Datum: 14.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle in der Grundschule
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 20:46 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.05.2022
2 Bauanträge
2.1 Teilabbruch der bestehenden Tenne und Wiedererrichtung eines Betriebsleiterhaus an das landwirtschaftliche Gebäude, Fl.-Nr. 616 der Gemarkung Griesstätt, Wörlham 7
2.2 Neubau eines Betriebsgebäudes mit Sozialraum, Büroräumen und einer Hackschnitzelheizung, Fl.-Nr. 1732 u. 1732/7 der Gemarkung Griesstätt, Kreuth 11
2.3 Neubau eines Milchviehlaufstalles, Fl.-Nr. 1002 der Gemarkung Kolbing, Schmiding 1
2.4 Neubau einer geschlossenen Güllegrube Ø 16 m in Stahlbeton, Fl.-Nr. 1002 der Gemarkung Kolbing, Schmiding 1
2.5 Tektur - Ausbau und Aufstockung des bestehenden EFH zum Einbau einer 2. Wohneinheit, Fl.-Nr. 616/18 der Gemarkung Griesstätt, Schulstraße 13
2.6 Einbau einer Ferienwohnung in das best. Betriebsleiterhaus, Fl.-Nr. 942 der Gemarkung Kolbing, Haid 1
2.7 Abbruch und Neubau des bestehenden landwirtschaftlichen Wohnhauses, Fl.-Nr. 921 der Gemarkung Kolbing, Haid 2
2.8 Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Einfamilienhauses mit integrierter Doppelgarage, Fl.-Nr. 631/0 der Gemarkung Kolbing, Wörlham
3 Vollzug BauGB
3.1 Gemeinde Eiselfing: Vollzug des Bundesbaugesetzes; Aufstellung des Bebauungsplans „Otto-Geist-Straße Nord“ gem. § 13b BauGB – Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
3.2 Bebauungsplanänderung Gewerbegebiet Klosterfeld
4 Satzungsrecht
4.1 Beratung und evtl. Beschlussfassung über Satzungsänderung der Benutzungssatzung für die Mittagsbetreuung in der Schule
4.2 Beratung und evtl. Beschlussfassung über Satzungsänderung der Gebührensatzung für die Mittagsbetreuung in der Schule
4.3 Beratung über Satzungsänderung und -ergänzung der Benutzungssatzung für Kindertageseinrichtungen
4.4 Beratung und evtl. Beschlussfassung über Satzungsänderung der Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen
5 Zuschussanträge
5.1 Zuschussantrag der Caritas Wasserburg
6 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 19.05.2022
Bekanntmachung - Zusatztext nach Unterschrift
Angeschlagen am: Abgenommen am: Hdz.:

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 14.07.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die Sitzung wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 19.05.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderäte Ametsbichler, Fuchs und Pauker enthalten sich der Abstimmung. Sie nahmen an der Sitzung nicht teil.

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 14.07.2022 ö 2
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2.1. Teilabbruch der bestehenden Tenne und Wiedererrichtung eines Betriebsleiterhaus an das landwirtschaftliche Gebäude, Fl.-Nr. 616 der Gemarkung Griesstätt, Wörlham 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 14.07.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte einen Teil der bestehenden Tenne abbrechen und ein Betriebsleiterhaus an das bestehende landwirtschaftliche Gebäude (9 m x 10,79 m) wiedererrichten (Betriebsleiterhaus Anbau wird etwas kleiner als die vorherige Tenne). 
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist n. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert.
Die Erschließung ist gesichert, das Niederschlagswasser wird gedrosselt in den Regenwasserkanal eingeleitet.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.2. Neubau eines Betriebsgebäudes mit Sozialraum, Büroräumen und einer Hackschnitzelheizung, Fl.-Nr. 1732 u. 1732/7 der Gemarkung Griesstätt, Kreuth 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 14.07.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte ein Betriebsgebäude (10,365 m x 13,49 m) mit Sozialraum, Büroräumen und einer Hackschnitzelheizung neu bauen.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist n. § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB Teilprivilegiert (bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist).
Die Erschließung ist gesichert, das Niederschlagswasser wird gedrosselt in den Laimbach eingeleitet. Eine Versickerung des Niederschlagswasser ist gemäß Gutachten nicht möglich

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.3. Neubau eines Milchviehlaufstalles, Fl.-Nr. 1002 der Gemarkung Kolbing, Schmiding 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 14.07.2022 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte einen Milchviehlaufstall (21,80 m x 46,50 m) neu bauen.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist n. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert.
Die Erschließung ist gesichert, das Niederschlagswasser wird versickert.

Das Gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Milchviehlaufstalles wurde in der Sitzung v. 17.07.2019 unter TOP 3 c) mit 9 : 0 Stimmen erteilt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4. Neubau einer geschlossenen Güllegrube Ø 16 m in Stahlbeton, Fl.-Nr. 1002 der Gemarkung Kolbing, Schmiding 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 14.07.2022 ö beschließend 2.4
Nicht sichtbar
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 30.03.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Antragsteller plant die Errichtung einer Güllegrube mit 16 m Durchmesser (Ø) 
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist n. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert.
Die Erschließung ist gesichert, das Niederschlagswasser wird versickert.

Das Gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau einer geschlossenen Güllegrube Ø 12 m in Stahlbeton wurde in der Sitzung v. 17.07.2019 unter TOP 3 d) mit 9 : 0 Stimmen erteilt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.5. Tektur - Ausbau und Aufstockung des bestehenden EFH zum Einbau einer 2. Wohneinheit, Fl.-Nr. 616/18 der Gemarkung Griesstätt, Schulstraße 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 14.07.2022 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Die Antragstellerin möchte einen Vollwärmeschutz im Zusammenhang der genehmigten Baumaßnahme mit anbringen.
Das Vorhaben ist grundsätzlich n. Art. 57 Abs. 1 Nr. 11 Buchstabe e) BayBO verfahrensfrei. Die geplante Maßnahme ist jedoch kein selbstständiges Einzelvorhaben, sondern Teil eines auszuführenden Gesamtvorhabens das der Genehmigungspflicht unterliegt, somit ist eine Genehmigung notwendig. Die breite des Vollwärmeschutzes beträgt 0,14 m.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Anbau und Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses zum Einbau einer 2. Wohneinheit wurde in der Sitzung v. 16.12.2021 unter TOP 5 b) mit 11 : 0 Stimmen erteilt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 34 BauGB zur Anbringung eines Vollwärmeschutzes als Teilmaßnahme des geplanten und bereits genehmigten Bauvorhabens. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.6. Einbau einer Ferienwohnung in das best. Betriebsleiterhaus, Fl.-Nr. 942 der Gemarkung Kolbing, Haid 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 14.07.2022 ö beschließend 2.6

Sachverhalt

Die Antragsteller wollen in das Dachgeschoss des bestehenden Betriebsleiterwohnhauses eine Ferienwohnung (6,24 m x 9,99 m) einbauen.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist n. § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB Teilprivilegiert.
Die Erschließung ist gesichert, das Niederschlagswasser wird versickert.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen gem. § 35 Abs. 4. Nr. 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.7. Abbruch und Neubau des bestehenden landwirtschaftlichen Wohnhauses, Fl.-Nr. 921 der Gemarkung Kolbing, Haid 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 14.07.2022 ö beschließend 2.7

Sachverhalt

Die Antragsteller planen das bestehende landwirtschaftliche Wohnhaus abzureißen und mit 3 Wohnungen (EG, 1. OG, DG) neu zu errichten.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, die Erschließung ist gesichert. Das neue Wohnhaus mit 3 Wohnung wird um ca. 14,41 m2 größer als das vorherige.
Niederschlagswasser wird gedrosselt in den Regenwasserkanal (Bürgermeisterkanal) eingeleitet.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen nur, wenn eine Privilegierung n. § 35 Abs. 1 BauGB oder § 35 Abs. 4 BauGB vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.8. Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Einfamilienhauses mit integrierter Doppelgarage, Fl.-Nr. 631/0 der Gemarkung Kolbing, Wörlham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 14.07.2022 ö beschließend 2.8

Sachverhalt

Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit integrierter Doppelgarage. Für den Bereich der Flur-Nr. 631/0 der Gemarkung Kolbing ist durch die Gemeinde eine Außenbereichssatzung geplant, der Aufstellungsbeschluss jedoch noch nicht gefasst. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange muss noch erfolgen. 

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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3. Vollzug BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 14.07.2022 ö 3
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3.1. Gemeinde Eiselfing: Vollzug des Bundesbaugesetzes; Aufstellung des Bebauungsplans „Otto-Geist-Straße Nord“ gem. § 13b BauGB – Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 14.07.2022 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Die Unterlagen zum Bebauungsplan wurden mit den Sitzungsunterlagen im SharePoint zur Verfügung gestellt. 

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Otto-Geist-Straße Nord“ gem. § 13b BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.2. Bebauungsplanänderung Gewerbegebiet Klosterfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 14.07.2022 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Die Voraussetzungen für eine Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sind gegeben. Ein Umweltbericht wird nicht erstellt.

Die Bebauung auf dem Grundstück Fl. Nr. 782, Gmkg. Griesstätt, wurde inzwischen realisiert.
Dabei wurde zur Anlage von Stellplätzen im südwestlichen Bereich eine Stützmauer zum östlich angrenzenden Nachbargrundstück Fl. Nr. 782/9, Gmkg. Griesstätt, mit einer Höhe von ca. 2.40 m errichtet.

Der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 782/9 ist auf dem Nachbargrundstück Fl. Nr. 781/14 mit einem Gartenbaubetrieb ansässig und möchte die dort bestehende Halle nach Norden hin auf das angrenzende Flurstück erweitern. Dabei sollen die westliche sowie die nördliche Wand an die Stützmauer ohne Abstand angebaut und damit in den vorhandenen Geländevorsprung integriert werden. Mit dieser Lösung kann die Entstehung eines grabenähnlichen 3.0 m breiten Grundstücksstreifens zwischen Stützmauer und Hallenwand vermieden werden. Eine Beeinträchtigung der bestehenden bzw. der zulässigen Nachbarbebauung ist nicht zu erwarten.

Bei einer Grenzbebauung kann weder der in den Ursprungsbebauungsplänen festgesetzte Grenzabstand von mind. 3,0 m eingehalten, noch ein 2,5 m breiter Pflanzstreifen entlang der Grundstücksgrenzen angelegt werden. Aus städtebaulicher Sicht sind jedoch bei Verzicht auf den Abstandsstreifen an der beantragten Stelle keine negativen Auswirkungen zu erkennen.

Durch die vorgeschlagene Verlegung des Bauraumes an die Grenze zwischen Fl. Nr. 782/9 und 782 (im Westen und teilweise im Norden) entfällt der festgesetzte Pflanzstreifen auf einer Fläche von ca. 75 m². Dieser Verlust an sickerfähiger Fläche sowie an Gehölzpflanzungen wird ersetzt durch die Errichtung einer extensiv begrünten Dachfläche mit ca. 150 m² auf der neu zu erstellenden Halle.

Es handelt sich um eine Maßnahme er Innenentwicklung. Der Bebauungsplan kann als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ nach §13a BauGB im beschleunigten Verfahren nach §13a Abs. 2 BauGB, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt i. V. m. dem Gemeinderatsbeschluss vom 18.02.2021 (TOP 2a) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Klosterfeld“ und „Gewerbegebiet Klosterfeld Erweiterung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung.
Der Geltungsbereich umfasst die Fl. Nrn. 781/14 und 782/9 der Gemarkung Griesstätt.

Anlass sowie Ziele und Zwecke der Planung:
Von der vorliegenden 2. Änderung sind die rechtswirksamen Bebauungspläne „Gewerbegebiet Klosterfeld“ (2010) mit 1. Änderung (2011) mit Fl. Nr. 781/14 und „Gewerbegebiet Klosterfeld –Erweiterung“ (2020) mit Fl.Nr. 782/9 betroffen, da der Eigentümer der beiden Grundstücke eine zusammenhängende Bebauung auf seinem Betriebsgelände erstellen möchte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Gemeinderatsmitglieder beauftragen die Verwaltung den Planentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Klosterfeld und Gewerbegebiet Klosterfeld-Erweiterung“ gem. § 13 BauGB öffentlich auszulegen und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen und durch gesonderte Bekanntmachung darauf hinzuweisen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Satzungsrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 14.07.2022 ö 4
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4.1. Beratung und evtl. Beschlussfassung über Satzungsänderung der Benutzungssatzung für die Mittagsbetreuung in der Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 14.07.2022 ö beratend 4.1

Sachverhalt

Derzeit wird über die Mittagsbetreuungsgebühren monatlich eine Anordnung erstellt und diese dann eingezogen, ebenso beim Mittagessen im für die Mittagsbetreuung. 
Zukünftig sollen zum Beginn des Betreuungsjahres Gebührenbescheide an die Eltern verschickt werden. Dies hat Vorteile bei der Vollstreckbarkeit der Gebühren. Öffentlich-rechtlich per Bescheid festgesetzte Gebühren sind leichter vollstreckbar als privatrechtliche Kostenrechnungen wie sie derzeit noch beim Mittagessen erstellt werden. Weiter ist bei Privatinsolvenzen eine öffentlich-rechtliche Forderung auch höher angesiedelt als privatrechtliche und Bankenforderungen und wird daher früher bedient.
Zudem ist eine wesentliche Aufwandserleichterung für die Verwaltung.
Aus diesem Grund soll die Benutzungssatzung geändert, bzw. ergänzt werden.

Diskussionsverlauf

Die im Entwurf farblich markierten Änderungen werden vor Beschlussfassung erläutert und besprochen.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen der Änderung der Benutzungssatzung für die Mittagsbetreuung in der Schule in der Fassung vom 14.07.2022 zum 01.09.2022 zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.2. Beratung und evtl. Beschlussfassung über Satzungsänderung der Gebührensatzung für die Mittagsbetreuung in der Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 14.07.2022 ö beratend 4.2

Sachverhalt

Die Gebührensatzung baut auf die Benutzungssatzung für die Mittagsbetreuung in der Grundschule Griesstätt auf.
Getränkegeld ist derzeit auch nach den Änderungen zum §2b UStG nicht umsatzsteuerpflichtig. Vorbeugend aber soll das Getränkegeld nicht mehr separat erhoben, sondern in die Betreuungsgebühr mir eingerechnet werden.
Die Pauschale für die Mittagsbetreuung wird in die Gebühren Satzung mit aufgenommen um auch diese per Bescheid erheben zu können.

Diskussionsverlauf

Die im Entwurf farblich markierten Änderungen, sowie die Gebührensätze werden vor Beschlussfassung erläutert und besprochen.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Änderung der Gebührensatzung für die Mittagsbetreuung in der Schule in der Fassung vom 14.07.2022 zum 01.09.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.3. Beratung über Satzungsänderung und -ergänzung der Benutzungssatzung für Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 14.07.2022 ö beratend 4.3

Sachverhalt

Derzeit wird über die Kindergartengebühren monatlich eine Anordnung erstellt und diese dann eingezogen. Ebenso beim Mittagessen im Kindergarten. 
Zukünftig sollen zum Beginn des Kindergartenjahres Gebührenbescheide an die Eltern verschickt werden. Dies hat Vorteile bei der Vollstreckbarkeit der Gebühren. Öffentlich-rechtlich per Bescheid festgesetzte Gebühren sind leichter vollstreckbar als privatrechtliche Kostenrechnungen wie sie derzeit noch beim Mittagessen erstellt werden. Weiter ist bei Privatinsolvenzen eine öffentlich-rechtliche Forderung auch höher angesiedelt als privatrechtliche und Bankenforderungen und wird daher früher bedient.
Zudem ist eine wesentliche Aufwandserleichterung für die Verwaltung.
Aus diesem Grund soll die Benutzungssatzung geändert, bzw. ergänzt werden.

Diskussionsverlauf

Die im Entwurf farblich markierten Änderungen werden vor Beschlussfassung erläutert und besprochen.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen der Änderung der Benutzungssatzung für Kindertageseinrichtungen in der Fassung vom 14.07.2022 zum 01.09.2022 zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.4. Beratung und evtl. Beschlussfassung über Satzungsänderung der Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 14.07.2022 ö beratend 4.4

Sachverhalt

Die Gebührensatzung baut auf die Benutzungssatzung für Kindertageseinrichtungen auf.
Für Spielgeld muss am Jahresende eine Rückstellung erfolgen. Aus diesem Grund soll das Spielgeld in die Kindergartengebühren mit aufgenommen und auf separate Erhebung von Spielgeld verzichtet werden.
Die Pauschale für die Mittagsbetreuung wird in die Gebühren Satzung mit aufgenommen um auch diese per Bescheid erheben zu können.

Diskussionsverlauf

Die im Entwurf farblich markierten Änderungen, sowie die Gebührensätze werden vor Beschlussfassung erläutert und besprochen.

Beschluss

Die Gemeinderatsmitglieder stimmen der Änderung der Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen in der Fassung vom 14.07.2022 zum 01.09.2022 zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Zuschussanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 14.07.2022 ö beschließend 5
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5.1. Zuschussantrag der Caritas Wasserburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 14.07.2022 ö beratend 5.1

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt ein Zuschussantrag vom 09.05.2022 von der Caritas Wasserburg vor.
Die Caritas erbittet für ihre sozialen Leistungen einen Zuschuss in Höhe von 0,50 € / Einwohner.
Dies entspricht einem beantragten Gesamtzuschuss von 1.340,50 €.
Im Jahr 2021 wurden 82 Einwohner aus Griesstätt von der Caritas betreut.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen den beantragten Zuschuss für die Caritas Wasserburg in Höhe von 1.340,50 € (0,50 €/Einwohner) und beauftragen die Verwaltung zur Auszahlung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 19.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 14.07.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

a) Genehmigung von Rechnungen
  • Genehmigung Nachtragsangebot für den Breitbandausbau in Höhe von 16.359,53 €.
  • Genehmigung Nachtragsangebot für den Breitbandausbau in Höhe von 3.045,97 €.
  • Genehmigung Nachtragsangebot für den Breitbandausbau in Höhe von 17.166,11 €.

b) Sonstiges
  • Annahme von einer Spende für eine Krippenschaukel für die Kinderkrippe in Höhe von 1.000 €
  • Annahme von einer Spende für den Kindergarten in Höhe von 3.000 €
  • Annahme von einer Spende für eine Schaukel mit Sonnenschutz für die Kinderkrippe in Höhe von 1.000 €

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2022 09:46 Uhr