Bauvoranfrage; Abbruch der vorhandenen baulichen Anlagen mit anschließender Neubebauung eines Wohn- und Geschäftshauses, Pflaumheimer Straße 13/Marienstraße 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss, 13.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss (Markt Großostheim) 57. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 13.03.2025 ö beschliessend 1.1

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird als Gesamtvorhaben aufgrund der im Sachverhalt genannten Gründe nicht in Aussicht gestellt. 

  1. Die Im Zuge der Bauvoranfrage gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet: 

  1. Die Befreiung für die Überschreitung des Baufensters bei Variante 2 wird aufgrund der im Sachverhalt genannten Gründe nicht in Aussicht gestellt. 

  1. Die Befreiung für die Überschreitung der zulässigen Wohn- und Nutzungseinheiten von max. 12 Einheiten, hier 20 Wohn- oder Nutzungseinheiten geplant, wird aufgrund der im Sachverhalt genannten Gründe nicht in Aussicht gestellt. 

  1. Der geplanten Bebauung mit einer gewerblichen Nutzung von ca. 1/4 der Nutzfläche wird unter der Bedingung in Aussicht gestellt, dass der Antragsteller eine Grunddienstbarkeit bezüglich des Immissionsschutzes auf dem Baugrundstück einträgt. Zudem hat der Eigentümer eventuelle Mieter durch Klauseln im Mietvertrag entsprechend an den Inhalt der Dienstbarkeit zu binden. 

Folgende Auflage soll deshalb in dem Vorbescheid des Landratsamtes aufgenommen werden: "Der/Die Eigentümer haben es zu unterlassen, Wohnungen an etwaige Mieter zu vermieten, die nicht im Mietvertrag auf die eingetragene Grunddienstbarkeit hinsichtlich des Immissionsschutzes schuldrechtlich gebunden wurden."

  1. Da sich die Variante 1 harmonisch in die Nachbarbebauung einfügt und auch keine Befreiung hinsichtlich des Baufensters erforderlich ist, wird die Variante 1 für die weitere (Um-)Planung bevorzugt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.04.2025 14:57 Uhr