Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 24.10.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 24.10.2023 | ö | beschließend | 3.1 |
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Großmehring beschließt für folgendes Gebiet gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan der Gemeinde Großmehring zur Ausweisung einer Fläche Sondergebiet für den Einzelhandel für folgende Flurnummer der Gemarkung Großmehring zu ändern:
118 Fläche gemischte Nutzung – Gebäude und Freifläche
Gesamtfläche: 3.650 m²
Das Gebiet soll als Fläche für ein Sondergebiet Lebensmittelmarkt ausgewiesen werden.
Es wird umgrenzt durch folgende Fl.-Nrn. der Gemarkung Großmehring:
im Norden durch Fl.-Nrn. 161 und 158 Fläche für öffentliche Zwecke
im Osten durch Fl.-Nr. 117 Fläche für gemischte Nutzung
im Süden durch Fl.-Nr. 79/21 Bräustraße
Fl.-Nr. 122 Fläche für gemischte Nutzung
im Westen durch Fl.-Nr. 156 Fläche für gemischte Nutzung
Fl.-Nr. 155 Wohnbaufläche
Fl.-Nr. 123 Fläche für gemischte Nutzung
Der Vorhabenträger hat ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung entsprechender Planungsunterlagen zu beauftragen. Die Kosten für das Verfahren sind durch den Vorhabenträger zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.11.2023 08:56 Uhr