Datum: 20.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:48 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.01.2025
2 Bauanträge
2.1 Umbau, Dachanhebung und Nutzungsänderung (von Ein- in Zweifamilienhaus) an einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1064/1 der Gemarkung Griesstätt, Kettenham 24
2.2 Antrag auf Vorbescheid - Errichtung einer Maschinenhalle für ein land-/forstwirtschafliches Lohnunternehmen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 931/0 der Gemarkung Kolbing, Haid 8
2.3 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 756/4 der Gemarkung Griesstätt, Kirchmaierstraße 31 b
3 Beschlussfassung über Bürgerbeteiligung Denkmal Ecker-Stadel
4 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 23.01.2025
Bekanntmachung - Zusatztext nach Unterschrift
Angeschlagen am: Abgenommen am: Hdz.:

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 20.02.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die Sitzung wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 23.01.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 20.02.2025 ö 2

Sachverhalt

 

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2.1. Umbau, Dachanhebung und Nutzungsänderung (von Ein- in Zweifamilienhaus) an einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1064/1 der Gemarkung Griesstätt, Kettenham 24

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 20.02.2025 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte ein das bestehende Einfamilienhaus zu einem Zweifamilienhaus umbauen und das Dach um 1,11 m anheben. Ferner möchte er einen Wintergarten (3,14 m x 5,10 m) im EG und im OG (4,82 m x 1,25 m) errichten.
Zudem ist eine Dachterrasse auf der bestehenden Garage geplant. Die neuen Bauteile sind im Eingabeplan rot gekennzeichnet.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kettenham (§ 34 Abs. 1 BauGB).

Auszug aus § 34 Abs. 1 BauGB:
(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Der Entwässerungsplan wird bis zur Gemeinderatssitzung nachgereicht.
Die 4 erforderlichen Stellplätze sind im Grundriss des Eingabeplanes eingezeichnet (1x Garage, 3x offene Stellplätze).

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage, dass das Niederschlagswasser nur gedrosselt mit 0,6 l/s in den gemeindlichen Regenwasserkanal eingeleitet werden darf. 
Zudem dürfen die eingezeichneten Stellplätze an der Gemeindestraße nicht auf diese entwässert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.2. Antrag auf Vorbescheid - Errichtung einer Maschinenhalle für ein land-/forstwirtschafliches Lohnunternehmen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 931/0 der Gemarkung Kolbing, Haid 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 20.02.2025 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte durch einen Vorbescheid wissen, ob eine Maschinenhalle (ca. 18 m x 8 m) für sein land- und forstwirtschaftliches Lohnunternehmen genehmigungsfähig ist.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich.

Das Vorhaben könnte gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert sein. Sollte dies nicht der Fall sein handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB.

Das Niederschlagswasser würde in den gemeindlichen Kanal eingeleitet werden.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.3. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 756/4 der Gemarkung Griesstätt, Kirchmaierstraße 31 b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Gemeinderat 12. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö beschließend 2.1
Nicht sichtbar
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 20.02.2025 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte ein Einfamilienhaus (7,82 m x 9,77 m) mit Carport (3,0 m x 6,0 m) errichten.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung 1. Änderung und Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „Westlich der Kirchmaierstraße“.
Diese regelt in § 3, dass sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB richtet.

Auszug aus § 34 Abs. 1 BauGB:
(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Eine Versickerung des Niederschlagswasser ist aufgrund eines ersten Bodengutachten des Antragstellers nicht möglich.
Von Frau Schreiber wurde geprüft, ob das Niederschlagswasser in den gemeindlichen Mischwasserkanal in der Kirchmaierstraße eingeleitet werden kann.
Das Niederschlagswasser kann grundsätzlich gedrosselt mit 0,6 l/s in den Mischwasserkanal eingeleitet werden. 

Um die Erschließung als gesichert zu erachten, muss vom Antragsteller an die Gemeinde ein schlüssiges Konzept inkl. ausreichender Bemessung der Regenwasseranlage (Regenwasser muss auch gepumpt werden) in einem Entwässerungsplan nachgewiesen werden.

Bei einem Termin am 30.01.2025 wurde von den Antragstellern ein schlüssiges Konzept vorgetragen. Der Entwässerungsplan zu dem Vorgetragenen Konzept soll bis zur Gemeinderatssitzung vorliegen.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 34 Abs. 1 BauGB.

Hinweis:
Das anfallende Niederschlagswasser darf kein Nachbargrundstück oder Gebäude schädigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Beschlussfassung über Bürgerbeteiligung Denkmal Ecker-Stadel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 12.1
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 20.02.2025 ö 3

Sachverhalt

Die Verwaltung hat in der Gemeinderatssitzung im Januar einen Vorschlag zur Bürgerbeteiligung vorgelegt, welcher bereits positiv im Gremium aufgenommen worden ist. Nun ist für das weitere Vorgehen ein Gemeinderatsbeschluss notwendig, dass der erste Schritt des Vorschlags umgesetzt wird. Dazu soll im nächsten Gemeindeblatt (Redaktionsschluss 25.02.2025) ein Aufruf zur freiwilligen, ehrenamtlichen Mitarbeit erscheinen.

Diskussionsverlauf

Die Verwaltung hat zwei Beschlussvorschläge für die Gemeinderatssitzung erarbeitet und vorgelegt.

Beschlussvorschlag 1:
Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen den von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg und beauftragen diese einen Aufruf zur Bürgerbeteiligung im Gemeindeblatt, sowie weiteren zur Verfügung stehenden Medien zu veröffentlichen. Der Bürgerzusammenschluss soll ein selbsttragendes Sanierungs- und Nutzungskonzept erstellen, welches mit den Denkmalschutzbehörden und Träger öffentlicher Belange abgestimmt ist. Dieses ist dem Gremium zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Gemeinderat ist regelmäßig über den Planungsstand zu informieren. Der Gemeinderat behält sich vor, sollte sich ein für das Gremium sinnvolleres Projekt ergeben, dieses vorzuziehen. 


Beschlussvorschlag 2:
Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt beschließt die vorgelegte Pressemeldung (mit den eingearbeiteten Anpassungen) an die üblichen Medien zur öffentlichen Bekanntmachung zu senden, sowie auf der Website der Gemeinde als PDF-Datei zum Download bereitzustellen.


Im Gremium wird eifrig diskutiert. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Bürgerbeteiligung wird im Gremium von allen Ratsmitgliedern positiv bewertet. Manche jedoch sehen den Zeitpunkt als zu verfrüht an und wünschen sich vorab noch für verschiedene Themen eine Abklärung. 
Weiter ist eine Erleichterung im Denkmalschutzrecht angekündigt, die in die Planung mit einfließen soll. Andere wiederum sind froh, dass Bewegung in die Situation kommt und das Thema aufgegriffen wird. Mit der Bürgerbeteiligung werden die interessierten Bürger auch genauer informiert, wo die Probleme liegen und das Projekt die letzten Jahrzehnte nicht weiter vorangeschritten ist. Mit dieser Transparenz wird man auch Verständnis ernten. 

Die vorgelegte Pressemeldung beinhaltet nach Meinung der Ratsmitglieder bereits zu viele detaillierte Informationen. An erster Stelle soll der Aufruf zur Mitarbeit stehen. Den Ideen der Bürger sollen von vornherein keine Grenzen gesetzt werden, damit eine offene Diskussion zu Stande kommt. 
Weiter muss den Bürgern klar gemacht werden, dass dieses Projekt ein langwieriger Prozess werden wird. 

Die im Beschlussvorschlag 2 genannte Pressemeldung mit der anhängenden schriftlichen Datennutzungserlaubnis im Rahmen der Bürgerbeteiligung, sowie zur Mitarbeit in derselbigen, sehen die Gremiumsmitglieder als zu früh an. Sie befürchten, es könnten einige potenzielle Mitwirkende dadurch abgeschreckt werden.

Weiter soll ein anderer Name für die Informationsveranstaltung gefunden werden. Mit dem Namen soll interessierten Bürgern klar sein, dass es ein Dialog und kein Vortrag werden soll. 
Mit dem Aufruf sollen Interessenten gesammelt werden. Im besten Fall ist auch ein Investor unter den Interessenten zu finden.

Schwierig gestaltet sich die Beschlussfassung über das weitere Vorgehen. Die Pros und Contras werden gegeneinander abgewogen und das Gremium spricht sich mehrheitlich für eine Bürgerbeteiligung aus. Weiter soll sich jedes Gremiumsmitglied seine Gedanken über die Art des Aufrufs und die Umformulierung des von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlag 1 machen. 
Das weitere Vorgehen wird wegen der geplanten Haushaltsbesprechung und -verabschiedung im März bis zur Aprilsitzung zurückgestellt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt beschließt eine Bürgerbeteiligung zur Sanierung des Denkmalschutzgebäudes Eckerstadels anzustreben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Tagesordnungspunkt wird auf die Gemeinderatssitzung im April verschoben. Die Gremiumsmitglieder sollen sich über den gewünschten Ablauf der Bürgerbeteiligung ihre Gedanken machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 23.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 20.02.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung am 23.01.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst, zu denen die Maßgabe der Geheimhaltung entfallen ist:
  • Vergabe Kommunale Wärmeplanung
  • Kauf von Straßengrund in Laiming


In der Sondersitzung am 11.02.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst, zu denen die Maßgabe der Geheimhaltung entfallen ist
  • Umsetzung von verschiedenen Umschlüssen im Kanalsystem (Schulstraße/Kreuzung Max-Stoll-Straße und Schmiedsteige)
Hier können Verkehrsbeeinträchtigungen auftreten
  • Beschluss zur Durchführung Planung Trennsystem im Eichenweg

Beschluss

Die Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung dürfen so an die Öffentlichkeit weiter gegeben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2025 12:59 Uhr