Der Gemeinderat der Gemeinde Großmehring beschließt für folgendes Gebiet gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan der Gemeinde Großmehring zur Ausweisung einer Fläche Sondergebiet für den Einzelhandel für folgende Flurnummer der Gemarkung Großmehring zu ändern:
118 Fläche gemischte Nutzung – Gebäude und Freifläche
Gesamtfläche: 3.650 m²
Das Gebiet soll als Fläche für ein Sondergebiet Lebensmittelmarkt ausgewiesen werden.
Es wird umgrenzt durch folgende Fl.-Nrn. der Gemarkung Großmehring:
im Norden durch Fl.-Nrn. 161 und 158 Fläche für öffentliche Zwecke
im Osten durch Fl.-Nr. 117 Fläche für gemischte Nutzung
im Süden durch Fl.-Nr. 79/21 Bräustraße
Fl.-Nr. 122 Fläche für gemischte Nutzung
im Westen durch Fl.-Nr. 156 Fläche für gemischte Nutzung
Fl.-Nr. 155 Wohnbaufläche
Fl.-Nr. 123 Fläche für gemischte Nutzung
Der Vorhabenträger hat ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung entsprechender Planungsunterlagen zu beauftragen. Die Kosten für das Verfahren sind durch den Vorhabenträger zu tragen.