Datum: 17.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle in der Grundschule
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.01.2022
2 Vollzug der BauGB
2.1 8. Änderung des Bebauungsplanes „Bachmehring“ - Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
2.2 Aufstellung des Bebauungsplanes „Max-Stoll-Straße“; Behandlung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Beschluss über die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
3 Bauanträge
3.1 Dachflächenänderung mit Garage u. Lagerraum auf dem Grundstück Fl.-Nr. 16/1 der Gemarkung Holzhausen, Holzhausen 15
3.2 Nutzungsänderung des Lagerbereichs im OG einer best. Maschinenhalle in Büros auf dem Grundstück Fl.-Nr. 422 der Gemarkung Holzhausen, Weng 2
3.3 Neubau eines Betriebsleiterhauses mit PKW-Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 461/3 der Gemarkung Holzhausen, Haid
3.4 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eckerwiese“ zur Errichtung eines Gartenhauses mit Brennholzlager auf dem Grundstück FlNr. 576/40 der Gemarkung Griesstätt, Dr.-Mitterwieser-Str. 30
4 Zuschussanträge
4.1 Nachholung Beschluss Zuschuss für VHS vom 16.12.2021 (2.915 Einwohner x 0,70 Euro = 2.040,50 Euro Zuschuss)
4.2 Antrag auf Platzpflegezuschuss DJK SV Griesstätt
5 Satzungsrecht; Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr der Gemeinde Griesstätt
6 Widmungen; Erweiterung der Erschließungsstraße „Am Leitenfeld“ im Gewerbegebiet Klosterfeld
7 Antrag Gemeinderatsmitglied Martin Hofmeister auf Änderung der Bewirtschaftungsweise der bestehenden Ausgleichsflächen
8 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 20.01.2022
8.1 Genehmigung von Rechnungen
8.2 Sonstiges
Bekanntmachung - Zusatztext nach Unterschrift
Angeschlagen am: Abgenommen am: Hdz.:

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die Sitzung wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 20.01.2022

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Braunen enthält sich der Abstimmung. Er nahm an der Sitzung nicht teil

zum Seitenanfang

2. Vollzug der BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö beschließend 2
zum Seitenanfang

2.1. 8. Änderung des Bebauungsplanes „Bachmehring“ - Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Die Mitglieder des Gemeinderats folgen der Empfehlung des Bauausschusses und erheben keine Einwände zur vorgestellten 8. Änderung des Bebauungsplans „Bachmehring“

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände zur 8. Änderung des Bebauungsplans „Bachmehring“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Aufstellung des Bebauungsplanes „Max-Stoll-Straße“; Behandlung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Beschluss über die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Anhörung berührter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13 a BauGB i. V. m. §§ 13, 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11.10.2021 bis einschließlich 15.11.2021 durchgeführt wurde. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

A) Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 a BauGB i. V. m. §§ 13, 3 Abs. 2 BauGB
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit § 13 a BauGB i. V. m. §§ 13, 3 Abs. 2 BauGB ist 1 Stellungnahme eingegangen.

-        Günter Riedel, Stellungnahme vom 16.09.2021 (Anlage 1)
Abwägung:
Die in der Stellungnahme vorgebrachte Auffassung durch die Bebauungsplanänderung würde das Baurecht verringert ist nicht richtig. Aktuell gibt es auf dem Grundstück keinen Bauraum. Somit kann dieser durch die Änderung auch nicht reduziert werden. Der Grundstückswert ist kein städtebaulicher Belang, welcher in der Bauleitplanung durch die Gemeinde nach BauGB zu berücksichtigen ist. Unabhängig davon wird durch die Bebauungsplanänderung das auf dem Grundstück zulässige Baurecht gegenüber der derzeitigen Rechtslage deutlich erhöht, was zu einer wesentlichen Wertsteigerung des Grundstücks führt.

Es ist auf allen Grundstücken eine Grundflächenzahl von 0,3 zulässig. Somit ist auf jedem Grundstück in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße dasselbe Baurecht zulässig. 
Der Bauraum gibt nur an wo gebaut werden kann. Dies ergibt sich aus den jeweiligen städtebaulichen Rahmenbedingungen der Einzelgrundstücke. Auch im Hinblick auf eine Benachteiligung des Grundstücks bezüglich der Bauraumgröße geht die Stellungnahme fehl. Der festgesetzte Bauraum nimmt 54 % des Grundstücks ein. Beim direkt südlich angrenzenden Grundstück sind es zwar 59 % bei FlNrn. 616/8 und /9 weiter südlich sind es aber beispielsweise nur 50 %. Östlich des hier gegenständlichen Grundstücks jenseits der Max-Stoll-Straße sind es 47 %.

Der Bauraum ist aus folgenden Gründen nicht bis in die nordöstlichste Ecke des Grundstücks gezogen: 
Auf diesem Grundstück ist nun in Verbindung mit dem Bestandsgelände eine sehr hohe Gebäudehöhe zulässig. Wenn diese bis in den Eckbereich zugelassen würde, würde diese noch höher und prägnanter und würde an der Grundstücksecke zu einer negativen Beeinflussung des Ortsbildes führen. Der Rücksprung führt hier zu etwas mehr Vorfeld was die Dominanz des Gebäudes gegenüber dem Kreuzungsbereich reduziert.

Durch den Rücksprung wird die Einfahrt in die Max-Stoll-Straße betont. Insbesondere sind hier dann auch gerade bei dem spitzen Einfahrtswinkel bessere Sichtverhältnisse gegeben.

B) Stellungnahmen aus der Anhörung der berührten Behörden und sonstiger Trage öffentlicher Belange nach § 13 a BauGB i. V. m. §§ 13 und 4 Abs. 2 BauGB
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 13 a BauGB i. V. m. §§ 13 und 4 Abs. 2 BauGB sind 17 Stellungnahmen eingegangen.

Keine Einwendungen wurden vorgebracht von:
  • Regierung von Oberbayern – Landes- und Regionalplanung, Stellungnahme vom 05.10.2021 (Anlage 2)
  • Regierung von Oberbayern – Brand- und Katastrophenschutz, Stellungnahme vom 13.10.2021 (Anlage 3)
  • Landratsamt Rosenheim – Naturschutzbehörde, Stellungnahme vom 04.11.2021 (Anlage 4)
  • Landratsamt Rosenheim – Hoch- und Tiefbau, Stellungnahme vom 25.10.2021 (Anlage 5)
  • Landratsamt Rosenheim – Wasserrecht, Stellungnahme vom 12.11.2021 (Anlage 6)
  • Gemeinde Eiselfing, Stellungnahme vom 04.11.2021 (Anlage 7)
  • Gemeinde Rott am Inn, Stellungnahme vom 05.10.2021 (Anlage 8)
  • Gemeinde Schechen, Stellungnahme vom 15.10.2021 (Anlage 9)
  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern, Stellungnahme vom 11.10.2021 (Anlage 10)
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim, Stellungnahme vom 03.11.2021 (Anlage 11)
  • IHK für München und Oberbayern, Stellungnahme vom 20.10.2021 (Anlage 12)
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern, Stellungnahme vom 09.11.2021 (Anlage 13)
  • Evangelisch-Lutherisches-Pfarramt, Stellungnahme vom 06.10.2021 (Anlage 14)


Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Stellungnahme vom 02.11.2021 (Anlage 15)
Abwägung:
Zu 1.:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es sich um einen bereits vollumfänglich bebauten Bereich handelt.

Zu 2.:
Der Bebauungsplan lässt eine hochwasserangepasste Bauweise zu. Dem Bebauungsplan sind entsprechende Hinweise beigefügt. 
Aufgrund der Hanglage des Planungsgebiets und vor allem da es sich um ein bereits vollumfänglich bebautes Gebiet handelt erscheint eine Überführung der Hinweise in Festsetzungen nicht sinnvoll möglich. Zum einen wäre eine Festsetzung der Fußbodenhöhen nur als Höhe über Normalnull ausreichend bestimmt. Dies ist jedoch durch die Hanglage von der Lage des Gebäudes auf dem Grundstück abhängig. Auch ist aus städtebaulicher Sicht eine Integration in den Hang wünschenswert, was ggf. auch eine Lage des Bodens Teilweise unter der Erdoberfläche bedingt. Dies führt bei entsprechender Ausführung auf der Hangseite auch nicht zu höheren Gefahren. Dies ist nur aufgrund des konkreten Hochbauvorhabens zu bewerten. 
Im Rahmen des Bebauungsplans soll eine flexible Nachverdichtung eines bestehenden Wohngebiets ermöglicht werden. Eine sinnvolle Festsetzung von Versickerungsflächen schon in diesem Stadium ist bei einem derartigen Vorhaben nicht sinnvoll möglich. 
Der Hang fällt von Westen nach Osten. In dieser Richtung ist durch die Zäsur zwischen den Bauräumen jeweils der Abfluss des Wassers möglich.

Zu 3.1
Die Grundstückseigentümer sollten außerhalb des Bebauungsplanverfahrens auf die Sinnhaftigkeit entsprechender Maßnahmen (z.B. Versicherungen) hingewiesen werden. 
Flachdächer sind in Abwägung mit dem Ortsbild nicht zulässig. Somit würde hier eine Verpflichtung zu Gründächern ins Leere laufen. 

Zu 3.2
Der Hinweis 7. Sollte entsprechend der Stellungnahme geändert werden.

Landratsamt Rosenheim – Brandschutzdienststelle, Stellungnahme vom 22.10.2021 (Anlage 17)
Abwägung:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass grundsätzlich keine Einwände bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Nachverdichtung eines bereits vollumfänglich bebauten Bereichs handelt. Dem folgend müssen schon heute folgende Punkte berücksichtigt sein und sind dies auch: Ausstattung der Feuerwehr, Tagesalarmsicherheit, Hilfsfristen, Löschwasserversorgung, Sonstige Gefahren, Erschließung. 
Durch die zulässige Gebäudehöhe kann eine Personenrettung voraussichtlich über Steckleitern erfolgen. Der konkrete Nachweis des 2. Rettungswegs obliegt dem Bauvollzug. Durch die Grundstücksgrößen sind voraussichtlich keine Feuerwehrzufahrten oder Aufstellflächen auf den Grundstücken erforderlich (<50 m zur Straßenverkehrsfläche). 
Da es sich um ein Allgemeines Wohngebiet handelt sind voraussichtlich weder Sonderbauvorschriften, Sonderausstattungen noch kommunale Zusammenarbeit notwendig.

Bayernwerk Netz GmbH, Stellungnahme vom 08.10.2021 (Anlage 18)
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Einzelpunkte verkennen jedoch das es sich um die Nachverdichtung eines bereits vollumfänglich bebauten Gebiets handelt. 

Da die Straßenverkehrsfläche unverändert bleibt können die bestehenden Kabel mit Ausnahme der Hausanschlussleitungen sicher erhalten werden. 
Bei Neubauten sind die Hausanschlüsse auf Kosten der Bauwerber umzubauen oder neu zu errichten. Hier steht der Bebauungsplan der Einhaltung der in der Stellungnahme geforderten Regeln nicht entgegen.

Keine Stellungnahme wurde abgegeben von:
- Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e. V.
- Bayernwerk AG, Netzcenter Kolbermoor
- Bund Naturschutz in Bayern e. V. (Fachabteilung München)
- Bund Naturschutz in Bayern e. V. (Kreisgruppe Rosenheim)
- Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH
- Freiwillige Feuerwehr Griesstätt
- Gemeinde Ramerberg
- Gemeinde Schonstett
- Gemeinde Vogtareuth
- Ip-fabric GmbH
- Katholisches Pfarramt
- Kreishandwerkerschaft Rosenheim
- Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V.
- Landratsamt Rosenheim – Gesundheitsamt
- Landratsamt Rosenheim – Untere Straßenverkehrsbehörde
- Landratsamt Rosenheim – Immissionsschutz
- Landratsamt Rosenheim - Kreisheimatpfleger, Baudenkmalpflege
- Landratsamt Rosenheim – Kreisheimatpfleger, Bodendenkmalpfleger
- Regionalverkehr Oberbayern GmbH, Niederlassung Ost
- Staatliche Schulämter in der Stadt und im Landkreis Rosenheim
- Stadt Wasserburg am Inn
- Wasserbeschaffungsverein Griesstätt e. V.


C) Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Anhörung berührter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 13 a BauGB i. V. m. §§ 13, 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren gem. § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB und beschließt die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des Bebauungsplanes „Max-Stoll-Straße“ einschließlich der oben beschlossenen Änderungen und Ergänzungen im vereinfachten Verfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB.

Beschluss 1

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Anpassung der Planunterlagen bzgl. der Größe des Baufensters wird vorgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. §3 (4) wird entsprechend der Ausführungen in der Begründung durch Stellplätze, Zufahren und Zuwegungen ergänzt.
§7 (1) und (5) werden redaktionell überarbeitet und zusammengefasst.
§7 (6) wird so angepasst, dass Quergiebel und Dachgauben ausnahmsweise zulässig sind. Im Hinblick auf Dachflächenfenster wird die Festsetzung inhaltsgleich umformuliert. 
Satzung und Begründung werden hinsichtlich der redaktionellen Fehler überarbeitet.
Darüber hinaus sind keine Anpassungen der Planung erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren gem. § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB und beschließt die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des Bebauungsplanes „Max-Stoll-Straße“ einschließlich der oben beschlossenen Änderungen und Ergänzungen im vereinfachten Verfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. Dachflächenänderung mit Garage u. Lagerraum auf dem Grundstück Fl.-Nr. 16/1 der Gemarkung Holzhausen, Holzhausen 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö beschließend 3.1

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.2. Nutzungsänderung des Lagerbereichs im OG einer best. Maschinenhalle in Büros auf dem Grundstück Fl.-Nr. 422 der Gemarkung Holzhausen, Weng 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Das Gremium schließt sich der Empfehlung des Bauausschusses an.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.3. Neubau eines Betriebsleiterhauses mit PKW-Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 461/3 der Gemarkung Holzhausen, Haid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Die Gemeinderatsmitglieder stellen die Beratung zurück und bitten um Klärung bezüglich der Privilegierung, da Antragsteller und Berechtigter der landwirtschaftlichen Privilegierung nicht übereinstimmen.

zum Seitenanfang

3.4. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eckerwiese“ zur Errichtung eines Gartenhauses mit Brennholzlager auf dem Grundstück FlNr. 576/40 der Gemarkung Griesstätt, Dr.-Mitterwieser-Str. 30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

Das Gremium schließt sich der Empfehlung des Bauausschusses an.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die isolierte Befreiung gem. Ziffer 1.7 des Bebauungsplans „Eckerwiese“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Zuschussanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö 4
zum Seitenanfang

4.1. Nachholung Beschluss Zuschuss für VHS vom 16.12.2021 (2.915 Einwohner x 0,70 Euro = 2.040,50 Euro Zuschuss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Die Zustimmung wurde vorab in der Sitzung am 16.12.2021 unter TOP 6b) bereits in Aussicht gestellt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen den Zuschuss in Höhe von 2.040,50 € zugunsten der VHS Wasserburg

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.2. Antrag auf Platzpflegezuschuss DJK SV Griesstätt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Der DJK SV Griesstätt beantragte den jährlichen Platzpflegezuschuss in Höhe von 5.000 € für den Unterhalt der Rasenspielfelder. Eine genaue Aufstellung der jährlichen Gesamtkosten wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Zuschuss zur Platzpflege für 2022 in Höhe von 5.000 € zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Satzungsrecht; Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr der Gemeinde Griesstätt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat ein überarbeitetes Muster einer Feuerwehrkostensatzung veröffentlicht, welche an die Vorgaben des ebenfalls überarbeiteten Art. 28 BayFwG angepasst worden ist. 
Pauschalsätze für Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren sind regelmäßig zu kalkulieren. Um textliche Unschärfen in der Satzung zu vermeiden, die mit dem Regelungstext des Art. 28 BAyFwG nicht mehr deckungsgleich sind, wird der Regelungstext der vorgenannten Muster-Satzung verwendet. Die Satzung regelt die rechtliche Grundlage zur begründeten Erhebung von Kosten. Der Satzungsentwurf und eine Gesamtkalkulation wurden mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats beschließen den Erlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Widmungen; Erweiterung der Erschließungsstraße „Am Leitenfeld“ im Gewerbegebiet Klosterfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Gewerbegebiet „Klosterfeld“ wurde in nördlicher Richtung um mehrere Gewerbeparzellen erweitert und dafür Erschließungsanlagen (Straße, Wasser, Kanal) hergestellt. Diese Erschließungsmaßnahme ist mit Eingang der geprüften Schlussrechnung abgeschlossen. Der neu geschaffene Straßenabschnitt ist als Bestandteil der Straße „Am Leitenfeld“ zur Ortsstraße zu widmen.

Beschluss

Das Gewerbegebiet „Klosterfeld“ wurde in nördlicher Richtung um mehrere Gewerbeparzellen erweitert und dafür Erschließungsanlagen (Straße, Wasser, Kanal) hergestellt. Diese Erschließungsmaßnahme ist mit Eingang der geprüften Schlussrechnung abgeschlossen. Der neu geschaffene Straßenabschnitt ist als Bestandteil der Straße „Am Leitenfeld“ zur Ortsstraße zu widmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Antrag Gemeinderatsmitglied Martin Hofmeister auf Änderung der Bewirtschaftungsweise der bestehenden Ausgleichsflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der schriftliche Antrag wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Beratung wird zurückgestellt. Gemeinderat Hofmeister ist eine Sitzungsteilnahme erst ab TOP 12 möglich

zum Seitenanfang

8. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 20.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö beschließend 8
zum Seitenanfang

8.1. Genehmigung von Rechnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö informativ 8.1

Sachverhalt

-        Rechnung für Lieferung Fällmittel (Februar 2021) vom 26.02.2021 in Höhe von 4.044,38 €
-        Rechnung für Lieferung Fällmittel (November 2021) vom 19.11.2021 in Höhe von 3.330,38 € 
-        Rechnung für Entsorgung Klärschlamm November 2021 (54,75 t) in Höhe von 4.104,61 €

zum Seitenanfang

8.2. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö beschließend 8.2

Sachverhalt

Vergabe Beratungs- und Planungsleistungen (Breitbandausbau Innenbereich - BayGigabit)

Datenstand vom 14.06.2022 13:39 Uhr