Umgang mit verspäteten Förderanträgen für Investitionen gemäß der gemeindlichen Vereinsförderrichtlinien
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.01.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Investitionen des Schützenvereins Bavaria Theissing e.V., des Schützenvereins Lohengrin Großmehring e.V. sowie des Sportvereins Dragon Dojo Großmehring e.V. werden nachträglich mit 20% bezuschusst.
VII Nr. 2 der Richtlinien zur Förderung der örtlichen Vereine und Organisationen wird wie folgt neu gefasst:
Anträge auf Förderungen von Investitionen werden nur vor Beginn der Baumaßnahme bzw. Anschaffung gewährt. Wird vor der Bewilligung durch die Verwaltung die Investition durchgeführt oder begonnen, sind diese Kosten nicht mehr förderfähig. Eine Zuwendung kann dann nicht mehr gewährt werden.
Es wird unter VII der Richtlinien zur Förderung der örtlichen Vereine und Organisationen folgende Nr. 4 eingefügt:
Für die Gewährung eines Investitionszuschusses, der einen Betrag von 2.000 € im Einzelfall übersteigt, ist ein zustimmender Gemeinderatsbeschluss erforderlich.
Die Vereine werden sowohl über das Amtsblatt als auch direkt nochmals darüber in Kenntnis gesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.02.2023 11:25 Uhr