungsweg bezweifelt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einstufung als Flucht- und Rettungsweg im Landratsamt abzuklären. 

Beschluss 1

Die Mitglieder des Gemeinderats beschließen das vorherige, auf dem Wehr aufliegende Brückenbauwerk zu sanieren und damit einhergehend eine Beteiligung der Gemeinde an den Sanierungskosten des Wehrs. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Zugestimmt: Graf, Hofmeister, Pauker, Freiberger

Beschluss 2

Die Mitglieder des Gemeinderats beschließen den Bau einer neuen, freitragenden Brücke mit Errichtung eigener Brunnenfundamente gemäß der Empfehlung des Ingenieurbüros EuropPlan. 
Die Einstufung der Wegeführung als Flucht- und Rettungsplan ist abzuklären und vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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6. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 25.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Datenstand vom 03.07.2024 10:55 Uhr