Datum: 27.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 20:28 Uhr
Öffentliche Sitzung
Bekanntmachung - Zusatztext nach Unterschrift
Angeschlagen am:
Abgenommen am:
Hdz.:
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.03.2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
05. Gemeinderatssitzung
|
27.03.2025
|
ö
|
beschließend
|
1 | |
Sachverhalt
Die Niederschrift über die Sitzung wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 06.03.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderäte Pauker und Hofmeister enthalten sich der Abstimmung; sie waren zur Sitzung nicht anwesend
zum Seitenanfang
2. Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
05. Gemeinderatssitzung
|
27.03.2025
|
ö
|
|
2 | |
zum Seitenanfang
2.1. Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Johann Baptist - Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für die Klosterkirche St. Peter und Paul, Seitenaltäre auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1011 der Gemarkung Griesstätt, Altenhohenau 10
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
| |
Gemeinderat
|
05. Gemeinderatssitzung
|
27.03.2025
|
ö
|
beschließend
|
2.1 | |
Sachverhalt
Der Antragsteller benötigt zum Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für die Konservierung und Restaurierung der beiden Seitenaltäre der Klosterkirche St. Peter und Paul in Altenhohenau eine Stellungnahme der Gemeinde, die im Anschluss mit dem Antrag an die Unteren Denkmalschutzbehörde weitergeleitet wird.
Der Konservierung und Restaurierung des Hochaltares der Klosterkirche St. Peter und Paul wurde in der Gemeinderatssitzung am 16.11.2023 zugestimmt.
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände und stimmen dem Vorhaben zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.2. Isolierte Befreiung - Errichtung eines Metall Gerätehauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 702/24 der Gemarkung Griesstätt, Finkenweg 4
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
| |
Gemeinderat
|
05. Gemeinderatssitzung
|
27.03.2025
|
ö
|
beschließend
|
2.2 | |
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück ein Metall-Gerätehaus (2,6 m x 2,2 m) errichten. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Griesstätt Nord“.
Im Bebauungsplan Griesstätt Nord wurde unter Teil C (Bauordnungsrechtliche Festsetzungen) Ziffer 2.4 festgelegt, dass als Dachform der Nebengebäude Pult- oder Satteldächer mit einer Dachneigung von 12° - 28° vorgeschrieben werden.
Da das Metall-Gerätehaus mit einem Pultdach mit einer Dachneigung von 5° errichtet werden soll, ist eine isolierte Befreiung von Ziffer 2.4 (Teil C, Bauordnungsrechtliche Festsetzungen) des Bebauungsplanes „Griesstätt Nord“ für die Errichtung erforderlich/notwendig.
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Griesstätt Nord“, Ziffer 2.4, Teil C zur Errichtung eines Geräte-/Gartenhauses zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.3. Isolierte Befreiung - Bau einer Laube bzw. Freisitzes auf der Westseite des Grundstücks auf dem Grundstück Fl.-Nr. 555/13 der Gemarkung Griesstätt, Hochriesstraße 23
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
| |
Gemeinderat
|
05. Gemeinderatssitzung
|
27.03.2025
|
ö
|
beschließend
|
2.3 | |
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück ein Gartenhaus (5,00 m x 4,00 m) aufstellen. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Griesstätt Süd-Ost“.
Im Bebauungsplan Griesstätt Süd-Ost wurde unter Ziffer 6.8 ein Grenzabstand von 3 m festgelegt.
Da das geplante Gartenhaus diesen Grenzabstand nicht einhält ist eine isolierte Befreiung von Ziffer 6.8 des Bebauungsplanes „Griesstätt Süd-Ost“ erforderlich.
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Griesstätt Süd-Ost“, Ziffer 6.8 zur Errichtung einer Laube/eines Freisitzes zu.
Hinweis:
Sollte bei dieser Maßnahme Aushub anfallen, darf dieser nicht auf Gemeindegrund gelagert werden!
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.4. Umnutzung des bestehenden Wohnhauses zu einem Drei-Parteienwohnhaus, Errichtung einer 4. Stellplatzüberdachung und Anlegen einer Dachterrasse auf der bestehenden Stellplatzüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 65/5 der Gemarkung Griesstätt, Rosenaustraße 15 a
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
| |
Gemeinderat
|
05. Gemeinderatssitzung
|
27.03.2025
|
ö
|
beschließend
|
2.4 | |
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte das bestehende Wohnhaus zu einem Drei-Parteienwohnhaus umnutzen. Zudem möchte er eine 4. Stellplatzüberdachung errichten und eine Dachterrasse auf der bestehenden Stellplatzüberdachung anlegen.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Griesstätt (§ 34 Abs. 1 BauGB).
Die erforderlichen 6 Stellplätze sind vorhanden, das Niederschlagswasser wird versickert.
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Vollzug des BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
05. Gemeinderatssitzung
|
27.03.2025
|
ö
|
beschließend
|
3 | |
zum Seitenanfang
3.1. Gemeinde Eiselfing: 20. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für den Raum Wasserburg a. Inn - Trägeranhörung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
| |
Gemeinderat
|
05. Gemeinderatssitzung
|
27.03.2025
|
ö
|
beschließend
|
3.1 | |
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände oder Bedenken zur 20. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans für den Raum Wasserburg am Inn der Gemeinde Eiselfing.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3.2. Gemeinde Eiselfing: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Bio Energiepark Aham“ 2. Änderung und Erweiterung gem. §§ 2, 9, 10 BauGB – Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
| |
Gemeinderat
|
05. Gemeinderatssitzung
|
27.03.2025
|
ö
|
beschließend
|
3.2 | |
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände oder Bedenken zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Bio Energiepark Aham“, 2. Änderung und Erweiterung gem. §§ 2, 9 und 10 BauGB der Gemeinde Eiselfing.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2025 samt ihren Anlagen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
05. Gemeinderatssitzung
|
27.03.2025
|
ö
|
|
4 | |
zum Seitenanfang
4.1. Beratung und Beschlussfassung Haushaltsatzung 2025 samt ihren Anlagen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
| |
Gemeinderat
|
05. Gemeinderatssitzung
|
27.03.2025
|
ö
|
beschließend
|
4.1 | |
Sachverhalt
Zum Verwaltungshaushalt:
Der Verwaltungshaushalt weist ein Volumen von 8.600.000 € aus. Darin enthalten sind BayKiBiG-Leistungen in Höhe von 1.000.000 € von der Gemeinde Griesstätt an den Träger des Kindergartens Griesstätt, also auch die Gemeinde Griesstätt. Die Summe wird intern verrechnet. Somit kann der Ansatz auf 7.600.000 € minimiert werden. Dies ist jedoch nur zur Jahresrechnung notwendig, um das korrekte Defizit beim Kindergarten zu ermitteln. In der Haushaltsplanung kann diese Summe eingespart werden. Das hat den Vorteil, dass sich das Haushaltsvolumen und damit die Mindestrücklage verringert. Der Finanzausschuss legte hierzu fest, dass diese interne Verrechnung auch im Ansatz eingeplant werden soll.
Ansonsten können die Ausgaben im Verwaltungshaushalt von 2024 auf 2025 um 434.300 € geschmälert werden. Davon entfallen 338.300 € auf den Bereich Steuern, Versicherungen, Schadensfälle. Dies liegt daran, dass der Ausbau im grauen Flecken Programm erst 2026 Fahrt aufnimmt. Daraus wird Vorsteuer fällig, welche die Gemeinde vorstrecken muss, ehe diese 2027 den Verwaltungshaushalt wieder stärkt.
Die errechneten Personalkosten ergeben einen Gesamtansatz i.H.v. 3.367.200 € welcher nur um 116.600 € (3,587%) höher ist als im Haushaltsjahr 2024, wo insgesamt eine Erhöhung von 10,54% zu Buche schlug.
Positiv wirken sich hier die umgesetzten Maßnahmen im Kindergarten aus. Mit einem veranschlagten Defizit von 174.000 € kann im Haushaltsjahr 2025 im Gegensatz zu den Vorjahren das Defizit mindestens halbiert werden. Angestrebt sind weitere Reformen im Kindergarten, um das Defizit weiter zu verringern.
Zudem hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung festgelegt, dass 10.000 € für ein Sommerfest aller Beschäftigten im kommunalen Dienst der Gemeinde Griesstätt bereitgestellt werden sollen. Dies vermindert den Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt um dieselbe Summe.
Weiter ist die Zuführung zum Vermögenshaushalt durch den Überschuss im Verwaltungshaushalt nun mit 391.000 € immer noch fast fünfmal so hoch wie im Vorjahr. Jedoch darf dieser Wert nicht blenden. Dies resultiert aus der Vorsteuerrückzahlung und der geringen anfallenden Vorsteuer im Haushaltsjahr 2025 und wird sich 2026 wie bereits berichtet wieder ändern. Weiter ist die Kreisumlage um 100.000 € gesunken, die Schlüsselzuweisungen haben sich um rund 100.000 € erhöht.
Zum Vermögenshaushalt:
Der Vermögenshaushalt weist ein Volumen von 1.500.000 € aus. Auch dieser Ansatz ist gegenüber dem Entwurf dezimiert worden. Aus dem Haushaltsjahr 2024 wird durch die Kreditaufnahme noch eine Rücklage von 467.000 € bestehen bleiben. Nach Abzug aller geplanten Ausgaben stand hier eine Zuführung zur Rücklage in Höhe von 50.000 € im Entwurfsplanansatz. Die effektive Entnahme aus der allgemeinen Rücklage betrugt also 417.000 €. Nach der Vorberatung im Finanzausschuss und der verminderten Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt wird die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage mit 427.000 € ohne der fiktiven Rücklagenzuführung von nun mehr noch 40.000 € angesetzt. Dafür werden nach den Änderungen zum Entwurf 20.000 € der Mindestrücklage zugeführt.
Es sind alle beschlossenen Ausgaben zu den bekannten Summen um Haushaltsplan erfasst. Dies wurde auch so im Finanzausschuss am 12.03.2025 in der Sitzung festgestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt beschließt die in der Finanzausschusssitzung am 12.03.2025 nachgearbeitete Haushaltssatzung 2025 samt ihren Anlagen. Die Haushaltssatzung weist ein Gesamtvolumen von 10.100.000,00 €, davon 8.600.000,00 € im Verwaltungshaushalt und 1.500.000,00 € im Vermögenshaushalt aus. Eine Neuverschuldung ist nicht vorgesehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.2. Beratung und Beschlussfassung über den Finanzplan 2026-2028 und das Investitionsprogramm
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
05. Gemeinderatssitzung
|
27.03.2025
|
ö
|
beschließend
|
4.2 | |
Sachverhalt
Zum Ende der Haushaltspräsentation wird der Finanzplan und das Investitionsprogramm der Gemeinde Griesstätt vorgestellt. Für die Finanzplanjahre 2026-2028 sind derzeit nur bereits auf den Weg gebrachte Maßnahmen eingeplant.
Wie bereits in den Gremien besprochen und auch vom Gemeinderat beschlossen ist 2025 ein Konsolidierungsjahr in dem die Planungen für die Projekte vorangetrieben, sowie bereits auf den Weg gebrachte Projekte abgeschlossen werden sollen. Erst wenn die Planungen für die anfallenden Projekte vorliegen, werden von den beauftragten Ingenieurbüros auch die entsprechenden Kosten berechnet. Bis dahin sind die Aufgaben mit unverbindlichen Schätzkosten in den Finanzplan mit aufgenommen. Dies schlägt insbesondere bei den großen Baumaßnahmen zu Buche. Im dritten und letzten Bauabschnitt zum Breitbandausbau sind die Kosten ebenso erst nach der Submission bekannt, wie bei der Erweiterung der Kläranlage, sowie den Kanalsanierungsmaßnahmen.
Der Finanzplan wird nicht nur von den Ausgaben geprägt. Mit dem Verbesserungsbeitrag ist noch eine große Unbekannte auf der Einnahmenseite, welche ebenfalls erst berechnet und ermittelt werden muss. Zudem ist besonders bei den Großprojekten Kläranlagenerweiterung und Kanalsanierung noch nicht bekannt, ob Fördermittel zu generieren sind. Im Breitbandausbau graue Flecken ist ebenfalls die Einnahmenseite noch nicht bekannt. Es handelt sich um eine prozentual anteilige Förderung der Ausgaben, die erst nach der Submission (auch gegen Ende 2025) bekannt sind.
Sowohl Einnahmen als auch Ausgaben können somit erst zur Haushaltssatzung 2026 konkretisiert werden. In allen wesentlichen Bereichen sind die Planungsleistungen begonnen, oder im Jahr 2025 noch zu vergeben.
2026 beginnt eine neue Legislaturperiode. Somit ist auch noch nicht bekannt, welche Maßnahmen dem neuen Gemeinderat vordringlich sind. Hierzu wäre es wünschenswert, dass das neue Gremium sich einen Fünf- bis Zehnjahresplan erarbeitet. So kann auch dann für die neue Legislatur eine entsprechende Investitions- und Finanzplanung erstellt werden.
Im Finanzplan ist für das Haushaltsjahr 2026 eine Kreditaufnahme von 2.000.000 € eingeplant, insbesondere für den Breitbandausbau „graue Flecken“ i.H.v. 1.400.000 €, der komplett zwischenfinanziert werden muss. Zudem sind auch Kosten der Kläranlagenerweiterung und Investitionen ins Kanalnetz zu decken. Dieser Kredit soll nur für ein Jahr aufgenommen werden. Im Haushaltsjahr 2027 sollen dann die Fördermittel ausgezahlt werden und eine Umschuldung des Restbetrages erfolgen.
Diskussionsverlauf
Gemeinderat Liedl bittet künftig für die Sanierung der Gemeindestraßen jährlich im Vermögenshaushalt Mittel bereit zu stellen. Auch wenn viele drängende Aufgaben anstehen, sind doch einige Gemeindestraßen in einem maroden Zustand.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt beschließt den vorgelegten Finanzplan 2026 – 2028 samt Investitionsprogramm.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.04.2025 10:04 Uhr