Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 3.1.5

Beschluss

Der Anregung wird teilweise gefolgt.
Auf die im Plangebiet liegenden Bodendenkmäler (D-1-7235-0230 und D-1-7235-0231) wird in der Begrünung bereits hingewiesen. Ebenfalls ist eine Karte zur genaueren Verortung bereits enthalten. Die weiteren Hinweise bezüglich vermuteter Bodendenkmäler werden zur Kenntnis genommen und in der Begründung ergänzt.

Die Gemeinde erachtet den Belang der Steuerung einer Bebauung im Sinne einer strukturierten Innenentwicklung im Plangebiet „Mehringer Berg“ als gewichtig. Eine Umplanung aufgrund der denkmalpflegerischen Belange wird daher nicht in Betracht gezogen. Auch vor dem Hintergrund, dass in den betroffenen Gebieten bereits Bestandsgebäude bestehen und Baurecht für eine Ersatzbebauung vorliegt. Eine bauplanungsrechtliche Freihaltung der Bodendenkmäler ist daher nicht möglich ohne etwaige Schadensersatzansprüche auszulösen. 

Die Ausdehnung der Bodendenkmäler wird in die Planzeichnung des Bebauungsplans übernommen. Gleichzeitig wird auf dem Planblatt der Hinweis auf Art. 8 Abs. 1 -2 des BayDSchG durch Art. 7 Abs. 1 ersetzt. Anstelle einer Meldung bei tatsächlichem Fund eines Bodendenkmals an die Untere Denkmalschutzbehörde oder das Landesamt für Denkmalschutz ist bereits vor Erdarbeiten auf dem Grundstück eine Erlaubnis einzuholen.

In der Begründung wird zudem auf den zeitlichen und finanziellen Aufwand der insbesondere im Bereich des Bodendenkmals D-1-7235-0231 entstehen kann hingewiesen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2022 09:58 Uhr