Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.11.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Großmehring folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 02.12.2020:
§ 1
Änderungsgegenstand
(1) § 5 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Folgende Sätze 6 und 7 werden angefügt:
Bei überdachten Freisitzen im Sinne von Art. 2 Abs. 2 BayBO und vergleichbaren überdachten Nutzungen von heranziehbaren Gebäuden oder Gebäudeteilen nach Satz 3 erfolgt die Heranziehung mit der vollen Geschossfläche. Ob die Bauten nach Satz 3 innerhalb oder außerhalb der Gebäudefluchtlinie liegen, ist unbedeutend.
(2) Der § 10 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
Die Schmutzwassergebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 3,19 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.12.2024 15:50 Uhr