Datum: 23.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:52 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.12.2024
2 Bauanträge
2.1 Antrag auf Vorbescheid - Aufstellung Bubble Tent im Rahmen Ferien auf dem Bauernhof auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4568/1 der Gemarkung Griesstätt, Au b. Altenhohenau 3
3 Information über zeitlichen Ablauf der Haushaltsplanung 2025
4 Zuschussanträge
4.1 Platzpflegezuschuss für den DJK SV Griesstätt
4.2 Anfrage auf Anpassung der Fundtierpauschale
5 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 12.12.2024.
Bekanntmachung - Zusatztext nach Unterschrift
Angeschlagen am: 17.01.2025 Abgenommen am: 24.01.2025 Hdz.:

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die Sitzung wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 12.12.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 2
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2.1. Antrag auf Vorbescheid - Aufstellung Bubble Tent im Rahmen Ferien auf dem Bauernhof auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4568/1 der Gemarkung Griesstätt, Au b. Altenhohenau 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte wissen, ob das Aufstellen eines Bubble Tent (Zeltdurchmesser ca. 4 m) im Rahmen Ferien auf dem Bauernhof genehmigungsfähig wäre.

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich.
Das Vorhaben könnte unter einer mitgezogenen Privilegierung eventuell genehmigt werden.
“Mitgezogene Privilegierung“
Landwirtschaftsfremde Betätigungen können nur von einem landwirtschaftlichen Betrieb baurechtlich mitgezogen werden, wenn ein funktionaler Zusammenhang besteht und sich die Betätigung äußerlich erkennbar, räumlich und funktional der Landwirtschaft unterordnet. Touristische Betriebszweige stellen keine landwirtschaftliche Betätigung dar, sondern im Sinne des Baurechts gewerbliche Tätigkeiten.

Was ist bei der “Mitgezogenen Privilegierung“ zu beachten?
Wird speziell “Urlaub auf dem Bauernhof“ angeboten, kann eine Genehmigung im Rahmen einer mitgezogenen Privilegierung erfolgen, wenn eine räumliche und funktionale Unterordnung zur Landwirtschaft gegeben ist und wenn dies tatsächlich eine zusätzliche Einkommensquelle darstellt.
  • Nur durch die Unterordnung unter die bestehende Landwirtschaft wird eine mitgezogene Privilegierung möglich.
  • Die landwirtschaftliche Prägung wird von der Genehmigungsbehörde beurteilt und festgestellt.
  • Zur Prüfung der Dienlichkeit kommt es aber nur, wenn vorher überhaupt ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des Baurechts erkannt wurde. Hierbei ist stets das Erscheinungsbild der landwirtschaftlichen Hofstelle zu wahren.
  • Unterkünfte sollen nach Möglichkeit unter Verwendung bestehender Gebäudesubstanz geschaffen werden. Bei unvermeidbarem Neubau muss dieser möglichst flächenschonend ausgeführt werden (z. B. als Anbau, Aufstockung o. Ä.).

Die für das Vorhaben benötigten Stellplätze (Ziffer 6.2 der Stellplatzsatzung: 1 Stellplatz je 2 Betten) sind im Lageplan nicht eingezeichnet.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage, dass die für dieses Vorhaben erforderlichen Stellplätze nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Griesstätt beim Bauantrag eingezeichnet und eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Information über zeitlichen Ablauf der Haushaltsplanung 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 3

Sachverhalt

Die Verwaltung schlägt ein Konsolidierungsjahr ohne Neuverschuldung vor, in dem die begonnen und auf den Weg gebrachten Projekte (laufende Förderprogramme, Murnbrücke, Umschluss Trennsystem Schmiedsteige und Hans-Brunner-Straße, etc.) fertig umgesetzt werden. Zudem sollen im Jahr 2025 die Planungen und Ausschreibungen für die anstehenden Großprojekte (Kläranlagenerweiterung, Breitbandausbau graue Flecken, ggf. Kanalsanierung, Heizkonzepte) vorangetrieben werden. Dies erfordert einen geringeren Mitteleinsatz, jedoch umfangreichen Personaleinsatz.
Sollte wider Erwarten in einem Bereich die Umsetzung schneller vorangehen, als es der Zeitplan vorsieht, könnte in der zweiten Jahreshälfte mit einem Nachtragshaushalt reagiert werden.

Ziel der Verwaltung ist es, am 12. März 2025 dem Finanzausschuss einen Entwurf des Haushaltsplanes vorzulegen, um nach der Vorberatung die Haushaltssatzung am 27. März 2025 verabschieden zu können. Die Einhaltung des Zeitplant hängt von den anstehenden Aufgaben ab, besonders der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025, welche viel Arbeitszeit in Vor- und Nachbearbeitung bindet.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen der erläuterten Vorgehensweise zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Zuschussanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 4
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4.1. Platzpflegezuschuss für den DJK SV Griesstätt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 4.1

Sachverhalt

Der DJK SV Griesstätt stellte den jährlichen Antrag auf Zahlung eines Platzpflegezuschusses über 5.000 €. Der Antrag wurde mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt genehmigt den Platzpflegezuschuss in Höhe von 5.000 €. Die Verwaltung wird beauftragt dem Verein die Mittel auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4.2. Anfrage auf Anpassung der Fundtierpauschale

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 4.2

Sachverhalt

Im Jahr 2020 wurde die Fundtierpauschale durch den Gemeinderat von 0,20 € auf 0,50 € auf Antrag des Tierheims Rosenheim erhöht. Mit Schreiben vom 18.11.2024 bittet das Tierheim um eine weitere Erhöhung auf 1,00 € je Einwohner, um die Kosten decken zu können.

Fundtiere sind rechtlich als Sache zu betrachten und Aufgabe der Gemeinde/Fundamt. Mit Vereinbarung und Zahlung einer jährlichen Pauschale, wird die Aufgabe an das Tierheim übertragen. 

Diskussionsverlauf

Im Gremium werden Sinn, Nutzen und mögliche Folgen diskutiert. Sollte eine Erhöhung der Pauschale abgelehnt werden, besteht die Gefahr, dass die Fundtiervereinbarung aufgekündigt wird. Dann fällt die Zuständigkeit komplett der Gemeinde zu. Die Erhöhung der Pauschale ist somit eine Absicherung der Gemeinde. Mehrheitlich wird ein Nutzen für die Gemeinde erkannt. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt stimmt der Erhöhung der Fundtierpauschale auf 1,00 €/Einwohner zu. Der Mehrwert für die Gemeinde Griesstätt steht im Vordergrund für diese Entscheidung. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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5. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 12.12.2024.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Sitzung am 12.12.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst, für die die Voraussetzung der Geheimhaltung entfällt: 
  • Genehmigung URNr. B1896/2024 – Ankauf von Straßengrund bei Viehhausen
  • Genehmigung URNr. B1897/2024 – Ankauf von Straßengrund bei Viehhausen
  • Genehmigung URNr. B1898/2024 – Ankauf von Straßengrund bei Viehhausen

Informationen des Bürgermeisters:
  • Murnbrücke:
Errichtung in Eigenfinanzierung; Länge: 24 m, Breite: 3,5 m, Traglast: 7,5 t

  • Verwirrte Person
    In den vorgegangenen Tagen sorgte eine verwirrte Person im Bereich Kindergarten und Schule für Unruhe. Die Kindergartenleitung nahm sofort Kontakt mit der Polizei Wasserburg und Bürgermeister Aßmus auf. Der Bürgermeister steht in engem Kontakt mit dem Landratsamt Rosenheim und der Polizei Wasserburg. Nach deren Information wurde die Person am 22.01.2025 in eine psychiatrische Einrichtung verbracht. 

  • Fahrbahnschweller in Schul- und Alpenstraße
    Die aufgebrachten Fahrbahnschweller werden in der Bevölkerung unterschiedlich bewertet. Aufzeichnungen eines sog. TOPO-Geräts zeigen viele, vereinzelt eklatante Geschwindigkeitsverstöße in der Schulstraße. Der Einbau der Fahrbahnschweller ist als Präventionsmaßnahme zur Sicherung des (Haupt-)Schulwegs unserer Kinder zu werten. 
    Enttäuscht zeigt sich Bürgermeister Aßmus darüber, dass etliche Fahrzeuglenker keinen Respekt gegenüber dem Eigentum anderer Mitbürger zeigen und die Schweller über die angrenzende Wiese (landwirtschaftlicher Privatgrund) umfahren. 

Datenstand vom 11.03.2025 12:34 Uhr