Datum: 17.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle in der Grundschule
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.01.2022
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 02. Gemeinderatssitzung | 17.02.2022 | ö | beschließend | 1 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Braunen enthält sich der Abstimmung. Er nahm an der Sitzung nicht teil
2. Vollzug der BauGB
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 02. Gemeinderatssitzung | 17.02.2022 | ö | beschließend | 2 |
2.1. 8. Änderung des Bebauungsplanes „Bachmehring“ - Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 02. Gemeinderatssitzung | 17.02.2022 | ö | beschließend | 2.1 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
2.2. Aufstellung des Bebauungsplanes „Max-Stoll-Straße“; Behandlung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Beschluss über die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 02. Gemeinderatssitzung | 17.02.2022 | ö | beschließend | 2.2 |
Sachverhalt
A) Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 a BauGB i. V. m. §§ 13, 3 Abs. 2 BauGB
- Günter Riedel, Stellungnahme vom 16.09.2021 (Anlage 1)
Abwägung:
Die in der Stellungnahme vorgebrachte Auffassung durch die Bebauungsplanänderung würde das Baurecht verringert ist nicht richtig. Aktuell gibt es auf dem Grundstück keinen Bauraum. Somit kann dieser durch die Änderung auch nicht reduziert werden. Der Grundstückswert ist kein städtebaulicher Belang, welcher in der Bauleitplanung durch die Gemeinde nach BauGB zu berücksichtigen ist. Unabhängig davon wird durch die Bebauungsplanänderung das auf dem Grundstück zulässige Baurecht gegenüber der derzeitigen Rechtslage deutlich erhöht, was zu einer wesentlichen Wertsteigerung des Grundstücks führt.
Es ist auf allen Grundstücken eine Grundflächenzahl von 0,3 zulässig. Somit ist auf jedem Grundstück in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße dasselbe Baurecht zulässig.
Der Bauraum gibt nur an wo gebaut werden kann. Dies ergibt sich aus den jeweiligen städtebaulichen Rahmenbedingungen der Einzelgrundstücke. Auch im Hinblick auf eine Benachteiligung des Grundstücks bezüglich der Bauraumgröße geht die Stellungnahme fehl. Der festgesetzte Bauraum nimmt 54 % des Grundstücks ein. Beim direkt südlich angrenzenden Grundstück sind es zwar 59 % bei FlNrn. 616/8 und /9 weiter südlich sind es aber beispielsweise nur 50 %. Östlich des hier gegenständlichen Grundstücks jenseits der Max-Stoll-Straße sind es 47 %.
Der Bauraum ist aus folgenden Gründen nicht bis in die nordöstlichste Ecke des Grundstücks gezogen:
Auf diesem Grundstück ist nun in Verbindung mit dem Bestandsgelände eine sehr hohe Gebäudehöhe zulässig. Wenn diese bis in den Eckbereich zugelassen würde, würde diese noch höher und prägnanter und würde an der Grundstücksecke zu einer negativen Beeinflussung des Ortsbildes führen. Der Rücksprung führt hier zu etwas mehr Vorfeld was die Dominanz des Gebäudes gegenüber dem Kreuzungsbereich reduziert.
Durch den Rücksprung wird die Einfahrt in die Max-Stoll-Straße betont. Insbesondere sind hier dann auch gerade bei dem spitzen Einfahrtswinkel bessere Sichtverhältnisse gegeben.
B) Stellungnahmen aus der Anhörung der berührten Behörden und sonstiger Trage öffentlicher Belange nach § 13 a BauGB i. V. m. §§ 13 und 4 Abs. 2 BauGB
Keine Einwendungen wurden vorgebracht von:
Abwägung:
Zu 1.:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es sich um einen bereits vollumfänglich bebauten Bereich handelt.
Zu 2.:
Der Bebauungsplan lässt eine hochwasserangepasste Bauweise zu. Dem Bebauungsplan sind entsprechende Hinweise beigefügt.
Aufgrund der Hanglage des Planungsgebiets und vor allem da es sich um ein bereits vollumfänglich bebautes Gebiet handelt erscheint eine Überführung der Hinweise in Festsetzungen nicht sinnvoll möglich. Zum einen wäre eine Festsetzung der Fußbodenhöhen nur als Höhe über Normalnull ausreichend bestimmt. Dies ist jedoch durch die Hanglage von der Lage des Gebäudes auf dem Grundstück abhängig. Auch ist aus städtebaulicher Sicht eine Integration in den Hang wünschenswert, was ggf. auch eine Lage des Bodens Teilweise unter der Erdoberfläche bedingt. Dies führt bei entsprechender Ausführung auf der Hangseite auch nicht zu höheren Gefahren. Dies ist nur aufgrund des konkreten Hochbauvorhabens zu bewerten.
Im Rahmen des Bebauungsplans soll eine flexible Nachverdichtung eines bestehenden Wohngebiets ermöglicht werden. Eine sinnvolle Festsetzung von Versickerungsflächen schon in diesem Stadium ist bei einem derartigen Vorhaben nicht sinnvoll möglich.
Der Hang fällt von Westen nach Osten. In dieser Richtung ist durch die Zäsur zwischen den Bauräumen jeweils der Abfluss des Wassers möglich.
Zu 3.1
Die Grundstückseigentümer sollten außerhalb des Bebauungsplanverfahrens auf die Sinnhaftigkeit entsprechender Maßnahmen (z.B. Versicherungen) hingewiesen werden.
Flachdächer sind in Abwägung mit dem Ortsbild nicht zulässig. Somit würde hier eine Verpflichtung zu Gründächern ins Leere laufen.
Zu 3.2
Der Hinweis 7. Sollte entsprechend der Stellungnahme geändert werden.
Landratsamt Rosenheim – Brandschutzdienststelle, Stellungnahme vom 22.10.2021 (Anlage 17)
Abwägung:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass grundsätzlich keine Einwände bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Nachverdichtung eines bereits vollumfänglich bebauten Bereichs handelt. Dem folgend müssen schon heute folgende Punkte berücksichtigt sein und sind dies auch: Ausstattung der Feuerwehr, Tagesalarmsicherheit, Hilfsfristen, Löschwasserversorgung, Sonstige Gefahren, Erschließung.
Durch die zulässige Gebäudehöhe kann eine Personenrettung voraussichtlich über Steckleitern erfolgen. Der konkrete Nachweis des 2. Rettungswegs obliegt dem Bauvollzug. Durch die Grundstücksgrößen sind voraussichtlich keine Feuerwehrzufahrten oder Aufstellflächen auf den Grundstücken erforderlich (<50 m zur Straßenverkehrsfläche).
Da es sich um ein Allgemeines Wohngebiet handelt sind voraussichtlich weder Sonderbauvorschriften, Sonderausstattungen noch kommunale Zusammenarbeit notwendig.
Bayernwerk Netz GmbH, Stellungnahme vom 08.10.2021 (Anlage 18)
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Einzelpunkte verkennen jedoch das es sich um die Nachverdichtung eines bereits vollumfänglich bebauten Gebiets handelt.
Da die Straßenverkehrsfläche unverändert bleibt können die bestehenden Kabel mit Ausnahme der Hausanschlussleitungen sicher erhalten werden.
Bei Neubauten sind die Hausanschlüsse auf Kosten der Bauwerber umzubauen oder neu zu errichten. Hier steht der Bebauungsplan der Einhaltung der in der Stellungnahme geforderten Regeln nicht entgegen.
Keine Stellungnahme wurde abgegeben von:
C) Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Anhörung berührter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 13 a BauGB i. V. m. §§ 13, 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren gem. § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB und beschließt die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des Bebauungsplanes „Max-Stoll-Straße“ einschließlich der oben beschlossenen Änderungen und Ergänzungen im vereinfachten Verfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB.
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 2
§7 (1) und (5) werden redaktionell überarbeitet und zusammengefasst.
§7 (6) wird so angepasst, dass Quergiebel und Dachgauben ausnahmsweise zulässig sind. Im Hinblick auf Dachflächenfenster wird die Festsetzung inhaltsgleich umformuliert.
Satzung und Begründung werden hinsichtlich der redaktionellen Fehler überarbeitet.
Darüber hinaus sind keine Anpassungen der Planung erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 3
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 4
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 5
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
3. Bauanträge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 02. Gemeinderatssitzung | 17.02.2022 | ö | 3 |
3.1. Dachflächenänderung mit Garage u. Lagerraum auf dem Grundstück Fl.-Nr. 16/1 der Gemarkung Holzhausen, Holzhausen 15
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 02. Gemeinderatssitzung | 17.02.2022 | ö | beschließend | 3.1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
3.2. Nutzungsänderung des Lagerbereichs im OG einer best. Maschinenhalle in Büros auf dem Grundstück Fl.-Nr. 422 der Gemarkung Holzhausen, Weng 2
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 02. Gemeinderatssitzung | 17.02.2022 | ö | beschließend | 3.2 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
3.3. Neubau eines Betriebsleiterhauses mit PKW-Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 461/3 der Gemarkung Holzhausen, Haid
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 02. Gemeinderatssitzung | 17.02.2022 | ö | beschließend | 3.3 |
Sachverhalt
3.4. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eckerwiese“ zur Errichtung eines Gartenhauses mit Brennholzlager auf dem Grundstück FlNr. 576/40 der Gemarkung Griesstätt, Dr.-Mitterwieser-Str. 30
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 02. Gemeinderatssitzung | 17.02.2022 | ö | beschließend | 3.4 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
4. Zuschussanträge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 02. Gemeinderatssitzung | 17.02.2022 | ö | 4 |
4.1. Nachholung Beschluss Zuschuss für VHS vom 16.12.2021 (2.915 Einwohner x 0,70 Euro = 2.040,50 Euro Zuschuss)
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 02. Gemeinderatssitzung | 17.02.2022 | ö | beschließend | 4.1 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
4.2. Antrag auf Platzpflegezuschuss DJK SV Griesstätt
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 02. Gemeinderatssitzung | 17.02.2022 | ö | beschließend | 4.2 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
5. Satzungsrecht; Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr der Gemeinde Griesstätt
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 02. Gemeinderatssitzung | 17.02.2022 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
Pauschalsätze für Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren sind regelmäßig zu kalkulieren. Um textliche Unschärfen in der Satzung zu vermeiden, die mit dem Regelungstext des Art. 28 BAyFwG nicht mehr deckungsgleich sind, wird der Regelungstext der vorgenannten Muster-Satzung verwendet. Die Satzung regelt die rechtliche Grundlage zur begründeten Erhebung von Kosten. Der Satzungsentwurf und eine Gesamtkalkulation wurden mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
6. Widmungen; Erweiterung der Erschließungsstraße „Am Leitenfeld“ im Gewerbegebiet Klosterfeld
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 02. Gemeinderatssitzung | 17.02.2022 | ö | beschließend | 6 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
7. Antrag Gemeinderatsmitglied Martin Hofmeister auf Änderung der Bewirtschaftungsweise der bestehenden Ausgleichsflächen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 02. Gemeinderatssitzung | 17.02.2022 | ö | beschließend | 7 |
Sachverhalt
8. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 20.01.2022
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 02. Gemeinderatssitzung | 17.02.2022 | ö | beschließend | 8 |
8.1. Genehmigung von Rechnungen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 02. Gemeinderatssitzung | 17.02.2022 | ö | informativ | 8.1 |
Sachverhalt
- Rechnung für Lieferung Fällmittel (November 2021) vom 19.11.2021 in Höhe von 3.330,38 €
- Rechnung für Entsorgung Klärschlamm November 2021 (54,75 t) in Höhe von 4.104,61 €
8.2. Sonstiges
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 02. Gemeinderatssitzung | 17.02.2022 | ö | beschließend | 8.2 |
Sachverhalt