Neubau eines Zweifamilienhauses, Tilman-Riemenschneider-Straße 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss, 13.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss (Markt Großostheim) 36. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 13.04.2023 ö beschliessend 1.1
Bau- und Planungsausschuss (Markt Großostheim) 57. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 13.03.2025 ö beschliessend 1.3

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird aufgrund der im Sachverhalt genannten Gründe als Gesamtbauvorhaben nicht erteilt. 

  1. Das Bauvorhaben ist dahingehend umzuplanen, dass die versiegelte Grundfläche (GRZ II) reduziert wird und demnach die Festsetzung hinsichtlich der max. zulässigen GRZ II eingehalten wird.

  1. Folgende Befreiungen werden bei erfolgter Umplanung in Aussicht gestellt: 
    • Errichtung von zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück (275 m²), lt. B-Plan ist auf Grundstücken bis zu 399 m² maximal eine Wohneinheit zulässig
    • Überschreitung des Baufensters an der nördlichen Gebäudeseite durch den Balkon mit einer Fläche von ca. 3,89 m²
    • Überschreitung der zulässigen Gaubenbreite von max. 2,50 m, hier 2,92 m

  1. Bei einer entsprechenden Umplanung wird die Verwaltung beauftragt, das gemeindliche Einvernehmen als laufende Verwaltung zu erteilen.

  1. Vor Erteilung der Baugenehmigung ist eine Kostenübernahmeerklärung für die jeweiligen Anschlüsse durch den Bauherrn vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5

Datenstand vom 10.04.2025 14:57 Uhr