Datum: 21.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.02.2023 (öffentlicher Teil) und Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils dieser Sitzung
2 Neues Kinderhaus im Ortsteil Demling; Festlegung des Bedarfs, des Standorts und der Art des Vergabeverfahrens für die Planungsleistungen
3 Erste Änderung Bebauungsplan "Am Hochrain II" in Demling
3.1 Abwägung der nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
3.1.1 Stellungnahme Bayernwerk Netz GmbH
3.1.2 Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt
3.1.3 Stellungnahme Landratsamt Eichstätt
3.1.4 Ausweisung einer Fläche für Gemeinbedarf - Kindertageseinrichtung
3.2 Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4 Erste Änderung Bebauungsplan "Am Dettelbach"; Freigabe der Vorentwurfsplanungen
5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Steinbruch Großmehring": Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "NORMA Großmehring": Aufstellungsbeschluss
7 Anpassung der Richtlinien und Konditionen für die Vermietung der Nibelungenhalle und von Vereinsräumen ab dem Jahr 2024
8 Jahresabschluss 2020 des Wasserwerkes Großmehring
9 Bestätigung der wiedergewählten Kommandanten der FF Großmehring
10 Erlass einer Verordnung über die Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen
11 Verschiedenes, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.02.2023 (öffentlicher Teil) und Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils dieser Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 1
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2. Neues Kinderhaus im Ortsteil Demling; Festlegung des Bedarfs, des Standorts und der Art des Vergabeverfahrens für die Planungsleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 2

Beschluss 1

Für den Neubau eines Kinderhauses im Ortsteil Demling wird ein Bedarf von fünf Gruppen für die Kinderbetreuung festgelegt. Die Räumlichkeiten sind so zu gestalten, dass sie je nach Bedarf für alle Betreuungsformen nutzbar sind. Der Neubau soll so gebaut werden, dass ein Anbau einer weiteren Gruppe bei Bedarf und unter Berücksichtigung der Grundstücksgröße ggf. möglich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das Kinderhaus im Ortsteil Demling wird auf den Grundstücken im Süden des Baugebiets Am Hochrain II (Fl.-Nrn. 2212, 2212/1, 2213, 2213/1, 2213/2, 2214 und 2215 der Gemarkung Demling) mit einer Gesamtfläche von 2.743 m²) errichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Für die Vergabe der Planungsleistungen wird ein einfaches VgV-Verfahren gewählt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Erste Änderung Bebauungsplan "Am Hochrain II" in Demling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 3
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3.1. Abwägung der nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 3.1
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3.1.1. Stellungnahme Bayernwerk Netz GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 3.1.1

Beschluss

Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Bebauungsplans ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.1.2. Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 3.1.2

Beschluss

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Bebauungsplans ist nicht erforderlich. Sollten die Vorgaben der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 05.09.2019 nicht mehr erfüllt sein, so wird die Gemeinde sofort einen Antrag auf eine neue wasserrechtliche Erlaubnis beim Wasserwirtschaftsamt stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.1.3. Stellungnahme Landratsamt Eichstätt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 3.1.3

Beschluss

Die Stellungnahme des Landratsamtes wird wie folgt abgewogen:

Naturschutz:
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. Die Meldung bezüglich den Ausgleichsflächen wird beim Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) nachgereicht.

Technischer Hochbau:
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen.

Immissionsschutz:
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird berücksichtigt und in die Entwurfsunterlagen eingearbeitet.

Bauverwaltung:
Den Anmerkungen zu (1) – (8) wird gefolgt. Die Hinweise werden berücksichtigt und in die Entwurfsunterlagen eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.1.4. Ausweisung einer Fläche für Gemeinbedarf - Kindertageseinrichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 3.1.4

Beschluss

Die Parzellen 2, 3 und 4 werden als Flächen für den Gemeinbedarf - Zweckbestimmung Kindertageseinrichtung - im Bebauungsplan ausgewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 3.2

Beschluss

Dem in der Folge angepassten Entwurf der Ersten Änderung des Bebauungsplanes „Am Hochrain II“ in Demling nebst Begründung in der Fassung vom 21.03.2023 wird zugestimmt.

Die Verwaltung erhält den Auftrag, für die Erste Änderung des Bebauungsplanes „Am Hochrain II“ in Demling die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Erste Änderung Bebauungsplan "Am Dettelbach"; Freigabe der Vorentwurfsplanungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Dem Vorentwurf für die Erste Änderung des Bebauungsplans „Am Dettelbach“ samt dazugehöriger Begründung, beide in der Fassung vom 21.03.2023, wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Steinbruch Großmehring": Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 5

Beschluss

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Steinbruch Großmehring“ auf den Fl.-Nrn. 2750, 2751, 2754, 2754/3 und 2753, alle Gemarkung Großmehring, wird nicht mehr fortgeführt. Das Verfahren wird eingestellt. Der Aufstellungsbeschluss vom 15.09.2020 wird daher aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "NORMA Großmehring": Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Die Gemeinde Großmehring beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „NORMA Großmehring“. Der Geltungsbereich umfasst die Fl.-Nr. 118 der Gemarkung Großmehring.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird dabei wie folgt begrenzt durch folgende Flurnummern der Gemarkung Großmehring:

im Norden        durch         Fl.-Nrn. 161 und 158        Fläche für öffentliche Zwecke

im Osten        durch         Fl.-Nr. 117                Fläche für gemischte Nutzung

im Süden        durch         Fl.-Nr. 79/21                Bräustraße
                       Fl.-Nr. 122                Fläche für gemischte Nutzung

im Westen        durch         Fl.-Nr. 156                Fläche für gemischte Nutzung
                       Fl.-Nr. 155                Wohnbaufläche
                       Fl.-Nr. 123                Fläche für gemischte Nutzung

Das Gebiet wird als Sondergebiet für den Einzelhandel ausgewiesen.

Der Vorhabenträger wird beauftragt, in Abstimmung mit der Verwaltung, ein entsprechend geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung der Planungsunterlagen zu beauftragen. Dieses hat Vorentwurfsunterlagen zu erstellen und diese dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Das Verfahren wird jedoch nur fortgesetzt, sofern sich der Vorhabenträger in einem begleitenden städtebaulichen Vertag zur Tragung aller mit diesem Verfahren anfallenden Kosten bereit erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Anpassung der Richtlinien und Konditionen für die Vermietung der Nibelungenhalle und von Vereinsräumen ab dem Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 7

Beschluss

Die in der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2017 beschlossenen Richtlinien zur Vermietung der Nibelungenhalle und weiterer Räumlichkeiten der Gemeinde werden wie folgt ab dem 01.01.2024 neu festgelegt:

1. Vermietung an den Pächter der Gaststätte und auswärtige Veranstalter

Der Mietpreis pro Tag beträgt für die halbe Halle 700,00 €, für die ganze Halle 1.200,00 €. Für Veranstaltungen nur auf der Empore oder im Foyer sind 250,00 € zu entrichten. Die Bewirtung muss über die Gaststätte erfolgen.

2. Vermietung zur Durchführung von Prüfungen

Der Mietpreis pro Tag beträgt bei einer Veranstaltungsdauer von einem Tag 700,00 €, bei einer Dauer von zwei oder drei Tagen 600,00 € und bei einer Dauer ab vier Tagen 500,00 €.

3. Vermietung für den Eisenbahnmarkt

Der Mietpreis pro Tag beträgt bei einer Veranstaltungsdauer von einem Tag 700,00 €, bei einer Dauer von zwei oder drei Tagen 600,00 € und bei einer Dauer ab vier Tagen 500,00 €.

4. Vermietung an Ortsvereine, Kirchen und politische Parteien

4.1 Veranstaltungen mit Bewirtung durch die Gaststätte

4.1.1 Veranstaltungen mit Vereinszweck

Der Mietpreis pro Tag beträgt 50,00 € für die halbe Halle bzw. das Foyer oder die Galerie und 100,00 € für die ganze Halle.

Unter den Begriff "Vereinszweck" fallen: Mitgliederversammlungen, Weihnachtsfeiern, Gründungsfeste, Wandertage

4.1.2 Regionale bzw. überregionale Veranstaltungen, politische Veranstaltungen, Veranstaltungen der Kirchen

Die Bewirtung über die Gaststätte ist zwingend. Der Mietpreis pro Tag beträgt 200,00 € für die halbe Halle bzw. das Foyer oder die Galerie und 300,00 € für die ganze Halle. 

4.2 Veranstaltungen mit Selbstbewirtung

4.2.1 Jeder Verein kann pro Kalenderjahr eine Veranstaltung durchführen, bei der die Bewirtung durch Vereinsmitglieder erfolgen darf. Die Veranstaltung kann maximal zwei Tage dauern. Die Ausgabe von Speisen und Getränken durch Firmen (Catering, Partyservice etc.) ist nicht erlaubt. Sämtliche Getränke sind über die Gaststätte oder die Gemeinde bei der Herrnbräu GmbH zu beziehen.

Der Mietpreis bei einer eintägigen Veranstaltung beträgt dabei für die halbe Halle 200,00 €, für die ganze Halle 300,00 €. Bei einer zweitägigen Veranstaltung reduziert sich der Preis für die ganze Halle auf 500,00 €.

4.2.2 Sportveranstaltungen für Jugendliche (z. B. Fußballturnier)

Der Mietpreis pro Tag beträgt 60,00 €. Es ist nur die Ausgabe einfacher Speisen und Getränke (Tee, Kaffee, Kuchen, Wurstsemmeln, Getränke in Flaschen etc.) zulässig. Sämtliche Getränke (außer Kaffee oder Tee) sind über die Gaststätte oder die Gemeinde bei der Herrnbräu GmbH zu beziehen.

4.2.3 Die "Freunde des katholischen Kindergartens e. V." können jährlich zwei Veranstaltungen nach Nr. 4.2.1 durchführen.

5. Ausschankraum

Die Ausstattung des Ausschankraumes auf Hallenebene (Schankanlage, Gläserspülmaschine, Gläser) steht im Eigentum der Gemeinde und wird vom Pächter der Gaststätte unterhalten.

Bei einer Nutzung nach Nr. 4.2.1 der Richtlinien hat der Veranstalter eine Nutzungspauschale von 120,00 € pro Veranstaltung an den Pächter der Gaststätte zu entrichten. Darin enthalten sind die Verbrauchsmaterialien (Kohlensäure, Spülmittel, Wasserfilter) sowie die Reinigung der Getränkeleitungen. Der Ausschankraum, Geräte und Gläser sind nach jeder Nutzung gereinigt zu übergeben.

6. Sportbetrieb

Das Benutzungsentgelt für den Sportbetrieb beträgt je Halleneinheit (= Hallenhälfte) und Stunde 3,00 €.

7. Vereinsräume, Begegnungsraum

Die Miete für die Vereinsräume beträgt monatlich 1,20 € je Quadratmeter Nutzfläche. Darin sind alle Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Fensterreinigung außen) enthalten. Der Begegnungsraum wird der Evangelischen Kirche kostenlos überlassen. Im Gegenzug kann der Raum nach Rücksprache mit der Kirche gelegentlich auch für andere Zwecke genutzt werden. Getränke und Speisen, die in den Räumlichkeiten verzehrt werden, müssen über die Gaststätte bezogen werden. Eine private Nutzung der Räume (z.B. für Feiern) ist nicht erlaubt.

8. Nebenkosten Gaststätte

Die Gaststättenpacht liegt bei monatlich 650,00 €. Die Nebenkosten (ohne Strom, Küchengas, Fensterreinigung) betragen 1,80 €/m² im Monat.

9. Umsatzsteuer

Bei allen genannten Beträgen handelt es sich um Nettoangaben. Die zusätzliche Berechnung der Umsatzsteuer erfolgt wie bisher nach den geltenden Gesetzen bzw. den Vorgaben der Finanzbehörden.

10. Allgemeines

In den Mietpreisen und Benutzungsentgelten nach Nummern 1 bis 6 sind die Nebenkosten anteilig enthalten, ebenso die Grundreinigung.

Die Veranstaltungsflächen einschließlich der benutzten Gänge und dem Foyer sowie die Toiletten sind besenrein zu übergeben. Grobe Verunreinigungen (z. B. verschüttete Getränke, verdreckte Toiletten) sind zu beseitigen.

Der Auf- und Abbau von Tischen, Stühlen, Bühne usw. ist grundsätzlich vom Veranstalter vorzunehmen. Übernehmen diese Tätigkeiten Beschäftigte der Gemeinde, wird der Aufwand zusätzlich zu den Mietkosten in Rechnung gestellt.

11. Reservierungen

Reservierungen können frühestens ab März des laufenden Jahres für das nächste Jahr vorgenommen werden. Örtliche Vereine und Organisationen erhalten diese Möglichkeit bereits ab Januar des laufenden Jahres.

12. Ausnahmen

Die Verwaltung ist weiterhin ermächtigt, in begründeten Ausnahmefällen von den festgesetzten Mietpreisen nach Nrn. 1 – 4 abzuweichen.

13. Übertragung auf andere Räumlichkeiten

Die Regelung nach Nr. 7 Sätze 1 und 2 findet auch auf andere Vereinsräume, die im Eigentum der Gemeinde sind, Anwendung. Die gemeindlichen Feuerwehren und die Wasserwacht Großmehring bleiben wie bisher von der Mietzahlung befreit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Jahresabschluss 2020 des Wasserwerkes Großmehring

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 8

Beschluss

Der Jahresabschluss 2020 des Wasserwerkes wird mit einer Bilanzsumme von 3.881.386,52 € und einem Jahresverlust von 299.310,71 € festgestellt.  Der Jahresverlust 2020 wird mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Die Abführung der Konzessionsabgabe an die Gemeinde Großmehring im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten unter Beachtung des steuerlichen Mindestgewinns wird beschlossen. Die laufenden Verrechnungsschulden bei der Gemeinde Großmehring sind weiterhin banküblich zu verzinsen, soweit dies nicht als Eigenkapital zu behandeln ist. Künftige Gewinne des BgA Wasserversorgung der Gemeinde Großmehring werden bis auf weiteres stets der Rücklage des BgA Wasserversorgung zugeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Bestätigung der wiedergewählten Kommandanten der FF Großmehring

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 9

Beschluss 1

Der bisherige Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Großmehring, Florian Schneider, wird für die Dauer von sechs Jahren in seinem Amt bestätigt. Die Zustimmung des Kreisbandrates liegt bereits vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Carolin Schneider nahm aufgrund persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Beschluss 2

Der bisherige stellvertretende Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Großmehring, Thomas Roßmann, wird für die Dauer von sechs Jahren in seinem Amt bestätigt. Die Zustimmung des Kreisbandrates liegt bereits vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der bisherige stellvertretende Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Großmehring, Tobias Krestel, wird für die Dauer von sechs Jahren in seinem Amt bestätigt. Die Zustimmung des Kreisbandrates liegt bereits vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Erlass einer Verordnung über die Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 10

Beschluss

Die Gemeinde Großmehring erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) vom 21. Mai 1980 (BayRS 1131-3-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2006 (GVBl S. 190), folgende Verordnung:

§ 1
Betrieb von Autowaschanlagen

(1) Im Gemeindegebiet Großmehring dürfen Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen ab 12.00 Uhr bis 18:00 Uhr betrieben werden.

(2) Autowaschanlagen dürfen an folgenden Feiertagen nicht betrieben werden:
 - Neujahr,
 - Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag,
 - 1. Mai,
 - Pfingstsonntag, Pfingstmontag,
 - Erster und Zweiter Weihnachtstag.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 01.05.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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11. Verschiedenes, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 11
Datenstand vom 10.05.2023 10:38 Uhr