Änderung weiterer Festsetzungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2023 ö beschließend 4.1.2

Beschluss

Der Empfehlung des Grundstücks- und Bauausschusses zur Änderung weiterer Festsetzungen wird gefolgt. Folgende Änderungen sind in die Entwurfsfassung zur Ersten Änderung des Bebauungsplans einzuarbeiten:

Die Festsetzungen des Bebauungsplans „Westlich der Kriegsstraße“ sind im Baugebiet „Am Hochrain II“ bezüglich der 200 m² Grundstücksgröße pro Wohneinheit zu übernehmen. Aneinandergebaute Doppelhaushälften sind in gleicher Dachform und Dachneigung auszuführen. Die Hausflucht darf nicht unterbrochen werden und bei höhenversetzten Hälften soll mindestens 50 cm Giebelhöhe Abstand gefordert werden. Die Firstrichtung aller Gebäude sind längsseits der Erschließungsstraße auszurichten. Diese Festsetzung wird ersatzlos gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2023 08:14 Uhr