Stellungnahme Landratsamt Eichstätt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö beschließend 2.1.2

Beschluss

Zu 1) Dem Hinweis des Landratsamtes wird entsprochen. Der Bebauungsplan wird redaktionell angepasst.

Zu 2) Die Festsetzung wird wie folgt klarstellend neu formuliert: 
Als Dachgauben sind ausschließlich untergeordnete Dachgauben nach Art. 6 Abs. 8 Nr. 3 BayBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 zulässig. Dachloggien sind zulässig.

Zu 3) Eine Anpassung der Festsetzung wird nicht für erforderlich gehalten. Um weiterhin ein einheitliches Ortsbild zu haben, bleiben die Festsetzungen in diesem Punkt gleich wie auch in den Baugebieten „Westlich der Kriegsstraße“ und „Mehringer Berg“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2023 15:10 Uhr