Datum: 21.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle in der Grundschule
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.03.2022
2 Vollzug der BauGB
2.1 12. Änderung FlNPl (Bereich OT Berg), Gemeinde Ramerberg; erneute Beteiligung Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB
2.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11 "Berg" - Elpro, Gemeinde Ramerberg; Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB
2.3 Einbeziehungssatzung Holzhausen Grundstück Fl. Nr. 7/2 (Eheleute Wiersch), Beratung und Aufstellungsbeschluss
2.4 Aufstellung des Bebauungsplanes „Max-Stoll-Straße“; Behandlung der Stellungnahme aus der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Billigungs- und Satzungsbeschluss
3 Bauanträge
3.1 Neuerrichtung einer Satteldachgaube mit einer energetischen Dachsanierung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 702/21 der Gemarkung Griesstätt, Lerchenweg 16
3.2 Anbau an die bestehende Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.-Nr. 647 der Gemarkung Griesstätt, Edenberg 5
3.3 Neubau eines Kompostierungsstalls für Milchvieh auf dem Grundstück Fl.-Nr.306 der Gemarkung Holzhausen, Simmelsberg
3.4 Neubau eines Melkgebäudes mit Trockensteher-, Selektions- und Abkalbebereich auf dem Grundstück Fl.-Nr.306 der Gemarkung Holzhausen, Simmelsberg
3.5 Neubau eines Gülleerdbeckens auf dem Grundstück Fl.-Nr.306 der Gemarkung Holzhausen, Simmelsberg
3.6 Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle auf dem Grundstück Fl.-Nr.306 der Gemarkung Holzhausen, Simmelsberg
3.7 Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Carports auf der nördlichen Grundstücksgrenze mit Zufahrt + „Verlegung“ des Gehölzstreifens (wg. Auflieger LKW) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 781/9 der Gemarkung Griesstätt, Am Leitenfeld
3.8 Abbruch des bestehenden Mehrfamilienhauses sowie jeweils Errichtung einer Doppelhaushälfte mit zwei Wohneinheiten und einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 628/7 der Gemarkung Griesstätt, Schulstraße 2 und 2 a
4 Stellungnahmen des Bürgermeisters
4.1 Zu Fragen von Gemeinderat Hofmeister
4.2 Baumfällaktion Stockschützenanlage (Sportplatzgelände)
5 Neuregelung Spenden ab 2022
6 Antrag Florian Reich auf Errichtung eines "Dirtparks"
7 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 24.03.2022
Bekanntmachung - Zusatztext nach Unterschrift
Angeschlagen am: Abgenommen am: Hdz.:

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 21.04.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die Sitzung wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 24.03.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Aßmus enthält sich der Abstimmung. Er nahm an der Sitzung nicht teil.

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2. Vollzug der BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 21.04.2022 ö beschließend 2
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2.1. 12. Änderung FlNPl (Bereich OT Berg), Gemeinde Ramerberg; erneute Beteiligung Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 21.04.2022 ö beschließend 2.1

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände oder Bedenken gegen die 12. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich OT Berg, der Gemeinde Ramerberg. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11 "Berg" - Elpro, Gemeinde Ramerberg; Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 21.04.2022 ö beschließend 2.2

Diskussionsverlauf

Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände oder Bedenken gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Berg“ – Elpro der Gemeinde Ramerberg. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.3. Einbeziehungssatzung Holzhausen Grundstück Fl. Nr. 7/2 (Eheleute Wiersch), Beratung und Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 21.04.2022 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Im östlichen Bereich des Grundstücks FlNr. 7/2 Gemarkung Holzhausen ist die Errichtung eines Einfamilienhauses geplant. Rechtliche Voraussetzung für die Genehmigung des Vorhabens ist der Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats nehmen den Planungsentwurf vom 14.04.2022 zur Kenntnis. Das Gremium beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB für das Grundstück FlNr. 7/2 Gemarkung Holzhausen und billigt den Planungsentwurf in der Fassung vom 14.04.2022. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.4. Aufstellung des Bebauungsplanes „Max-Stoll-Straße“; Behandlung der Stellungnahme aus der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Billigungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 21.04.2022 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und die Anhörung berührter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB wurde in der Zeit vom 11.03.2022 bis einschließlich 29.03.2022 durchgeführt. Stellungnahmen konnten ausschließlich zu den im Bebauungsplan geänderten Bereichen abgegeben werden. 

A. 
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB 
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

B. 
Stellungnahmen aus der Anhörung der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 13 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sind 12 Stellungnahmen eingegangen.

Keine Einwendungen wurden vorgebracht von:
  • Regierung von Oberbayern - Höhere Landesplanungsbehörde (Anlage 1)
  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern (Anlage 2)
  • Landratsamt Rosenheim – Bauleitplanung (Anlage 3)
  • Landratsamt Rosenheim – Untere Naturschutzbehörde (Anlage 4)
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim (Anlage 5)
  • Gemeinde Eiselfing (Anlage 6)
  • Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn (Anlage 7)
  • Gemeinde Schechen (Anlage 8)
  • IHK für München und Oberbayern (Anlage 9)
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern (Anlage 10)
  • Evangelisch-Lutherisches Pfarramt Wasserburg a. Inn (Anlage 11)

Wasserwirtschaftsamt Rosenheim vom 23.03.2022 
Abwägung:
Die Anregung, dass zur Verbesserung des lokalen Mikroklimas sowie um einen Beitrag zur Vorsorge vor Klimaänderungen zu leisten, Flachdächer sowie Garagen zu begrünen sind, wird nicht in die Hinweise übernommen, da zum einen Garagen oder Nebenanlagen nur als Satteldach auszuführen sind und somit eine entsprechende Ausgestaltung als Gründach nicht möglich bzw. zweckmäßig ist. Zudem ist die Ausführung möglicher Flachdächer (bei Carports nach § 7 (9) Satzungstext) bereits als Gründach festgesetzt.
Hinsichtlich der Versickerung wird unter C.3 Hinweise zur Versickerung auf eine möglichst natürliche Versickerung über den belebten Oberboden, wo die Untergrundverhältnisse es zulassen, unter Beachtung der NWFreiV in Verbindung mit der TRENGW, hingewiesen.

Unter C.4 Hinweise zum baulichen Schutz gegen Starkregenereignisse wird ein Absatz aufgenommen, welcher eine Hochwasserrisiko angepasste Bauweise empfiehlt, sowie auf die Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums hinweist. Weiter wird der Abschluss einer Elementarschadensversicherung empfohlen.

Keine Stellungnahme wurde abgegeben von:
  • Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V.
  • Bayernwerk AG
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V.
  • Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH
  • Freiwillige Feuerwehr Griesstätt
  • Gemeinde Schonstett
  • Gemeinde Vogtareuth
  • ip-fabric GmbH
  • Katholisches Pfarramt
  • Kreishandwerkerschaft Rosenheim
  • Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
  • Landratsamt Rosenheim – Gesundheitsamt
  • Landratsamt Rosenheim - Untere Straßenverkehrsbehörde
  • Landratsamt Rosenheim – Kreistiefbauverwaltung
  • Landratsamt Rosenheim – Kreisbrandrat
  • Landratsamt Rosenheim - Wasser- und Bodenschutz
  • Landratsamt Rosenheim – Immissionsschutz
  • Landratsamt Rosenheim – Kreisheimatpfleger, Baudenkmalpflege
  • Regierung von Oberbayern - Techn. Fachberatung für Brand - und Katastrophenschutz
  • Regionalverkehr Oberbayern GmbH, Niederlassung Ost
  • Staatliche Schulämter in der Stadt und im Landkreis Rosenheim
  • Stadt Wasserburg a. Inn
  • Wasserbeschaffungsverein Griesstätt e. V.

C)
Billigungs-, Satzungsbeschluss sowie Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Anhörung berührter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 13a BauGB i. V. m. §§ 13, 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt billigt den Bebauungsplanentwurf i. d. F. v. 11.04.2022, nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 13a BauGB i. V. m. §§ 13 BauGB, 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB.

Beschluss 1

Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Unter C.4 wird der Absatz „Hinsichtlich vermehrt zunehmender Starkregenereignisse kann es zu Überflutungen kommen, weshalb für bauliche Anlagen eine Hochwasserrisiko angepasste Bauweise empfohlen wird. Auf die Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums wird hingewiesen. Weiter wird der Abschluss einer Elementarschadensversicherung empfohlen.“ aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt billigt den Bebauungsplanentwurf i. d. F. v. 11.04.2022, nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 13a BauGB i. V. m. §§ 13 BauGB, 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB und beschließt den vom Büro WÜSTINGER RICKERT Architekten und Stadtplaner PartGmbB, Frasdorf, gefertigten Bebauungsplan der Innenentwicklung einschließlich der oben beschlossenen Änderungen als Satzung i. d. F. v. 11.04.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 21.04.2022 ö 3
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3.1. Neuerrichtung einer Satteldachgaube mit einer energetischen Dachsanierung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 702/21 der Gemarkung Griesstätt, Lerchenweg 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 21.04.2022 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Die Antragsteller möchten eine Satteldachgaube (2,90 m x 1,645 m) neu errichten und das Dach energetisch sanieren.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Griesstätt Nord“ und entspricht nicht dem Bebauungsplan. Im Bebauungsplan sind lediglich Quergiebel, jedoch keine Dachgauben vorgesehen. Deshalb ist neben dem gemeindlichen Einvernehmen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Griesstätt Nord bzgl. der Neuerrichtung einer Satteldachgaube erforderlich. Die Erschließung ist gesichert, das Niederschlagswasser wird gedrosselt in den gemeindlichen Kanal eingeleitet.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben und genehmigen die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan s „Griesstätt Nord“ nach § 31 Abs. 1 BauGB und Ziffer 2.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.2. Anbau an die bestehende Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.-Nr. 647 der Gemarkung Griesstätt, Edenberg 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 21.04.2022 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Gemeinderat Schuster enthält sich gem. Art. 49 GO wegen verwandtschaftlicher Verhältnisse zum Antragsteller von Beratung und Beschlussfassung

Der Antragsteller möchte an die bestehende Maschinenhalle anbauen (Größe Anbau: 12,03 m x 11,99 m).
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist n. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. Die Erschließung ist gesichert, das Niederschlagswasser wird gedrosselt ins Altwasser über bestehende Drainageleitungen eingeleitet.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.3. Neubau eines Kompostierungsstalls für Milchvieh auf dem Grundstück Fl.-Nr.306 der Gemarkung Holzhausen, Simmelsberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 21.04.2022 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte einen neuen Kompostierungsstall für Milchvieh (57,70 m x 27,30 m) bauen. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. Die Erschließung ist gesichert, das Niederschlagswasser wird versickert.

Beschluss

Das Gremium erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.4. Neubau eines Melkgebäudes mit Trockensteher-, Selektions- und Abkalbebereich auf dem Grundstück Fl.-Nr.306 der Gemarkung Holzhausen, Simmelsberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 21.04.2022 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte ein neues Melkgebäude mit Trockensteher-, Selektions- und Abkalbebereich (21,00 m x 20,55 m) bauen. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. Die Erschließung ist gesichert, das Niederschlagswasser wird versickert.

Beschluss

Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erteilen die Mitglieder des Gemeinderats das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.5. Neubau eines Gülleerdbeckens auf dem Grundstück Fl.-Nr.306 der Gemarkung Holzhausen, Simmelsberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 21.04.2022 ö beschließend 3.5

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte ein neues Gülleerdbecken (25,54 m x 33,54 m) bauen. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. Die Erschließung ist gesichert, das Niederschlagswasser wird versickert.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.6. Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle auf dem Grundstück Fl.-Nr.306 der Gemarkung Holzhausen, Simmelsberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 21.04.2022 ö beschließend 3.6

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte eine neue landwirtschaftliche Maschinen- und Bergehalle (22,80 m x 15,60 m) bauen. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, das Vorhaben ist n. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. Die Erschließung ist gesichert, das Niederschlagswasser wird versickert.

Beschluss

Das Gremium erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.7. Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Carports auf der nördlichen Grundstücksgrenze mit Zufahrt + „Verlegung“ des Gehölzstreifens (wg. Auflieger LKW) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 781/9 der Gemarkung Griesstätt, Am Leitenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 21.04.2022 ö beschließend 3.7

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte an der nördlichen Grundstücksgrenze einen Carport (7,50 m x 3,15 m) mit einer Zufahrt errichten. Zudem möchte er den Gehölzstreifen „verlegen“, um den LKW- Auflieger nicht versetzen zu müssen. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Klosterfeld“. Im Bebauungsplan wurde in Ziffer 10.2 zwischen den Bauparzellen beiderseits ein 3 m breiter Gehölzstreifen festgelegt. Da der Carport und die dazugehörige Zufahrt auf dem Grünstreifen errichtet werden sollen, ist eine isolierte Befreiung von Ziffer 10.2 des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Klosterfeld“ erforderlich. Für die „Verlegung“ des Grünstreifens, damit der LKW-Auflieger nicht versetzt werden muss ist ebenfalls eine isolierte Befreiung erforderlich. 

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben und genehmigen die isolierte Befreiung von Ziffer 10.2 des Bebauungsplan „Gewerbegebiet Klosterfeld“. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

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3.8. Abbruch des bestehenden Mehrfamilienhauses sowie jeweils Errichtung einer Doppelhaushälfte mit zwei Wohneinheiten und einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 628/7 der Gemarkung Griesstätt, Schulstraße 2 und 2 a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 21.04.2022 ö beschließend 3.8

Sachverhalt

Gemeinderat Kaiser enthält sich gem. Art. 49 GO wegen verwandtschaftlicher Verhältnisse zu den Antragstellern der Beratung und Beschlussfassung. 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Griesstätt (§ 34 Abs. 1 BauGB). Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen gemäß § 34 Abs. 1 BauGB dem gemeindlichen Einvernehmen zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Stellungnahmen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 21.04.2022 ö 4
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4.1. Zu Fragen von Gemeinderat Hofmeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 21.04.2022 ö informativ 4.1

Sachverhalt

Gemeinderats Hofmeister ist zur Sitzung nicht anwesend. Bürgermeister Aßmus bedauert, sich dem Ersuchen des Gremiumsmitglieds nicht direkt stellen zu können, erläutert aber die vorab eingereichten Anfragen im Gremium. 

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4.2. Baumfällaktion Stockschützenanlage (Sportplatzgelände)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 21.04.2022 ö informativ 4.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert den Hergang, der zur Entscheidung die Bäume an der Stockschützenanlage zu fällen, geführt hat. Aufgrund der mit dem Fachunternehmen festgestellten Schäden an den Bäumen war von einer potentiellen Gefährdung auszugehen. Er entschied daher nach dem Prinzip Menschenwohl vor Naturschutz. 
3. Bürgermeister Gartner verliest in seiner Eigenschaft als Vorstand des Sportvereins Griesstätt und damit als rechtlich Verantwortlicher der Sportanlagen, eine Stellungnahme, die die Entscheidung zur Fällaktion detailliert erläutert und rechtfertigt

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5. Neuregelung Spenden ab 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 21.04.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die bisherige Handhabung zur Genehmigung von Spendeneingängen am Jahresende birgt Nachteile in der Abarbeitung. Die Verwaltung schlägt daher vor die Abwicklung neu zu regeln, eingehende Spenden ab einer Summe von 500 € unverzüglich zur Beschlussfassung im Gemeinderat vorzulegen und erst danach eine Spendenquittung auszustellen. Bei Spenden bis zu einer Summe von 500 € entscheidet der Bürgermeister über die Annahme. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Empfehlung des Finanzausschusses zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zur Neuregelung der Annahme von Spenden zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Antrag Florian Reich auf Errichtung eines "Dirtparks"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 21.04.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Florian Reich aus Griesstätt stellt einen Antrag an die Gemeinde zur Errichtung eines Dirtparks. Das Antragsschreiben wurde mit den Sitzungsunterlagen im SharePoint zur Verfügung gestellt. 

Diskussionsverlauf

Der Antrag wird im Gremium positiv aufgenommen, jedoch ergeben sich einige Fragen, wie nach einem geeigneten Grundstück – Eigentum oder Pacht, oder der Finanzierung. Wer übernimmt in Folge federführend die Verantwortung für Unterhalt und Pflege der Anlage?
Es wird vorgeschlagen einen Aufruf nach einem geeigneten Grundstück in Gemeindeblatt und gemeindlicher Homepage zu starten. Vorbereitung und Planung soll federführend bei den Jugendreferenten angesiedelt werden. 

Beschluss

Das Gremium befürwortet grundsätzlich die Erstellung eines Dirtparks und beauftrag die Verwaltung und die Jugendbeauftragten mit der weiteren Ausarbeitung des Vorhabens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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7. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 24.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 21.04.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Datenstand vom 19.10.2022 09:53 Uhr