Erlass einer Verordnung über die Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 10

Beschluss

Die Gemeinde Großmehring erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) vom 21. Mai 1980 (BayRS 1131-3-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2006 (GVBl S. 190), folgende Verordnung:

§ 1
Betrieb von Autowaschanlagen

(1) Im Gemeindegebiet Großmehring dürfen Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen ab 12.00 Uhr bis 18:00 Uhr betrieben werden.

(2) Autowaschanlagen dürfen an folgenden Feiertagen nicht betrieben werden:
 - Neujahr,
 - Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag,
 - 1. Mai,
 - Pfingstsonntag, Pfingstmontag,
 - Erster und Zweiter Weihnachtstag.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 01.05.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Datenstand vom 10.05.2023 10:38 Uhr