Erlass einer Hebesatzsatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2023 ö beschließend 4.1

Beschluss

Aufgrund § 25 Abs. 1 und 2 GrStG und § 16 Abs. 1 und 2 GewStG i.V.m. Art. 22 Abs. 2 und 23 der Gemeindeordnung und Art. 18 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Großmehring folgende Hebesatzsatzung: 

§ 1 Erhebungsgrundsätze

Die Gemeinde Großmehring erhebt 

a)         von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und
b)         eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

§ 2 Hebesätze

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: 

1. 
Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 
300
v.H. 
2. 
Für die bebauten und unbebauten Grundstücke (Grundsteuer B) 
300
v.H. 
3. 
Für die Gewerbesteuer auf 
380
v.H. 

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.05.2023 07:56 Uhr