Änderung der Kindertageseinrichtungs-Satzung; Widmung des Integrativen Kinderhauses Sonnenblume als gemeindliche Kindertageseinrichtung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.07.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Gemeinde Großmehring erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende
Satzung zur Änderung der Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Großmehring (Kindertageseinrichtungs-Satzung) vom 16.02.2022:
§ 1
Änderungsgegenstand
(1) Der § 1 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:
Gemeindliche Kindertageseinrichtungen sind
- die Kinderkrippe „Pusteblume“ und der Bereich Kinderkrippe des Integrativen Kinderhauses „Sonnenblume“ für Kinder überwiegend mit einem Lebensalter von einem Jahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres im Betreuungsjahr (Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 BayKiBiG),
- die Kindergärten „Regenbogen“ und der Bereich Kindergarten des Integrativen Kinderhauses „Sonnenblume“ in Großmehring und der Kindergarten „Eulennest“ in Demling für Kinder überwiegend ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung (Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 BayKiBiG),
- der Hort und die Mittagsbetreuung für überwiegend schulpflichtige Kinder bis einschließlich der 4. Klasse (Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 BayKiBiG bzw. Art. 31 Abs. 3 BayEUG).
§ 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.09.2023 08:14 Uhr