Änderung der Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 11

Beschluss

Die Gemeinde Großmehring erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung) vom 16.02.2022:

§ 1
Änderungsgegenstand

(2) Der § 5 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:

Neben der in Absatz 1 und 2 genannten Benutzungsgebühr ist für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung eine pauschale Verpflegungsgebühr (Essensgeld) pro Monat zu entrichten. Die Gebühren richten sich jeweils nach dem Einkaufspreis beim jeweiligen Caterer und betragen monatlich

für die Anzahl der Teilnahmen am Mittagessen
Kindergarten Regenbogen
Kindergarten Eulennest Demling
Hort +
Mittags-betreuung
Kinderkrippe Pusteblume
Kinderkrippe+
Kindergarten Sonnenblume
an einem Tag pro Woche 
11 €
8 €
9 €
14 €
11 €
an zwei Tagen pro Woche
21 €
15 €
18 €
28 €
21 €
an drei Tagen pro Woche 
30 €
23 €
28 €
42 €
30 €
an vier Tagen pro Woche
40 €
31 €
37 €
56 €
40 €
an fünf Tagen pro Woche
51 €
38 €
46 €
70 €
51 €

§ 2
Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01.09.2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2022 11:02 Uhr