Aufstellung des Bebauungsplans "Holzweg" - Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss zur förmlichen Beteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  67. Sitzung des Marktgemeinderates, 02.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Großostheim) 67. Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2024 ö beschliessend 1.2
Marktgemeinderat (Markt Großostheim) 75. Sitzung des Marktgemeinderates 17.09.2024 ö beschliessend 2

Beschluss 1

Die Festsetzung des Stauraums vor den Garagen soll – wie vom Bau- und Planungsausschuss beschlossen, bei 5,0 m belassen werden. 
Abstimmung findet inklusive Gemeinderat Kurt Geiß statt. 
Somit wird der Ausschussbeschussbeschluss bestätigt, womit der gestellte Antrag im Umkehrschluss abgelehnt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Beschluss 2

  1. Die weitere Aufstellung des Bebauungsplans „Holzweg“ erfolgt im Normalverfahren und mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den planexternen Ausgleich über das gemeindliche Ökokonto sowie den artenschutzrechtlichen Ausgleich eines Revierverlustes für die Feldlerche abschließend festzulegen und entsprechend in die Entwurfsunterlagen zu ergänzen bzw. einzuarbeiten.
  3. Die -unter Berücksichtigung der Beschlussziffer 2 angepassten- Entwürfe des Bebauungsplans „Holzweg“ samt Begründung i.d.F. vom 25.04.2024 werden gebilligt. 
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 4a Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durch Veröffentlichung im Internet gleichzeitig durchzuführen bzw. von dem Planungsbüro PlanerFM, Aschaffenburg, durchführen zu lassen (§ 4b BauGB). 
Abstimmung findet ohne Gemeinderat Kurt Geiß statt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 15.10.2024 08:04 Uhr