Bauvoranfrage zur Abfrage und Maß der Nutzbarkeit des Grundstückes in der Nibelungenstraße 100a
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses, 05.03.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Grundstücks- und Bauausschuss | Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses | 05.03.2024 | ö | beschließend | 2.4 |
Beschluss
Gegen die Bauvoranfrage bestehen seitens der Gemeinde keine Bedenken. Die Bebauung wird von Seiten der Gemeinde mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,8 befürwortet. Für die Wohneinheiten werden wie üblich die 200 m² Grundstücksfläche pro Wohneinheit herangezogen. Die gemeindliche Stellplatzsatzung ist einzuhalten. Das Flurstück 1339/5 ist nicht zu bebauen und wurde als zukünftige Abtretung für eine Straße gebildet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.12.2024 08:47 Uhr