Änderung der Hundesteuersatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.10.2024 ö beschließend 5

Beschluss 1

Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2025 für den ersten Hund 36,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 15

Beschluss 2

Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2025 für den ersten Hund 50,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Beschluss 3

Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2025 für jeden weiteren Hund 60,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 15

Beschluss 4

Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2025 für jeden weiteren Hund 70,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Beschluss 5

Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2025 für jeden Kampfhund 600,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 16

Abstimmungsbemerkung
Der Erste Bürgermeister verlangte, dass in der Niederschrift festgehalten wird, dass er für diesen Beschluss gestimmt hat.

Beschluss 6

Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2025 für jeden Kampfhund 1.000,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Der Erste Bürgermeister verlangte, dass in der Niederschrift festgehalten wird, dass er gegen diesen Beschluss gestimmt hat.

Beschluss 7

Hunde, die eine Prüfung zur Feststellung der Eignung und Zuverlässigkeit im Anzeigen verendeten Schwarzwilds bestanden haben, als sogenannter ASP-Kadaver-Suchhund in einem Hundegespann Mitglied in der Bayerischen ASP-Kadaver-Suchhunde-Bereitschaftsstaffel des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sind und für die Vorbeugung vor bzw. Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zur Verfügung stehen, sind ab dem 01.01.2025 steuerfrei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 8

Die Gemeinde Großmehring erlässt aufgrund der Art. 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer vom 15.02.2011:

§ 1
Änderungsgegenstand

(1) Der § 5 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:

Die Steuer beträgt
für den ersten Hund                50,00 €, 
für jeden weiteren Hund        70,00 €, 
für jeden Kampfhund                 1.000,00 €,

(2) In § 2 wird folgende Nr. 10 angefügt:

10. Hunden, die eine Prüfung zur Feststellung der Eignung und Zuverlässigkeit im Anzeigen verendeten Schwarzwilds bestanden haben, als sogenannter ASP-Kadaver-Suchhund in einem Hundegespann Mitglied in der Bayerischen ASP-Kadaver-Suchhunde-Bereitschaftsstaffel des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sind und für die Vorbeugung vor bzw. Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zur Verfügung stehen

§ 2
Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2024 13:16 Uhr