Antrag auf ein einseitiges Parkverbot in der Nibelungenstr. 28 - 51
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses, 05.03.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Grundstücks- und Bauausschuss | Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses | 05.03.2024 | ö | beschließend | 4.1 |
Beschluss
Die Anwohner der Nibelungenstraße im Bereich Hs.- Nr. 28 – 51 sollen auf die chaotische Parksituation hin angeschrieben werden und dahingehend beeinflusst werden, sich wieder in ihr Grundstück, ihre Garage, ihren Stellplatz zu stellen, um den Verkehr nicht zu stören. Zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet die Gemeindeverwaltung noch auf weitere eingreifende verkehrsrechtliche Regularien.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.12.2024 08:47 Uhr