Datum: 18.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.09.2022 (öffentlicher Teil) und Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzungen vom 20.09.2022 und 06.10.2022
2 Antrag der Kreiswasserwacht Eichstätt auf Bezuschussung eines neuen HvO-Fahrzeugs ("Helfer-vor-Ort")
3 Vierte Änderung Bebauungsplan "Mehringer Berg"
3.1 Abwägung der nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
3.1.1 Stellungnahme Einwender 1
3.1.2 Stellungnahme Einwender 2
3.1.3 Stellungnahme Landratsamt Eichstätt
3.1.4 Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt
3.1.5 Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
3.1.6 Stellungnahme Stadtwerke Ingolstadt
3.1.7 Stellungnahme Handwerkskammer für München und Oberbayern
3.2 Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4 Erste Änderung Bebauungsplan "Mehringer Berg Nord": Freigabe der Vorentwurfsplanungen
5 Rechnungsabschluss 2021
5.1 Bekanntgabe des kassenmäßigen Abschlusses 2021
5.2 Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt
5.3 Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt
6 Diskussion zu Energieeinsparungsmaßnahmen bei der Straßen-/Weihnachtsbeleuchtung
7 Verschiedenes, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.09.2022 (öffentlicher Teil) und Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzungen vom 20.09.2022 und 06.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 1
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2. Antrag der Kreiswasserwacht Eichstätt auf Bezuschussung eines neuen HvO-Fahrzeugs ("Helfer-vor-Ort")

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Der Kreiswasserwacht Eichstätt wird ein Zuschuss für ein neues HvO-Fahrzeug in Höhe von 20 % der mit 65.000 € veranschlagten Kosten gewährt. Der Zuschussbetrag wird aus den tatsächlichen Kosten berechnet. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises analog der „Richtlinien zur Förderung der örtlichen Vereine und Organisationen der Gemeinde Großmehring“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Vierte Änderung Bebauungsplan "Mehringer Berg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 3
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3.1. Abwägung der nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 3.1
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3.1.1. Stellungnahme Einwender 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 3.1.1

Beschluss

Den Anregungen wird teilweise gefolgt.

Durch die vierte Änderung des Bebauungsplans „Mehringer Berg“ soll eine verträgliche Nachverdichtung der Bebauung ermöglicht werden. Der ursprüngliche Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1973, weshalb die Festsetzungen nicht mehr den Anforderungen an die heutige Planung entsprechen. Dies macht sich an Bauanträgen bemerkbar, die im Rahmen von Befreiungen nicht mehr genehmigungsfähig sind.

Die Ausweisung von großzügigeren Baugrenzen gewährt Bauherren mehr Flexibilität bei der Positionierung ihres Gebäudes. Sie führt jedoch nicht wie befürchtet zu einer höheren Auslastung/Verdichtung eines Grundstücks. Diese wird über die GRZ gesteuert, die wie im vorherigen Bebauungsplan weiterhin bei 0,4 liegt. Von einer weiteren Verdichtung („zupflastern“) der Grundstücke ist somit nicht auszugehen. 

Durch die gleichbleibende GRZ kann ebenfalls nicht von einer Verringerung des Anteils an Freiflächen auf privaten Grundstücken und den damit verbundenen negativen Auswirkungen auf das Microklima und die Versickerung ausgegangen werden.

Im Gegenteil werden in der vierten Änderung des Bebauungsplans Festsetzungen getroffen, die zu einer Verbesserung des Mikroklimas und der Versickerungsfähigkeit im Gebiet führen. Dazu zählen folgende Festsetzungen:

  • versickerungsfähige Beläge (9.1)
  • ein Verbot von Schottergärten (9.2)
  • eine Pflicht zur Begrünung von Flachdächern (9.3)
  • eine „Durchgrünung“ des Plangebiets durch die Vorgabe bei Neubebauung je angefangene 200m² Grundstücksfläche einen Baum zu pflanzen (9.4 & 9.5)

Hinsichtlich der Verringerung der Spielfläche hat die Gemeinde eine Umfrage zu allen Spielplätzen im Gemeindegebiet durchgeführt. Dabei wurde ermittelt, bei welchen Flächen nach wie vor Bedarf vorhanden ist und welche Flächen zu Wohnzwecken umgewidmet werden können. Die Umfrage kam zu dem Ergebnis, dass der Spielplatz im Baugebiet „Mehringer Berg“ nur noch wenig frequentiert ist. Der Gemeinderat hat daher entschieden, dass auf Teile des Spielplatzes verzichtet werden kann, um eine Nachverdichtung zu ermöglichen.  

Die aus Sicht der Gemeinde verträgliche Nachverdichtung wird im Bebauungsplan hauptsächlich über eine vertikale Entwicklung, also über eine mögliche zweigeschossige Bebauung gesteuert. Durch die beschränkenden Festsetzungen aus Punkt 5 (Mindestbaugrundstücksgröße und Zahl der Wohnungen) wird einer unverhältnismäßigen Entwicklung im Plangebiet entgegengewirkt. Gleichzeitig können die Baugrundstücke jedoch effizienter bebaut werden als zuvor und es wird Wohnraum geschaffen, ohne dass neue Flächen in Anspruch genommen werden müssen. Eine reine Deckung der Nachfrage nach Wohnraum in Großmehring durch die Nachverdichtung im Bereich „Mehringer Berg“ ist jedoch nicht als realistisch einzuschätzen.

Eine Änderung der Planung wird daher bezüglich der vorangegangenen Aspekte insgesamt nicht für notwendig erachtet. 

Der Einwendung bezüglich der Garage wird indes gefolgt. Im ursprünglichen Bebauungsplan waren neben den überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) auch Flächen für Garagen festgesetzt. Diese ermöglichten die Errichtung der Garage in der jetzigen Form auf dem Flurstück Fl.-Nr. 1932/99. Um den Eigentümer des Flurstückes nicht in seinem Baurecht zu beschränken, wird die Errichtung von Garagen entlang von Flächen, die nicht als „klassische“ Vorgartenzone zu betrachten sind, ermöglicht. Dies bezieht sich auf die Flächen entlang des Fußweges zwischen Brahmsstraße und Leharstraße, des Spielplatzes sowie angrenzend an die Gemeinbedarfsfläche. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.1.2. Stellungnahme Einwender 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 3.1.2

Beschluss

Der Anregung wird (bereits) gefolgt.

In Festsetzung 6.1.3 findet sich die Ausnahmeregelung für Dachneigungen: „Für Dächer von […] einem untergeordneten Teil des Dachs des Hauptgebäudes (max. 30% der Gebäudefläche) […] sind alle in 6.1 genannten Dachformen zulässig. Die zulässige Dachneigung beträgt 0°- 40°.“ Für 30% der Gebäudefläche kann also auch eine Dachneigung unter den 18° werden.

Der erwähnte Eingabeplan der Einwender 2 vom 24.04.2022 sieht eine Dachneigung von 10° lediglich beim Verbindungselement zwischen zwei Dächern mit einer Dachneigung von 30° vor. Das Verbindungelement beträgt nach überschlägiger Berechnung ca. 31% der Gebäudefläche. Um eine Genehmigung des Eingabeplans zu ermöglichen, wird die Festsetzung angepasst, indem 1/3 (33%) der Gebäudefläche eine Dachneigung unter 18° aufweisen kann. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.1.3. Stellungnahme Landratsamt Eichstätt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 3.1.3

Beschluss

Die Stellungnahme des Landratsamtes wird wie folgt abgewogen:

Immissionsschutz:

Der Hinweis wird berücksichtigt.
Ein entsprechender Hinweis wird in den Planunterlagen ergänzt.

Bauverwaltung:

Zu 2.3: Die Anregung findet Berücksichtigung.
Der Bebauungsplan trifft keine abweichende Bestimmung von § 19 Abs. 4 BauNVO. Festsetzung 2.3 dient als Hinweis auf die bestehende Rechtsgrundlage nach BauNVO. Um Missverständnissen vorzubeugen wird der letzte Halbsatz des § 19 Abs. 4 Satz 2 in den Planunterlagen ergänzt. 

Zu 3.1: Der Anregung wird gefolgt.
In der Festsetzung wird deutlich gemacht, dass das Geländer auf der Geschossdecke des Geschosses unterhalb des Staffelgeschosses zu errichten ist.  

Zu 6.1.1: Der Anregung wird nicht gefolgt.
Es entspricht dem Planungswillen auf Staffelgeschossen auch die Dachformen Flach- und Pultdach zuzulassen.

Zu 8: Der Anregung wird gefolgt.
Ein Carport stellt nach §1 Abs. 1 Satz 3 GStellV eine offene Garage dar. Andererseits ist eine offene Garage nicht in jedem Fall ein Carport. Der Zusatz „(Carport)“, der der einfacheren Verständlichkeit der Festsetzung diente, wird daher entfernt. Um den Sinn der Festsetzung 8.1 Satz 4 zu erfüllen, wird zudem ergänzt, dass offene Garagen zur Erschließungsstraße offen sein müssen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.1.4. Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 3.1.4

Beschluss

Der Anregung wird teilweise gefolgt.
Vorgaben zu versickerungsfähigen Belägen sind bereits Teil der Festsetzungen (siehe Punkt 9.1). Die Bestimmungen aus der Begründung bezüglich des Gefälles von versickerungsfähigen Belägen zu den angrenzenden Grünflächen werden in der Festsetzung 9.1 ergänzt.

Die Informationen zur Beseitigung von Niederschlagswasser (erlaubnisfreie Niederschlagsversickerung, bei Einhaltung der Vorgaben der NWFreiV i.V.m. der TRENGW) werden in den Hinweisen auf dem Planblatt ergänzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.1.5. Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 3.1.5

Beschluss

Der Anregung wird teilweise gefolgt.
Auf die im Plangebiet liegenden Bodendenkmäler (D-1-7235-0230 und D-1-7235-0231) wird in der Begrünung bereits hingewiesen. Ebenfalls ist eine Karte zur genaueren Verortung bereits enthalten. Die weiteren Hinweise bezüglich vermuteter Bodendenkmäler werden zur Kenntnis genommen und in der Begründung ergänzt.

Die Gemeinde erachtet den Belang der Steuerung einer Bebauung im Sinne einer strukturierten Innenentwicklung im Plangebiet „Mehringer Berg“ als gewichtig. Eine Umplanung aufgrund der denkmalpflegerischen Belange wird daher nicht in Betracht gezogen. Auch vor dem Hintergrund, dass in den betroffenen Gebieten bereits Bestandsgebäude bestehen und Baurecht für eine Ersatzbebauung vorliegt. Eine bauplanungsrechtliche Freihaltung der Bodendenkmäler ist daher nicht möglich ohne etwaige Schadensersatzansprüche auszulösen. 

Die Ausdehnung der Bodendenkmäler wird in die Planzeichnung des Bebauungsplans übernommen. Gleichzeitig wird auf dem Planblatt der Hinweis auf Art. 8 Abs. 1 -2 des BayDSchG durch Art. 7 Abs. 1 ersetzt. Anstelle einer Meldung bei tatsächlichem Fund eines Bodendenkmals an die Untere Denkmalschutzbehörde oder das Landesamt für Denkmalschutz ist bereits vor Erdarbeiten auf dem Grundstück eine Erlaubnis einzuholen.

In der Begründung wird zudem auf den zeitlichen und finanziellen Aufwand der insbesondere im Bereich des Bodendenkmals D-1-7235-0231 entstehen kann hingewiesen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.1.6. Stellungnahme Stadtwerke Ingolstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 3.1.6

Beschluss

Die Stellungnahme der Stadtwerke Ingolstadt wird zur Kenntnis genommen.
Die allgemeinen Informationen sind teilweise bereits als Hinweis auf dem Planblatt vorhanden und werden um die weiteren Aspekte ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.1.7. Stellungnahme Handwerkskammer für München und Oberbayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 3.1.7

Beschluss

Die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern wird zur Kenntnis genommen.
Durch die Änderung des Bebauungsplans ergibt sich insgesamt keine veränderte Situation, die bestehende Gewerbe-/Handwerksbetriebe sowie bereits genehmigte bzw. generell zulässige Nutzungen an baurechtlich zulässigen Standorten einschränken könnte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 3.2

Beschluss

Dem in der Folge angepassten Entwurf der Vierten Änderung des Bebauungsplanes „Mehringer Berg“ nebst Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 18.10.2022 wird zugestimmt.

Die Verwaltung erhält den Auftrag, für die Vierte Änderung des Bebauungsplanes „Mehringer Berg“ die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Erste Änderung Bebauungsplan "Mehringer Berg Nord": Freigabe der Vorentwurfsplanungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 4

Beschluss

Dem Vorentwurf für die Erste Änderung des Bebauungsplans „Mehringer Berg Nord“ samt dazugehöriger Begründung, beide in der Fassung vom 18.10.2022, wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Rechnungsabschluss 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 5
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5.1. Bekanntgabe des kassenmäßigen Abschlusses 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 5.1
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5.2. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 5.2

Beschluss

Die im Rechnungsjahr 2021 im Verwaltungshaushalt entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.644.739,77 € waren begründet und werden genehmigt. Mit der Deckung dieser Ausgaben gemäß der von der Verwaltung ausgearbeiteten Zusammenstellung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.3. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 5.3

Beschluss

Die im Rechnungsjahr 2021 im Vermögenshaushalt entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 4.120.742,47 € waren begründet und werden genehmigt. Mit der Deckung dieser Ausgaben gemäß der von der Verwaltung ausgearbeiteten Zusammenstellung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Diskussion zu Energieeinsparungsmaßnahmen bei der Straßen-/Weihnachtsbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 6

Beschluss 1

Auf Grundlage der Beratung durch Bayernwerk wird derzeit auf eine Einschränkung der Straßenbeleuchtung verzichtet.

Es werden keine Straßenüberhänge für die Weihnachtsbeleuchtung in Großmehring aufgehängt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 15

Beschluss 2

Auf Grundlage der Beratung durch Bayernwerk wird derzeit auf eine Einschränkung der Straßenbeleuchtung verzichtet.

Die Weihnachtsbeleuchtung wird wie üblich aufgehängt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 10

Beschluss 3

Auf Grundlage der Beratung durch Bayernwerk wird derzeit auf eine Einschränkung der Straßenbeleuchtung verzichtet.

Die Weihnachtsbeleuchtung wird reduziert. Es werden etwa die Hälfte der Straßenüberhänge rund um den Marienplatz aufgehängt. Die Beleuchtung ist so zu steuern, dass sie nur im Zeitraum von 17 bis 22 Uhr erfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 6

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7. Verschiedenes, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 7
Datenstand vom 17.11.2022 09:58 Uhr