Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2024 ö beschließend 3.2

Beschluss

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Großmehring folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 02.12.2020:

§ 1
Änderungsgegenstand

(1) § 5 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

Folgende Sätze 6 und 7 werden angefügt: 

Bei überdachten Freisitzen im Sinne von Art. 2 Abs. 2 BayBO und vergleichbaren überdachten Nutzungen von heranziehbaren Gebäuden oder Gebäudeteilen nach Satz 3 erfolgt die Heranziehung mit der vollen Geschossfläche. Ob die Bauten nach Satz 3 innerhalb oder außerhalb der Gebäudefluchtlinie liegen, ist unbedeutend.

(2) Der § 10 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

Die Schmutzwassergebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 3,19 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2024 15:50 Uhr