Datum: 24.04.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:40 Uhr bis 20:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.03.2025
2 Bauanträge
2.1 Erweiterung einer KFZ-Werkstatt auf dem Grundstück Fl.-Nr. 555/54 der Gemarkung Griesstätt, Alpenstraße 29
3 Beschlussfassung über die Einführung von Kopiergeld an der Grundschule
4 Zuschussanträge
4.1 Zuschussantrag Caritas-Zentrum Wasserburg
5 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 27.03.2025
Bekanntmachung - Zusatztext nach Unterschrift
Angeschlagen am: Abgenommen am: Hdz.:

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.03.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 24.04.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die Sitzung wurde dem Gremium mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 27.03.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 24.04.2025 ö 2
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2.1. Erweiterung einer KFZ-Werkstatt auf dem Grundstück Fl.-Nr. 555/54 der Gemarkung Griesstätt, Alpenstraße 29

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 24.04.2025 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte seinen bestehenden Betrieb durch einen Anbau (12 m x 9,20 m x 4,729 m) erweitern.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Alpenstraße Ost“.
Im Bebauungsplan Alpenstraße Ost wurde unter § 6 Abs. 9 geregelt, dass als Dachdeckung nur matte Dachziegel oder Dachsteine in Braun-, Rot- und Anthrazittönen zulässig sind.
Der Antragsteller möchte für den Anbau statt Dachziegel oder Dachsteine Stahl-Trapezblech-Sandwichplatten verwenden. Die Farbe würde er wie beim Bestandsgebäude bei Anthrazittönen belassen.

Die Erschließung ist gesichert.
Das Niederschlagswasser wird gedrosselt in den gemeindlichen Kanal eingeleitet.

Für das Vorhaben wird neben dem gemeindlichen Einvernehmen auch eine Befreiung von den Festsetzungen von § 6 des Bebauungsplanes „Alpenstraße Ost“ benötigt.


2016 wurde eine Erweiterung (11 m x 14 m) bereits im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt. Diese ist aber mittlerweile bereits abgelaufen.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen und die Befreiung des Bebauungsplans „Alpenstraße Ost“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Beschlussfassung über die Einführung von Kopiergeld an der Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 24.04.2025 ö 3

Sachverhalt

Für die Einführung von Kopiergeld sprechen mehrere Gründe:
  1. Das Einsammeln von Kopiergeld ist an fast allen Schulen gängige Praxis
  2. Kopierpapier wird zunehmend teurer
  3. Die Wertigkeit des Arbeitsmittels Papier wird mehr geschätzt
  4. In Zeiten der Digitalisierung ist es ein zusätzlicher Hinweis, dass Papier eingespart werden soll

Diese Liste ließe sich auch weiterführen.
Weiter erbringt die Gemeinde Griesstätt verschiedene Leistungen in der Grundschule, die nicht auf die Familien umgelegt werden, wo andere Gemeinden durchaus Kostenbeteiligungen erheben, z.B. Busfahrten zu unterrichtsspezifischen Zwecken.

Die Verwaltung schlägt vor, pro Schuljahr 10 € je Schulkind für Kopiergeld zu erheben.
Dies stellt keine extreme Mehrbelastung für Familien dar, ist jedoch ein Hinweis auf Ressourcen zu achten. Vergleichbare Grundschulen in der Umgebung erheben ebenfalls 10 € Kopiergeld je Schulkind pro Schuljahr.

Im Finanzausschuss wird am 09.04.2025 die Einführung positiv bewertet. In anderen Schulen ist Kopiergeld gang und gäbe. Die Einsammlung soll ganz einfach in den Klassen durch die Lehrkräfte vollzogen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt beschließt die Einführung eines Kopiergeldes in Höhe von 10 € je Schulkind ab dem Schuljahr 2025/2026 in der Grundschule. Die Abwicklung der Einsammlung soll an die Lehrkräfte übertragen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Zuschussanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 24.04.2025 ö 4
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4.1. Zuschussantrag Caritas-Zentrum Wasserburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 24.04.2025 ö 4.1

Sachverhalt

Das Caritas-Zentrum Wasserburg hat wieder seinen jährliche Zuschussantrag bei der Gemeinde Griesstätt gestellt. Es werden wie in den Vorjahren 0,50 €/Einwohner beantragt.
Bei 2.925 Einwohner zum Stichtag 31.12.2024 liegt der Zuschussbetrag bei 1.462,50 € für das Jahr 2024.
Im Vorjahr ist der Zuschuss in beantragter Höhe bewilligt worden.
Der Zuschussantrag hängt dem Sachverhalt an.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt beschließt dem Zuschussantrag stattzugeben. Die Verwaltung wird mit der Überweisung von 1.462,50 € an die Caritas beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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5. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 27.03.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 24.04.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

In nichtöffentlicher Sitzung am 27.03.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst, für die der Grundsatz der Geheimhaltung entfallen ist: 
  • Teilnahme an Strombündelausschreibung für 2026 und Folgejahre

Datenstand vom 23.05.2025 11:39 Uhr