Datum: 19.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.10.2024 (öffentlicher Teil) und Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils dieser Sitzung
2 Freigabe der Vorentwurfsplanung für das Kinderhaus Demling
3 Aktualisierte Gebührenkalkulationen für die Bereiche Wasserversorgung und Entwässerung - Vorstellung der Ergebnisse
3.1 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
3.2 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
4 Festlegung der weiteren Vorgehensweise bezüglich der Schülerbeförderung der Grund- und Mittelschule Großmehring
5 Rechnungsabschluss 2023
5.1 Bekanntgabe des kassenmäßigen Abschlusses 2023
5.2 Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt
5.3 Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt
6 Jahresantrag der Städtebauförderung 2025
7 Festlegung der Wahlhelferentschädigung für die Bundestagswahl 2025
8 Verschiedenes, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.10.2024 (öffentlicher Teil) und Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils dieser Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2024 ö beschließend 1
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2. Freigabe der Vorentwurfsplanung für das Kinderhaus Demling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2024 ö beschließend 2

Beschluss

Die beauftragten Planer (abhd Architekten, Ingenieurbüro Arzenheimer und Ingenieurbüro Frey Donabauer Wich) werden aufgrund der Kostensteigerung beauftragt, Einsparpotentiale auszuarbeiten und diese dem Gemeinderat in einer der kommenden Sitzungen vorzustellen, um den vorgegebenen Kostenrahmen einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Aktualisierte Gebührenkalkulationen für die Bereiche Wasserversorgung und Entwässerung - Vorstellung der Ergebnisse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2024 ö beschließend 3
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3.1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2024 ö beschließend 3.1

Beschluss 1

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Großmehring folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 02.12.2020:

§ 1
Änderungsgegenstand

(1) § 5 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

Folgende Sätze 6 und 7 werden angefügt: 

Bei überdachten Freisitzen im Sinne von Art. 2 Abs. 2 BayBO und vergleichbaren überdachten Nutzungen von heranziehbaren Gebäuden oder Gebäudeteilen nach Satz 3 erfolgt die Heranziehung mit der vollen Geschossfläche. Ob die Bauten nach Satz 3 innerhalb oder außerhalb der Gebäudefluchtlinie liegen, ist unbedeutend.

(2) Der § 10 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 3,21 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

(3) Der § 10 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:

Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Gebühr ebenfalls 3,21 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Grundsätzlich erfolgt die Abgabe nur über Wasserzähler.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 15

Abstimmungsbemerkung
Der Erste Bürgermeister sowie die Gemeinderatsmitglieder Anja Hiermeier, Joseph Renetzeder und Birgit Stingl verlangten, dass in der Niederschrift festgehalten wird, dass sie für diesen Beschluss gestimmt haben.

Beschluss 2

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Großmehring folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 02.12.2020:

§ 1
Änderungsgegenstand

(1) § 5 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

Folgende Sätze 6 und 7 werden angefügt: 

Bei überdachten Freisitzen im Sinne von Art. 2 Abs. 2 BayBO und vergleichbaren überdachten Nutzungen von heranziehbaren Gebäuden oder Gebäudeteilen nach Satz 3 erfolgt die Heranziehung mit der vollen Geschossfläche. Ob die Bauten nach Satz 3 innerhalb oder außerhalb der Gebäudefluchtlinie liegen, ist unbedeutend.

(2) Der § 10 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 2,70 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Ab 01.01.2026 beträgt die Gebühr 2,80 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Ab 01.01.2027 beträgt die Gebühr 2,90 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Ab 01.01.2028 beträgt die Gebühr 3,00 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

(3) Der § 10 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:

Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Gebühr ebenfalls 2,70 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Grundsätzlich erfolgt die Abgabe nur über Wasserzähler.

Ab 01.01.2026 beträgt die Gebühr 2,80 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Ab 01.01.2027 beträgt die Gebühr 2,90 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Ab 01.01.2028 beträgt die Gebühr 3,00 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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3.2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2024 ö beschließend 3.2

Beschluss

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Großmehring folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 02.12.2020:

§ 1
Änderungsgegenstand

(1) § 5 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

Folgende Sätze 6 und 7 werden angefügt: 

Bei überdachten Freisitzen im Sinne von Art. 2 Abs. 2 BayBO und vergleichbaren überdachten Nutzungen von heranziehbaren Gebäuden oder Gebäudeteilen nach Satz 3 erfolgt die Heranziehung mit der vollen Geschossfläche. Ob die Bauten nach Satz 3 innerhalb oder außerhalb der Gebäudefluchtlinie liegen, ist unbedeutend.

(2) Der § 10 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

Die Schmutzwassergebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 3,19 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Festlegung der weiteren Vorgehensweise bezüglich der Schülerbeförderung der Grund- und Mittelschule Großmehring

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2024 ö beschließend 4

Beschluss

Die Schülerbeförderung der Grund- und Mittelschule Großmehring wird ab dem Schuljahr 2025/26 in den ÖPNV integriert. Die Verwaltung wird beauftragt, die Integration mit den verbundenen Änderungen im Fahrplan anzustoßen sowie den Beförderungsvertrag im freigestellten Schülerverkehr bezüglich der Schülerbeförderung der Grund- und Mittelschule Großmehring zum 31.08.2025 zu kündigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Rechnungsabschluss 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2024 ö beschließend 5
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5.1. Bekanntgabe des kassenmäßigen Abschlusses 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2024 ö beschließend 5.1
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5.2. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2024 ö beschließend 5.2

Beschluss

Die im Rechnungsjahr 2023 im Verwaltungshaushalt entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 5.657.533,40 € waren begründet und werden genehmigt. Mit der Deckung dieser Ausgaben gemäß der von der Verwaltung ausgearbeiteten Zusammenstellung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.3. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2024 ö beschließend 5.3

Beschluss

Die im Rechnungsjahr 2023 im Vermögenshaushalt entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.591.536,59 € waren begründet und werden genehmigt. Mit der Deckung dieser Ausgaben gemäß der von der Verwaltung ausgearbeiteten Zusammenstellung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Jahresantrag der Städtebauförderung 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2024 ö beschließend 6

Beschluss

Der Jahresantrag für 2025 und den drei Fortschreibungsjahren bis 2028 zur Förderung der geplanten städtebaulichen Maßnahmen im Kerngebiet von Großmehring mit einer Gesamtsumme der förderfähigen Kosten von 230.000 € 2025, 100.000 € 2026, 720.000 € 2027 und 1.640.000 € 2028 wird beschlossen.

Außerdem wird der Jahresantrag für 2025 und den drei Fortschreibungsjahren bis 2028 zur Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Innen statt Außen“ mit einer Gesamtsumme der förderfähigen Kosten von 310.000 € für 2025 beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Festlegung der Wahlhelferentschädigung für die Bundestagswahl 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2024 ö beschließend 7

Beschluss

Die ehrenamtlichen Wahlhelfer in Urnenwahllokalen erhalten für die Bundestagswahl 2025 eine Entschädigung in Höhe von 70 € sowie kostenlose Getränke. Die ehrenamtlichen Wahlhelfer in Briefwahllokalen erhalten für die Bundestagswahl 2025 eine Entschädigung in Höhe von 50 € sowie kostenlose Getränke. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2024 ö beschließend 8
Datenstand vom 18.12.2024 15:50 Uhr