Änderung der Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 26.07.2022 | ö | beschließend | 11 |
Beschluss
Die Gemeinde Großmehring erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung) vom 16.02.2022:
§ 1
Änderungsgegenstand
(2) Der § 5 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:
Neben der in Absatz 1 und 2 genannten Benutzungsgebühr ist für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung eine pauschale Verpflegungsgebühr (Essensgeld) pro Monat zu entrichten. Die Gebühren richten sich jeweils nach dem Einkaufspreis beim jeweiligen Caterer und betragen monatlich
für die Anzahl der Teilnahmen am Mittagessen
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Kindergarten Regenbogen
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Kindergarten Eulennest Demling
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Hort +
Mittags-betreuung
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Kinderkrippe Pusteblume
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Kinderkrippe+
Kindergarten Sonnenblume |
an einem Tag pro Woche
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11 €
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8 €
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9 €
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14 €
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11 €
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an zwei Tagen pro Woche
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21 €
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15 €
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18 €
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28 €
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21 €
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an drei Tagen pro Woche
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30 €
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23 €
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28 €
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42 €
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30 €
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an vier Tagen pro Woche
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40 €
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31 €
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37 €
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56 €
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40 €
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an fünf Tagen pro Woche
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51 €
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38 €
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46 €
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70 €
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51 €
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§ 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 01.09.2022 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.09.2022 11:02 Uhr